Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit erklärt
Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (CRISS) ersetzt das System der Umverteilungsprämie, das im Zeitraum 2014–2022 angewendet wurde.
Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit ist eines der Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit denen im Sinne der Fairness ein Teil der Einkommensstützung von größeren auf kleinere oder mittlere Betriebe übertragen wird.
Eine gerechtere Verteilung ist eines der Hauptziele der GAP 2023–2027. Auf EU-Ebene steigt das Einkommen je Jahresarbeitseinheit (JAE) mit der physischen Betriebsgröße im Durchschnitt an. Dieses Phänomen spiegelt in erster Linie Größenvorteile wider: je größer der Betrieb ist, desto niedriger sind die Einheitskosten und desto höher sind die Einnahmen pro Arbeitskraft.
Ziele der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
Hauptziel dieser Art Einkommensstützung ist es, eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe zu fördern.
Die EU-Länder müssen mindestens 10 % ihrer angepassten Finanzausstattung für Direktzahlungen für diese spezifische Intervention bereitstellen. Sie können jedoch von dieser zwingenden Anforderung abweichen, also z. B. weniger als den geforderten Mindestanteil der Finanzausstattung für Direktzahlungen der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit zuweisen oder sie überhaupt nicht umsetzen, wenn sie nachweisen können, dass der Umverteilungsbedarf durch andere Instrumente des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) ausreichend gedeckt wird.
Eine gesellschaftlich nachhaltige GAP
Die GAP unterstützt ländliche Gemeinschaften wie auch die Land- und Forstwirtschaft bei ihrer wichtigen Aufgabe zum Wohle der Gesellschaft.
Ökologische Nachhaltigkeit
Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, die natürlichen Ressourcen zu schützen und dem Verlust an biologischer Vielfalt in der EU entgegenzuwirken.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Land- und Forstwirtschaft können Land- und Forstwirten sowie der EU als Ganzem nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen bringen.
CRISS in der Praxis
Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit ist:
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eine jährliche entkoppelte Zahlung pro beihilfefähiger Hektarfläche („erste angemeldete Hektarflächen“) an Betriebsinhaber, die Anspruch auf eine Zahlung im Rahmen der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS) haben.
Die EU-Länder verfügen innerhalb der durch den GAP-Rechtsrahmen vorgegebenen Grenzen über eine erhebliche Flexibilität, um die Gestaltung dieser Unterstützung an den Umverteilungsbedarf und die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Land anzupassen, z. B. durch:
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Festlegung eines Schwellenwerts,
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Anwendung verschiedener Spannen von Hektarflächen,
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Festlegung verschiedener Beträge pro Spanne,
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Differenzierung der Unterstützung nach den im Rahmen der Einkommensstützung für Nachhaltigkeit verwendeten Gruppen von Gebieten,
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Ausschluss von Betrieben aus der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit, wenn deren physische Größe einen bestimmten Grenzwert überschreitet.
Bei dieser Unterstützung handelt es sich um eine ergänzende Zahlung für die ersten Hektarflächen an Betriebsinhaber, die Anspruch auf die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit haben. Um diese ergänzende Unterstützung gezielter auszurichten und angesichts der Unterschiede bei den Betriebsstrukturen in der EU können die EU-Länder:
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ergänzende Unterstützung für verschiedene Hektarbereiche bereitstellen und/oder
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die Höhe der Unterstützung nach Regionen oder nach den im Rahmen der Einkommensstützung für Nachhaltigkeit verwendeten Gruppen von Gebieten differenzieren.
Als wesentliche Neuerung der GAP 2023–2027 müssen die EU-Länder mindestens 10 % ihrer angepassten Mittelzuweisungen für Direktzahlungen (nach Übertragungen zwischen Fonds) für die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit aufwenden, um die Zahlungen an kleinere und mittlere Betriebe zu erhöhen. Eine Ausnahme von dieser Regel kann beantragt werden, wenn die EU-Länder nachweisen, dass der Umverteilungsbedarf durch andere Instrumente und Interventionen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, ausreichend gedeckt wird, z. B.:
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die Kleinerzeugerregelung (PSF),
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die gekoppelte Einkommensstützung (CIS),
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die interne Konvergenz, oder
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die Kappung und Degressivität (schrittweise Kürzung) der Zahlungen.
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Rechtsgrundlage
Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (CRISS) gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 (Titel II Kapitel 2 Artikel 29) ersetzt die Umverteilungsprämie gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Dokumente
Links zum Thema
Wie funktioniert die Einkommensstützung?
Warum die Einkommensstützung für Landwirte wichtig ist, unterschiedliche Regelungen für Direktzahlungen
Zahlungen an Kleinerzeuger
Eine vereinfachte Direktzahlungsregelung für Kleinerzeuger.