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Amendments to Approved Document H: Requirement H6 solid waste storage. See attached documents referenced: - Draft Approved Document H: Requirement H6 solid waste storage: Consultation draft
Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2014) 02935 Richtlinie 98/34/EG Übersetzung der Mitteilung 001 Notifizierung: 2014/0485/UK No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Nao inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare. (MSG: 201402935.DE) 1. Structured Information Line MSG 002 IND 2014 0485 UK DE 07-10-2014 UK NOTIF 2. Member State UK 3. Department Responsible Department for Business, Innovation and Skills European Reform Directorate 1 Victoria Street, London, SW1H 0ET. Email: 9834@bis.gsi.gov.uk. 3. Originating Department Department for Communities & Local Government Building Regulations & Standards Division North-West quarter, 3rd floor Fry Building 2 Marsham Street London, SW1P 4DF 4. Notification Number 2014/0485/UK - B00 5. Title Änderungen am Genehmigten Dokument H: Anforderung H6: Sammelstellen für feste Abfälle. Siehe beigefügte Referenzdokumente: - Entwurf des Genehmigten Dokuments H: Anforderung H6: Sammelstellen für feste Abfälle: Konsultationsentwurf 6. Products Concerned Durch die Bauverordnung werden die Gesundheit, die Sicherheit, das Wohlergehen und der Komfort von Personen in und um Gebäude sowie die Nachhaltigkeit von Gebäuden in dieser und den kommenden Generationen gewährleistet. Dazu werden in ihr sowohl Normen für technische Anforderungen als auch für Verfahrensanforderungen für Personen festgelegt, die Bauarbeiten durchführen. Daher ist diese Notifizierung von Bedeutung für Dienstleistungen einschließlich Planungs- und Bauleistungen für beaufsichtigte Bauarbeiten und damit zusammenhängende Bauprodukte. 7. Notification Under Another Act - 8. Main Content Durch die Bauverordnung von 2010 wird die Gesundheit, die Sicherheit, das Wohlergehen und der Komfort von Personen in und um Gebäude gewährleistet und werden sowohl technische Anforderungen als auch Verfahrensanforderungen für Personen festgelegt, die Bauarbeiten durchführen. Ein gesetzlicher Leitfaden über Möglichkeiten der Einhaltung der funktionalen Anforderungen in dieser Verordnung wird in den Genehmigten Dokumenten bereitgestellt. Durch die vorgeschlagenen Anforderungen werden Anfang 2015 Änderungen an der Bauverordnung von 2010 festgelegt, zu denen auch die Aktualisierung des Genehmigten Dokuments H über die Entsorgung von Abwasser und Abfällen gehört. 9. Brief Statement of Grounds Teil H der Bauverordnung und die dazugehörigen Leitlinien im Genehmigten Dokument H befassen sich mit der Entsorgung von Abwasser und Abfällen und wurden zuletzt im Jahr 2002 aktualisiert. Die Vorschriften zu Abfällen decken nur die externe Lagerung ab, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, zu gewährleisten, dass neben angemessenen Zugangsmöglichkeiten angemessene Kapazitäten für die Lagerung und die Entsorgung durch die Abfallsammlungsbehörde zur Verfügung stehen. In den Leitlinien wird die Notwendigkeit betont, die Abfallsammlungsstrategie der lokalen Behörde zu berücksichtigen um zu bestimmen, welche Lagerkapazität erforderlich ist und Bauträger werden dazu angehalten, über die Gestaltung nachzudenken, zum Beispiel, um Unterstände/Einzäunungen in öffentlichen/sichtbaren Bereichen in Betracht zu ziehen (aber dies wird ihnen nicht vorgeschrieben). Zur weiteren Verbesserung der im Genehmigten Dokument H enthaltenen Leitlinien schlagen wir zwei Änderungen vor. Erstens schlagen wir vor, die bestehenden Leitlinien zu erläutern, damit die Bedeutung einer guten Gestaltung der Abfalllagerung noch deutlicher wird. Zweitens, eine Erläuterung dahingehend, dass die Vorschriften in Bezug auf die Abfalllagerung gelten, wenn ein Wohngebäude durch eine wesentliche Änderung der Nutzung zur Verfügung gestellt wird. 10. Reference Documents - Basic Texts Es liegt kein Grundlagentext vor. 11. Invocation of the Emergency Procedure Nein 12. Grounds for the Emergency - 13. Confidentiality Nein 14. Fiscal measures Nein 15. Impact assessment Ja 16. TBT and SPS aspects TBT-Aspekt Nein – Der Entwurf erfüllt eine internationale Norm. SPS-Aspekt Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme. ********** Europäische Kommission Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie 98/34 Fax: +32 229 98043 email: dir83-189-central@ec.europa.eu |
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