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Public Health

Bereitschafts- und Reaktionsplanung

Die Europäische Kommission hat einen neuen Rahmen für die Gesundheitssicherheit vorgeschlagen, mit dem die derzeitige Rechtsgrundlage überarbeitet wird (Beschluss 1082/2013/EU). Auf Grundlage der bei der Bekämpfung des Coronavirus gewonnenen Erkenntnisse wird der neue Rahmen die EU-weite Koordinierung stärken und die Rolle der EU-Agenturen bei der Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen erweitern.

Bis zur Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften liefert der Beschluss 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren den Rahmen für eine koordinierte Bereitschafts- und Reaktionsplanung zur Stärkung der Kapazitäten für die Beobachtung, frühzeitige Meldung sowie die Bewertung und Bewältigung von Notsituationen im Bereich öffentliche Gesundheit.

Der Beschluss:

  • unterstützt den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen in Bezug auf die Bereitschafts- und Reaktionsplanung,
  • bietet eine Struktur für die Entwicklung nationaler Pläne betreffend verschiedene Arten von Gesundheitsgefahren, z. B. Grippepandemie oder andere von biologischen oder unbekannten Erregern verursachte Notfallsituationen, Unfälle mit chemischen Stoffen, Umweltkatastrophen oder vorsätzliche Handlungen,
  • hilft dabei, die Interoperabilität nationaler Pläne zu verwirklichen, und zwar durch Koordinierungsmechanismen, Analysen und Kommunikationsinstrumente,
  • unterstützt die Umsetzung der wichtigsten Anforderungen an Kernkapazitäten gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IHR) zur Feststellung, Bewertung, Meldung und Bekämpfung von Notsituationen im Bereich öffentliche Gesundheit.

Zu den Maßnahmen der EU zur Verbesserung von Vorsorge und Reaktion gehören unter anderem regelmäßige Simulationsübungen für Testverfahren im Rahmen von Krisenvorsorgeplänen auf EU- und nationaler Ebene. Im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms wird Unterstützung durch Schulungen, Übungen und den EU-weiten Austausch von Erfahrungen, Leitlinien und Verfahren angeboten. So können die nationalen Behörden und Institutionen mit der Kommission und untereinander zusammenarbeiten und im Falle einer sich rasch entwickelnden Krise Informationen austauschen.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (Chafea) verwaltet seit 2003 Projekte zur Notfallvorsorge und -reaktion.

Überdies gibt es gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1082/2013 Bestimmungen für die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen, wodurch ein hohes Maß an Bereitschaft und ein Instrument zur Unterstützung koordinierter Maßnahmen bei Gesundheitsbedrohungen gewährleistet wird.

Gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen: angemessene Vorbereitung

Der Ausbruch der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 verdeutlichte Unzulänglichkeiten hinsichtlich des gerechten Zugangs und der Kaufkraft der EU-Länder bei der Beschaffung von Impfstoffen und anderen Arzneimitteln gegen die Grippe. Der Rat hatte die Europäische Kommission aufgefordert, einen Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen zu entwickeln, mit dem in Zukunft Zugang und Verteilung pandemischer Influenzaimpfstoffe fair und gleichberechtigt organisiert werden können.

Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung bei medizinischen Gegenmaßnahmen wurde von der Kommission am 10. April 2014 genehmigt. Bis April 2020 wurde die Vereinbarung über das gemeinsame Beschaffungsverfahren von 37 Ländern unterzeichnet, darunter alle EU- und EWR-Länder, das Vereinigte Königreich, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo*.

Mit der Vereinbarung wird ein freiwilliges System geschaffen, das es den teilnehmenden EU-Ländern und den EU-Institutionen ermöglicht, gemeinsam medizinische Gegenmaßnahmen für verschiedene Arten grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu beschaffen, zum Beispiel Impfstoffe, Virostatika und andere Behandlungen. Die Vereinbarung

  • legt die praktischen Vorkehrungen für dieses Verfahren fest,
  • bestimmt den Entscheidungsprozess hinsichtlich des Verfahrens,
  • und organisiert die Bewertung der Angebote sowie die Vertragsvergabe.

Sie soll die Vorsorge der Mitgliedstaaten für eine Abschwächung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen verbessern, indem sie einen gerechteren Zugang zu spezifischen medizinischen Gegenmaßnahmen und eine erhöhte Versorgungssicherheit sowie ausgewogenere Preise für die beteiligten Mitgliedstaaten ermöglicht. Ein gemeinsames Vergabeverfahren kann eingeleitet werden, wenn sich mindestens vier Mitgliedstaaten sowie die Kommission dafür aussprechen und am Verfahren teilnehmen.

Ein großer Erfolg für die öffentliche Gesundheit und die grenzübergreifende Bereitschaftsplanung war im März 2019 die Unterzeichnung von Rahmenverträgen über die Herstellung und Lieferung von Influenzapandemie-Impfstoffen durch die Kommission und durch mehrere EU-Länder, die zusammen über die Hälfte der europäischen Bevölkerung repräsentieren.

Verfahren zur gemeinsamen Beschaffung waren auch bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von größter Bedeutung. Hunderte von Verträgen mit einem Gesamtwert von fast 13 Milliarden Euro haben gewährleistet, dass bis zu 36 Teilnehmerländer Zugang zu den wichtigsten innovativen Therapeutika sowie Schutz- und medizinischer Ausrüstung im Einklang mit der EU-Politik zu Tests und Impfungen haben.

Seit Anfang 2020 haben rund 36 Länder an zwölf gemeinsamen Beschaffungsverfahren teilgenommen, die zu mehr als 200 Verträgen führten. So konnten grundlegende medizinische Hilfsgüter und innovative Therapeutika im Wert von fast 13 Mrd. Euro bestellt werden.

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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