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Migrations- und Asylpaket

Migration ist ein komplexes Thema, das eine gemeinsame europäische Antwort erfordert. Die Sicherheit von Menschen, die internationalen Schutz oder nach einem besseren Leben suchen, ist ebenso zu berücksichtigen wie die Bedenken von Ländern, die befürchten, dass der Migrationsdruck ihre Kapazitäten übersteigt.

Als gemeinsame europäische Antwort hat die Kommission das Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen – einen EU-Rahmen für die langfristige Migrationssteuerung. Über dieses System hat das Europäische Parlament im April 2024 abgestimmt. Es soll die Mitgliedstaaten entlasten, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind und die unsere Außengrenzen schützen. Gleichzeitig schafft es Sicherheit und Klarheit für Menschen, die in die EU kommen. Es ist auch eine Botschaft an die Menschen in Europa, darauf zu vertrauen, dass die Migration wirksam, human und gemäß unseren Werten und dem Völkerrecht gesteuert wird

Mehr Vertrauen schaffen

Auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes ist das Paket ein Neuanfang im Bereich Migration: durch wirksamere Verfahren wird Vertrauen aufgebaut und ein neues Gleichgewicht zwischen kollektiver Verantwortung und Solidarität hergestellt.

Einführung neuer Grenzkontrollverfahren, Verbesserung der IT-Systeme und Anpassung der Vorschriften für Asylanträge

Bessere Umsiedlungsverfahren für schutzbedürftige Gruppen und Menschen, die auf See gerettet werden

Klare Zuständigkeiten

Effizientere Verfahren bringen klarere Zuständigkeiten und stellen das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten wieder her. Gleichzeitig entsteht mehr Klarheit für Antragstellende. Die Vorschriften werden eine bessere Verzahnung der zentralen Verfahren, insbesondere Asyl und Rückführung, bewirken.

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Neue Screening-Pflicht vor der Einreise zur raschen Status-Feststellung:
  • Feststellung der Identität
  • Gesundheitskontrollen
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Abnahme von Fingerabdrücken und Registrierung in der Eurodac-Datenbank
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Neue, raschere Asylverfahren an der Grenze:
  • Gegebenenfalls zügige Rückführungsverfahren, um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und die Asylverfahren effizienter zu gestalten
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Besseres Migrations- und Grenzmanagementsystem:
  • Verbesserte Eurodac-Datenbank als Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration
  • Stärkere Konzentration auf Antragstellende statt auf Antrag bei der Bestimmung der Zuständigkeit für Asylanträge
  • Verhinderung unbefugter Reisebewegungen in andere Mitgliedstaaten
  • Erleichterung der Umsiedlung und bessere Überwachung von Rückkehrern
  • Unterstützungsmaßnahmen für die freiwillige Ausreise und die Wiedereingliederung
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Wahrung von Rechten:
  • Unabhängiger Beobachtungsmechanismus zur Gewährleistung der Wahrung der Grundrechte — mit Unterstützung durch die Agentur für Grundrechte, Frontex und die neue EU-Asylagentur
  • Individuelle Prüfung von Asylanträgen und wesentliche Garantien zum Schutz des Zugangs zu Asyl, des Rechts auf Freiheit, der Rechte des Kindes sowie des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Solidarität

Flexibilität für die Mitgliedstaaten, sich solidarisch mit anderen Mitgliedstaaten zu zeigen, die großem Migrationsdruck ausgesetzt sind:

  • Umsiedlung von Neuankömmlingen
  • Unmittelbare operative Unterstützung
  • Längerfristige Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten für Asylverfahren
  • Aufnahme von Neuankömmlingen oder Rückführungsaktionen
  • Unterstützung bei der Reaktion auf spezifische Migrationstrends, die die Mitgliedstaaten betreffen, in Form von Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern

Maßgeschneidertes solidarisches Handeln bei spezifischen Szenarien:

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Umgang mit schutzbedürftigen Personen, z. B. bei Such- und Rettungseinsätzen auf See
  • Umsiedlung offensichtlich schutzbedürftiger Personen
  • Frühzeitige Bedarfsermittlung durch einen jährlichen Zukunftsbericht
  • Solidaritätsreservoir nationaler Beiträge auf der Grundlage freiwilliger Zusagen
  • Korrekturmechanismus zur Gewährleistung wirksamer Unterstützung
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Entlastung des Migrationsmanagementsystems eines Mitgliedstaats
  • Ausweitung der Umsiedlung auf anerkannte Flüchtlinge
  • Beiträge auf der Grundlage eines gerechten Anteils der Mitgliedstaaten
  • Korrekturmechanismus zur Gewährleistung wirksamer Unterstützung
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Hilfe in Krisensituationen
  • Ausweitung der Umsiedlung auf Personen, die sich in einem Verfahren an der Grenze oder in einer irregulären Situation befinden bzw. unmittelbaren Schutzes bedürfen
  • Schnelleres Gegensteuern auf EU-Ebene durch rasche Entscheidung über den Beitrag
  • Solidaritätsmechanismus mit Schwerpunkt auf Umsiedlung

Ein inklusiver Ansatz

  • Intensive Vorarbeiten seit Dezember 2019
  • Zwei komplette Konsultationsrunden mit allen Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten, der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern und der Wirtschaft
  • Sorgfältige Abwägung unter Berücksichtigung aller Perspektiven
  • Im September 2022 einigten sich das Europäische Parlament und fünf turnusmäßig wechselnde Ratsvorsitze auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Organisation und Koordinierung sowie den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen über das Paket. 
  • Im Dezember 2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über fünf Kernelemente des Pakets.
  • Im April 2024 nahm das Europäische Parlament das Paket an.

Unterlagen

12. MÄRZ 2024
Factsheet: Taking stock of EU migration and asylum achievements
12. MÄRZ 2024
Striking a balance on migration: an approach that is both fair and firm
3. NOVEMBER 2022
Report on Migration and Asylum 2022
3. NOVEMBER 2022
Annex to the Report on Migration and Asylum 2022
29. SEPTEMBER 2021
Factsheet: EU fight against migrant smuggling and exploitation
29. SEPTEMBER 2021
Report on Migration and Asylum 2021
29. SEPTEMBER 2021
Annex 1 to the Report on Migration and Asylum 2021
29. SEPTEMBER 2021
Annex 2 to the Report on Migration and Asylum 2021
23. SEPTEMBER 2020
Factsheet: New Pact on Migration and Asylum