Hintergrundinformationen
Die Dienstleistungsrichtlinie sieht die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) in allen Mitgliedsländern vor.
Die EAP bieten den Dienstleistern:
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umfassende Informationen über die Verfahren, die notwendig sind, um eine Dienstleistung im eigenen Land oder in einem anderen EU-Land anbieten zu können (z.B. Eintragung von Unternehmen, Geschäftslizenzen, Anerkennung von Berufsqualifikationen);
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die Erledigung aller Formalitäten über einen einzigen Kontaktpunkt;
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die Abwicklung der nötigen Schritte auf elektronischem Wege.
EAP müssen es den Benutzern ermöglichen, Verwaltungsverfahren sowohl national (z. B. ein Reisebüro in Rom, das eine Filiale in Palermo eröffnen möchte) als auch grenzüberschreitend (z. B. ein Architekt in Warschau, der ein Bauprojekt in Berlin übernehmen möchte) abzuwickeln. Sie sind aufgefordert, ihre Dienstleistungen in mehreren Sprachen anzubieten und den Benutzern persönliche Beratung zu bieten.
Leistung
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Die Bewertung spiegelt vorwiegend die Sachlage aus dem Jahr 2012 wider (wie im Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission
dargelegt). Es werden jedoch auch die jüngsten Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsweise der Einheitlichen Ansprechpartner berücksichtigt.
Der Indikator „Qualität und Verfügbarkeit von Informationen“ [1] gibt Auskunft über den Umfang und den Verfügbarkeitszeitraum der erforderlichen Informationen im Internet sowie über deren Vollständigkeit, Strukturierung und Verständlichkeit für den Benutzer: Wertungen über 75 % wurden grün gekennzeichnet, Wertungen unter 40 % rot und Wertungen im Mittelfeld gelb.
Der Indikator „Online-Abwicklung von Verfahren“ [2] gibt Auskunft über die Möglichkeit zur Abwicklung von Verfahren (vom einfachen Herunterladen von Formularen bis hin zu fortschrittlichen Web-Formularen) sowie über zusätzliche Tools zur Entrichtung von Gebühren oder zur Statusverfolgung der Anwendung im Internet: Wertungen über 70 % wurden grün gekennzeichnet, Wertungen unter 40 % rot und Wertungen im Mittelfeld gelb.
Der Indikator „Zugänglichkeit – auch für grenzübergreifend tätige Nutzer“ [3] gibt Auskunft darüber, ob das Portal von ausländischen Nutzern verwendet werden kann und insbesondere darüber, ob dies technisch machbar ist (z. B. ob zur Abwicklung des Verfahrens elektronische Signaturen benötigt werden; ob Mittel zur Verarbeitung elektronischer Signaturen vorhanden sind, die im Ausland ausgegeben wurden usw.). Des Weiteren gibt dieser Indikator Auskunft darüber, ob die Anforderungen für ausländische Nutzer verständlich formuliert sind: Wertungen über 65 % wurden grün gekennzeichnet, Wertungen unter 40 % rot und Wertungen im Mittelfeld gelb.
Die drei Indikatoren ([1], [2] und [3]) werden unterschiedlich gewichtet; am stärksten gewichtet sind die Indikatoren [2]: 50 % und [1]: 30 %, gefolgt von Indikator [3] mit 20 %.
Daraus ergibt sich die Gesamtleistung. Die Bewertung erfolgt also nicht auf Grundlage der den Mitgliedstaaten in der „Charta für die Einheitlichen Ansprechpartner" vorgeschlagenen Bewertungskategorien und deren Gewichtung.
Gesamtleistung
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Erfolge
Durch die Vielfalt der EAP in der EU ist es schwierig, ihre Entwicklung zu überschauen und zu vergleichen. Es konnten jedoch in zahlreichen Bereichen wichtige Fortschritte erzielt werden:
- Alle Mitgliedstaaten haben zumindest EAP der „ersten Generation“ aufgebaut. Viele Mitgliedstaaten müssen jedoch die EAP noch an die Bedürfnisse der Benutzer anpassen.
- Die Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, veröffentlicht im Juni 2012, machte die Notwendigkeit umfassend funktionierender EAP deutlich. In einem begleitenden Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission
zog die Kommission Bilanz über die Entwicklung der EAP.
- Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Aufstellung gemeinsamer Kriterien für die weitere Entwicklung der EAP in Form einer „Charta für die Einheitlichen Ansprechpartner“ vorgeschlagen.
Gründe für die Unterschiede zwischen EAP
Im Gegensatz zu anderen Governance-Instrumenten nutzen EAP kein zentrales elektronisches System.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Mitgliedstaaten, die geeignetste Struktur zu wählen, die ihre rechtlichen und administrativen Realitäten widerspiegelt.
Eine Reihe von EAP sind in bewährte, gut entwickelte eGovernment-Strukturen eingebunden, während andere von Grund auf neu eingerichtet wurden, um die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie zu erfüllen.
Dies hat oft Auswirkungen auf den Umfang der Leistungen, die online über die EAP verfügbar sind.