Wissenschaftlicher Ausschuss Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken
Der Wissenschaftliche Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission
eingesetzt, um der Kommission fundierten wissenschaftlichen Rat in Sachfragen
zur komplexen Risikobewertung und Sicherheit, beispielsweise zu neuen
Technologien und Medizinprodukten zu geben.
Die vom SCENIHR erteilten Auskünfte sollen die mit dem Risikomanagement
betrauten Personen in die Lage versetzen, angemessene und notwendige Maßnahmen
zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.
SCENIHR befasst sich mit Fragen zu neu auftretenden oder neu identifizierten
Risiken und weitgefassten komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die
einer umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz, öffentliche
Gesundheit und weitere Aspekte bedürfen und die nicht von anderen mit der
Risikobewertung betrauten Institutionen der Gemeinschaft abgedeckt werden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken” besteht aus höchstens 13 Mitgliedern. Für eine spezielle
Frage kann er aber die Hilfe von bis zu sechs beigeordneten Mitgliedern in
Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Fachkenntnis ausgewählt werden.
Es steht eine Reserveliste mit Kandidaten zur Verfügung, die für eine Position
in einem Wissenschaftlichen Ausschuss geeignet sind, hierfür aber nicht ernannt
wurden. Die Mitglieder des SCENIHR werden auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und
ihrer Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten ernannt. Ihre geografische
Streuung reflektiert die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Ansätze in
den Ländern der Europäischen Union (EU). Die Berufung eines Experten erfolgt für
drei Jahre und kann in aufeinander folgenden Perioden höchstens drei Mal
erneuert werden. Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission können die
wissenschaftlichen Ausschüsse die Hilfe von externen Fachexperten in Anspruch
nehmen.
SCENIHR arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und
Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft, im öffentlichen
Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um
Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden
veröffentlicht, dabei wird auf die Wahrung von Handels- und
Wirtschaftsgeheimnissen geachtet.