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Archive:Statistiken über Asyl

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Datenauszug vom 16. März 2018 und 18. April 2018 (Abschnitt über endgültige Entscheidungen).

Aktualisierung des Artikels geplant: September 2019.

Highlights

2017 beantragten 650 000 Asylbewerber internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten der EU.
538 000 Asylbewerbern wurde 2017 ein Schutzstatus in den Mitgliedstaaten der EU zuerkannt.
Fast die Hälfte (46 %) der erstinstanzlichen Asylentscheidungen in der EU wurden 2017 positiv beschieden.
[[File:Asylum_statistics_FP2018-interactive-DE.xlsx]]

Asylanträge (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2006-2017

In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Zahl der Asylbewerber und der Entscheidungen über Asylanträge in der Europäischen Union (EU) vorgestellt. Asyl ist eine Form des internationalen Schutzes, den ein Staat einer Person auf seinem Hoheitsgebiet gewährt. Asyl wird einer Person gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und/oder in dem sie ihren Wohnsitz hat, keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Einstellung.


Full article


Zahl der Asylanträge ging 2017 zurück

Nach Höchstständen im Jahr 1992 (672 000 Anträge in der EU-15), als die EU-Mitgliedstaaten eine große Zahl von Asylbewerbern aus dem ehemaligen Jugoslawien aufnahmen, und dann wieder im Jahr 2001 (424 000 Anträge in der EU-27) ging die Zahl der Asylanträge in der EU-27 auf knapp unter 200 000 Anträge im Jahr 2006 zurück.

Betrachtet man nur die Anträge von Drittstaatsangehörigen (siehe Abbildung 1), so hat sich die Zahl der Asylanträge in der EU-27 und später in der EU-28 bis 2012 nach und nach erhöht. Danach stieg sie sehr viel schneller an und erreichte 431 000 im Jahr 2013, 627 000 im Jahr 2014 und etwa 1,3 Mio. Anträge in den Jahren 2015 und 2016. Damit wurden 2015 und 2016 fast doppelt so viele Asylanträge in der EU-28 gestellt wie in der EU-15 während des relativen Höchststands des Jahres 1992. 2017 beantragten fast 705 000 Asylbewerber internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Dies entspricht nur etwas mehr als der Hälfte der Zahl, die 2016 verzeichnet wurde, als fast 1,3 Mio. Asylbewerber registriert wurden. Diese Zahl ist mit dem Wert vergleichbar, der 2014, vor den Höchstständen der Jahre 2015 und 2016, verzeichnet wurde.

Abbildung 1: Asylanträge (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2006-2017
(in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_asyctz) und (migr_asyappctza)

560 000 weniger Erstantragsteller im Jahr 2017

2017 gab es 650 000 Asylerstantragsteller in der EU-28 [1], dies sind 55 000 (etwa 8 %) weniger als Antragsteller insgesamt. Ein Erstantragsteller, der sich um internationalen Schutz bemüht, ist eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl stellt, womit Folgeanträge in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgeschlossen sind. An der Zahl der Erstantragsteller lässt sich somit genauer ablesen, wie viele neu angekommene Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat internationalen Schutz beantragen.

Aus dieser aktuellen Zahl für 2017 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 560 000 Erstantragsteller in der EU-28. Damit hat sich die Zahl der Erstantragsteller von knapp 1,2 Millionen im Jahr 2016 auf 650 000 im Jahr 2017 verringert, nachdem die Zahl der Erstantragsteller von 2015 auf 2016 leicht abgenommen hatte (um 50 000). Dieser Rückgang ist vor allem auf die geringere Zahl von Antragstellern aus Syrien, Afghanistan und Irak zurückzuführen (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Herkunftsländer der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2016 und 2017
(Erstmalige Asylbewerber in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)

Erstantragsteller sind am häufigsten syrische und irakische Staatsangehörige

Syrien war 2017 (wie bereits seit 2013) das Land, dessen Staatsangehörigkeit Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten am häufigsten besaßen. Die Zahl der in der EU-28 verzeichneten Asylerstantragsteller aus Syrien ist 2017 auf 102 000 gegenüber 335 000 im Jahr 2016 zurückgegangen. Der Anteil syrischer Staatsangehöriger an allen Asylbewerbern in der EU-28 verringerte sich von 27,8 % auf 15,8 %. Trotz dieses Rückgangs war Syrien in 14 EU-Mitgliedstaaten das häufigste Land der Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern.

Jeweils 7 %% aller Asylerstantragsteller waren irakische und afghanische Staatsangehörige, während nigerianische und pakistanische Staatsangehörige 6 % bzw. 5 % ausmachten.

Zu den zahlenmäßig stärksten Staatsangehörigkeitsgruppen unter den Asylerstantragstellern gehörten in der EU-28 im Jahr 2017 nigerianische Staatsangehörige mit einem gegenüber 2016 um 2,2 Prozentpunkten gestiegenen Anteil sowie Bangladescher und Guineer (mit jeweils +1,6 Prozentpunkten). Prozentual ebenfalls stark angestiegen ist die Zahl der Antragsteller aus der Türkei, aus Venezuela, Côte d'Ivoire, Eritrea und Albanien. Der stärkste Rückgang der Zahl der Asylbewerber aus den am häufigsten vertretenen Ländern der Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern (ohne Syrien) war 2017 bei Afghanistan, Irak und Iran zu verzeichnen [2].

Deutschland, Italien und Frankreich sind die hauptsächlichen Zielländer

2017 registrierte Deutschland 198 000 Bewerber, was 31 % alle Asylerstantragsteller in der EU-28 ausmachte. Es folgten Italien (127 000 bzw. 20 %), Frankreich (91 000 bzw. 14 %), Griechenland (57 000 bzw. 9 %), das Vereinigte Königreich (33 000 bzw. 5 %) und Spanien (30 000 bzw. 5nbsp;%).

Unter den Mitgliedstaaten mit mehr als 5000 Asylerstantragstellern im Jahr 2017 stieg die Zahl der Bewerber prozentual am meisten in Spanien (+96 % bzw. 15 000 Asylerstantragsteller mehr im Jahr 2017 gegenüber 2016), Frankreich (+19 % bzw. 14 000 mehr), Griechenland (+14 % bzw. 7000 mehr) und Italien (+4 % bzw. 5000 mehr). Die größten Rückgänge wurden dagegen in Deutschland (-73 % bzw. 520 000 Asylerstantragsteller weniger 2017 als 2016), Österreich (-44 % bzw. 18 000 weniger), den Niederlanden (-17 % bzw 3000 weniger) und im Vereinigten Königreich (-15 % bzw. 6000 weniger) verzeichnet (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Anzahl der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2016 und 2017
(Erstmalige Asylbewerber in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)


Tabelle 1 gibt einen Überblick über die fünf am stärksten repräsentierten Gruppen von Asylerstantragstellern (nach Staatsangehörigkeit) in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In 14 der 28 EU-Mitgliedstaaten stellten Syrer die höchste Zahl von Asylbewerbern, wovon 49 000 auf Antragsteller in Deutschland entfielen (dies war 2017 die höchste Zahl von Asylbewerbern aus einem Land in einem EU-Mitgliedstaat) und 16 000 auf Griechenland. Rund 22 000 Iraker beantragten Schutz in Deutschland, 8000 in Griechenland. 16 000 afghanische Asylbewerber wurden in Deutschland und etwa 7000 in Griechenland und Frankreich erfasst. Weitere Länder mit hohen Zahlen von Asylbewerbern aus einem bestimmten Land waren 2017 Italien mit 25 000 Asylbewerbern aus Nigeria und 12 000 aus Bangladesch, Frankreich mit 11 000 Asylbewerbern aus Albanien sowie Spanien mit 10 000 Asylbewerbern aus Venezuela.

Tabelle 1: Fünf am stärksten repräsentierten Staatsangehörigkeiten der Asylbewerber (Drittstaaten), 2017
(Zahl der erstmaligen Asylbewerber, gerundet)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)

Alter und Geschlecht von Asylerstantragstellern

2017 waren mehr als vier von fünf Asylerstantragstellern (82 %) in der EU-28 unter 35 Jahre alt (siehe Abbildung 4); auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel gut die Hälfte (51 %) aller Erstantragsteller. Die Gruppe der Minderjährigen unter 18 Jahren machte fast ein Drittel (31 %) aller Asylerstantragsteller aus.

Diese Altersverteilung der Asylbewerber war in fast allen EU-Mitgliedstaaten festzustellen, wobei der größte Anteil der Asylbewerber auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel. Es gab jedoch einige wenige Ausnahmen: In Österreich, Ungarn, Polen und Deutschland wurde ein höherer Anteil an Asylbewerbern unter 18 Jahren verzeichnet (über 45 %).

Abbildung 4: Altersverteilung der erstmalige Asylbewerber
(aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, 2017
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)

Die Verteilung der Asylerstantragsteller nach Geschlecht zeigt, dass mehr Männer als Frauen Asyl suchten. In der jüngsten Altersgruppe (0 bis 13 Jahre) waren 52 % aller Asylbewerber 2017 männlichen Geschlechts. In den Altersgruppen der 14- bis 17-Jährigen bzw. der 18- bis 34-Jährigen war die Geschlechterverteilung ungleichmäßiger; hier waren ungefähr drei Viertel der Erstantragsteller männlich. In der Altersgruppe der 35- bis 64-Jährigen verringerte sich dieser Anteil auf etwas über drei Fünftel. 2017 gab es in der gesamten EU-28 in der Gruppe der über 65-Jährigen mehr weibliche als männliche Antragsteller; allerdings war diese Altersgruppe mit gerade einmal 0,6 % aller Erstantragsteller relativ klein.

Abbildung 5: Verteilung nach Status minderjähriger Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, 2017
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)

Anträge durch unbegleitete Minderjährige

Als unbegleitete Minderjährige gelten Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates ankommen oder ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates zurückgelassen werden. 2017 wurden 31 800 Asylanträge in der EU-28 von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. 13 % aller Minderjährigen waren ohne Begleitung (siehe Abbildung 6). In allen EU-Mitgliedstaaten machten unbegleitete Minderjährige 2017 weniger als die Hälfte aller Minderjährigen aus, die einen Asylantrag stellten.

Abbildung 6: Anteil männlicher erstmaliger Asylbewerber (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2017
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)

Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge

Daten zu Entscheidungen über Asylanträge stehen für zwei Instanzebenen zur Verfügung: erstinstanzliche Entscheidungen und Entscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderen Rechtsmitteln. 2017 gewährten die 28 Mitgliedstaaten der EU 538 000 Asylbewerbern einen internationalen Schutzstatus; dies stellt einen Rückgang um 25 % gegenüber 2016 dar.

2017 ergingen in allen EU-Mitgliedstaaten fast 1 Mio. erstinstanzliche Entscheidungen, was einen leichten Rückgang gegenüber 2016 darstellt (1,1 Mio.). Die weitaus größte Zahl der Entscheidungen entfiel 2017 auf Deutschland: Hier wurde mehr als die Hälfte (54 %) aller erstinstanzlichen Entscheidungen in der EU-28 getroffen (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Anzahl der erstinstanzliche und endgültige Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2017
(in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_asydcfsta) und (migr_asydcfina)

Abbildung 8 zeigt eine Analyse der Ergebnisse der erstinstanzlichen Entscheidungen. Der Flüchtlingsstatus und der subsidiäre Schutzstatus sind nach EU-Recht definiert, doch die humanitären Gründe unterliegen nationalen Rechtsvorschriften und finden nicht in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung.

2017 wurde fast die Hälfte (46 %) [3] der Asylanträge in der EU-28 in der ersten Instanz positiv beschieden, d. h. der Flüchtlingsstatus, ein subsidiärer Schutzstatus oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen wurde zuerkannt (siehe Abbildung 8). Etwa 23 % der 2017 in der EU-28 in erster Instanz ergangenen positiven Bescheide erkannten den Flüchtlingsstatus zu.

Abbildung 8: Verteilung erstinstanzlicher Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2017
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_asydcfsta)

2017 wurde in der EU-28 insgesamt 222 000 Personen in erster Instanz der Flüchtlingsstatus und 159 000 Personen ein subsidiärer Schutzstatus zuerkannt. 63 000 Menschen erhielten einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen.

Am höchsten war der Anteil positiver erstinstanzlicher Asylentscheidungen 2017 in Irland (89 %), Litauen (78 %) und Lettland (74 %). In der Tschechischen Republik, Polen und Frankreich lag dagegen die Quote erstinstanzlicher Ablehnungen bei über 70 %.

Endgültige Entscheidungen aufgrund von Berufung

Bei den aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels ergangenen endgültigen Entscheidungen lag der Anteil positiver Bescheide 2017 in der EU-28 etwas geringer (36 %; siehe Abbildung 9) als bei den erstinstanzlichen Entscheidungen (45 %; siehe Abbildung 8). Etwa 95 200 Menschen in der EU-28 erhielten 2017 aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels einen positiven endgültigen Bescheid; 49 600 von ihnen wurde der Flüchtlingsstatus, 31 100 Personen ein subsidiärer Schutzstatus und weiteren 14 600 Menschen ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zuerkannt.

Abbildung 9: Verteilung endgültiger Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2017
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_asydcfina)

Nur in vier EU-Mitgliedstaaten fiel 2017 mehr als die Hälfte der endgültigen Asylentscheidungen positiv aus, nämlich in Finnland (65 %), in den Niederlanden (59 %), im Vereinigten Königreich (57 %) und in Österreich (56 %).

Am höchsten war der Anteil endgültiger Ablehnungen in der Slowakei, in Slowenien und in Estland, wo alle endgültigen Bescheide negativ ausfielen.

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme. Zwischen 1986 und 2007 wurden Daten über Asyl auf der Grundlage eines Gentlemen’s Agreement erfasst. Seit 2008 werden die Daten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 an Eurostat übermittelt; dies gilt auch für die Erhebung der meisten in diesem Artikel vorgestellten Statistiken.

Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt monatlich (Statistiken über Asylanträge), vierteljährlich (erstinstanzliche Entscheidungen) oder jährlich (endgültige Entscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderen Rechtsmitteln; Neuansiedlung und unbegleitete Minderjährige). Grundlage der Statistiken sind Verwaltungsdaten; die Übermittlung an Eurostat erfolgt durch Statistikbehörden, Innenministerien oder damit verbundene Einwanderungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Bei der Analyse von Statistiken über Asyl sind zwei Kategorien von Personen zu unterscheiden. Die erste Kategorie umfasst Asylbewerber, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Anspruch von der zuständigen Behörde geprüft wird. Die zweite Kategorie umfasst Personen, die nach Prüfung ihres Antrags als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen ein anderer internationaler Schutzstatus (subsidiärer Schutzstatus), ein Schutzstatus nach nationalem Recht mit Bezug auf internationalen Schutz (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) zuerkannt wurde oder denen kein Schutz gleich welcher Art gewährt wurde.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sind Statistiken über Asylentscheidungen in verschiedenen Phasen des Asylverfahrens verfügbar. Erstinstanzliche Entscheidungen werden von der Behörde erlassen, die als erste Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens im Aufnahmeland gilt. Endgültige Entscheidungen bei Berufungen oder anderen Rechtsmitteln werden dagegen in der letzten Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens erlassen, nachdem ein in der vorherigen Verfahrensstufe abgewiesener Asylbewerber ein Rechtsmittel eingelegt hat. Da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Asylverfahren anwenden und sich auch hinsichtlich der Anzahl/der Ebenen ihrer Entscheidungsgremien unterscheiden, ist es durchaus möglich, dass je nach nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren die endgültige Entscheidung vom höchsten nationalen Gericht erlassen wird. Nach der Definition der angewandten Methodik sind „endgültige Entscheidungen“ diejenigen Entscheidungen, die in den allermeisten Fällen endgültig getroffen werden, d. h. wenn alle üblichen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Entscheidung nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch aus verfahrensrechtlichen Gründen angefochten werden kann.

Kontext

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967) regelt seit über 60 Jahren, welche Personen als Flüchtlinge gelten. Das darin festgelegte Flüchtlingskonzept bildet seitdem einen der Eckpfeiler für die Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in der EU. Seit 1999 arbeitet die EU an einer gemeinsamen europäischen Asylregelung, die mit der Genfer Konvention und anderen anwendbaren internationalen Instrumenten im Einklang steht.

Das Haager Programm wurde von den europäischen Staats- und Regierungschefs am 5. November 2004 angenommen. Es enthält das Konzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (common European asylum system (CEAS) (auf Englisch)). Darin wird insbesondere die Schaffung gemeinsamer Asylverfahren und eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen gefordert, denen Asyl oder ein subsidiärer Schutzstatus gewährt wird. Im Juni 2008 legte die Europäische Kommission eine künftige Asylstrategie (KOM(2008) 360 endg.) vor. Diese umfasst drei Pfeiler für das Gemeinsame Europäische Asylsystem:

  • bessere und einheitlichere Schutzstandards mittels einer weiteren Angleichung des Asylrechts der EU-Mitgliedstaaten;
  • eine funktionierende, allseits geförderte praktische Zusammenarbeit;
  • mehr Solidarität und Verantwortung im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander sowie zwischen der EU und Drittstaaten.

Vor diesem Hintergrund legte die Kommission 2009 einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros (EASO) vor. Das EASO unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer kohärenteren und gerechteren Asylpolitik. Außerdem stellt es technische und operationelle Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten bereit, in denen die Belastung besonders hoch ist (weil sie besonders viele Asylbewerber aufnehmen). Das EASO ist seit Juni 2011 voll funktionsfähig. Seitdem baut es seine Kapazitäten, seine Tätigkeit und seinen Einfluss in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) (auf Englisch) aus.

Im Mai 2010 unterbreitete die Europäische Kommission einen Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213 endg.). Unbegleitete Minderjährige gelten als die am stärksten betroffenen und schutzbedürftigsten Opfer von Migration. Der Plan zielt auf ein koordiniertes Vorgehen ab und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Gewährung hoher Aufnahme-, Schutz- und Unterstützungsnormen für unbegleitete Minderjährige. Als Ergänzung zu diesem Aktionsplan legte das Europäische Migrationsnetzwerk eine umfassende Studie vor (study on reception policies, as well as return and integration arrangements for unaccompanied minors (auf Englisch)).

Mehrere Richtlinien wurden für diesen Bereich abgefasst. Nachstehend die vier wichtigsten Rechtsvorschriften zum Thema Asyl, für die zurzeit Vorschläge zu deren Ersetzung oder Neufassung ausgearbeitet werden:

  • Richtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes;
  • Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes;
  • Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen;
  • Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist.

Die Flüchtlingskrise, die in den Jahren 2015 und 2016 fast die ganze Zeit über herrschte, hat die Europäische Kommission veranlasst, einen Vorschlag für ein neues Soforthilfeinstrument für schnellere Krisenreaktion innerhalb der EU vorzulegen. Zur Finanzierung der Hilfen werden etwa 700 Mio. EUR (über einen Zeitraum von drei Jahren) bereitgestellt, um eine humanitäre Krise abzuwenden und die Grundversorgung von Flüchtlingen in der EU mit Lebensmitteln, Unterkünften und medizinischen Hilfsgütern zu gewährleisten.

Im April 2016 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung (COM(2016) 197 final) zur Einleitung des Reformierungsprozesses des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) an. Angestrebt werden ein gerechtes und tragfähiges System für die Zuweisung von Asylbewerbern auf die EU-Mitgliedstaaten, die weitere Harmonisierung von Asylverfahren und die Schaffung einheitlicher Voraussetzungen in der EU und dadurch die Eindämmung von Faktoren, die irreguläre Sekundärbewegungen in der EU verursachen, sowie eine Stärkung des Mandats für das EASO.

Im Mai 2016 legte die Europäische Kommission ein erstes Reformpaket vor, das Vorschläge für ein tragfähiges, gerechtes Dublin-System, (COM(2016) 270 final), zur Stärkung des Eurodac-Systems (COM(2016) 272 final) und zur Einrichtung einer Asylagentur der Europäischen Union (COM(2016) 271 final) enthält.

Im Juli 2016 legte die Europäische Kommission ein zweites Paket mit Vorschlägen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vor, das die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der EU (COM(2016) 468 final) und die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes (COM(2016) 467 final) sowie eine Neufassung der Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (COM(2016) 465 final), vorsieht.

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Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber – monatliche Daten (gerundet) (tps00189)
Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende – Monatliche Daten (tps00190)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber – jährliche aggregierte Daten (gerundet) (tps00191)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Art der Entscheidung – Jährliche aggregierte Daten (tps00192)
Endgültige Entscheidungen über Asylanträge – Jährliche Daten (tps00193)
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige – Jährliche Daten (tps00194)


Asyl und Dublin-Statistiken (migr_asy)
Anträge (migr_asyapp)
Entscheidungen über Asylanträge und Neuansiedlung (migr_asydec)
’Dublin’ Statistiken (migr_dub)


Hinweise

  1. Die Gesamtzahl für die EU wird durch Aggregierung der Daten der Mitgliedstaaten ermittelt. Die Mitgliedstaaten geben die Zahl der Personen an, die in dem betreffenden Mitgliedstaat erstmals einen Asylantrag gestellt haben. Da es jedoch vorkommt, dass Personen in dem Bezugsjahr in mehreren Mitgliedstaaten einen internationalen Schutzstatus beantragen, kann der Gesamtwert für die EU solche Mehrfachanträge beinhalten. Aufgrund der jüngsten verfügbaren Dublin-Statistiken wird geschätzt, dass in dem Jahr etwa 6 % der Asylbewerber in der EU in mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben.
  2. In dieser Analyse werden nur die hinsichtlich der Zahl der Asylbewerber am stärksten vertretenen 30 Länder berücksichtigt.
  3. Seit dem Bezugsjahr 2014 werden Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, weil sich ein anderer EU-Mitgliedstaat gemäß der Dublin-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig erklärt hat, nicht mehr in den Daten über negative Entscheidungen erfasst. Dadurch hat sich die Zahl der Ablehnungen verringert und der Anteil der positiven Entscheidungen an den erstinstanzlichen Entscheidungen hat sich schätzungsweise um etwa fünf Prozentpunkte erhöht.