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Glossar:Jahresarbeitseinheit (JAE)

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Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) entspricht der von einer Vollzeitkraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb geleisteten Arbeit. Vollzeit entspricht der nach den maßgeblichen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge geltenden Mindestarbeitsstundenzahl.

Die Mindestarbeitszeit, damit eine Beschäftigung als Vollzeitbeschäftigung gilt, ist in den nationalen Bestimmungen für Arbeitsverträge festgelegt. Falls die Anzahl der jährlichen Stunden in den nationalen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist, werden 1800 Stunden als die Mindestzahl angenommen (225 Werktage, 8 Arbeitsstunden pro Tag).

Da das Arbeitsvolumen in der Landwirtschaft auf der Grundlage von Vollzeitstellen berechnet wird, kann keine Person mehr als eine Jahresarbeitseinheit vertreten. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn bekannt ist, dass jemand länger als die in dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Vollzeitbeschäftigung in der Landwirtschaft tätig ist.


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