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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung23. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Notfallmaßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte seit 2014: 2,5 Mrd. Euro

Aerial views of farms and fields

In einem neuen Bericht für den Rat und das Europaparlament listet die Europäische Kommission die Krisenmaßnahmen auf, mit denen die EU den Agrar- und Lebensmittelsektor in den Jahren 2014 bis 2023 unterstützt hat. Es wurden insgesamt 63 außergewöhnliche Maßnahmen im Wert von mehr als 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Damit wurden Landwirtinnen und Landwirte sowie Erzeuger unterstützt, die von Produktionsverlusten, Preissenkungen, höheren Produktionskosten oder Unterbrechungen der Lieferkette betroffen waren bzw. sind.

Stetige Solidarität der EU

Die Maßnahmen zeigen die anhaltende Solidarität der EU. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass der europäische Agrarsektor in den vergangenen zehn Jahren mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert war: dazu gehören die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, Tierseuchen, erhebliche Marktstörungen und extreme Wetterereignisse.

Der Bericht der Kommission ist hier in voller Länge nachzulesen.

Einige Beispiele:

  • Mehr als 500 Millionen Euro für EU-Erzeuger von frischem Obst und Gemüse, die vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind (Zeitraum 2014 bis 2018);
  • Zwei Stützungspakete in den Jahren 2015 und 2016 im Wert von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro zur Stabilisierung des Milchmarkts und der Unterstützung bei der Bewältigung von Marktstörungen;
  • Rund 450 Millionen Euro zur Unterstützung des Weinsektors und zur Ermöglichung der Inanspruchnahme der Dringlichkeitsdestillation;
  • Ein Unterstützungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro im März 2022 für Erzeuger, die am stärksten von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind;
  • 156 Millionen Euro für Landwirte in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei, die am stärksten von den gestiegenen Einfuhren von Getreide und Ölsaaten aus der Ukraine betroffen sind;
  • Finanzieller Ausgleich für Landwirte, die von den gesundheitspolizeilichen Kontroll- und Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs der Vogelgrippe betroffen sind;
  • 330 Millionen Euro im Juli 2023 für EU-Landwirte aus 22 Ländern, die unter spezifischen Problemen in verschiedenen Agrarsektoren leiden, etwa höheren Produktionskosten und den Auswirkungen extremer Wetterereignisse.

Flexibilität, um wirksam auf Krisen reagieren zu können

Die landwirtschaftliche Erzeugung hängt von natürlichen Ressourcen und klimatischen Bedingungen ab und wird von Marktentwicklungen beeinflusst. Deshalb sieht die Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) außergewöhnliche Maßnahmen vor, wenn eine Krise oder eine drohende Krise eintritt und eine spezifische Reaktion erforderlich ist, um Marktstörungen zu verhindern und/oder deren Folgen abzumildern. Der Bericht belegt, dass das rechtliche Instrumentarium die notwendige Flexibilität bietet, um auf verschiedene Arten von Krisen zu reagieren. Die ergriffenen Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen.

Weitere Informationen

Info-Seite der Generaldirektion AGRI zu dem Bericht

Zugrundeliegende Verordnung GMO 

Daily news vom 23.1.2024

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland