Die Fischereibewirtschaftung stützt sich auf die Daten, die gemäß der Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten erhoben, verwaltet und bereit gestellt wurden.
Die Gemeinsame Fischereipolitik (Artikel 25 Absatz 2) enthält Grundsätze für die Datenerhebung:
Die Kommission wird diese Grundsätze in ihrem Vorschlag für eine Überarbeitung der Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten berücksichtigen, der zurzeit vorbereitet wird.
Erhebung von Fischereidaten durch die gemeinsame Forschungsstelle
Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1701 der Kommission vom 19. August 2016 mit Vorschriften über das Format für die Vorlage der Arbeitspläne für die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5304)
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1251 der Kommission vom 12. Juli 2016 zur Annahme eines mehrjährigen Unionsprogramms für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektor für den Zeitraum 2017-2019 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4329)
Workshop zur Daten-Rahmenregelung – Januar 2014
Häufige Fragen zur Datenerhebung und zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds