Hintergrundinformationen
Bei Ihr Europa – Beratung können sich Bürgerinnen und Bürger zu ihren EU-Rechten beraten lassen. Der Dienst wird von einem Netz von Rechtsexperten in allen Mitgliedstaaten bereitgestellt, die auf Vertragsbasis mit der Kommission zusammenarbeiten. Diese Rechtsanwälte decken alle EU-Sprachen ab und sind sowohl mit den EU-Rechtsvorschriften als auch mit der nationalen Gesetzgebung vertraut.
Ihr Europa – Beratung bietet individuelle Beratung innerhalb einer Woche, kostenlos und in der vom Benutzer gewählten Sprache. Anfragen können entweder über ein Online-Formular oder per Telefon (00800 678 910 11) gestellt werden.
Erfolge
Jedes Jahr wenden sich mehr Menschen an Ihr Europa – Beratung. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Antwort, kostenlos und in der Sprache ihrer Wahl.
- Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Anzahl der Anfragen um 20 % gestiegen.
- Über die Website Ihr Europa werden immer mehr Anfragen gestellt. Das zeigt, wie gut das Weiterleitungssystem zwischen „Ihr Europa“, „Ihr Europa – Beratung“ und SOLVIT funktioniert. Eine weitere wichtige Quelle für Anfragen ist das Kontaktzentrum Europe Direct, das kompliziertere Fragen zum EU-Recht, die es über sämtliche Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon und Webchat) erhält, an „Ihr Europa – Beratung“ weiterleitet. Rund 29 % aller Fragen, die von „Ihr Europa – Beratung“ beantwortet werden, wurden ursprünglich vom Kontaktzentrum Europe Direct weitergeleitet.
- Die Anfragen werden immer spezifischer und zunehmend kompliziert.
- Besondere Aufmerksamkeit wurde der Antwortqualität gewidmet. Dies betrifft nicht nur die rechtliche Genauigkeit, sondern insbesondere auch die Benutzerfreundlichkeit der Antworten (leicht verständliche und von Fachjargon freie Sprache, Links zu gesetzlichen Bestimmungen und vor allem die Weiterleitung an zuständige Behörden).
Eine typische Frage an „Ihr Europa – Beratung“
Ein belgischer Staatsbürger hat vier Jahre in Frankreich gearbeitet und vor kurzem seine Arbeitsstelle verloren. Er zog zurück nach Belgien, um eine neue Beschäftigung zu suchen, und wollte wissen, ob er vom französischen oder vom belgischen Sozialversicherungssystem Arbeitslosenunterstützung bekommt.
Der Experte von Ihr Europa – Beratung informierte ihn, dass Frankreich als das Land, in dem er zuletzt beschäftigt war, dafür zuständig ist, seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung gemäß den französischen Rechtsvorschriften zu untersuchen. Es sei möglich, bis zu drei Monate (dieser Zeitraum ist eventuell einmalig verlängerbar) die französische Arbeitslosenunterstützung nach Belgien zu übertragen.
Zahlen und Fakten
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Von März 2012 bis Februar 2013 gingen bei „Ihr Europa – Beratung“ 18 835 Anfragen ein, fast 3 300 mehr als im gleichen Zeitraum 2011/2012.
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Nicht nur Berufstätige wenden sich an „Ihr Europa – Beratung“. Dieser Dienst wird auch von Arbeitssuchenden, Studierenden und Menschen im Ruhestand genutzt.
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Am häufigsten wenden sich britische, deutsche und italienische Staatsangehörige an „Ihr Europa – Beratung“.
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Die Hauptthemen sind im Vergleich zu den Vorjahren dieselben geblieben. Sie zeigen, wo die tatsächlichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit dem Binnenmarkt liegen.