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Public Health

Die Europäische Kommission unterstützt die EU-Länder, die die öffentliche Sicherheit und Gesundheitsversorgung zu ihren Prioritäten zählen. Diese Unterstützung erfolgt über verschiedene Dialogformate und Gesprächspartner.

Was die Kommission tut

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fördert den Dialog über Medizinprodukte. Dies beinhaltet

Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG)

Die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) ist eine Expertengruppe. Sie wurde im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika eingerichtet. Ihre Mitglieder sind Sachverständige, die die zuständigen Behörden der EU-Länder vertreten.

Die Koordinierungsgruppe berät und unterstützt die Kommission und die EU-Länder bei der Umsetzung der beiden Verordnungen. Bei ihrer Arbeit beachtet sie die geltenden horizontalen Vorschriften für die Einsetzung und die Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission. Die MDCG ist im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Gremien unter der Code-Nr. X03565 aufgeführt.

Die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte besteht aus 13 Untergruppen.

Zuständige Behörden für Medizinprodukte (CAMD)

Die für Medizinprodukte zuständigen Behörden (Competent Authorities for Medical Devices – CAMD) fördern die Um- und Durchsetzung der Verordnungen über Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika.

Sie bieten außerdem Schulungen und den Austausch bewährter Verfahren an.

Ihre Sitzungen sind gleichzeitig Networking-Veranstaltungen und befassen sich auch mit Fragen zu Medizinprodukten, die über die beiden oben genannten Verordnungen hinausgehen.

Koordinierungsgruppe Benannter Stellen – NBCG-Med

  • Im Einklang mit Artikel 49 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und Artikel 45 der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika wurde eine Koordinierungsgruppe Benannter Stellen im Bereich Medizinprodukte eingerichtet.
  • Alle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika beauftragten Benannten Stellen beteiligen sich an den Arbeiten der Gruppe.
  • Koordinierungsgruppe Benannter Stellen – NBCG-Med
    • Ermöglicht den Benannten Stellen einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch über die Anwendung der Konformitätsbewertungsverfahren und der Tätigkeiten der Benannten Stellen,
    • fördert die Kohärenz zwischen den Benannten Stellen,
    • formuliert technische Empfehlungen und schafft Konsens bei Fragen zu Konformitätsbewertungen und den Tätigkeiten der Benannten Stellen,
    • berät auf Ersuchen die Kommission und die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte zu Rechtsvorschriften für Medizinprodukte und deren Umsetzung.
  • Die NBCG-Med verfügt über eine technische Untergruppe, die technische Gruppe Benannter Stellen, die wiederum in eine Abteilung für Medizinprodukte (NBTG-MD) und eine für In-vitro-Diagnostika (NBTG-IVD) unterteilt ist.

 

 

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