Umgestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft

Der europäische Grüne Deal ist die konzeptuelle Grundlage für diesen Wandel.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Sie vereinbarten hierzu, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. 

Dadurch eröffnen sich neue Chancen für Innovation, Investitionen und Arbeitsplätze sowie für

  • electric car Verringerung der Emissionen
  • worker Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum
  • House Abbau von Energiearmut
  • wind farm Verringerung der Energieabhängigkeit von Drittländern
  • runner Verbesserung unserer Gesundheit und Lebensbedingungen

Gleichzeitig wird der Wandel Chancen für alle bieten. Durch die Bekämpfung von Ungleichheit und Energiearmut werden benachteiligte Bürger/innen unterstützt. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen wird ebenfalls gestärkt.

Nachhaltige Gestaltung des Verkehrs

transport

Die Europäische Kommission schlägt ehrgeizigere Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vor.

  • Senkung der Emissionen von Pkw bis 2030 um 55 %
  • Senkung der Emissionen von Lkw bis 2030 um 50 %
  • Emissionsfreie Neuwagen bis 2035

Die Kommission fördert auch das Marktwachstum bei emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen. Insbesondere bemüht sie sich darum, dass die nötige Ladeinfrastruktur für solche Fahrzeuge auf Kurz- und Langstrecken verfügbar ist.

Außerdem wird ab 2026 der Straßenverkehr unter das Emissionshandelssystem fallen, wodurch die Kosten der Umweltverschmutzung angelastet werden und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und für Reinvestitionen in saubere Technologien entstehen.

Die Kommission schlägt auch für den Luftverkehr, für den bisher Ausnahmen galten, eine CO2-Bepreisung vor. Sie schlägt außerdem die Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe vor – mit der Vorgabe, dass Flugzeuge bei allen Abflügen von EU-Flughäfen mit nachhaltigen Kraftstoffgemischen betankt werden müssen.

Damit auch der Seeverkehr einen fairen Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Wirtschaft leistet, schlägt die Kommission vor, die Bepreisung von CO2-Emissionen auf diesen Sektor auszuweiten. Sie wird auch Ziele für große Häfen festlegen, um Schiffe mit landseitigem Strom zu versorgen und so den Einsatz umweltschädlicher Kraftstoffe, die auch die Luftqualität vor Ort beeinträchtigen, zu verringern.

Vorreiter der dritten industriellen Revolution

industry

Die neuen Vorschläge werden sich auf die gesamte Wertschöpfungskette in Bereichen wie Energie und Verkehr sowie dem Bau- und Sanierungsgewerbe auswirken und zur Schaffung nachhaltiger, lokaler und gut bezahlter Arbeitsplätze in ganz Europa beitragen.

  • 35 Millionen Gebäude könnten bis 2030 saniert sein
  • 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze könnten bis 2030 im Bausektor geschaffen werden

Die Elektrifizierung der Wirtschaft und die umfassende Nutzung erneuerbarer Energien dürften in diesen Sektoren mehr Arbeitsplätze entstehen lassen. Durch die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden werden im Baugewerbe ebenfalls Arbeitsplätze entstehen – mit einem erhöhten Bedarf an lokalen Arbeitskräften.

Wir wollen unsere Klimaschutzziele aufrechterhalten, indem wir verhindern, dass die Anstrengungen unserer Industrie zur Emissionsminderung durch unlauteren Wettbewerb aus dem Ausland untergraben werden.

Die Kommission schlägt deshalb einen Mechanismus vor, der sicherstellt, dass Unternehmen aus Ländern mit weniger strengen Klimavorschriften, die ihre Produkte in die EU einführen möchten, ebenfalls einen CO2-Preis entrichten müssen.

Ein sauberes Energiesystem

energy

Die Kommission schlägt vor, die verbindliche Zielvorgabe für erneuerbare Energien im Energiemix der EU auf 40 % anzuheben. Die Vorschläge beinhalten neue Ziele zur Förderung der Einführung erneuerbarer Kraftstoffe, z. B. von Wasserstoff in Industrie und Verkehr.

Auch die Senkung des Energieverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Emissionen als auch die Energiekosten für Verbraucher und Industrie zu verringern. Die Kommission schlägt höhere verbindliche Energieeinsparziele auf EU-Ebene vor, um bis 2030 eine Gesamtreduktion von 36–39 % für den Endenergie- und Primärenergieverbrauch zu erreichen.

  • 40 % – neues Ziel für erneuerbare Energie bis 2030
  • 36–39 % – neue Energieeinsparziele für den Endenergie- und Primärenergieverbrauch bis 2030

Auch das Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse muss den ökologischen Wandel unterstützen, indem die richtigen Anreize gesetzt werden. Die Kommission schlägt vor, die Mindeststeuersätze für Heizung und Verkehr mit unseren Klimazielen in Einklang zu bringen und zugleich die sozialen Auswirkungen abzufedern und benachteiligte Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

Sanierung von Gebäuden für einen grüneren Lebensstil

buildings

Mit dem neuen Sozialfonds für Klimaschutz werden EU-Bürgerinnen und -Bürger unterstützt, die am stärksten von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen oder bedroht sind. Er wird dabei helfen, die Kosten für diejenigen abzufedern, die am meisten von Veränderungen betroffen sind. So wird ein gerechter Übergang sichergestellt, bei dem niemand zurückgelassen wird.

Über einen Zeitraum von sieben Jahren werden 72,2 Mrd. EUR für die Sanierung von Gebäuden, den Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und auch für Einkommensbeihilfen bereitgestellt.

Neben Privathäusern und -wohnungen müssen auch öffentliche Gebäude saniert werden, damit mehr Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt und die Energieeffizienz erhöht wird.

Die Kommission schlägt vor:

  • die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche aller öffentlichen Gebäude zu sanieren
  • einen Richtwert von 49 % an erneuerbaren Energien in Gebäuden bis 2030 festzulegen
  • von den Mitgliedstaaten zu verlangen, die Nutzung von erneuerbarer Energie zur Wärme- und Kälteerzeugung bis 2030 um jährlich 1,1 Prozentpunkte zu erhöhen

Schutz unseres Planeten und unserer Gesundheit mithilfe der Natur

nature

Die Wiederherstellung der Natur und die Belebung der biologischen Vielfalt sind schnelle und kostengünstige Lösungen für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Die Kommission schlägt daher vor, Wälder, Böden, Feucht- und Torfgebiete in Europa wiederherzustellen. Die Aufnahme von CO2 und die Widerstandsfähigkeit unserer Umwelt gegenüber dem Klimawandel werden dadurch erhöht.

Durch eine kreislauforientierte und nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressourcen wird es möglich sein:

  • unsere Lebensbedingungen zu verbessern
  • eine gesunde Umwelt zu erhalten
  • hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen
  • nachhaltige Energieressourcen bereitzustellen

Neue Ziele für natürlichen CO2-Abbau:

  • -225 Mio. taltes Ziel 
  • -268 Mio. t – derzeitiger CO2-Abbau
  • -310 Mio. tneues Ziel

Bioenergie trägt zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft bei. Allerdings muss sie nachhaltig genutzt werden. Die Kommission schlägt neue strenge Kriterien vor, um nicht nachhaltigen Holzeinschlag zu vermeiden und Gebiete mit hohem Biodiversitätswert zu schützen.

Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen

global action

Der europäische Grüne Deal hat bereits ein positives Beispiel gesetzt und wichtige internationale Partner dazu veranlasst, eigene Zieltermine für die Klimaneutralität festzulegen.

Mit Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien entwickeln wir Fachwissen und Produkte, die auch in der übrigen Welt benötigt werden.

Durch die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Verkehr werden weltweit führende Unternehmen für die Versorgung eines wachsenden Weltmarktes entstehen. In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern werden wir die Emissionen im weltweiten Luft- und Seeverkehr gemeinsam verringern.

Die EU wird diese Vorschläge und Ideen ihren internationalen Partnern auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) im November in Glasgow vorlegen.

  • 30 % der Mittel des EU-Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der Klimaschutzziele 
  • Ein Drittel der weltweiten öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz stammen aus der EU und ihren Mitgliedstaaten

Wesentliche Etappen

  • Dezember 2019

    Kommission stellt europäischen Grünen Deal vor, der eine Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050 vorsieht

  • März 2020

    Kommission schlägt europäisches Klimagesetz vor, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in verbindliche Rechtsvorschriften aufzunehmen

  • September 2020

    Kommission schlägt als neues EU-Ziel vor, die Netto-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu verringern und dies in das europäische Klimagesetz aufzunehmen

  • Dezember 2020

    Die europäischen Staats- und Regierungschefs billigen das von der Kommission vorgeschlagene Ziel, die Netto-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu verringern

  • April 2021

    Politische Einigung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten über das europäische Klimagesetz

  • Juni 2021

    Inkrafttreten des europäischen Klimagesetzes

  • Juli 2021

    Kommission legt Vorschlagspaket zur Umgestaltung unserer Wirtschaft vor, um unsere Klimaziele für 2030 zu erreichen. Verhandlung und Annahme des Legislativpakets durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung unserer Klimaziele für 2030

  • 2030

    2030 – EU soll Emissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 verringern

  • 2050

    2050 – EU soll klimaneutral sein

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