Maßnahmen
Ziele
- fördert Frieden und Stabilität in Regionen nahe der EU-Außengrenzen
- trägt durch Integration und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen bei
- steigert den Wohlstand und die Chancen für europäische Unternehmen und Bürger/-innen
- lenkt, unterstützt und beobachtet Reformen in beitrittswilligen Ländern im Einklang mit den Werten, Rechtsvorschriften und Normen der EU
Kontext
Im Zuge des Erweiterungsprozesses unterstützt die Kommission beitrittswillige Länder bei der Erreichung der Beitrittskriterien und der Durchführung der notwendigen wirtschaftlichen und demokratischen Reformen.
Diese müssen solide, langfristige und unumkehrbare Ergebnisse erzielen.
Wer kann EU-Mitglied werden?
Jedes europäische Land kann sich um eine Mitgliedschaft bewerben, solange es die demokratischen Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt.
Ein Beitritt kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Beitrittskriterien erfüllt sind.
Bedingungen
Alle EU-Länder müssen in den drei Phasen eines Beitrittsprozesses ihre Zustimmung geben:
Wenn die Verhandlungen und die erforderlichen Reformen abgeschlossen und beide Seiten übereingekommen sind, kann das Land der EU beitreten – vorausgesetzt, alle EU-Länder stimmen dem zu.
Kandidatenländer
Derzeitige Kandidatenländer:
- Albanien
- Republik Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo sind potenzielle Kandidatenländer.