
Überblick
EU-Bürger/innen haben das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in jedem EU-Land und auf Erstattung der Kosten einer im Ausland erhaltenen Versorgung in ihrem Heimatland.
Die Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung regelt die Bedingungen, unter denen Patienten unter Erstattung der Kosten medizinische Leistungen in einem anderen EU-Land erhalten können. Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen die Krankheitskostenerstattung sowie die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Schlüsselelemente
Mit der zunehmenden Vernetzung der Gesundheitspolitik und der Gesundheitssysteme erleichtert die Richtlinie den Zugang zu
- Informationen über die Gesundheitsversorgung in anderen europäischen Ländern sowie
- alternativen Optionen der Gesundheitsversorgung und/oder Facharztbehandlung im Ausland.
Mit den Bestimmungen wird ein Gleichgewicht zwischen dem Recht der Patienten auf eine Behandlung im Ausland und der Notwendigkeit tragbarer Gesundheitssysteme hergestellt.
Die Richtlinie
- schafft ein Netz nationaler Kontaktstellen, bei denen Patienten klare und präzise Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erhalten können,
- legt europäische Regeln für eine Mindestliste von Elementen fest, die eine ärztliche Verschreibung enthalten muss, welche von einem EU-Land in ein anderes verbracht wird (grenzüberschreitende Verschreibung),
- fördert die Weiterentwicklung europäischer Referenznetze für medizinisches Fachwissen und erweitert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, mit zusätzlichen Vorteilen für die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen und elektronische Gesundheitsdienste.
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Überwachung der Umsetzung
- Ein in allen EU-Amtssprachen verfügbarer Bericht der Europäischen Kommission und sein Anhang behandelt die wichtigsten Bestimmungen, Trends und Fortschritte des letzten Berichtszeitraums (2015–2018).
- Datenbericht über die Anwendung der Richtlinie in den EU-Ländern (2015, 2016, 2017, 2018)
- In einem Bericht der Europäischen Kommission von 2015 (verfügbar in allen EU-Amtssprachen), der die wesentlichen Bestimmungen abdeckt, wurde der Sachstand dargelegt.
Expertengruppe für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Die Expertengruppe „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung“ bringt Vertreter/innen aller EU-Länder zu dem Zweck zusammen, die Europäische Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen. Sie bietet der Kommission fachkundige Beratung und den nationalen Behörden ein Forum zum Erfahrungsaustausch in Bezug auf die Richtlinie.
Vor einer Auslandsbehandlung zu klären
- Bedingungen und Umstände der erbrachten medizinischen Leistung und mögliche Kostenerstattungsansprüche
- Ihre Rechte bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Land
- nationale Kontaktstelle in Ihrem Land
- Qualität und Sicherheit der Behandlung
- Beschwerdeverfahren bei Problemen