Statistics Explained

Archive:Löhne und Arbeitskosten

Revision as of 17:41, 26 October 2015 by Groendo (talk | contribs)
Datenauszug vom März 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juni 2016.
Bestandteile der Arbeitskosten

<image imgid="figure1" zoom="100">

Abbildung 1: Geschätzte Arbeitskosten pro Stunde, 2014 (1)
(EUR)
Quelle: Eurostat (lc_lci_lev)
Abbildung 2: Mittlerer Bruttostundenverdienst, alle Beschäftigten (ohne Auszubildende), 2010 (1)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub2s)
Abbildung 3: Geringverdienende — Beschäftigte
(ohne Auszubildende), die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdiensts beziehen, 2006 und 2010 (1)
(in % der Beschäftigten)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub1s)
Abbildung 4: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, 2013 (1)
(% Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter in % des durchschnittlichen Bruttoverdiensts der männlichen Beschäftigten, unbereinigt)
Quelle: Eurostat (tsdsc340)
Tabelle 1: Nettojahresverdienst, 2014
(EUR)
Quelle: Eurostat (earn_nt_net)
Tabelle 2: Indikatoren für die Steuerquote Geringverdienender, 2005 und 2013
(%)
Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), in den Kandidatenländern und in den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verglichen und einander gegenüberstellt.

Der Faktor Arbeit spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Aus der Sicht der Unternehmen stellt sie einen Kostenfaktor (Arbeitskosten) dar, der nicht nur die an die Beschäftigten zu zahlenden Löhne und Gehälter umfasst, sondern auch Lohnnebenkosten, insbesondere vom Arbeitgeber zu entrichtende Sozialbeiträge. Sie ist somit ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wenngleich diese auch von den Kapitalkosten (z. B. Zinsen auf Darlehen und Dividenden auf Eigenkapital) und nicht preisrelevanten Faktoren wie Innovation oder der Positionierung der Marke bzw. des Produkts auf dem Markt beeinflusst wird.

Was die Beschäftigten anbetrifft, so stellt die Vergütung, die sie für ihre Arbeit erhalten, häufig auch Lohn oder Verdienst genannt, in der Regel ihre Haupteinnahmequelle dar und hat daher großen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Geld auszugeben oder zu sparen. Während der Bruttolohn oder Bruttoverdienst die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge beinhaltet, wird der Nettoverdienst nach Abzug dieser Beiträge und aller an den Staat abzuführenden Beträge, wie Lohnsteuern, berechnet. Da die Höhe der Steuern im Allgemeinen von der Haushaltssituation in Bezug auf das Einkommen und dessen Zusammensetzung abhängt, wird der Nettoverdienst für mehrere typische Haushaltssituationen berechnet.

Die obige schematische Darstellung bietet eine Zusammenfassung des Verhältnisses zwischen Nettoverdienst, Bruttoverdienst/Löhnen und Arbeitskosten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Arbeitskosten

Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der EU-28 wurden 2014 auf 24,60 EUR und auf 29,20 EUR im Euroraum (ER-18) geschätzt. Allerdings verbergen sich hinter diesem Durchschnittswert erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit Arbeitskosten pro Stunde im Bereich zwischen 3,80 EUR und 40,30 EUR (Abbildung 1).

Arbeitskosten setzen sich aus den Kosten für Löhne und Gehälter zuzüglich der Lohnnebenkosten, wie vom Arbeitsgeber zu entrichtende Sozialbeiträge, zusammen. Der Anteil der Lohnnebenkosten in der Gesamtwirtschaft lag in der EU-28 bei 24,4 %, während er im Euroraum 26,1 % betrug. Der Anteil der Lohnnebenkosten unterschied sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten ebenfalls erheblich. Die höchsten Anteile bei den Lohnnebenkosten in der gesamten Volkswirtschaft verzeichneten Frankreich (33,1 %), Schweden (31,6 %), Italien (28,2 %), Litauen (28,0 %), Belgien (27,8 %) und die Tschechische Republik (27,1 %), die niedrigsten Anteile Malta (6,9 %), Dänemark (13,1 %), Irland (13,5 %), Luxemburg (13,6 %), Kroatien (14,9 %) und Slowenien (15,7 %).

Bruttolöhne/-verdienste

Durchschnittsverdienste

Die Bruttoverdienste stellen den größten Teil der Arbeitskosten dar. Bei den EU-Mitgliedstaaten wurde in Dänemark im Oktober 2010 der höchste durchschnittliche Bruttostundenverdienst verzeichnet (25,00 EUR), gefolgt von Irland (18,30 EUR) und Luxemburg (17,80 EUR) — siehe Abbildung 2. Die niedrigsten Werte meldeten Bulgarien (1,50 EUR), Rumänien (2,00 EUR), Litauen (2,70 EUR) und Lettland (2,90 EUR). Der mittlere Bruttostundenverdienst des EU-Mitgliedstaates mit dem höchsten Wert war 16-mal so hoch wie der Stundenverdienst des Mitgliedstaates mit dem niedrigsten Wert – gemessen in Euro. Gemessen in Kaufkraftstandard (KKS) — in dem die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern berücksichtigt sind — war das Verhältnis 5 zu 1.

Geringverdienende

Geringverdienende sind Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdiensts in einem bestimmten Land beziehen.

Im Jahr 2010 waren 17,0 % der Beschäftigten in der EU-27 Geringverdienende, während ihr Anteil im Euroraum (EU-17) bei 14,8 % lag. Die Länder mit dem höchsten Anteil Geringverdienender waren Lettland (27,8 %) und Litauen (27,2 %), während Schweden (2,5 %), Finnland (5,9 %), Frankreich (6,1 %), Belgien (6,4 %) und Dänemark (7,7 %) die niedrigsten Anteile aufwiesen. Im Vergleich zu 2006, dem frühesten für dieselbe Datensammlung verfügbaren Bezugsjahr, blieb der Anteil der Geringverdienenden relativ stabil, wobei er in der EU-27 um 0,2 Prozentpunkte und im Euroraum um 0,4 Prozentpunkte anstieg (Abbildung 3).

Zwischen 2006 und 2010 stieg der Anteil der Geringverdienenden vor allem in Malta (+3,9 Prozentpunkte) und Bulgarien (+3,1 Prozentpunkte), während der stärkste Rückgang in Portugal (-4,6 Prozentpunkte), Lettland (-3,1 Prozentpunkte), Griechenland (-2,9 Prozentpunkte) sowie Ungarn und Slowenien (jeweils -2,1 Prozentpunkte) verzeichnet wurde.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Trotz einer gewissen Konvergenz bestehen zwischen dem Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen in der EU weiterhin erhebliche Unterschiede, ein Zustand, der gemeinhin als geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bezeichnet wird. Im Jahr 2013 war dieser Verdienst für Frauen in der EU-28 insgesamt durchschnittlich 16,4 % geringer als für Männer. Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede im Hinblick auf den Durchschnittsverdienst wurden in Slowenien, Malta, Polen, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und Belgien verzeichnet (weniger als 10,0 % Unterschied). Das größte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle wurde in Estland, (29,9 %), Österreich (23,0 %), der Tschechischen Republik (22,1 %) und Deutschland (21,6 %) ermittelt — siehe Abbildung 4.

Es kann verschiedene Ursachen haben, etwa Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung, Unterschiede bei den Berufen und Tätigkeiten, die hauptsächlich von Männern bzw. Frauen ausgeübt werden, Unterschiede im Umfang der Teilzeittätigkeit von Männern und Frauen sowie die Einstellung der Personalabteilungen im privaten und im öffentlichen Sektor zur Karriereentwicklung und zu unbezahltem Urlaub und/oder Mutterschaftsurlaub. Zu den zugrunde liegenden Faktoren, durch die sich geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören sektorale und berufliche Segregation, allgemeine und berufliche Bildung, Sensibilisierung und Transparenz sowie unmittelbare Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist auch ein Anzeichen für andere Ungleichheiten – insbesondere für den unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei der Verantwortung für die Familien übernehmen, und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen arbeiten Teilzeit oder haben atypische Arbeitsverträge: Dadurch verbleiben sie zwar im Arbeitsmarkt und können ihre Aufgaben in der Familie wahrnehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, berufliche Entwicklung, Beförderungsaussichten und Rentenansprüche auswirken.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Nettoverdienste

Informationen über Nettoverdienste ergänzen die Bruttoverdienstdaten im Hinblick auf das verfügbare Einkommen, d. h. nach Abzug der Lohnsteuern und der vom Beschäftigten zu entrichtenden Sozialbeiträge von den Bruttobeträgen und nach Hinzurechnung von Familienzulagen im Falle von Haushalten mit Kindern. Familienzulagen sind Geldüberweisungen zugunsten von unterhaltsberechtigten Kindern.

Im Jahr 2014 reichte die Spanne des Nettoverdienstes von Ledigen ohne Kinder, die 100 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft erzielen, von 3 899 EUR in Bulgarien bis 38 254 EUR in Luxemburg. Dieselben beiden Länder verzeichneten jeweils den niedrigsten (4 328 EUR) und den höchsten (52 041 EUR) durchschnittlichen Nettoverdienst für Verheiratete mit einem Einkommen und zwei Kindern (Tabelle 1).

In Fällen, in denen beide Ehepartner arbeiten (mit jeweils einem Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers), verzeichnete Luxemburg den höchsten Nettojahresverdienst, 85 907 EUR bei Paaren mit zwei Kindern und 78 386 EUR bei Paaren ohne Kinder. Bulgarien verzeichnete mit 7 797 EUR den niedrigsten Nettoverdienst, unabhängig davon, ob die Ehepartner zwei Kinder hatten oder nicht.

Steuerlast

Die Daten über die Steuerlast messen die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu den Arbeitskosten. Diese Daten werden in Bezug auf Geringverdienende zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 betrug die Steuerlast für die EU-28 39,0 % (siehe Tabelle 2). Die höchsten Steuerquoten für Geringverdienende wurden 2013 für Belgien, Ungarn, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Rumänien, Lettland und Schweden ermittelt (jeweils über 40,0 %). Am geringsten war die Steuerlast für Geringverdienende hingegen in Malta, Irland, dem Vereinigten Königreich (unter 30,0 %) sowie in Zypern (jüngste Daten von 2007).

In den EU-Mitgliedstaaten war bei der Entwicklung der Steuerbelastung für Geringverdienende im Zeitraum zwischen 2005 und 2013 kein eindeutiges Muster zu erkennen (siehe Tabelle 2): Sie stieg in 15 Mitgliedstaaten und fiel in zwölf (für Kroatien ist dieser Vergleich nicht möglich). Die größten Abnahmen waren in den Niederlanden (-9,3 Prozentpunkte) und in Schweden (-5,7 Prozentpunkte) zu beobachten.

Die drei anderen Indikatoren in Tabelle 2 enthalten Informationen über den Anteil der Bruttoverdienste, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor. Der Gesamtanteil der Verdienste, die „weggesteuert“ werden, wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor, stieg in der EU-28 zwischen 2005 und 2013 um 4,4 Prozentpunkte. Die größten Rückgänge waren in Litauen (-16,3 Prozentpunkte) und Schweden (-15,8 Prozentpunkte) zu beobachten, während Ungarn und die Tschechische Republik einen Anstieg um 16,4 bzw. 14,4 Prozentpunkte verzeichneten.

Die Zahlen für die gesamte EU-28 zeigen, dass zwischen 2005 und 2013 für ledige Geringverdienende ohne Kinder der Anreiz, ein höheres Einkommen anzustreben, abnahm (4,8 Prozentpunkte), da ein höherer Anteil ihrer Verdienste „weggesteuert“ würde; bei Verheirateten mit einem Einkommen und zwei Kindern sank der Anreiz um 3,9nbsp;Prozentpunkte. In den Mitgliedstaaten waren allerdings recht unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Der höchste Anstieg (44,1 Prozentpunkte) des Verdienstanteils, der bei Verheirateten mit einem Einkommen und zwei Kindern „weggesteuert“ wird, wurde in der Tschechischen Republik gemeldet, während Portugal einen Rückgang um 45,4 Prozentpunkte verzeichnete.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich der Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber), Kosten der beruflichen Bildung sowie sonstige Aufwendungen (z.  B. Personalgewinnungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse). Diese Komponenten der Arbeitskosten und ihre Bestandteile sind in der Template:EurLex code=CELEX:32005R1737:DE:NOT title=Verordnung (EG) Nr. 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert.

Arbeitskostenstatistiken bilden ein hierarchisches System mehrjähriger, jährlicher und vierteljährlicher Statistiken, die ein umfassendes und detailliertes Bild der Höhe, der Struktur und der kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten in den verschiedenen Wirtschaftszweigen der EU und bestimmten anderen Ländern liefern sollen. Alle Statistiken basieren auf einer harmonisierten Definition der Arbeitskosten. Die Höhe der Arbeitskosten beruht auf der jüngsten Arbeitskostenerhebung (derzeit 2012) und einer Extrapolation auf der Grundlage des vierteljährlichen Arbeitskostenindexes. Die Arbeitskostenerhebung, bei der Arbeitskostendaten sehr detailliert erfasst werden, wird alle vier Jahre durchgeführt. Zum Zwecke der Extrapolation mit dem Arbeitskostenindex werden Daten nur auf aggregierter Ebene verwendet. Der vierteljährliche Arbeitskostenindex, ein Euroindikator, misst den aus dem Arbeitsproduktionsfaktor entstehenden Kostendruck. Die durch die Sammlung des Arbeitskostenindex abgedeckten Daten beziehen sich auf die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten pro Stunde und zwei Kategorien von Arbeitskosten: Löhne und Gehälter sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich Steuern abzüglich Zuschüssen des Arbeitgebers. Die für EU-Aggregate und EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Daten decken das Aggregat Industrie, Bau und Dienstleistungen in arbeitstäglicher und saisonbereinigeter Form nach der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N und P bis S (ausgenommen öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung) ab (die Angaben sind auch nach Wirtschaftszweig untergliedert).

Bruttolöhne/-verdienste

Die wichtigsten Definitionen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Die Daten beruhen auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE), deren jüngste Erhebungsdaten von Oktober 2010 stammen. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Er enthält alle regelmäßig oder unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Zulagen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.).

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst aller Beschäftigten (Voll- und Teilzeit, aber ohne Auszubildende), die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen außer Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen arbeiten. Der mittlere Verdienst ist der Wert, unter dem bzw. über dem der Verdienst der Hälfte der Bevölkerung liegt.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung des Indikators beruht auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE), die alle vier Jahre überarbeitet wird, wenn VSE-Daten verfügbar werden. Die VSE beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005.

Nach der verwendeten Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Bau und Dienstleistungen (der NACE Rev. 2, Abschnitte B bis S ohne O). Einige Länder erfassen auch Daten für den Abschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) der NACE Rev. 2, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben werden ferner nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten analysiert.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Der Nettoverdienst wird vom Bruttoverdienst abgeleitet und ist der Teil des Entgelts, der den Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen der Überwachung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt als Prozentsatz der Arbeitskosten insgesamt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosigkeits- und anderen Sozialleistungen verloren geht („weggesteuert“ wird). Dieser Anteil ist definiert als die Differenz zwischen dem Bruttoverdienst und der Steigerung des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdiensts. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts durch die Auswirkungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) steigt. Der Indikator wird für Ledige ohne Kinder sowie für Paare mit einem Einkommen und zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren erstellt.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, bemühte sich die Politik in der Vergangenheit in erster Linie darum, die Menschen zur (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung zu bewegen. Mittlerweile ist jedoch die Gruppe der „Niedriglohnbeschäftigten“ oder der „erwerbstätigen Armen“ Gegenstand politischer Diskussionen. Denn aufgrund der großen Verdienstunterschiede innerhalb der EU sind 12,1 % der Beschäftigten von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und haben daher große Schwierigkeiten, einen Mindestlebensstandard zu halten.

Die EU strebt die Förderung der Chancengleichheit an, was voraussetzt, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach und nach abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgelegt, und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015) wurde im September 2010 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie baut auf den Erfahrungen mit dem Fahrplan (KOM(2006) 92 endg.) für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf, der für den Zeitraum 2006-2010 aufgestellt wurde, und stellt einen umfassenden Rahmen dar, mit dem sich die Kommission zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen ihren Politikfeldern verpflichtet. Die Strategie verdeutlicht den Nutzen der Gleichstellung der Geschlechter für das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung und soll zur Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen. Vor diesem Hintergrund rief die EU den 5. März 2011 zum „Equal Pay Day“ (Tag der Lohngleichheit) aus. Dieses Datum wurde aus einem besonderen Grund gewählt: Um so viel zu verdienen, wie ein Mann durchschnittlich in einem Jahr erhält, müsste eine Frau durchschnittlich etwas mehr als zwei Monate länger arbeiten (bis zum 5. März des Folgejahres) als der Mann. Mittlerweile zeigt sich eine schrittweise Verringerung, und für 2015 wurde der Europäische Tag der Lohngleichheit auf den 25. Februar gelegt.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen (tsdsc340)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 (teilm100)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Prozentveränderung Q/Q-1 (teilm120)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Prozentveränderung Q/Q-4 (teilm130)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Index (2008=100) (teilm140)

Datenbank

Spezieller Bereich

Arbeitskosten
Verdienste

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks