Justiz und Grundrechte
EU-Bürger/-innen haben das Recht, in einem EU-Land ihrer Wahl zu leben und können die Binnengrenzen frei überqueren. Die Europäische Kommission möchte die Europäische Union zu einem Raum des Rechts machen, in dem die Bürger/-innen ihre Rechte leichter wahrnehmen und die Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts voll ausschöpfen können.