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Finanzierung nach Form der Mittelverwaltung

Die EU-Mittel werden von der Kommission allein, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten oder über Durchführungspartner verwaltet. Die Form der Mittelverwaltung ist entscheidend für das Antragsverfahren und die Bewertung von Anträgen.

Drei Formen der Mittelverwaltung

Alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Programme fallen unter eine von drei Arten der Durchführung, abhängig von der Finanzierungsform:

  • Direkte Mittelverwaltung: Das Programm wird von der Europäischen Kommission direkt verwaltet.
  • Geteilte Mittelverwaltung: Die Europäische Kommission und die nationalen Behörden verwalten gemeinsam die Mittel.
  • Indirekte Mittelverwaltung: Die Mittel werden von Partnerorganisationen oder anderen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU verwaltet.

Daher stellt die EU zwar die Mittel für ein bestimmtes Programm oder Projekt zur Verfügung, ist aber nicht immer direkt an der täglichen Verwaltung beteiligt. Während jedoch die Mitgliedstaaten den Großteil des EU-Haushalts ausführen, trägt die Kommission die letztliche Verantwortung für dessen Ausführung.

Folglich überprüft die Kommission durch strenge und wirksame Kontrollen, wie die EU-Mittel ausgegeben werden. Das Verfahren variiert je nach der Durchführung des Programms.

Um Finanzmittel für Ihr Projekt zu erhalten, müssen Sie eine passende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen/Projekten finden und die bei jeder einzelnen Aufforderung spezifischen Leitlinien für die Antragstellung sorgfältig einhalten. Dabei steht Ihr Vorhaben in Konkurrenz zu den Projekten, die andere Antragsteller auf diese Aufforderung hin vorgeschlagen haben.

Direkte Mittelverwaltung

Bei der direkten Mittelverwaltung ist die Europäische Kommission direkt für alle Schritte der Programmdurchführung verantwortlich:

  • Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;
  • Bewertung der eingereichten Vorschläge;
  • Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen;
  • Überwachung der Projektdurchführung;
  • Beurteilung der Ergebnisse;
  • Vornahme von Zahlungen.

Diese Aufgaben werden von den Dienststellen der Kommission, an ihrem Hauptsitz, in den EU-Delegationen oder durch EU-Exekutivagenturen wahrgenommen; es sind keine Dritten beteiligt. Auf die in direkter Verwaltung durchgeführten Programme entfallen rund 20 % des EU-Haushalts 2021-2027.

Ein Beispiel für ein direkt von der Kommission verwaltetes Programm ist das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), dessen Hauptziel die Unterstützung der Gründung und Expansion von KMU ist. Ein Unternehmer, der EU-Finanzmittel beantragen möchte, müsste sich an die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU wenden, die COSME durchführt.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in direkter Mittelverwaltung werden auf dem Portal „Funding and Tenders“ (SEDIA) veröffentlicht.

Ein großer Teil der Mittel aus NextGenerationEU, dem zeitlich befristeten Aufbauinstrument, wird auch im Wege der direkten Mittelverwaltung eingesetzt, insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität, in deren Rahmen Kredite und Finanzhilfen in Höhe von 723,8 Mrd. EUR zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Aufgrund ihres außergewöhnlichen Charakters erfolgt die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität nach besonderen Verfahren. Die Mittel werden auf der Grundlage der Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne direkt an die Mitgliedstaaten ausgezahlt.

Mit den Plänen sollten die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen wirksam angegangen werden, wobei besondere Aufmerksamkeit den länderspezifischen Empfehlungen des Rates gelten sollte. Die Pläne sollten auch Maßnahmen umfassen, die der Bewältigung der Herausforderungen des grünen und digitalen Wandels dienen und helfen, die Vorteile, die dieser Wandel mit sich bringt, zu nutzen.

Auf unseren Seiten zur Aufbau- und Resilienzfazilität erfahren Sie mehr über deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.

Aufbau- und Resilienzscoreboard

Geteilte Mittelverwaltung

Bei der geteilten Mittelverwaltung sind sowohl die Europäische Kommission als auch nationale Behörden in den Mitgliedstaaten, wie Ministerien und öffentliche Einrichtungen, für die Durchführung eines bestimmten Programms zuständig. Etwa 70 % der EU-Programme werden auf diese Weise verwaltet.

Wenn Sie zum Beispiel eine Landwirtin oder ein Landwirt in der EU sind und ein Projekt für den Anbau von Bio-Tomaten durchführen, könnten Sie für eine Finanzierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik infrage kommen. Um eine Finanzierung zu beantragen, müssten Sie sich an das Landwirtschaftsministerium Ihres Landes oder eine entsprechende Einrichtung wenden, die für die Mittelverwaltung Ihres Projekts im Auftrag der EU zuständig wäre.

Die Behörden der Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) wählen die Projekte aus, die finanziert werden sollen, und sind für deren laufende Verwaltung zuständig. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sorgt die Kommission dafür, dass die Projekte erfolgreich abgeschlossen werden und das Geld gut angelegt ist.

Nationale Anlaufstellen für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

Zugriff auf regionale EU-Finanzmittel

Regionale und nationale Finanzierungsstellen

EuroAccess: ein kostenloses Online-Suchinstrument, mit dem die Nutzung bestehender Finanzierungsmöglichkeiten zur Verbesserung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union und ihren Makroregionen gefördert werden soll

Fonds für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Land

Finanzierungspartner im Bildungsbereich

Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration

Europäischer Sozialfonds: Unterstützung in Ihrem Land

Strukturfonds 2014-2020

Aufgrund ihrer langen Laufzeit kann sich die Durchführung einiger Strukturfondsprojekte über den Zeitraum des langfristigen Haushalts hinausziehen. Für den MFR 2014–2020 können die Mitgliedstaaten noch bis Ende 2023 Mittel binden. Einen Überblick über diese Mittel erhalten Sie hier: Europäische Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020.

Indirekte Mittelverwaltung

Einige Förderprogramme werden ganz oder teilweise mit der Unterstützung von Einrichtungen, z. B. nationalen Behörden oder internationalen Organisationen, durchgeführt. Der Großteil des für humanitäre Hilfe und internationale Entwicklung bereitgestellten EU-Haushalts wird beispielsweise im Wege der indirekten Mittelverwaltung umgesetzt.

Dies war z. B. bei der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in Westafrika und beim Erdbeben in Nepal 2015 der Fall. Auf die im Wege der indirekten Mittelverwaltung durchgeführten Programme entfallen etwa 10 % des gesamten EU-Haushalts.

Bei dieser Form der Mittelverwaltung delegiert die Kommission die Haushaltsausführung an verschiedene Arten von Durchführungspartnern, zum Beispiel

Weitere Beispiele für Durchführungspartner im Wege der indirekten Mittelverwaltung finden Sie unter „Antragsverfahren“.

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