Aktivitäten auf hoher See werden durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) geregelt, das 1994 in Kraft trat. Ein wichtiges Element des UNCLOS war die Verpflichtung aller Unterzeichnerstaaten, die nachhaltige Fischerei zu fördern.
Seit der Annahme von UNCLOS wurden eine Reihe von Abkommen vereinbart, vor allem über die praktische Umsetzung der nachhaltigen Fischerei auf hoher See. Eines davon ist das Übereinkommen über die gebietsübergreifenden und weit wandernden Fischbestände (1995).
Die UN-Abkommen spielen außerdem eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung zerstörerischer Fangpraktiken, die empfindliche Lebensräume, vor allem Seeberge und Tiefseekorallen, bedrohen.
Im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wurden folgende Abkommen getroffen:
2007 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Resolution 61/105 über nachhaltige Fischerei.
Die EU trat auch anderen internationalen Abkommen und Vereinbarungen bei, die sich mit Fischerei beschäftigen. Dazu gehört die auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung 2002 getroffene Verpflichtung, bis 2015 die Fischerei soweit zu reduzieren, dass langfristig ein möglichst hoher Ertrag erzielt werden kann (höchstmöglicher Dauerertrag) und dass bei der Bewirtschaftung der Erhalt der Ökosysteme im Vordergrund steht. Ferner trat die EU dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) bei.
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