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Seit dem 25. Mai 2018 gewährleistet das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die ordnungsgemäße Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten können über die IMI-Plattform eng zusammenarbeiten, um in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzniveau und die Einhaltung der Datenschutzrechte sicherzustellen.
Gegenseitige Amtshilfe und die Koordinierung der Entscheidungsfindung in grenzüberschreitenden Datenschutzfällen sind heute wichtiger denn je.
Außerdem gibt der Europäische Datenschutzausschuss Stellungnahmen ab und fasst gegenüber den nationalen Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse, um bei grenzüberschreitenden Fällen zwischen den Parteien zu vermitteln.
Diese komplexe EU-weite Verwaltungszusammenarbeit läuft nun über IMI.
Datenschutz wurde in IMI schon immer großgeschrieben: Von Anfang an, seit 2008, wurde im Sinne des Prinzips „Privacy by design“ auf Datenschutz geachtet.
Wir feiern dieses Jahr also nicht nur das zehnjährige Bestehen von IMI, sondern auch die erfolgreiche Integration der Datenschutzmodule in das IMI-System.
Mit IMI können die Aufsichtsbehörden
IMI und Datenschutz: Zahlen und Fakten

Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).

Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.
Dazu müssen Sie sich erst anmelden.
Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.