Das Arbeitsprogramm der Kommission enthält einen Aktionsplan für die nächsten zwölf Monate mit Erläuterungen zur konkreten Umsetzung der politischen Prioritäten.
Jedes Jahr beraten und verständigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für das kommende Jahr.
In den Managementplänen erläutern die Dienststellen ihre Tätigkeiten und legen dar, wie diese zur Erreichung ihrer im Strategieplan festgelegten Ziele beitragen.