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So können Sie dabei sein

Um eine Teilnahme am LDS zu beantragen, füllt der gesetzliche Vertreter (oder eine beauftragte Person) einer interessierten Organisation ein Antragsformular aus und stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die nötig sind, um die Berechtigung der Organisation und andere operative Anforderungen zu überprüfen.

Datum:  07/02/2025

siehe auchKontakt zum LDS Helpdesk

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in der EU, deren Eigentumsrechte von kontrollierenden Organen oder natürlichen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat überwacht werden. Die anzubietenden Datenprodukte müssen vollständig im Besitz des Akteurs sein, der das Angebot veröffentlicht, oder klare Vertriebsrechte für ihn beinhalten.

Nach erfolgreicher Einreichung prüft das LDS Governance Board den Antrag und genehmigt ihn in Übereinstimmung mit dem Governance-Rahmen, oder lehnt ihn ab. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält der gesetzliche Vertreter zusätzliche Anweisungen zum technischen Verfahren für den Zugang zum LDS-Ökosystem und zur Installation und Konfiguration des LDS-Connectors.

Wir helfen Ihnen gerne!

Das LDS-Helpdesk und das technische Helpdesk unterstützen die Nutzer während der Testphase und darüber hinaus und stehen ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite.