Ziele der EU-Qualitätsregelungen
Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen.
Produktbezeichnungen können eine „geografische Angabe“ (g. A.) tragen, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt wurden. Dadurch wird das Verbrauchervertrauen gestärkt, können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätserzeugnisse erkennen und Erzeuger ihre Waren besser vermarkten.
Produkte, die in Betracht gezogen werden oder denen bereits eine geografische Angabe zuerkannt wurde, sind in Qualitätsproduktregistern aufgeführt. Diese Register enthalten auch geografische und Produktionsspezifikationen für jedes Produkt.
Durch die Anerkennung als geistiges Eigentum spielen geografische Angaben eine immer wichtigere Rolle in Handelsverhandlungen zwischen der EU und anderen Staaten.
Andere Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten zum Beispiel in Berggebieten oder auf Inseln hergestellt werden.
Geografische Angaben
Geografische Angaben verleihen Rechte des geistigen Eigentums für bestimmte Erzeugnisse, deren Eigenschaften eng mit dem Erzeugungsgebiet verbunden sind.
Geografische Angaben umfassen:
- g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnungen (Lebensmittel und Wein)
- g. g. A. – geschützte geografische Angaben (Lebensmittel und Wein)
- g. A. – geografische Angaben (Spirituosen und aromatisierte Weine)
Im Rahmen des EU-Systems geografischer Angaben werden die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt, die aus bestimmten Regionen stammen und bestimmte Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt. Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen bzw. das Herstellungsverfahren in dem Gebiet stattfinden muss. Die Angabe g. A. wird für Spirituosen und aromatisierte Weine verwendet.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.
Erzeugnisse
Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine
Spezifikation
Jeder Verarbeitungsschritt, also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung, muss in der jeweiligen Region erfolgen.
Für Weine bedeutet dies, dass die Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
Beispiel
Olivenöl „Kalamata“ (g. U.) wird vollständig in der Region von Kalamata in Griechenland und unter Verwendung von Oliven aus diesem Gebiet hergestellt.
Kennzeichnung/Etikettierung
– obligatorisch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
– fakultativ für Wein
Geschützte geografische Angabe (g. g. A.)
Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.
Erzeugnisse
Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine
Spezifikation
Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen.
Für Wein bedeutet dies, dass mindestens 85 % der Trauben ausschließlich aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, in dem der Wein hergestellt wird.
Beispiel
Westfälischer Knochenschinken (g. g. A.) wird in Nordrhein-Westfalen nach jahrhundertealten Verfahren hergestellt, aber das Fleisch braucht nicht ausschließlich von Tieren zu stammen, die dort geboren und aufgezogen wurden.
Kennzeichnung/Etikettierung
– obligatorisch für Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
– fakultativ für Wein
Geografische Angabe für Spirituosen und aromatisierte Weine (g. A.)
Die geografische Angabe schützt den Namen einer Spirituose oder eines aromatisierten Weinerzeugnisses mit Ursprung in einem Land, einer Region oder einem Ort, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist.
Erzeugnisse
Spirituosen und aromatisierte Weine
Spezifikation
Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte der Destillation oder Verarbeitung in besagter Region erfolgen. Die Rohstoffe müssen jedoch nicht aus dieser Region stammen.
Beispiel
Seit dem 6. Jahrhundert wird in Irland Irish Whiskey g. A. gebrannt, destilliert und gereift, doch die Rohstoffe stammen nicht ausschließlich aus Irland.
Kennzeichnung/Etikettierung
fakultativ für alle Erzeugnisse
Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Verordnungen zu aromatisierten Weinerzeugnissen
Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.)
Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und sein Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt.
Erzeugnisse
Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
Beispiel
Gueuze (g. t. S.) ist ein durch spontane Vergärung erhaltenes traditionelles Bier. Es wird im Allgemeinen in Brüssel (Belgien) und Umgebung hergestellt. Als g. t. S. ist zwar seine Herstellungsmethode geschützt, es könnte jedoch auch anderswo hergestellt werden.
Kennzeichnung/Etikettierung
obligatorisch für alle Erzeugnisse
Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Wie werden die Erzeugnisse geschützt?
Im Rahmen des EU-Systems der Rechte des geistigen Eigentums sind Namen von Erzeugnissen, die als geografische Angaben eingetragen sind, von Rechts wegen gegen Nachahmung und Missbrauch in der EU und in denjenigen Nicht-EU-Ländern geschützt, mit denen ein besonderes Schutzabkommen unterzeichnet wurde.
Für alle Qualitätsregelungen ergreifen die zuständigen Behörden der einzelnen EU-Länder die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eingetragenen Namen in ihren Hoheitsgebieten. Außerdem sollten sie die unrechtmäßige Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen unterbinden, die einen solchen eingetragenen Namen verwenden.
Auch nichteuropäische Produktnamen können als geografische Angaben eingetragen werden, wenn ihr Ursprungsland ein bilaterales oder regionales Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, das den gegenseitigen Schutz solcher Namen umfasst.
So wurden die Namen verschiedener Erzeugnisse (Wein, Lebensmittel, aromatisierte Weine und Spirituosen) geschützt, die in verschiedenen Ländern außerhalb der EU hergestellt werden, darunter Kolumbien oder Südafrika.
Sonstige Regelungen
Bergerzeugnis
Mit der Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ werden die Besonderheiten eines Erzeugnisses aus Bergregionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen hervorgehoben.
Dies bietet Vorteile für Landwirte und auch für die Verbraucher, da die Erzeugnisse besser vermarktet werden können und bestimmte Eigenschaften für den Verbraucher gewährleistet sind.
Erzeugnisse
Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse
Spezifikation
Rohstoffe und Futtermittel stammen aus Berggebieten. Bei Verarbeitungserzeugnissen sollte die Herstellung ebenfalls in solchen Gebieten erfolgen.
Verordnungen zu Bergerzeugnissen
Bericht: Kennzeichnung von Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der Landwirtschaft in Berggebieten
Erzeugnis aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU
In den Gebieten in äußerster Randlage der EU findet Landwirtschaft aufgrund der Abgelegenheit und Insellage unter erschwerten geografischen und meteorologischen Bedingungen statt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus diesen Gebieten wurde ein eigenes Logo geschaffen – so erhält die Landwirtschaft der französischen überseeischen Departements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion und Martinique sowie der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln mehr Aufmerksamkeit.
Erzeugnisse
Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse
Spezifikation
In Gebieten in äußerster Randlage erzeugt
Kennzeichnung/Etikettierung
Beispiel für ein Logo für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU
Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage
Freiwillige Zertifizierungsregelungen
Auch freiwillige Zertifizierungsregelungen auf nationaler Ebene oder von privaten Anbietern können dazu beitragen, dass sich die Verbraucher auf die Qualität der ausgewählten Erzeugnisse verlassen können.
Neben den EU-Regelungen gibt es eine Vielzahl privater und einzelstaatlicher Regelungen und Logos zur Lebensmittelqualität, die ein breites Spektrum an Initiativen abdecken und auf den Handel zwischen Unternehmen oder den Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern abzielen.
In Konsultation mit den Interessengruppen hat die Europäische Kommission Leitlinien entwickelt, in denen empfehlenswerte Verfahren für die Funktionsweise solcher Systeme vorgestellt werden.