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Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Erläuterungen zum Begriff „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und zu Maßnahmen der EU zur Gewährleistung des Zugangs zu diesen Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – Begriffsbestimmung

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind Dienste, die Behörden der EU-Länder als solche einstufen und die daher mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind. Sie können entweder vom Staat oder von der privaten Wirtschaft bereitgestellt werden.

Beispiele für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse: öffentlicher Verkehr, Postdienste und Gesundheitsversorgung

Kategorien

Es gibt drei Kategorien von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse: wirtschaftliche, nicht wirtschaftliche und soziale.

  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind grundlegende, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen wie Postdienste. Sie unterliegen den europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften. Es sind jedoch Abweichungen von diesen Vorschriften möglich, wenn dies zum Schutz des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu grundlegenden Dienstleistungen erforderlich ist.
  • Nicht wirtschaftliche Dienstleistungen wie Polizei, Justiz oder die gesetzliche Sozialversicherung unterliegen weder spezifischen EU-Rechtsvorschriften noch den Binnenmarkt- oder Wettbewerbsvorschriften.
  • Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse sind Dienstleistungen, die den Bedürfnissen der schwächsten Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Sie beruhen auf dem Grundsatz der Solidarität und des gleichberechtigten Zugangs. Sie können wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Art sein. Beispiele hierfür sind die Systeme der sozialen Sicherheit, Arbeitsvermittlung und Sozialwohnungen.

Maßnahmen der EU

2011 verabschiedete die EU den Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) in der EU. Dieser Rahmen

  • präzisiert die Anwendung der EU-Vorschriften auf grundlegende Dienstleistungen sowie die Überarbeitungen dieser Vorschriften, die zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse erforderlich waren;
  • gewährleistet den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger;
  • fördert die Qualität auf dem Gebiet der Sozialdienste und hebt besondere Leistungen als Modelle für andere grundlegende Dienste hervor.

Als Folgemaßnahme wurden die europäischen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert und neue Rechtsvorschriften zur Klärung der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingeführt.

Sie haben Fragen zu EU-Vorschriften über grundlegende Dienstleistungen?

Wenn Sie im Leitfaden keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie sich über das Europe-Direct-Kontaktzentrum an die Europäische Kommission wenden.

Die Kommission kann Fragen zum einschlägigen EU-Recht beantworten, jedoch nicht:

  • Einzelfälle analysieren;
  • eine formale Auslegung des EU-Rechts in Bezug auf einen bestimmten Fall abgeben;
  • Rechtsberatung in Fragen des nationalen Rechts anbieten;
  • Ratschläge zur Strukturierung von Ausschreibungen oder Verträgen geben;
  • Ratschläge zur Gestaltung von Ausgleichsregelungen erteilen.

Dokumente

 

24. JANUAR 2017
Quality Framework for Services of General Interest (SGI) in the EU
English
(74.91 KB - PDF)
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24. JANUAR 2017
Guide on Services of General Economic Interest
English
(HTML)
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