Zu Beleuchtungsprodukten gehören Lichtquellen wie Glühlampen (Halogenlampen, Kompaktleuchtstofflampen usw.) und LED-Module/-Lampen.
Beleuchtungsprodukte umfassen auch Betriebsgeräte (z. B. Vorschaltgeräte, elektronische Bauteile, Treiber), d. h. die Geräte, die benötigt werden, um die Lichtquellen an das Stromnetz anzuschließen.
Die Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung und das Ökodesign gelten nicht für Lampen oder Leuchten (obwohl es für diese bis zum 25. Dezember 2019 ein Label gab). Eine Leuchte ist ein vollständiger elektrischer Beleuchtungsapparat, der Licht von einer oder mehreren Lampen verteilt, filtert oder umwandelt (z. B. eine Tisch-, Wand- oder Deckenleuchte).
Energielabel
Infolge der Neuskalierung des EU-Energielabels für Lichtquellen weisen die neuen Labels seit dem 1. September 2021 eine Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) auf. Da die meisten Produkte aufgrund ihrer immer höheren Energieeffizienz bis in die Effizienzklassen A+ oder A++ des ursprünglichen Labels aufgestiegen waren, wurde eine Neuskalierung vorgenommen, damit die Verbraucher deutlicher erkennen können, welche Produkte die effizientesten auf dem Markt sind. [Hinweis: Noch vorhandene Warenbestände mit dem alten Label dürfen in den Geschäften bis zum 1. März 2023 verkauft werden.] Das Label enthält Informationen über
- die Energieeffizienzklasse des Produkts
- den Energieverbrauch des Produkts
Die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) bietet detaillierte Informationen über die in der EU in Verkehr gebrachten Modelle, auf die man durch Scannen des QR-Codes auf den neuen Energielabels zugreifen kann. Die Datenbank enthält beispielsweise Angaben zu Lichtstrom, Farbtemperatur und Sockeltyp.
Den Rechtsrahmen bildet die Verordnung (EU) 2019/2015 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 aufgehoben und ersetzt wird.
Ökodesign-Anforderungen
Die Ökodesign-Vorschriften für Beleuchtungsprodukte sind für alle Hersteller und Importeure verbindlich, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten.
Mit Wirkung vom 1. September 2021 werden mit der Verordnung (EU) 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte die Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 aufgehoben und ersetzt.
Energieeinsparungen
Durch den Umstieg auf energieeffizientere Beleuchtungsprodukte können die Haushalte etwa 30 Euro pro Jahr sparen. Mit effizienteren Beleuchtungsprodukten wird es möglich sein, in Europa bis 2030 bis zu 34 TWh Strom pro Jahr zu sparen. Dies entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch der Haushalte Irlands und Estlands zusammen und hat zur Folge, dass jedes Jahr rund 9 Mio. Tonnen CO2 weniger ausgestoßen werden.
Dokumente
- Verordnung (EU) 2019/2015 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen
- Verordnung (EU) 2021/340 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2013 bis 2021/2018
- Verordnung (EU) 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen
- Verordnung (EU) 2021/341 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/424, 2019/1781 und 2019/2020 bis 2019/2024
- Verordnung (EU) Nr. 874/2012 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten
- Register der Kommissionsdokumente – SWD(2019) 357 (europa.eu)
- Memo: Neue Ökodesign-Vorschriften für Glühlampen, anwendbar ab September 2018 (nur auf Englisch)
- Mitteilung der Kommission: Vorläufige Messmethoden 2014/C 22/02