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DATENSCHUTZ – NEUER RECHTSBEREICH IN IMI

Seit dem 25. Mai 2018 gewährleistet das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die ordnungsgemäße Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.

Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten können über die IMI-Plattform eng zusammenarbeiten, um in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzniveau und die Einhaltung der Datenschutzrechte sicherzustellen.

Gegenseitige Amtshilfe und die Koordinierung der Entscheidungsfindung in grenzüberschreitenden Datenschutzfällen sind heute wichtiger denn je.

Außerdem gibt der Europäische Datenschutzausschuss Stellungnahmen ab und fasst gegenüber den nationalen Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse, um bei grenzüberschreitenden Fällen zwischen den Parteien zu vermitteln.

Diese komplexe EU-weite Verwaltungszusammenarbeit läuft nun über IMI.

Datenschutz wurde in IMI schon immer großgeschrieben: Von Anfang an, seit 2008, wurde im Sinne des Prinzips „Privacy by design“ auf Datenschutz geachtet.

Wir feiern dieses Jahr also nicht nur das zehnjährige Bestehen von IMI, sondern auch die erfolgreiche Integration der Datenschutzmodule in das IMI-System.

Mit IMI können die Aufsichtsbehörden

  • die federführende Aufsichtsbehörde in einem grenzüberschreitenden Fall ermitteln,
  • gemeinsam an der Lösung grenzüberschreitender Fälle arbeiten,
  • die Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten um Unterstützung bitten oder ihnen Hilfe anbieten,
  • gemeinsame Aktionen unter Beteiligung der Aufsichtsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten organisieren,
  • den Europäischen Datenschutzausschuss konsultieren und um eine Stellungnahme oder einen verbindlichen Beschluss ersuchen
  • ... und Vieles mehr!

IMI und Datenschutz: Zahlen und Fakten

  • Die Datenschutz-Grundverordnung ist der 13. in IMI unterstützte Rechtsbereich.
  • Um den Bedürfnissen der Datenschutzbehörden gerecht zu werden, hat das IMI-Team 14 IMI-Module, 19 Formulare und mehr als 10 000 neue Datenfelder erstellt.
  • Am 25. Mai wurde der erste Fall in IMI eingeleitet – Startschuss für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden!
  • Derzeit werden mehr als 60 grenzüberschreitende Fälle untersucht.

 

Zugang zu IMI

Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).

IMI-Schulungsversion

Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.

Dazu müssen Sie sich erst anmelden.

Noch nicht angemeldet?

Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.