Die Europäische Richtlinie zu Bioziden (98/8/EC) definiert Biozid-Produkte als
diejenigen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege
Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen
durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Beispiele hierfür sind Desinfektionsmittel Konservierungsmittel,
Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilgungsmittel, Pilzvernichtungsmittel
und Insektenvertilgungsmittel.
Desinfektionsmittel, die an unbelebten Objekten oder
auf unbeschädigter Haut verwendet werden, um die Anzahl der Mikroorganismen
zu verringern. Desinfektionsmittel werden als schwach, mittel oder stark
eingestuft, je nach Anzahl der Sorten von Mikroorganismen, die diese
abtöten. Starke Desinfektionsmittel werden chemische Sterilisierungsmittel
genannt.
Antiseptika zur Behandlung von infizierten
oberflächlichen Wunden (ohne Antibiotika).
Konservierungsmittel, die Produkten wie Kosmetika,
Lebensmitteln, Tiernahrung oder Haushaltsmitteln beigemischt werden, mit dem
vorrangigen Ziel, die Vermehrung von Mikroorganismen zu
verhindern.