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Beschäftigung und Soziales

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständig.

Maßnahmen der Kommission

Jugendgarantie

Mit der Jugendgarantie nimmt die EU das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Angriff: Alle jungen Menschen unter 25 Jahren sollen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Ausbildungsstelle, ein Praktikum oder eine Weiterbildung erhalten.

Die Jugendgarantie Land für Land

Ziele

  • Schaffung hochwertiger Jobs in der gesamten EU
  • Hilfe bei der Arbeitssuche im eigenen oder in einem anderen EU-Land
  • Förderung von Kompetenzerwerb und Unternehmertum
  • Koordinierung und Modernisierung der Sozialversicherungssysteme
  • Schaffung besserer Arbeitsbedingungen durch gemeinsame Mindeststandards
  • Unterstützung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung
  • Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Zielvorgaben

Bis 2030:

  • Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen in der EU sollten einer Beschäftigung nachgehen.
  • Mindestens 60 % aller Erwachsenen in der EU sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
  • Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung Bedrohten soll um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Maßnahmen anderer EU-Institutionen im Bereich Beschäftigung und Soziales