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Public Health

Überblick

Biozidprodukte dienen der Bekämpfung unerwünschter Organismen, die die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt gefährden oder menschliche Tätigkeiten beeinträchtigen. Diese Schadorganismen umfassen Schädlinge (z. B. Insekten, Ratten oder Mäuse) und Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren oder Schimmelpilze).

Zu den Biozidprodukten zählen unter anderem:

  • Insektizide (ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 fallen)
  • Insektenabwehrmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzmittel für Materialien wie Holz, Kunststoffe und Fasern
  • Bewuchsschutzanstriche für den Schutz von Schiffskörpern

Biozidprodukte sind auch im Alltag der EU-Bürgerinnen und -Bürger präsent und schützen sie unter anderem vor

  • durch Vektoren übertragenen Krankheiten (z. B. Malaria, Denguefieber oder Chikungunyafieber)
  • durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten (z. B. Salmonellose, Listeriose)
  • Krankenhausinfektionen (z. B. MRSA)

Sie werden zudem häufig in Materialien wie Kunststoffen, Farben, Textilien oder Holz verwendet, um diese vor Zersetzung durch Mikroorganismen, Pilze oder Insekten zu schützen.

Aufgrund ihrer inhärenten Eigenschaften können Biozidprodukte jedoch Risiken für den Menschen, für Tiere und für die Umwelt bergen. Deshalb hat die EU strenge Vorschriften und Verfahren eingeführt, um diese Risiken zu minimieren.

Ein Rahmen zur Begrenzung der Risiken

Die EU hat einen unionsweiten Rahmen und harmonisierte Vorschriften für alle EU-Länder geschaffen, damit die mit Biozidprodukten verknüpften Risiken vor deren Inverkehrbringen umfassend bewertet werden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) steht der Europäischen Kommission und den EU-Ländern bei der Durchführung der in der Verordnung festgelegten unterschiedlichen Verfahren mit technischem und wissenschaftlichem Rat zur Seite.

Wirkstoffe

Bevor Wirkstoffe in Biozidprodukten verwendet werden können, müssen sie für eine solche Verwendung auf EU-Ebene bewertet und genehmigt werden.

Biozidprodukte

Damit Biozidprodukte in Verkehr gebracht werden können, müssen sie nachgewiesenermaßen sicher für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt sein. Außerdem muss erwiesen sein, dass das Produkt bei den vorgesehenen Verwendungen wirksam ist.

Behandelte Waren

Die Verordnung enthält Bestimmungen, die nicht nur für Biozidprodukte, sondern auch für Waren und Gemische gelten, die mit einem Biozidprodukt behandelt wurden oder ein solches enthalten.