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Public Health

Überblick

Die Kontakte der EU zu Drittstaaten und internationalen Gesundheitsorganisationen tragen dazu bei:

  • die Gesundheit aller Menschen in der EU und über ihre Grenzen hinaus zu verbessern,
  • Grundsätze, Standards und Rechtsvorschriften mit hohem Qualitätsanspruch im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu fördern,
  • im Rahmen ihrer globalen Strategie für das öffentliche Gesundheitswesen ein Bewusstsein für globale Gesundheitsthemen zu schaffen,
  • Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zwischen Ländern und Regionen der EU auszugleichen.

Diesen Zielen dienen verschiedene Strategien und die Zusammenarbeit mit Interessenträgern.

Überdies unterhalten das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) internationale Programme.

Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Die EU arbeitet in Gesundheitsfragen mit Ländern außerhalb der Union zusammen, um die Gesundheit aller Menschen zu fördern und Grundsätze, Standards und Rechtsvorschriften mit hohem Qualitätsanspruch im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen.

Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf:

  • Nicht-EU-Länder in der ganzen Welt (auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen)
  • Länder, die der EU beitreten wollen
  • Nachbarländer, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen

Bilaterale Zusammenarbeit mit Drittstaaten weltweit

Die EU hat mit zahlreichen Nicht-EU-Ländern bilaterale Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Diese schaffen eine allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Außerdem dienen sie als Basis für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen einzelnen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern.

Wo eine intensivere fachliche Zusammenarbeit erforderlich ist, kann die Europäische Kommission (die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) branchenspezifische Vereinbarungen mit nationalen Ministerien treffen.

Potenzielle neue EU-Länder

Die EU berät Länder, die die Aufnahme in die EU beantragen (sogenannte Kandidatenländer) und solche, die unter Umständen in der Zukunft einen solchen Antrag stellen, in Fragen der EU-Gesundheitspolitik und bewertet ihre Fortschritte bei der Angleichung an EU-Normen und Strategien im Gesundheitsbereich. Die dabei maßgeblichen, sogenannten Kapitel der Beitrittsverhandlungen sind:

  • Öffentliches Gesundheitswesen – Kapitel 28 zu Verbraucher- und Gesundheitsschutz
  • Arzneimittel – Kapitel 1 zum freien Warenverkehr

Die Kommission unterstützt und berät diese Länder und beobachtet ihre Fortschritte bei der Übernahme der EU-Rechtsvorschriften in ihr nationales Recht.

Der Mechanismus für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) sowie Partnerschaftsprogramme mit nationalen Verwaltungen der EU-Staaten helfen den betreffenden Ländern, ihre Standards im Gesundheitsbereich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen und die Institutionen und Verwaltungsstrukturen, die sie benötigen, einzuführen oder aufzubauen.

Nachbarländer

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) als Kernelement der EU-Außenpolitik erstreckt sich auf 16 Nachbarländer.

Sie beruht auf bilateralen Aktionsplänen, die zwischen der EU und dem jeweiligen Partnerland vereinbart werden und in denen die Reformpläne für die folgenden drei bis fünf Jahre festgelegt sind. Diese können je nach Prioritäten der einzelnen Länder etwa folgende Bereiche betreffen:

  • Reform des Gesundheitswesens und gesundheitspolitischer Dialog
  • Gesundheitsbezogene Informationen und Kenntnisse
  • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und anderer Gesundheitsgefahren

Die Unterstützung umfasst beispielsweise Schulungsprogramme wie das Programm für die Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit im Mittelmeerraum (MediPIET) und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Die Kommission arbeitet eng mit den drei osteuropäischen Partnerländern zusammen, mit denen die EU Assoziierungsabkommen geschlossen hat (Ukraine, Moldau und Georgien). Sie hilft ihnen, ihre Bestimmungen den EU-Gesundheitsvorschriften anzunähern und unterstützt sie bei allgemeinen Reformen des Gesundheitswesens.

Es gibt auch Finanzinstrumente zur Unterstützung dieser Politik (TAIEX und Partnerschaftsprogramme)