Am 9. März 2021 präsentierte die Europäische Kommission eine Zielvorstellung und Wege für den digitalen Wandel in Europa bis 2030 – den digitalen Kompass. Er dreht sich um vier Kernpunkte:
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Die Kommission wird die digitalen Ambitionen der EU für 2030 konkret umsetzen in:
- Ziele und Zielpfade
- einen gemeinsamen Governance-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte und zur Behebung von Schwachstellen
- Mehrländerprojekte mit Kombi-Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und des Privatsektors
Digitale Bürgerschaft: Rechte und Grundsätze für Europäer/innen
Am 26. Januar 2022 hat die Kommission eine interinstitutionelle feierliche Erklärung über digitale Rechte und Grundsätze für das digitale Jahrzehnt vorgeschlagen.
Die in der Erklärung festgehaltenen digitalen Rechte und Grundsätze ergänzen bestehende Rechte, etwa die EU-Grundrechtecharta, sowie Datenschutzrechte und Rechte zum Schutz der Privatsphäre. Sie werden Bürgerinnen und Bürgern als Referenzrahmen für ihre digitalen Rechte sowie Mitgliedstaaten und Unternehmen als Richtschnur beim Umgang mit neuen Technologien dienen. Ziel ist, dass alle in der EU größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Wandel ziehen.
Die vorgeschlagenen Rechte und Grundsätze
- stellen die Menschen und ihre Rechte in den Mittelpunkt des digitalen Wandels
- fördern Solidarität und Inklusion
- stellen die Wahlfreiheit im Internet sicher
- fördern die Teilhabe am digitalen öffentlichen Raum
- erhöhen die Sicherheit, den Schutz und die Handlungskompetenz jedes Einzelnen
- fördern die Nachhaltigkeit unserer digitalen Zukunft
Die Kommission wird die Umsetzung der digitalen Grundsätze jährlich im Bericht über den Stand der digitalen Dekade bewerten. Sie wird auch jährlich eine Eurobarometer-Umfrage durchführen, um die Folgemaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Im Rahmen des Eurobarometers werden qualitative Daten darüber erhoben, wie die Bürger/innen die konkrete Umsetzung der Digitalgrundsätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten wahrnehmen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union werden den Vorschlag vor seiner Annahme erörtern.
Der Weg in die digitale Dekade
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Um die Ziele der digitalen Dekade bis 2030 zu erreichen, hat die Kommission einen Weg in die digitale Dekade und konkret die Schaffung eines Governance-Rahmens vorgeschlagen. Dieser Rahmen würde sich auf einen jährlichen Mechanismus für die Kooperation zwischen Kommission und Mitgliedstaaten stützen. Die Kommission würde zunächst gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gemeinsame EU-Zielpfade für jedes Ziel abstecken. Die Mitgliedstaaten würden dann ihrerseits nationale strategische Fahrpläne zur Erreichung dieser Ziele vorschlagen. |
Der Kooperationsmechanismus bestünde aus:
• einem strukturierten, transparenten und gemeinsamen Überwachungssystem auf der Grundlage des Indexes für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der einzelnen Ziele für 2030
• einem jährlichen „Bericht über den Stand der digitalen Dekade“, in dem die Kommission die Fortschritte bewertet und Empfehlungen für Maßnahmen ausspricht
• mehrjährigen strategischen Fahrplänen für die digitale Dekade, in denen die Mitgliedstaaten ihre beschlossenen oder geplanten Strategien und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 darlegen
• einem strukturierten Rahmen, in dem unzureichende Fortschritte erörtert und durch gemeinsame Zusagen der Kommission und der Mitgliedstaaten in Angriff genommen werden können
• einem Mechanismus zur Unterstützung von Mehrländerprojekten
Digitaler Kompass 2030: deine digitale Dekade
Mehrländerprojekte
Um die digitalen Ziele zu erreichen, wird die Kommission die Einleitung von Mehrländerprojekten beschleunigen und fördern. Dabei handelt es sich um Großvorhaben, die einzelne Länder allein nicht stemmen könnten.
Potenzielle Charakteristika dieser Projekte:
- Kombination von Investitionen aus dem EU-Haushalt (z. B. aus der Aufbau- und Resilienzfazilität), aus den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor
- Schließung von Lücken in ermittelten kritischen Kapazitäten der EU
- Förderung eines vernetzten, interoperablen und sicheren digitalen Binnenmarkts
Die Kommission hat eine erste Liste von Mehrländerprojekten zusammengestellt. Darin hat sie Investitionsbereiche wie Dateninfrastruktur, stromsparende Prozessoren, 5G-Kommunikation, Hochleistungsrechnen, sichere Quantenkommunikation, öffentliche Verwaltung, Blockchain, Zentren für digitale Innovation und digitale Kompetenzen aufgenommen.

Beispiel für ein mögliches Mehrländerprojekt
Die EU könnte ein KI-gestütztes Netz von Sicherheitseinsatzzentren zur Früherkennung, Ermittlung und Abwehr von Cyberangriffen auf nationaler und europäischer Ebene einrichten.
Das Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur soll interessierten Mitgliedstaaten eine rasche und flexible Durchführung von Mehrländerprojekten ermöglichen.
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20 % – Anteil an der Aufbau- und Resilienzfazilität, der in jedem EU-Land auf den digitalen Wandel entfallen soll
Internationale Partnerschaften für die digitale Dekade
Die EU wird ihre menschenzentrierte digitale Agenda auf globaler Ebene fördern und Angleichung bzw. Konvergenz im Hinblick auf europäische Normen und Standards unterstützen. Daneben wird sie die Sicherheit und Robustheit ihrer digitalen Lieferketten gewährleisten und globale Lösungen erarbeiten. Etappen auf diesem Weg:
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Potenzielle Bereiche der Partnerschaft
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6G
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Quantentechnologie
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Klima- und Umweltschutz mit technologischen Mitteln
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, den Entwurf zu erörtern und die Erklärung bis zum Sommer 2022 auf höchster Ebene zu billigen.