Ein älterer deutscher Mann mit Diabetes nimmt eigens Rezepte mit auf eine Reise nach Italien, doch ist fraglich, ob der Apotheker die Verordnung anerkennt. Eine Polin möchte sich in dem Land, in dem ihre Enkelkinder leben und arbeiten, einer Hüftoperation unterziehen, aber wie kann sie das von Polen aus organisieren? Ein Portugiese möchte seinen grauen Star von einem Spezialisten in Spanien operieren lassen, aber werden ihm die Kosten hierfür erstattet?
Dies sind nur einige Fälle, in denen Patienten Klarheit über ihre Rechte und die Vorschriften für die grenzübergreifende Gesundheitsversorgung benötigen.
In Kürze wird hierzu eine neue EU-Richtlinie angenommen, mit der klargestellt wird, dass die Patienten Anspruch auf hochwertige Behandlung im EU-Ausland sowie auf Kostenerstattung hierfür haben. Patienten, die in ein anderes EU-Land reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen, haben dieselben Rechte wie die Bürger des Landes, in dem sie behandelt werden.
Diese neue Regelung wird den Patienten in der EU in mehrfacher Hinsicht zugute kommen:
-sie wird es den einzelstaatlichen Gesundheitsbehörden erleichtern, enger zusammenzuarbeiten und Informationen über Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Gesundheitsversorgung auszutauschen;
-sie wird Patienten helfen, die eine Behandlung durch Spezialisten benötigen, beispielsweise bei seltenen Krankheiten; -sie wird die Anerkennung von Verordnungen in der gesamten EU erleichtern;
-sie unterstützt den Aufbau „Europäischer Referenznetze“, in denen sich spezialisierte Kompetenzzentren zusammenschließen können, um sich über vorbildliche Behandlungsverfahren auszutauschen und Behandlungskonzepte auf Spitzenniveau zu entwickeln.
Mit dieser neuen Richtlinie wird nach jahrzehntelanger Unklarheit endlich Rechtssicherheit in diesem wichtigen Bereich geschaffen.