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Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds treten in Kraft
Morgen (Samstag) werden die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft treten. Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden, oft als Alternative zu einem Bankkonto. Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen fortan sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können.
Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21. Juli 2017 tätig waren -, müssen bis zum 21. Januar 2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.
Weitere Informationen:
Verordnung über Geldmarktfonds
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.