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For any question on data and metadata, please contact: Eurostat user support |
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1.1. Contact organisation | Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn |
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1.2. Contact organisation unit | Abteilung G21 – Statistiken der Abfallwirtschaft |
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1.5. Contact mail address | Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn |
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2.1. Data description | |||
Die Berichtspflichten der Anhänge I und II der EU-Abfallstatistikverordnung werden für das Berichtsjahr 2020 mit den bestehenden abfallstatistischen Erhebungen gemäß dem gültigen Umweltstatistikgesetz (UStatG) erfüllt. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für das Berichtsjahr 2020.
Beteiligte Stellen für die Datenbereitstellung sind die Statistischen Landesämter sowie die obersten Abfallbehörden der Bundesländer, die für die Erstellung der Siedlungsabfallbilanzen und die Überwachung der transportierten gefährlichen Abfälle zuständig sind. Des Weiteren liefert das Umweltbundesamt jährlich Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen im Rahmen des Basler Übereinkommens. Über die Statistischen Landesämter werden alle erforderlichen Daten für die Erstellung der Datenlieferung nach Anhang I und II der EU-Abfallstatistikverordnung gesammelt und bereitgestellt. Das Statistische Bundesamt fügt die Datenlieferung der Statistischen Landesämter zu nationalen Ergebnisberichten zusammen und setzt die Daten für die EU-Abfallstatistikverordnung um.
Die nationale Rechtsgrundlage zur Datenbeschaffung für beide Anhänge der EU-Abfallstatistikverordnung ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung.
Nach § 3 Absatz 1 UStatG wird die Erhebung der Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen durchgeführt. Diese werden jährlich nach Art, Menge, Beschaffenheit, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle befragt. Zweijährlich, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale erhoben.
In § 3 Absatz 2 UStatG wird die jährliche Erhebung über die Einsammlung von Haushaltsabfällen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgung geregelt. Sie wird sekundärstatistisch über die Siedlungsabfallbilanzen der Länder (administrative Quelle) erstellt und von den Statistischen Landesämtern mithilfe einer harmonisierten Merkmalsliste abgefragt.
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird gemäß § 3 Absatz 3 UStatG alle vier Jahre durchgeführt. Sie erfasst bei höchstens 20 000 Betrieben die Erzeugung von Abfällen nach Art und Menge und Wirtschaftszweig.
Die Erzeugung von gefährlichen Abfällen, über die Nachweise zu führen sind, wird nach § 4 UStatG durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine bei den Länderbehörden (administrative Quelle) erhoben.
§ 5 UStatG regelt die Erfassung der Entsorgung bestimmter Abfälle wie Bau- und Abbruchabfälle, Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen sowie die Erstbehandlung von Elektroaltgeräten. Die Erhebungen über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen erfolgt zweijährlich, die anderen Erhebungen werden jährlich durchgeführt.
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in Deutschland sowie in allen sonstigen EU-Staaten durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen geregelt. Diese baut auf dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung auf. Die Ergebnisse veröffentlicht das Umweltbundesamt in einer jährlichen Statistik und stellt die Daten dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung.
Erfragt werden grundsätzlich die Abfallarten gemäß dem Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses. Data set 1: Waste generation by waste category (EWC-STAT) and economic activities (NACE) General description of methodology Die Erhebungen richten sich aus Gründen der Entlastung der Berichtspflichtigen insbesondere an die Betreiber der Abfallentsorgungsanlagen. Erfasst werden die Input- und Outputmengen nach Abfallart. Die Angaben dieser Erhebungen werden mit Hilfe eines Rechenmodells zum Abfallaufkommen zusammengeführt. Die Berechnung erfolgt nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen je im Inland erzeugter Abfallart zusammengefasst. Die im Inland erzeugten Abfälle werden dabei errechnet als Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Im Unterschied dazu verlassen Sekundärabfälle, die bei keiner weiteren Abfallentsorgungsanlage als Input gemeldet werden, im Sinne der Abfallbilanz das Abfallregime und damit auch das statistische System. Für diese Teilströme wird angenommen, dass sie bereits ausreichend vorbehandelt wurden. Sie fließen quasi als Rohstoffe in den weiteren Wirtschaftskreislauf ein. Gleiches gilt für Stoffströme, die unmittelbar, also ohne vorherige Behandlung in einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage, wieder in den Produktionsprozess eingesetzt werden. Als Beispiel seien hier bestimmte Teilströme des Metallschrotts genannt.
Die Grundlage für das Rechenmodell bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das Europäische Abfallverzeichnis, das Abfallarten systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt. Auf diese Weise kann die Vergleichbarkeit der von den Auskunftspflichtigen gemeldeten Daten gewährleistet werden. Sämtliche Zuordnungen erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Diese werden anschließend entsprechend Anhang III (Äquivalenztabelle) der EU-Abfallstatistikverordnung nach stoffbezogenen Kategorien aggregiert. Für maßgebliche Bereiche der deutschen Abfallstatistiken liegen auch primär erhobene Informationen über den Wirtschaftszweig (NACE Rev. 2) des Abfallerzeugers vor. Dies sind: a) aus der Erhebung der Abfallentsorgung die aus Produktion im gleichen Betrieb entstandenen Abfälle (§ 3 Abs. 1 UStatG), b) das Abfallaufkommen aus Haushalten (Bereich HH) aus der Erhebung über die Einsammlung von Haushaltsabfällen über öffentlich-rechtliche Entsorger nach § 3 Abs. 2 UStatG sowie c) die Verteilung auf die Wirtschaftszweige entsprechend der Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (§ 4 UStatG). Bau- und Abbruchabfälle werden direkt dem erzeugenden Wirtschaftsbereich „Baugewerbe“ (Wirtschaftszweig F) zugeordnet. Die im Output der Abfallbehandlungsanlagen erfassten Sekundärabfälle (Abfallkapitel 19) definieren über den Wirtschaftszweig des Anlagenbetreibers auch die Herkunft dieser Abfälle. Somit liegen für den größten Teil der Abfälle unmittelbar Informationen über die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig vor. Dabei erfolgt die Zuordnung immer nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der befragten Einheit. Für rund 11 % der ungefährlichen Abfälle liegen keine primär erhobenen Informationen zur Herkunft vor. Für diese Abfälle wird auf die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung zurückgegriffen. Diese Erhebung wird ab dem Berichtsjahr 2006 alle vier Jahre durchgeführt. Bundesweit dürfen höchstens 20 000 Betriebe befragt werden, wobei als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße, ausgehend von der Anzahl der Beschäftigten, herangezogen wird. Die Abschneidegrenzen werden je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich gewählt. Durch die Befragung der jeweils größeren Betriebe ab einer bestimmten Beschäftigungszahl wird zum einen ein möglichst großer Teil der in Deutschland erzeugten Abfallmenge ermittelt und zum anderen werden die kleineren Betriebe entlastet. Die Erhebung deckt knapp 1 % der Betriebe und rund 30 % der Beschäftigten in Deutschland ab, dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten mit rund 70 % wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen mit rund 20 %. Das Resultat der Erhebung gibt ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen und dient als Maßstab für die Verteilung der Restmenge des Abfallaufkommens. Nicht einbezogen in die Erhebung über die Abfallerzeugung wurden die Wirtschaftsbereiche „Baugewerbe“, der „Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen“, die „Abwasserentsorgung“, die „Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung“, die „Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen und Rückgewinnung“, die „befristete Überlassung von Arbeitskräften“, die „privaten Haushalte sowie exterritoriale Organisationen und Körperschaften“. Diese Wirtschaftsbereiche sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen. Daten über die Verteilung dieser Abfallmengen und -arten werden aus den Ergebnissen der "Erhebung der Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 1 UStatG)", der "Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (§ 5 Absatz 1 UStatG)" bzw. der "Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 2 UStatG)" gewonnen. Die Vergleichbarkeit des Gesamtabfallaufkommens nach Wirtschaftszweigen mit der nationalen Abfallbilanz wird durch die gleiche Herangehensweise gewährleistet. Die Berechnung des Gesamtabfallaufkommens erfolgt in beiden Fällen nach dem sogenannten Bruttomengenprinzip (siehe oben). Allerdings ist in den Datensätzen der EU-Abfallstatistik für bestimmte Schlämme ausschließlich die Trockenmasse anzugeben. Betroffen sind die EWC-Codes W032, W033, W127 (jeweils gefährlich und ungefährlich) und der EWC-Code W11 (ungefährlich). In der nationalen Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes wird das Abfallaufkommen für alle Abfallkategorien mit dem Frischgewicht ausgewiesen. Unter Zugrundelegung dieser Methodik ergibt sich für die deutsche Abfallbilanz ein um etwa 12,8 Mill. Tonnen höheres Gesamtabfallaufkommen.
Bauabfälle Bau- und Abbruchabfälle (Abfallkapitel 17) werden grundsätzlich dem Wirtschaftszweig „Baugewerbe“ (NACE Rev. 2, Abschnitt F) zugerechnet. Es ist davon auszugehen, dass Bauarbeiten überwiegend von Bauunternehmen durchgeführt werden. Dieses Bauunternehmen hat die technischen und formellen Voraussetzungen für die fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle und ist dadurch auch Erzeuger dieser Abfallmengen. Angaben zum „Bauherrn“ sind nicht bekannt und im Fokus der Abfallwirtschaft auch nicht relevant.
Diese pauschale Zuordnung der Bauabfälle zum Wirtschaftszweig „Baugewerbe“ erfolgt jedoch nicht bei den Abfallmengen, die aus Produktion im gleichen Betrieb entstanden sind, da diese über den Wirtschaftszweig des Anlagenbetreibers direkt einem Wirtschaftszweig zugeordnet werden.
Altfahrzeuge Informationen über den Letzthalter des Altfahrzeugs sind nicht bekannt und unter dem Entsorgungsaspekt auch nicht von Relevanz. Sowohl die gefährlich als auch ungefährlich eingestuften Altfahrzeuge werden gemäß der Empfehlung von Eurostat pauschal den Wirtschaftszweigen G-U (Dienstleistungen) zugeordnet. Auch bei den Altfahrzeugen entfällt eine pauschale Zuordnung bei den betriebseigenen Abfällen.
Klärschlämme Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser werden pauschal den Wirtschaftszweigen E (36+37+39) zugeordnet, da Kläranlagen überwiegend zu den Wirtschaftsbereichen „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ gehören. Klärschlämme, die im gleichen Betrieb entstanden sind, können über den Wirtschaftszweig des Anlagenbetreibers direkt einem Wirtschaftszweig zugeordnet werden. Haushaltsabfälle Die Bevölkerung ist vollständig an das Entsorgungsnetz angeschlossen. MineralischeAbfälle Die Abfallmengen werden nach Abfallarten erfasst, die in die Abfallentsorgungsanlagen eingebracht werden, beziehungsweise, die diese nach Behandlung wieder verlassen. Grundlage der erfassten Abfallarten ist der Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses. Detaillierte Angaben zu der Erfassung von Mutterböden, Abraum, taubem Gestein und Aufbereitungsrückständen sind uns nicht möglich. Sekundärabfälle Die Zuordnung der ungefährlichen Abfallmengen aus Abfallbehandlungsanlagen erfolgt durch die bei den Abfallbehandlungsanlagen über die Outputmengen erfassten Wirtschaftszweige des Anlagenbetreibers. Die Wirtschaftszweige der gefährlichen Mengen werden durch die Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind, ermittelt. Sekundärabfälle, die im gleichen Betrieb entstanden sind, können über den Wirtschaftszweig des Anlagenbetreibers direkt einem Wirtschaftszweig zugeordnet werden.
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2.2. Classification system | |||
Not available. |
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2.3. Coverage - sector | |||
Not available. |
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2.4. Statistical concepts and definitions | |||
Not available. |
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2.5. Statistical unit | |||
Not available. |
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2.6. Statistical population | |||
Not available. |
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2.7. Reference area | |||
Not available. |
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2.8. Coverage - Time | |||
Not available. |
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2.9. Base period | |||
Not available. |
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[not requested] |
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3.1. Source data | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
General description of Data set 1: Waste generation by waste category (EWC-STAT) and economic activity (NACE)
Data sets 2 and 3: Waste treatment
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3.2. Frequency of data collection | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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3.3. Data collection | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- |
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3.4. Data validation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorabvergleich zwischen den Berichtsjahren 2018 und 2020 auf Ebene sowohl der Wirtschaftszweige als auch der Abfallarten hat größere Abweichungen transparent gemacht und zu zusätzlichen Rückfragen des Statistischen Bundesamtes bei den Statistischen Landesämtern geführt. Das Statistische Bundesamt hat die Daten daraufhin nochmals geprüft und als belastbar eingestuft. Der Rückgang der Gesamtabfallmenge ist vermutlich auf die Lockdowns während der Corona-Pandemie und eine gesunkene Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 zurückzuführen. Die Zuordnung von metallischen Abfällen, eisenhaltig und mineralischen Abfällen zur Energierückgewinnung ist darauf zurückzuführen, dass es keine Klassifizierung der einzelnen Abfallarten in einer Abfallentsorgungsanlage nach den in den Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungs- (R-Verfahren) und Beseitigungsverfahren (D-Verfahren) gibt. Es wird für die gesamte Abfallentsorgungsanlage das überwiegend zutreffende Verfahren bestimmt und dies wird dann den Abfallschlüsseln zugeordnet. Das Erhebungsmerkmal "Code des Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens" in dem Abfallentsorgungsfragebogen wird auf das schwerpunktmäßig angewendete Verfahren in Bezug auf die entsorgte Abfallmenge festgelegt. Dies bedeutet, dass in derselben Abfallentsorgungsanlage weitere (Teil-) Verfahren mit abweichendem Verfahrenscode zwar durchgeführt, aber nicht statistisch erfasst werden. Wir haben die Daten nochmals kritisch überprüft und konnten keine Fehler feststellen. Die gelieferten Daten sind als belastbar anzusehen. |
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3.5. Data compilation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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3.6. Adjustment | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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4.1. Quality assurance | |||
see 6.3.2. Measurement error |
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4.2. Quality management - assessment | |||
[not requested] |
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Die oben beschriebenen Erhebungen zur Abfallstatistik geben zusammen die komplette entsorgte Abfallmenge in Deutschland wieder (Totalerhebung). Die Anhänge I und II der Verordnung können dadurch auch ohne Ausnahmeregelungen berichtet werden. Defizite bei der Datenermittlung liegen bei der Erfassung der direkten Verwertung von „Abfällen", d. h., wenn Abfälle direkt vom Produzenten zum Verwerter gehen und das Entsorgungssystem der Abfallwirtschaft nicht tangieren, sich aber in der Grauzone zwischen Abfall und Produkt bewegen. |
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5.1. Relevance - User Needs | |||
[not requested] |
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5.2. Relevance - User Satisfaction | |||
[not requested] |
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5.3. Completeness | |||
There are data-collection deficits where records of direct recovery of ‘waste’ are concerned, i.e. where waste goes directly from the producer to the user without entering the disposal system in the waste economy, remaining in the grey area between waste and product.
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5.3.1. Data completeness - rate | |||
[not requested] |
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6.1. Accuracy - overall | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.2. Sampling error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Not relevant. |
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6.2.1. Sampling error - indicators | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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6.3. Non-sampling error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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6.3.1. Coverage error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1)Please mark with an X whether the listed materials are completely covered, partially covered or generally excluded from waste statistics.
Waste statistics: individual surveys and methods To compile a comprehensive picture of the waste quantities collected and disposed of in Germany, several statistical surveys (§§3 to 5 UStatG) have been laid down in law. The reporting populations for all surveys prescribed in UStatG are updated annually by register checking and assessment and licence research in inter-agency collaboration. Since virtually all waste-disposal plants require licences, 100% coverage can be assumed. Detailed information on the individual surveys is given below. Waste-disposal survey Waste disposal is surveyed under §3(1) UStatG amongst operators of plants requiring licences. The survey units are waste-disposal plants (e.g. landfill sites, waste-to-energy plants, biomechanical waste treatment plants, soil treatment plants, physico-chemical treatment plants, biological treatment plants, shredders, sorting plants, and dismantling plants for electro-waste and end-of-life vehicles). The type, origin and traceability of waste treated are surveyed annually. Certain facility characteristics are surveyed additionally every second (even) year at the plants concerned. The waste-disposal plant survey covers all operators. The aim is to document the generation, recovery and disposal of waste. Household waste survey The household waste survey of public-sector waste disposal services in the form of refuse collection is governed by §3(2) UStatG. The survey is addressed to the Land authorities responsible for municipal waste balances and targets waste collected from households by public-sector waste disposal services. It aims to compile data on waste generation by households. Analysis of consignment notes for shipments of hazardous waste Information on hazardous waste is compiled by the competent environmental authorities of the Länder under §4(1) No 1 UStatG. The survey involves analyses of waste consignment notes as secondary statistics. The respondents are the Land authorities. The type, volume, origin and traceability of notifiable waste are surveyed annually, the aim being to document the origin and traceability of hazardous waste. Survey of the recuperation and recycling of construction and demolition waste Data on the recuperation and recycling of construction and demolition waste are collected under § 5(1) UStatG from operators of recuperation plants. The capacity, quantity and type of the input and output of construction waste processing plants are surveyed every second (even) year, the aim being to document the extent to which recyclable substances are recuperated from construction waste and can thus be returned to the material cycle. This documentation serves as a basis for assessing the conservation of resources. Waste generation survey The waste generation survey has been conducted every four years since the 2006 reporting year. It yields a comprehensive picture of the waste quantities generated in economic branches. Construction waste and municipal waste from private households are excluded. The quantities of waste recorded by these surveys represent the waste volume disposed of in Germany. The flows covered enter the annual waste balance calculation and are essential components of the reports from the EU Member States on the transposition and implementation of Directive 2008/98/EC on waste (Waste Framework Directive) and on Regulation (EU) No 849/2010 on waste statistics, Annexes I and II. Annex I still requires waste quantities to be attributed to economic branches, whereas Annex II can be based on the existing surveys. Plant-specific data are also collected on, for example, capacities, landfill seals or landfill leachate treatment, required to meet reporting obligations under Directive 1999/31/EC on the landfill of waste (Landfill Directive). The main users of these surveys include Federal or Land ministries, particularly those with environmental competence, and the EU Statistical Office (Eurostat). Other users of waste statistics include business associations, the media, science (universities and research institutes) and the interested public. Changes to existing survey methodologies called for by ministries or associations can be implemented at national or European level via changes to the law. Moreover, the Federal ministries, the statistical offices of the Länder, associations and representatives of business and science are represented on the Statistical Advisory Committee [Statistischer Beirat], which advises the Statistisches Bundesamt on policy issues under §4 BStatG. Misclassifications, under-coverage and over-coverage in data collection Under-coverage is a possibility, since only waste flows actually arriving in waste-disposal plants are covered. Waste quantities that immediately re-enter the production process, i.e. without prior treatment in a licensed waste-disposal plant, are not covered. These partial flows are not usually subject to waste supervision either.
Abfallstatistische Einzelerhebungen und Methoden Um ein umfassendes Bild der gesammelten und entsorgten Abfallmenge in Deutschland zu erzielen, werden mehrere statistische Erhebungen gemäß §§ 3 bis 5 UStatG durchgeführt. Die Berichtskreise aller im UStatG festgeschriebenen Erhebungen werden in Abhängigkeit von ihrer gesetzlich festgelegten Periodizität mit Hilfe von Registerabfragen und -auswertungen und Genehmigungsrecherchen durch behördenübergreifende Zusammenarbeit aktualisiert. Da nahezu alle Abfallentsorgungsanlagen genehmigungspflichtig sind, kann man von einer vollständigen Erfassung ausgehen. Im Folgenden werden detaillierte Informationen zu den Einzelerhebungen gegeben.
Erhebung der Abfallentsorgung Nach § 3 Absatz 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Erhebungseinheiten sind Abfallentsorgungsanlagen (z. B. Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, mechanische(-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Behandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren, Sortieranlagen, Anlagen zur Zerlegung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Demontagebetriebe für Altfahrzeuge). Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei allen Betreibern durchgeführt. Zweck der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Erhebung über Haushaltsabfälle Nach § 3 Absatz 2 UStatG wird die Erhebung über Haushaltsabfälle bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die Erhebung richtet sich an die obersten Abfallbehörden der Bundesländer, die für die Siedlungsabfallbilanzen zuständig sind und erfragt die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den Haushalten eingesammelten Abfälle. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. Auswertung der Begleitscheindaten der transportierten gefährlichen Abfälle Nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 UStatG werden Informationen über gefährliche Abfälle von den zuständigen Landesumweltbehörden bereitgestellt. Die Erhebung erfolgt sekundärstatistisch über die Auswertung von Abfallbegleitscheinen. Berichtspflichtig sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Jährlich werden Art, Menge und Herkunft der nachweispflichtigen Abfälle erfragt. Zweck der Statistik ist es, die Herkunft von gefährlichen Abfällen zu dokumentieren.
Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen Nach § 5 Abs. 1 UStatG werden Angaben über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen bei Betreibern von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung erhoben. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden Kapazität, Mengen und Art des Inputs und Outputs von Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren erfragt. Zweck der Statistik ist es, zu dokumentieren, in welchem Maße aus Bauabfällen verwertbare Stoffe zurückgewonnen und somit dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden können. Erhebung über die Abfallerzeugung Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird ab dem Berichtsjahr 2006 alle vier Jahre durchgeführt. Sie gibt ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen. Nicht einbezogen wurden die Abfälle der Wirtschaftsbereiche „Baugewerbe“, „Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen“, die „Abwasserentsorgung“, die „Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung“, die „Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen und Rückgewinnung“, die „befristete Überlassung von Arbeitskräften“, „Abfälle aus privaten Haushalten“ sowie von „exterritorialen Organisationen und Körperschaften“. Die durch die beschriebenen Erhebungen ermittelten Abfallmengen stellen die insgesamt in Deutschland entsorgte Abfallmenge dar. Die erfassten Abfallströme fließen in die jährliche Berechnung der Abfallbilanz ein und sind wesentliche Bestandteile für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EU) Nr. 849/2010 zur Abfallstatistik, Anhänge I und II. Während für den Anhang I eine Zuordnung der Abfallmengen zu den Wirtschaftszweigen erforderlich ist, kann der Anhang II aufgrund der vorliegenden Erhebungen ohne zusätzliche Zuordnungen berichtet werden. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z. B. über Kapazitäten, Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasserbehandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponierichtlinie) erforderlich sind. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebungen zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Umwelt-Fachressorts sowie das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. Die von Ministerien oder Verbänden gewünschten Veränderungen der bestehenden Erhebungsmodi lassen sich auf nationaler wie auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Falsche Zuordnungen und Unter- bzw. Übererfassungen bei der Datenerhebung Eine Untererfassung könnte auftreten, da nur die Abfallströme erfasst wurden, die auch tatsächlich an Abfallentsorgungsanlagen ankommen. Abfallmengen, die unmittelbar, also ohne vorherige Behandlung in einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage, wieder in den Produktionsprozess eingesetzt werden (z. B. bestimmte Teilströme des Metallschrotts), werden nicht erfasst. Diese Teilströme unterstehen üblicherweise auch nicht der Abfallaufsicht. |
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6.3.1.1. Over-coverage - rate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.3.1.2. Common units - proportion | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.3.2. Measurement error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Use of statistical units and assessment of potential errors in their use Operators of waste-disposal plants requiring licences (local units), inter alia, are subjected to a full survey. Despite conscientious monitoring of the reporting population, minimal lapses in 100% coverage cannot be excluded. Precision errors in specifying quantities Incorrect data are checked manually by comparison with the respondent’s data from the previous year. Any anomalies in the data compared with the known values (size ranges) for all cases nationwide can be identified by visual inspection and checked with the plant operator. Any necessary corrections can be made only in the survey programme. Following manual checking, all data from the Länder are also subjected to over 250 machine tests. To check the plausibility of data from the 2010 reporting year, for instance, there are tests on the ratio of quantities of waste types in the input and output figures of a disposal plant. Waste codes are tested for validity. R & D operations and the appropriate plant types are also checked. Data quality indicators Should machine tests cause errors to occur during the plausibility checks, these must be corrected, otherwise the data analysis program cannot be completed. Plausibility checks are subject to constant quality management in collaboration with all statistical offices of the Länder that are involved. For administrative data there are no incentives in the reporting unit or in the administration itself for over-reporting, under-reporting or delays.
Verwendung statistischer Einheiten und Beurteilung potenzieller Fehler bei derenAnwendung Befragt werden u. a. die Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen (local units). Es handelt sich um eine Totalerhebung. Trotz gewissenhafter Berichtskreispflege sind bei der vollständigen Abdeckung minimale Einschränkungen nicht auszuschließen. Fehler bei der genauen Angabe der Mengen Das gesamte Datenmaterial der Länder wird nach der manuellen Prüfung mit über 250 Prüfungen auch maschinell getestet. Für die Plausibilisierung der Daten des Berichtsjahres 2020 finden zum Beispiel Prüfungen zum Verhältnis der Mengen der Abfallarten im Input und Output einer Entsorgungsanlage statt. Die Meldedaten werden mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Abfallschlüssel werden auf Gültigkeit geprüft. Des Weiteren werden die D- und R--Verfahren und die passenden Anlagenarten abgeprüft. Angaben zur Datenqualität Sollten während der Plausibilisierung der Daten Fehler aufgrund der maschinellen Prüfungen auftreten, müssen diese korrigiert werden, da sonst das Programm zur Erstellung der Datenauswertung nicht bis zum Ende durchlaufen kann. Die Plausibilitätsprüfungen unterliegen einem ständigen Qualitätsmanagement im Verbund mit allen beteiligten Statistischen Landesämtern.
Bei administrativen Daten liegen bei den Meldeeinheiten bzw. bei der Verwaltung selbst keine Gründe für eine Über- bzw. Untererfassung oder für Verzögerungen vor. |
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6.3.3. Non response error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Because of reporting obligations, there are no relevant non-response errors.
Aufgrund der gesetzlichen Berichtspflicht gibt es keine relevanten Antwortausfälle. |
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6.3.3.1. Unit non-response - rate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.3.3.2. Item non-response - rate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.3.4. Processing error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
The automated data processing for reporting purposes means that processing errors can be largely ruled out. An independent quality-assurance test is conducted before processing programs are released into the IT network.
Aufgrund der maschinellen Datenaufbereitung für die Berichterstattung können Verarbeitungsfehler weitgehend ausgeschlossen werden. Vor der Freigabe der Aufbereitungsprogramme im IT-Verbund erfolgt ein Test durch eine unabhängige Qualitätssicherung. |
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6.3.4.1. Imputation - rate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.3.5. Model assumption error | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sources of error in connection with the allocation of waste types and quantities to economic branches One possible source of error is the allocation of waste types and quantities to economic branches. The possibility of incorrect allocation is very slight, however, since most of the total volume (over 80 % of waste generated) can be clearly attributed to the branch concerned. The comparable encoding of waste types disposed of according to the European Waste List is a reliable guarantee of the quality of waste statistics. Plausibility checks are only of limited use for checking the direct allocation of waste types to waste codes. The statistical offices of the Länder nevertheless remain in close contact with the respondents and succeed in achieving good quality with the help of follow-up questions, comparisons with previous years and automated plausibility checks.
Fehlerquellen im Zusammenhang mit der Zuordnung der Abfallarten und deren Mengen zu den Wirtschaftszweigen Eine mögliche Fehlerquelle stellt die Zuordnung der Abfallarten und deren Mengen zu den Wirtschaftszweigen dar. Die Möglichkeit der falschen Zuordnung ist sehr gering, da der Großteil der Mengen klar den jeweiligen Wirtschaftszweigen zugeordnet werden kann. Die vergleichbare Verschlüsselung der entsorgten Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis bestimmt maßgebend die Qualität der Abfallstatistik. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Landesämter pflegen einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. |
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6.4. Seasonal adjustment | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.5. Data revision - policy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] [not requested] |
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6.6. Data revision - practice | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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6.6.1. Data revision - average size | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[not requested] |
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7.1. Timeliness | |||
Die Lieferung der Anhänge I und II erfolgte zeitgemäß. Die Datenlieferung an EUROSTAT erfolgt gegen Ende des 2. Quartals 2022, 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres 2020 |
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7.1.1. Time lag - first result | |||
[not requested] |
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7.1.2. Time lag - final result | |||
[not requested] |
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7.2. Punctuality | |||
Date was provided in time on 30/06/2022. |
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7.2.1. Punctuality - delivery and publication | |||
Date was provided in time on 30/06/2022. |
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- Regionale Vergleichbarkeit Die regionale Vergleichbarkeit der für die Zwecke der Abfallbilanz relevanten Erhebungen wird hergestellt durch Harmonisierungen im Bereich der Berichtskreisdefinitionen, der einheitlichen Form der Datenerhebungen in den Ländern und der einheitlichen Auswertung und Tabellenerstellung. Die angeführten Statistiken zur Abfallwirtschaft werden dezentral in den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Die Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen im Rahmen des Basler Übereinkommens werden jährlich vom Umweltbundesamt an das Statistische Bundesamt übermittelt. Fragebogenentwürfe, Arbeiten am Erhebungskonzept sowie die Planung der Auswertungsprogramme übernimmt das Statistische Bundesamt, unterstützt durch Länderexperten in Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus werden so genannte Verbundprogramme allen Ländern vom jeweiligen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt, mit denen die Erhebungen in gleiche Datensatzformate gebracht werden und einheitliche Fehlerprüfungen über das Datenmaterial laufen. Das Material, das von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt zur Summenbildung gesendet wird, hat also ein in allen Bundesländern gleiches Aufbereitungsverfahren durchlaufen. Grundsätzlich sind die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen als genau einzustufen, da es sich um Totalerhebungen handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der „richtigen“ Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen lediglich bedingt möglich. Letztendlich muss den Angaben der Berichtspflichtigen, die die Fragebogen ausfüllen, vertraut werden. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die aufgrund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Bei mobilen Anlagen sind im Fragebogen nur die Mengen anzugeben, die im Inland verarbeitet wurden, unabhängig davon, wo die Abfälle herkommen. Der Betrieb im Ausland ist nicht relevant. Vergleichbarkeit im Zeitverlauf Die Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr mit drei Zeitreihenbrüchen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 den Erhebungen noch der Abfallartenkatalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zugrunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallverzeichnis 2002. Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch sind Zeitvergleiche in der Datenreihe seit 1996lediglich eingeschränkt möglich. Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet (z.B. Anfang des Kalenderjahres 2021 für das Berichtsjahr 2020). Die ersten Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres (z.B. im April 2022 für das Berichtsjahr 2020) veröffentlicht. Durch die Harmonisierung der Aufstellung der jährlichen nationalen Abfallbilanz für das Berichtsjahr 2020 mit der Berichterstattung im Rahmen der EU-Abfallstatistikverordnung sind die gemeldeten Daten kohärent. |
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8.1. Comparability - geographical | |||||||||||||||
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8.1.1. Asymmetry for mirror flow statistics - coefficient | |||||||||||||||
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8.2. Comparability - over time | |||||||||||||||
Änderungen gegenüber dem Berichtsjahr 2018 Es wurden keine methodischen Änderungen vorgenommen. Erwartete Veränderungen bezüglich der für das Berichtsjahr 2022 verwendeten Methoden Es sind keine methodischen Änderungen geplant. |
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8.2.1. Length of comparable time series | |||||||||||||||
[not requested] |
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8.3. Coherence - cross domain | |||||||||||||||
The harmonisation of the structure of the annual national waste balance for the 2010 reporting year with that of the EU waste statistics reports under the Waste Statistics Regulation has ensured that the data reported are consistent. [not requested] |
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8.4. Coherence - sub annual and annual statistics | |||||||||||||||
[not requested] |
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8.5. Coherence - National Accounts | |||||||||||||||
[not requested] |
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8.6. Coherence - internal | |||||||||||||||
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Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu den Abfallstatistiken z. B.: - Fachserie 19 „Umwelt“, Reihe 1 „Abfallentsorgung" bis einschließlich Berichtsjahr 2017 - ab Berichtsjahr 2018: GENESIS-Online Datenbank - Abfallbilanz Bezugsadresse: kostenfreier Download unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/ https://www-genesis.destatis.de/genesis/online Startseite >> Themen 3 Wohnen, Umwelt >> 32 Umwelt >> 321 Abfallwirtschaft Um Daten sachgerecht interpretieren und verwenden zu können, werden Informationen zur Datenqualität und zu eingesetzten Methoden der Datengewinnung benötigt. Deshalb werden für alle Statistiken in standardisierter Form diejenigen Angaben zur Datenqualität zur Verfügung gestellt, die für eine sachgemäße Interpretation und Verwendung der Daten erforderlich sind. Diese Darstellung erfolgt für alle Bundesstatistiken mit Hilfe von Qualitätsberichten. Jährlich, bzw. bei Bedarf, werden diese aktualisiert. Diese sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Umwelt/einfuehrung.html |
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9.1. Dissemination format - News release | |||
The publication service of the Statistiches Bundesamt was set up as a central distribution platform combining conventional distribution of print and CD products with online provision of download products. The Statistisches Bundesamt makes the vast majority of its publications available free of charge by offering all current specialist series in electronic form as pdf or xls files for free download. Quality of provision without delay has been achieved. Statistisches Bundesamt publications on waste statistics: - Fachserie (subject series) 19 Reihe (series) 1: Umwelt – Abfallentsorgung (Environment – Waste Disposal) - Reports on the results of individual surveys (including household waste) - Abfallbilanz (Waste Balance) Download free of charge from the Statistikshop at www.destatis.de Internet: www.bmu.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Federal Ministry of the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety) www.uba.de (Umweltbundesamt) To interpret and use data correctly you need information on data quality and the data acquisition methods employed. For all statistics we therefore provide, in standardised form, the data quality information that is essential for the correct Interpretation and use of the data. For all Federal statistics this is published in the form of quality reports. These are updated annually or as required. |
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9.2. Dissemination format - Publications | |||
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9.3. Dissemination format - online database | |||
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9.3.1. Data tables - consultations | |||
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9.4. Dissemination format - microdata access | |||
[not requested] |
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9.5. Dissemination format - other | |||
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9.6. Documentation on methodology | |||
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9.7. Quality management - documentation | |||
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9.7.1. Metadata completeness - rate | |||
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9.7.2. Metadata - consultations | |||
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A 2004 study by the Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW - German Institute for Economic Research) yielded average processing times for selected waste statistics in minutes. The average time taken to complete the waste-disposal surveys was 92 minutes in the waste-disposal industry, for example, and 184 minutes in other businesses. The Statistisches Bundesamt is currently quantifying the burden imposed by statutory information and reporting obligations. The basis is the standard cost model (SCM), whose methodology enables the administrative burden of information obligations to be comprehensively recorded, measured and evaluated. The average burden placed on respondents by waste statistics is 12 minutes for the survey of the recuperation and recycling of construction and demolition waste (§5(1)) and 15 minutes for the waste generation survey (§3(3)). Das Statistische Bundesamt führt Messungen zur Quantifizierung von Belastungen durch gesetzlich veranlasste Informations- und Berichtspflichten durch. Grundlage ist das Standardkosten-Modell (SKM), nach dessen Methodik bürokratische Lasten, die durch Informationspflichten entstehen, vollständig erfasst, gemessen und bewertet werden. Eine umfassende Befragung des Statistischen Bundesamts zur Ermittlung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistikpflichten ergab für 2018 Mittelwerte (Median) der Bearbeitungszeiten ausgewählter Abfallstatistiken in Minuten. Hierbei ergaben sich beispielsweise für die Erhebungen der Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft ein Mittelwert von 90 Minuten. Der Beantwortungsaufwand für die Auskunftspflichtigen im Zusammenhang mit den untersuchten Abfallstatistiken liegt für die Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (§ 5 Abs. 1) bei einer Standardzeit von 60 Minuten und für die Erhebung über die Abfallerzeugung (§ 3 Abs. 3) bei 120 Minuten. |
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11.1. Confidentiality - policy | |||
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11.2. Confidentiality - data treatment | |||
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