Archive:Statistiken über Arbeitsunfälle
- Datenauszug vom April 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2016.

(in Personen)
Quelle: Eurostat (hsw_mi01)

(Standardisierte Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigten)
Quelle: Eurostat (hsw_mi01)

(Standardisierte Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigten)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_01)

(in % tödlicher und nicht tödlicher Unfälle)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_01) und (hsw_n2_02)

(in %)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_07)
Dieser Artikel behandelt die wichtigsten statistischen Indikatoren zu nicht tödlichen Arbeitsunfällen und tödlichen Arbeitsunfällen in der Europäischen Union (EU). Ein Arbeitsunfall ist ein während der Arbeit eintretendes konkretes Ereignis, das zu einem physischen oder psychischen Schaden führt. Nicht tödliche Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Ausfallzeiten von mehr als drei Tagen nach sich ziehen (und bisweilen auch als „schwere Arbeitsunfälle“ bezeichnet werden). Bei tödlichen Arbeitsunfällen handelt es sich um Unfälle, die innerhalb eines Jahres zum Tod des Unfallopfers führen.
Nicht tödliche Arbeitsunfälle ziehen häufig schwerwiegende Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer und seine Familie nach sich. Sie können dazu führen, dass er den Beruf wechseln, mit einer dauerhaften Behinderung leben oder aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss. Sie verursachen eine erhebliche Zahl von Fehltagen.
Wichtigste statistische Ergebnisse
Im Jahr 2012 wurden etwas weniger als 2,5 Mio. nicht tödliche Arbeitsunfälle in der EU-28 verzeichnet, die Ausfallzeiten von mindestens vier Kalendertagen nach sich zogen, sowie schätzungsweise 3515 tödliche Unfälle (siehe Tabelle 1). Diese Werte bedeuten einen erheblichen Rückgang im Vergleich zu 2009. Damals war die Zahl der nicht tödlichen Unfälle um etwa 313 000 höher, die der tödlichen Unfälle um 310. Bei den Männern ist die Wahrscheinlichkeit eines nicht tödlichen oder eines tödlichen Arbeitsunfalls deutlich höher als bei den Frauen. 2009 waren in der EU-28 bei nahezu vier von fünf (78,5 %) nicht tödlichen Arbeitsunfällen und bei neunzehn von zwanzig (95,6 %) tödlichen Arbeitsunfällen Männer betroffen.
Eine andere Möglichkeit zur Analyse von Arbeitsunfällen besteht darin, die Zahl der Unfälle in Relation zur Zahl der Beschäftigten zu setzen („Inzidenzrate“). Abbildungen 1 und 2 zeigen standardisierte „Inzidenzraten“. Dabei wird davon ausgegangen, dass die relative Größe der Wirtschaftszweige in den einzelnen Volkswirtschaften denen in der EU insgesamt entspricht. In der EU-28 ereigneten sich 2012 durchschnittlich 2,44 tödliche Arbeitsunfälle pro 100 000 Beschäftigten (siehe Abbildung 1), während es zu 1702 nicht tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigten kam (siehe Abbildung 2).
Die Zahl der Unfälle in einem bestimmten Jahr dürfte zumindest bis zu einem gewissen Grad mit der Wirtschaftstätigkeit insgesamt zusammenhängen. Der 2009 beobachtete Rückgang bei den Arbeitsunfällen dürfte daher zum Teil auf eine Verlangsamung oder einen Rückgang der Wirtschaftstätigkeit infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen sein. Umgekehrt könnte der 2010 verzeichnete Anstieg bei den Arbeitsunfällen der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung zuzuschreiben sein.
Zudem ereignen sich tödliche Arbeitsunfälle relativ selten (2012 war durchschnittlich einer von 710 Unfällen in der EU-28 tödlich), so dass die Inzidenzraten der einzelnen Jahre sehr unterschiedlich ausfallen können, was insbesondere auf einige der kleineren EU-Mitgliedstaaten zutrifft. Dies ergibt sich aus Abbildung 1, die zwischen 2011 und 2012 in einigen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede aufzeigt. Die höchste Inzidenz tödlicher Arbeitsunfälle wies 2012 Malta auf (8,81 Sterbefälle pro 100 000 Beschäftigten). Von den übrigen EU-Mitgliedstaaten meldeten nur Litauen, Luxemburg und Lettland Inzidenzraten von mehr als sechs tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigten. Am unteren Ende der Skala rangieren die Niederlande, Griechenland, Schweden, das Vereinigte Königreich, Deutschland und Finnland. Dort waren mit Werten unter zwei tödlichen Arbeitsunfällen pro 100 000 Beschäftigten die Inzidenzraten am niedrigsten.
Die Inzidenz nicht tödlicher Arbeitsunfälle war 2012 in der Regel in den versicherungsbasierten Unfallmeldesystemen einiger süd- und westeuropäischer Mitgliedstaaten am höchsten. Portugal meldete 3700 nicht tödliche Arbeitsunfälle pro 100 000 Beschäftigten, gefolgt von Frankreich und Spanien mit 3000 bzw. 2900 pro 100 000 Beschäftigten. Im Gegensatz zu gesetzlich vorgeschriebenen Systemen, in denen die Geschädigten durch das allgemeine Sozialversicherungssystem abgedeckt sind, bieten versicherungsbasierte Unfallmeldesysteme den Opfern im Falle eines gemeldeten Unfalls erhebliche finanzielle Entschädigungen. Bei den osteuropäischen Mitgliedstaaten, in denen gesetzlich vorgeschriebene Systeme vorherrschen, verzeichnete nur Slowenien eine Inzidenzrate von mehr als 1000 nicht tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigten. Die bei weitem niedrigsten Raten wurden mit jeweils unter 100 nicht tödlichen Arbeitsunfällen pro 100 000 Beschäftigten in Bulgarien und Rumänien gemeldet. Zur Erklärung dieser Unterschiede bedarf es einer weiteren Analyse.
Der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Arbeitsunfällen kann zum Teil darauf zurückgeführt werden, dass mehr Männer als Frauen erwerbstätig waren. Doch selbst nach entsprechender Bereinigung waren die für Männer gemeldeten Inzidenzraten 2012 in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten immer noch höher als die für Frauen. In Estland fiel die Inzidenzrate nicht tödlicher Arbeitsunfälle bei den Männern nur 1,1-mal so hoch aus wie die bei den Frauen, während sie in Österreich 3,2-mal und in Rumänien und Malta sogar 3,8-mal so hoch war.
Ein anderer Grund für die erheblich höhere Inzidenz der Unfälle bei den Männern sind die Wirtschaftszweige, in denen sie vorwiegend arbeiten. Tatsächlich schwankt die Zahl der Arbeitsunfälle stark, und zwar je nach Wirtschaftszweig, in dem das Unfallopfer tätig ist (siehe Abbildung 3), und ist in den Branchen höher, in denen vorwiegend Männer beschäftigt sind. In der EU-28 wurden 2012 zwei Drittel (66,6 %) aller tödlichen Arbeitsunfälle und nahezu die Hälfte (47,8 %) aller nicht tödlichen Arbeitsunfälle im Baugewerbe, im Verarbeitenden Gewerbe, in den Bereichen Verkehr und Lagerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei verzeichnet. Mehr als jeder fünfte (22,2 %) tödliche Arbeitsunfall ereignete sich 2012 in der EU-28 im Baugewerbe, dahinter folgt das Verarbeitende Gewerbe mit 16,6 %. Abgesehen von Verkehr und Lagerei meldeten die meisten Dienstleistungsbranchen relativ geringe Anteile an der Gesamtzahl der tödlichen Unfälle. Dennoch traten nicht tödliche und (in geringerem Umfang) tödliche Unfälle relativ häufig in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Gesundheits- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie Gastgewerbe und Gastronomie auf.
Es ist auch möglich, die Daten nach Art der während des Unfalls erlittenen Verletzungen zu analysieren (siehe Abbildung 4). Die Daten für 2012 zeigen für die EU-28, dass zwei Arten von Verletzungen häufig auftraten: Schnitt- und Risswunden (29,7 % aller Verletzungen) und Luxationen, Verstauchungen und Zerrungen (25,5 %). Zwei andere Arten von Verletzungen, nämlich Gehirnerschütterungen und innere Verletzungen (15,.9 %) sowie Knochenbrüche (11,3 %) kommen ebenfalls relativ häufig vor.
Datenquellen und Datenverfügbarkeit
Im Dezember 2008 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz an, mit der sichergestellt werden soll, dass Gesundheitsstatistiken für alle EU-Mitgliedstaaten in einer Form vorliegen, die die Überwachung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen. Im April 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Europäischen Kommission betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle angenommen, in der die von den Mitgliedstaaten zu liefernden Variablen, Untergliederungen und Metadaten präzisiert werden. Dieser Rechtsakt wird in stufenweise umgesetzt.
Die europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) ist die Hauptdatenquelle für einschlägige europäische Statistiken. Die ESAW enthält Daten über Arbeitsunfälle, die zu Ausfallzeiten von mindestens vier Kalendertagen führen, sowie Daten über tödliche Arbeitsunfälle. Die Formulierung „während der Arbeit“ bedeutet „in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder in der bei der Arbeit verbrachten Zeitspanne“, was im Allgemeinen Straßenverkehrsunfälle während der Arbeit einschließt, nicht jedoch Wegeunfälle zwischen der Wohnung des Geschädigten und dem Arbeitsplatz. Im Vereinigten Königreich werden Arbeitsunfälle im Straßenverkehr (während der Arbeitszeit) nicht erfasst. Man geht davon aus, dass sich rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle im Straßenverkehr ereignet.
Die vorgestellten Statistiken über Arbeitsunfälle stützen sich auf Meldungen an die gesetzlichen Versicherungen (Sozialversicherungsanstalten), die privaten Versicherungsträger oder die anderen einschlägigen nationalen Behörden (z. B. für Beschäftigten- oder Arbeitsplatzinspektionen).
Indikatoren zu Arbeitsunfällen können als absolute Werte dargestellt werden, als prozentuale Verteilungen oder als Inzidenzraten (z. B. im Verhältnis zu je 100 000 Beschäftigten, wobei der Nenner von den Behörden in den Mitgliedstaaten geliefert wird, die für die ESAW-Datenerfassung zuständig sind, oder aus der Arbeitskräfteerhebung der EU stammt) oder als standardisierte Inzidenzraten. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten in der Regel auf alle Wirtschaftszweige; Tabelle 1 sowie die Abbildungen 1 und 2 beispielsweise decken die Abschnitte A und C bis N der NACE Rev. 2 ab. Da die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je nach NACE-Wirtschaftszweig unterschiedlich ist (Hochrisikobereiche sind Landwirtschaft, Baugewerbe und Verkehr), wendet man ein Standardisierungsverfahren an, um nationale Daten einfacher vergleichen zu können. Im Rahmen einer direkten Standardisierungsmethode werden Gewichte für die europäische Referenzpopulation (EU-27) verwendet, die für den Anteil der Referenzpopulation (arbeitende Bevölkerung) in den einzelnen NACE-Wirtschaftszweigen stehen. Für jeden Mitgliedstaat werden die nationalen Inzidenzraten für alle NACE-Wirtschaftszweige berechnet. Diese werden dann unter Heranziehung der EU-Gewichte kombiniert und ergeben eine gesamte standardisierte Inzidenzrate für den Mitgliedstaat. Nähere Einzelheiten unter methodological note (auf Englisch).
Bei Statistiken über Arbeitsunfälle können Untererfassungen oder Berichtslücken auftreten. Untererfassung liegt vor, wenn die entsprechende Population nicht von der Datenquelle für Unfälle abgedeckt wird, wenn etwa bestimmte Wirtschaftszweige ausgeschlossen werden. Zu einer Berichtslücke kommt es, wenn sich Unfälle ereignen, die nicht gemeldet werden. Das Ausmaß der Untererfassung von ESAW-Daten kann zum Teil analysiert werden, indem die Referenzpopulation (der Arbeitskräfte) der ESAW mit aus der Arbeitskräfteerhebung abgeleiteten Daten verglichen wird. Eine Berichtslücke ist schwieriger zu analysieren und zu ermitteln, es gibt allerdings Vergleichsmöglichkeiten. Eine Methode besteht darin, die Ergebnisse der Meldesysteme, die zur Erfüllung der Unfallmeldepflicht dienen, mit Systemen zu vergleichen, die auf Versicherungsberichten beruhen. Dies kann Aufschluss darüber geben, ob eine Berichtslücke im System für die Unfallmeldepflicht oder eine zu hohe Zahl in den Versicherungssystemen vorliegt. Bei einer anderen Methode wird das Verhältnis von tödlichen zu nicht tödlichen Unfällen (geografisch oder im Zeitverlauf) verglichen, weil die Meldung von tödlichen Unfällen aufgrund ihrer Schwere als genauer erachtet wird. Vergleiche können auch mit Daten der Haushaltserhebungen angestellt werden, beispielsweise mit Daten der Arbeitskräfteerhebung, die 2013 ein Ad-hoc-Modul zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden enthielt. Eine 2014 von Eurostat gemäß all diesen Konzepten durchgeführte Studie zeigt, dass die Berichtslücke bei nicht tödlichen Unfällen in einigen Mitgliedstaaten ganz erheblich ist.
Kontext
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist ein maßgeblicher Faktor für die Lebensqualität des Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes von Bedeutung. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sind sich der sozialen und wirtschaftlichen Vorteile bewusst, die sich durch größere Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erreichen lassen. Zuverlässige, vergleichbare und aktuelle statistische Angaben sind unerlässlich, um politische Ziele zu formulieren und geeignete politische Maßnahmen – auch präventiver Natur – zu ergreifen.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 153) heißt es: „Zur Verwirklichung der Ziele [...] unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, [...]“. Die Grundprinzipien für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sind in einer 1989 erlassenen Rahmenrichtlinie, der Richtlinie 89/391/EWG, festgelegt, mit hauptsächlich auf eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz abzielt. In der sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geltenden Rechtsvorschrift ist der Grundsatz verankert, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen, während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Anweisungen des Arbeitgebers zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Folge zu leisten und jede von ihm festgestellte potenzielle Gefahr unverzüglich zu melden.
In diesem Kontext wurde die politische Agenda der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014–2020 in einer Mitteilung über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020 (COM(2014) 332 final) dargelegt, in der auf drei wichtige Herausforderungen eingegangen wird: bessere Umsetzung der bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken, ohne die bestehenden Risiken zu vernachlässigen, Berücksichtigung des Alterns der Erwerbsbevölkerung in der EU.
Der Rahmen enthält zahlreiche Maßnahmen, die sieben wesentlichen strategischen Zielen zugeordnet werden. Dazu gehören die Verbesserung der statistischen Datenerfassung im Sinne genauerer Angaben und die Entwicklung von Überwachungsinstrumenten. In diesem Kontext wurde in der Mitteilung festgehalten, dass für eine faktengestützte Politikgestaltung zuverlässige, aktuelle und vergleichbare statistische Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden erhoben und die Kosten und Vorteile im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewertet werden müssen. In der Mitteilung wurde insbesondere die folgende direkt mit den Statistiken über Arbeitsunfälle zusammenhängende Maßnahme vorgeschlagen: Beurteilung der Qualität der Daten über Arbeitsunfälle, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Datenerhebung der Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle übermittelt wurden, mit dem Ziel, die Abdeckung, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Aktualität zu verbessern.
Siehe auch
- European social statistics (auf Englisch)
- Gesundheitsstatistiken – Einführung
Weitere Informationen von Eurostat
Veröffentlichungen
- European social statistics — Ausgabe 2013 (auf Englisch)
- Health and safety at work in Europe (1999–2007) (auf Englisch)
- Statistik kurz gefasst — 8.6% of workers in the EU experienced work-related health problems (auf Englisch)
Datenbank
- Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (hsw), siehe:
- Arbeitsunfälle (ESAW – ab 2008 ) (hsw_acc_work)
- Arbeitsunfälle (ESAW) – bis 2007 (hsw_acc7_work)
- Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden und gefährliche Aussetzung (Quelle AKE) (hsw_apex)
- Arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden und unfallbedingte Verletzungen – AKE 1999 (hsw_inj_pb)
Spezieller Bereich
- Gesundheit, siehe
Methodik/Metadaten
ESMS Metadaten
- Accidents at work (ESAW, 2008 onwards) (ESMS metadata file — hsw_acc_work_esms) (auf Englisch)
- Accidents at work and other work-related health problems (source LFS) (ESMS metadata file — hsw_apex_esms) (auf Englisch)
Veröffentlichungen
Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)
Weblinks
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Europäische Kommission — Beschäftigung, Soziales und Integration — Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- International Labour Organisation — Safety and health at work (auf Englisch)