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Vereinbarung zwischen Flughafen Lübeck und Ryanair mit EU-Beihilferecht vereinbar
Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) nach eingehender Prüfung grünes Licht für zwei Verträge zwischen dem Flughafen Lübeck und der Fluglinie Ryanair gegeben. Die beiden 2010 geschlossenen Verträge stehen im Einklang mit den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, die die Kommission 2014 verabschiedet hat. Die beiden Vereinbarungen zwischen dem Flughafen und der Fluglinie entsprachen den Bedingungen, die ein Privatinvestor akzeptiert hätte und beinhalten somit keine staatliche Beihilfen.
Die EU-Kommission hatte bereits im Februar 2017 nach Prüfung mehrerer Finanzierungs- und Privatisierungsmaßnahmen des Flughafens Lübeck keine Verletzung der EU-Beihilferegeln festgestellt. Mit der heutigen Entscheidung schließt die Kommission ihre Bewertung der verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flughafen Lübeck ab.
Weitere Informationen
Die Entscheidung vom Februar 2017
Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission.
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
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