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Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte
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Zielgruppe
An der Konsultation können sich alle Bürger/innen und Organisationen beteiligen, insbesondere auch Begünstigte und Endkunden, Renten- und Versicherungsträger, Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter, Finanzberater, Dienstleister (Index- und Analyseanbieter), Anwaltskanzleien und Emittenten.
Ziel der Konsultation
Im Zwischenbericht der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen (HLEG) vom Juli 2017 wurde an die Kommission die Empfehlung gerichtet, klarzustellen, dass zu den treuhänderischen Pflichten (Loyalitäts- und Sorgfaltspflichten) von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern ausdrücklich auch die Berücksichtigung wesentlicher ESG-Faktoren (ESG = Umwelt, Soziales und Governance) und langfristiger Nachhaltigkeit gehört.
Mit dieser öffentlichen Konsultation sollen hierzu nun Meinungen und Stellungnahmen interessierter Kreise eingeholt werden, damit sie in die Folgenabschätzung einfließen können.
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So reichen Sie Ihren Beitrag ein
Um eine faire und transparente Konsultation zu gewährleisten, werden nur die über unseren Online-Fragebogen eingegangenen Beiträge berücksichtigt und in den zusammenfassenden Konsultationsbericht einbezogen.