Am 29. Oktober 2019 hat der Europäische Rat (Artikel 50) im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich beschlossen, den Zweijahreszeitraum nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union bis zum 31. Januar 2020 zu verlängern. Bis auf Weiteres ist daher jeder Verweis in den auf dieser Seite veröffentlichten Dokumenten auf den 30. März 2019, den 13. April 2019 oder den 1. November 2019, 0:00 Uhr (MEZ) als Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs als Verweis auf den 1. Februar 2020, 0:00 Uhr (MEZ) zu verstehen.
Sollten die Vertragsparteien des Austrittsabkommens ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abschließen und den Verwahrer im November oder Dezember 2019 bzw. im Januar 2020 über den Abschluss dieser Verfahren in Kenntnis setzen, tritt das Austrittsabkommen zum entsprechenden Datum in Kraft, und zwar:
– am 1. Dezember 2019,
– am 1. Januar 2020 oder
– am 1. Februar 2020.
Zusätzliche administrative und technische Maßnahmen zur Vorbereitung des Austritts des Vereinigten Königreichs, Mitteilungen über die Vorbereitung auf den Brexit und die Notfallplanung sowie Vorbereitungsseminare der Arbeitsgruppe des Rates (Artikel 50)
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