Um in Italien eine Stelle zu finden, kann man sich bei den Arbeitsvermittlungsstellen (Centri per l’impiego – CPI) im gesamten Staatsgebiet arbeitslos melden. Die Büros der Arbeitsverwaltung erfüllen administrative Aufgaben und bieten außerdem die folgenden Dienstleistungen an: Berufsorientierung, Beratung, kurze Ausbildungsgänge und Stellenvermittlung.
nächstgelegene Arbeitsvermittlungsstelle findet man unter dem Eintrag „Cerca lo sportello“ (Dienststelle suchen) auf dem öffentlichen Portal für aktive Arbeitsmarktpolitik ANPAL www.anpal.gov.it. Auf dem Portal werden zudem überregionale Stellenangebote veröffentlicht sowie Nachrichten und Informationen über die Arbeits- und Berufswelt. Um sich auf die Stellenangebote bewerben zu können, muss man sich auf der Plattform MyAnpal registrieren und seinen Lebenslauf einstellen.
Bei jeder Arbeitsvermittlungsstelle steht das EURES-Netz zur Verfügung, das Informationen über Stellenangebote im Europäischen Wirtschaftsraum, Orientierungshilfe und Beratung zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen europäischen Ländern bietet.
Man kann sich aber auch an eine der rund 4 000 Arbeitsvermittlungsagenturen wenden, die derzeit vom Arbeits- und Sozialministerium zugelassen und in das Verzeichnis der Arbeitsagenturen eingetragen sind.
Neben Fachzeitschriften veröffentlichen zahlreiche Tages- und Wochenzeitungen regionale und überregionale Stellenanzeigen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Quellen, die die Suche nach Unternehmen erleichtern, denen man eine Initiativbewerbung schicken kann, z. B. die Gelben Seiten (PagineGialle) oder die Unternehmensdatenbanken Guida Monaci und Kompass.
Auch das Internet bietet zahlreiche Suchmöglichkeiten: angefangen bei den Websites der Unternehmen, über die Websites der Handelskammern bis hin zu privaten Stellenportalen und den sozialen Medien (Facebook, LinkedIn, Twitter usw.), die in zunehmendem Maße genutzt werden.
Momentan wird in Italien nur ein Teil der Stellenangebote über die offiziellen/institutionellen Kanäle der Suche und Auswahl vergeben, denn ein Teil der Möglichkeiten ergibt sich über das Netz persönlicher Beziehungen und vorangegangener Arbeitskontakte sowie Kontakte aus Schul- und Studienzeiten.
Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit den italienischen Staatsangehörigen steht es jedem Bürger der Europäischen Union (seit dem 1. Juli 2015 sind auch die Einschränkungen für kroatische Staatsangehörige aufgehoben) frei, ohne Arbeitsgenehmigung eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hiervon ausgenommen sind nur die nach wie vor italienischen Staatsangehörigen vorbehaltenen Tätigkeiten.
Links:
Titel/Name | URL |
Öffentliches Portal für aktive Arbeitspolitik |
Eine Bewerbung kann sich auf ein konkretes Stellenangebot beziehen oder spontan erfolgen, d. h. an ein Unternehmen gesendet werden, für das das eigene Profil interessant sein könnte.
Im ersten Fall werden die Bewerbungsbedingungen in der Regel im Text des Stellenangebots oder der Anzeige angegeben. Bei einer Initiativbewerbung kann die Bewerbung häufig auch auf Websites von Unternehmen online in den Bereich „Lavora con noi“ eingestellt werden. Allgemein benötigen Bewerber einen aktuellen und für die jeweilige Stelle angepassten Lebenslauf, der zusammen mit einem Anschreiben und/oder einem Motivationsschreiben per Fax oder E-Mail an die angegebene Adresse zu senden ist.
Das Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben dient der Vorstellung der eigenen Person: Darin ist auf die eigenen Stärken und die beruflichen Ziele einzugehen und darzulegen, warum der Bewerber der ideale Kandidat für die Stelle ist.
Es kann der Europass-Lebenslauf verwendet werden, der auf der Cedefop-Europass-Website heruntergeladen bzw. erstellt werden kann; erforderlich ist auch die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003. Sofern nicht ausdrücklich verlangt, ist es nicht nötig, Fotos, Unterlagen, Zeugniskopien oder -originale und Referenzen oder Ähnliches mitzuschicken.
Die Büros der Arbeitsverwaltung beraten bei der Abfassung von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben. Auf dem Portal www.anpal.gov.it finden sich Hinweise, Vorschläge und praktische Beispiele für eine erfolgreiche Bewerbung.
Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, persönlich bei dem Unternehmen vorstellig zu werden und den eigenen Lebenslauf beim Personalleiter zu hinterlassen.
Um dem Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft, der durch den Ausbruch von Covid-19 verursacht wurde, abzuhelfen, wurden verschiedene Instrumente eingeführt, um die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage zu unterstützen. Dazu gehören auch die von Confagricoltura eingerichtete Plattform AgriJob und die von Anpal (nationale Agentur für aktive Arbeitspolitik) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium entwickelte App „restoincampo“, die kostenlos in fünf Sprachen (Italienisch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Punjabi) auf alle Geräte heruntergeladen werden kann.
Links:
Titel/Name | URL |
Europass-Website | |
Website der Stadt Mailand mit Informationen für junge Arbeitsuchende | |
Webseite des nationalen Instituts INAPP (Istituto nazionale delle politiche pubbliche) |
In Italien sind unterschiedliche Typen von Praktika gesetzlich vorgesehen und definiert. Während ein „tirocinio curricolare“ (curriculares Praktikum) ein Praktikum ist, das im Rahmen offizieller Bildungs- und Ausbildungsgänge durchgeführt wird, handelt es sich bei einem „tirocinio non curricolare“ (nicht-curriculares Praktikum) um ein Praktikum, das nicht mit Schule oder Studium in Zusammenhang steht; vielmehr handelt es sich um eine aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die eine Person in die Lage versetzen soll, praktische Erfahrungen in einem Arbeitsumfeld zu sammeln, um berufliche Kompetenzen zu erwerben, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und ihren Lebenslauf zu bereichern. Ferner sehen die nationalen Rechtsvorschriften für den Zugang zu bestimmten Berufen spezielle Arten von Praktika vor.
Praktikanten schließen daher keinen Arbeitsvertrag im eigentlich Sinne ab und können nicht als Arbeitnehmer angesehen werden.
Definition
Während für die Aktivierung und Regelung der curricularen Praktika die allgemeinbildenden und berufsbildenden Einrichtungen zuständig sind, fallen nicht-curriculare Praktika in die Zuständigkeit der Regionen und der autonomen Provinzen. Die nationalen Leitlinien, die im Januar 2013 im Wege einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den Regionen angenommen wurden, enthalten gemeinsame Grundsätze, die auf regionaler Ebene angenommen und umgesetzt wurden, sowie drei Hauptkategorien von Praktika außerhalb des Bildungsbereichs:
- Praktika zur Berufsorientierung und Ausbildung, die sich an diejenigen richten, die einen Berufsabschluss/ein Zeugnis/einen Ausbildungsnachweis erworben haben, und innerhalb von 12 Monaten nach dem entsprechenden Abschluss durchgeführt werden können. Maximale Dauer: 6 Monate.
- Praktika zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die sich an Arbeitslose (einschließlich Personen, die auf Mobilitätslisten stehen oder von gemeinsamen Netzen der sozialen Sicherheit abgedeckt sind) und Nichterwerbstätige richten. Maximale Dauer: 12 Monate.
- Orientierung/Ausbildung, Eingliederungs-/Wiedereingliederungspraktika für bestimmte Zielgruppen (benachteiligte Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Asylbewerber). Maximale Dauer: 12 bis 24 Monate.
In Italien sind bei Praktika mindestens drei verschiedene Gruppen von Akteuren beteiligt. – Erste Gruppe: In den oben genannten nationalen Leitlinien ist festgelegt, welche (öffentlichen oder privaten) Einrichtungen als „Praktikumsträger“ fungieren können: Arbeitsverwaltungen, Universitäten, Schulen, auf regionaler Ebene zugelassene Berufsbildungsanbieter und -zentren, Agenturen mit Zulassung für das Zusammenführen von Nachfrage und Angebot, Vermittlungs- und Beratungsdienste; – Zweite Gruppe: andere Einrichtungen können als „Praktikumseinrichtung“ fungieren: öffentliche und private Einrichtungen, die die gesetzlichen Vorschriften einhalten; und schließlich die dritte Gruppe: die Praktikanten.
Das Praktikum wird durch eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen dem Praktikumsträger und der Praktikumseinrichtung aktiviert.
Praktikanten sind gegen Arbeitsunfälle versichert.
Die Aktivierung eines nicht-curricularen Praktikums wird elektronisch durch eine obligatorische Meldung registriert (es handelt sich um eine elektronische Mitteilung, die an alle für Kontrollen zuständigen Behörden wie das Arbeitsministerium, die staatliche Sozialversicherungsanstalt usw. gerichtet ist). Diese Mitteilung muss 24 Stunden vor Beginn des Praktikums erfolgen.
Sowohl der Praktikumsträger als auch die Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt wird, müssen einen Betreuer für die Praktikanten benennen.
Eignung
Im Allgemeinen stehen Praktika allen EWR-Staatsangehörigen offen. Doch können Zugangsvoraussetzungen bestehen, die mit spezifischen regionalen Regelungen, bestimmten Bildungs- und Ausbildungswegen und Anforderungen im Zusammenhang mit einem spezifischen Status (z. B. Arbeitslose oder benachteiligte Personen) verknüpft sind.
Durchführung
In den nationalen Projekten, die im Januar 2013 im Wege einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den Regionen vereinbart wurden, sind die Grundsätze verankert, die die Regionalverwaltungen in ihre einschlägigen regionalen Rechtsvorschriften zu übernehmen haben. Sie dienen als gemeinsamer nationaler Regelungsrahmen, in dem Mindestqualitätsstandards für nicht-curriculare Praktika festgelegt werden, wobei die Regionen und autonomen Provinzen die Mindeststandards anheben oder günstigere Bedingungen festlegen können.
Diese Strukturen stehen voll und ganz im Einklang mit dem Qualitätsrahmen der EU für Praktika, da sie in der Vorbereitungsphase der Vorarbeiten zur Annahme des europäischen Rahmens gebilligt wurden. Sie sehen ein Mindestentgelt in Form einer Subvention/Vergütung vor, das innerhalb der Region variieren kann und dessen Mindestbetrag sich auf 300 EUR beläuft.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Die Praktikanten müssen gegen Unfälle und Krankheit versichert sein. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber im Einzelvertrag die Arbeitszeit sowie die Rechte und Pflichten der Parteien angeben. Die Unterbrechung der Arbeitszeit kann wegen Gesundheitsproblemen und Mutterschaftsurlaub gewährt werden.
Das Entgelt und andere Vergütungen richten sich nach den regionalen Rechtsvorschriften, unbeschadet der in den nationalen Leitlinien festgelegten Mindeststandards.
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Praktikumsmöglichkeiten und -angebote finden Sie auf folgenden Websites:
Darüber hinaus sind einschlägige Informationen und Praktikumsmöglichkeiten im Arbeitsmarktinformationssystem der regionalen Behörden zu finden.
Finanzierung und Unterstützung
Nützliche Informationen über die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen und Praktika finden Sie auf den Websites der Regionen.
Folgende Websites bieten Informationen auf nationaler Ebene:
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Praktikumsmöglichkeiten und -angebote können auf den folgenden Seiten veröffentlicht werden:
Darüber hinaus bieten die Websites der Regionen Informationen und Angebote, die auf regionaler Ebene vom Europäischen Sozialfonds im Rahmen seines Arbeitsmarktinformationssystems gefördert werden.
Finanzierung und Unterstützung
Die Arbeitgeber können sich an EURES-Berater wenden, die in lokalen Arbeitsverwaltungen tätig sind. Deren Verzeichnis ist unter den folgenden Links zu finden:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Für die Lehrlingsausbildung wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, der ein spezifisches Ausbildungsziel beinhaltet; die Ausbildung erfolgt sowohl betrieblich als auch schulisch. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden und den individuellen Ausbildungsplan enthalten. Der gesetzliche Rechtsrahmen für die Lehrlingsausbildung wird derzeit überarbeitet. Mit dem kürzlich erlassenen gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81 vom 15. Juni 2015 (das am 25. Juni 2015 in Kraft trat) wurden die neuen Merkmale des Systems der Lehrlingsausbildung in Italien festgelegt, wodurch die früheren nationalen Rechtsvorschriften geändert wurden, insbesondere im Hinblick auf Typ 1 und Typ 3 der Lehrlingsausbildungsverträge.
Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung; sie arbeiten mit erfahrenem Personal zusammen, um spezifische Fähigkeiten für die betreffende Tätigkeit zu erwerben; in der restlichen Zeit durchlaufen sie ein Ausbildungsprogramm, das je nach Typ der Lehrlingsausbildung entweder vom Praktikumsunternehmen oder von einem Berufsbildungszentrum oder einer Schule oder Universität angeboten wird.
Je nach Typ der Lehrlingsausbildung, je nach Branche und den regionalen Vorschriften kann die Ausbildung bis zu drei Jahre (fünf Jahre im Handwerk) dauern. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird auf Grundlage der betreffenden Tarifverträge festgelegt.
Beschreibung der Schemata
Die wichtigsten Merkmale des Systems der Lehrlingsausbildung sind im nationalen Recht festgelegt. Die Regionen sind für die Regelung der Lehrlingsausbildung zuständig, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildungsaspekte. Die Sozialpartner müssen im Rahmen von Tarifverhandlungen allgemeine Regeln für die Inanspruchnahme von Lehrlingsausbildungsverträgen festlegen.
Im nationalen Rechtsrahmen ist die Lehrlingsausbildung als Arbeitsvertrag definiert, der sich mit drei unterschiedlichen Ausbildungsausrichtungen an verschiedene Zielgruppen von jungen Menschen richtet:
- Typ 1: Lehrlingsausbildung zum Erwerb eines beruflichen Abschlusses oder einer Berufsqualifikation oder eines Abschlusszeugnisses der höheren technischen Bildung (certificato di specializzazione tecnica) für junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren (umfasst auch die Erfüllung der Schulpflicht);
- Typ 2: berufsorientierte Lehrlingsausbildung, mit der junge Menschen (im Alter von 18 bis 29 Jahren) im Zuge einer dreijährigen Ausbildung (oder fünf Jahren im Handwerk) eine Berufsqualifikation erwerben können;
- Typ 3: Lehrlingsausbildung im Hochschul- und Forschungsbereich, mit der die Auszubildenden einen tertiären Bildungsabschluss (Fach- oder Hochschulabschlüsse) erwerben oder promovieren können. Auf der Grundlage der erworbenen Qualifikationen können die Auszubildenden zudem ihre berufliche Laufbahn durch Pflichtpraktika fortsetzen, um Zugang zu reglementierten Berufen zu erhalten.
Eignung
Da für die Lehrlingsausbildung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, steht sie allen EWR-Staatsangehörigen offen. Für Lehrlingsausbildungsprogramme auf der Ebene des Sekundar- und Hochschulbereichs können jedoch besondere Zugangsregeln gelten.
Es wurden Zugangskriterien für Ausbildungsbeihilfen festgelegt; diese stehen jungen italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der Berufsbildungsgänge sowie arbeitslosen Menschen, deren Status gemäß den nationalen Rechtsvorschriften bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung förmlich gemeldet sein muss, zur Verfügung.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Da Auszubildende Arbeitnehmer sind, haben sie Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität und Mutterschaft sowie auf Arbeitsschutzmaßnahmen. Seit 2013 sind Auszubildende auch sozialversichert. Auszubildende haben zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gemäß ihrem Arbeitsvertrag Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Die Vergütung der Auszubildenden hängt von der Branche ab, in der sie beschäftigt sind, und unterscheiden sich je nach Tarifvertrag und Jahr der Einstellung. In Bezug auf die Lehrlingsausbildung in Verbindung mit dem Bildungssystem (Typ 1 und Typ 3) ist die Vergütung der Auszubildenden proportional an die tatsächlich am Arbeitsplatz verbrachte Zeit gekoppelt. Infolgedessen werden externe Ausbildungsmaßnahmen nicht vergütet, und die internen Ausbildungsstunden werden mit einem festen Mindestprozentsatz vergütet (dieser liegt gemäß dem neuen gesetzesvertretenden Dekret 81/2015 für Typ 1 und Typ 2 der Lehrlingsausbildung bei 10 %).
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
In Bezug auf den Rechtsrahmen in Italien werden die Kontaktstellen von den zuständigen nationalen Behörden benannt:
Liste der Websites der Regionen, Sozialpartner und Gewerkschaften: www.nuovoapprendistato.gov.it
Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten werden über nationale Portale bekannt gemacht:
Finanzierung und Unterstützung
Nützliche Informationen, z. B. über die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen sind auf den Websites der Regionen zu finden.
Darüber hinaus stellen nationale Programme Finanzmittel zur Förderung der Lehrlingsausbildung als aktive beschäftigungspolitische Maßnahme für junge Menschen bereit:
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Darüber hinaus finden Sie Informationen und Möglichkeiten auf der regionalen Website, die Informationen über Arbeitsmarktchancen bietet, die möglicherweise aus dem ESF finanziert werden.
Finanzierung und Unterstützung
Auf nationaler Ebene wurden Anreize für die Regionen und autonomen Provinzen zur Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen geschaffen. Ferner sind im Rahmen von Initiativen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen spezielle Förderprogramme vorgesehen.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Der Immobilienmarkt und die Mietpreise in Italien weisen je nach Region, Gemeinde und sogar Stadtviertel oft starke Unterschiede auf. Am höchsten sind die Preise in touristischen Gebieten und historischen Zentren der Großstädte. Aber auch eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel für den innerstädtischen und den Nahverkehr (U-Bahn, Straßenbahn, Bus usw.) kann den Preis nach oben treiben.
In den touristischen Orten sind die Preise stark saisonabhängig. Dies gilt allerdings nicht für die Kunststädte mit starken Touristenströmen während des ganzen Jahres. Informationen über Häuser und Wohnungen, die zu vermieten oder zu verkaufen sind, findet man heute hauptsächlich im Internet, in lokalen Kleinanzeigen, auf in der Nähe der Wohnung angebrachten Aushängen und auf Anschlagtafeln in Universitäten, Bahnhöfen usw. Außerdem kann man sich an einen Immobilienmakler wenden.
Die Mieten auf dem freien Markt können sehr hoch sein. Daher muss man unter Umständen ins Umland ausweichen, um eine Wohnung zu einem vernünftigen Preis zu finden. Unter jungen Leuten sind Wohngemeinschaften sehr beliebt, um die Ausgaben für Miet- und Nebenkosten gering zu halten. Seit Abschaffung der alten Mietverträge mit am Mietspiegel orientiertem Mietzins („affitto ad equo canone“) sind die begünstigten Mietverträge („canone concordato“) die beste Option, um Geld zu sparen. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einem begünstigten Mietzins, die nicht nur für den Mieter, sondern wegen der steuerlichen Vergünstigungen auch für den Vermieter vorteilhaft sind. Längerfristige Mietverträge werden im Vierjahresrhythmus verlängert.
Wohnraum kann auch zu einem freien Mietzins angeboten werden, wobei Vermieter und Mieter über die Höhe verhandeln. Alle Mietverträge müssen in Schriftform geschlossen und beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) hinterlegt werden. In jedem Fall muss das Mietverhältnis dem Finanzamt mitgeteilt werden, und zwar mittels des neuen Vordrucks RLI.
Beim Kauf einer Immobilie muss zur Prüfung der Verkaufsbedingungen und für den Abschluss des Kaufvertrags ein Notar hinzugezogen werden. Nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags sollte man sich sofort mit allen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas und Wasser) in Verbindung setzen. Außerdem muss man seinen Wohnsitz so schnell wie möglich dem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Links:
Titel/Name | URL |
Agenzia delle Entrate (Finanzamt) | |
Immobiliare Italia (Immobilienvermittlung) |
„Scuola in chiaro“ ist ein Online-Service des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung und stellt ein nützliches Hilfsmittel bei der Wahl der Bildungseinrichtung und des Bildungswegs dar. Dieses Instrument bietet einen Überblick über Informationen zu allen Formen und Stufen von staatlichen und gleichgestellten schulischen Einrichtungen in Italien (Kindergärten, Grundschulen, Schulen des Sekundarbereichs I und II, Berufsausbildungszentren und regionale Erwachsenenbildungszentren).
Ausgehend von einer Suchseite und anhand von drei verschiedenen Kriterien können die einzelnen Einrichtungen ermittelt, ihre Informationen angezeigt und auf der Grundlage bestimmter Parameter Vergleiche angestellt werden. Das Ministerium sorgt für die Aktualisierung der Daten und der Indikatoren zu den einzelnen Einrichtungen und verwendet dazu sowohl die im Informationssystem enthaltenen Informationen als auch die bei spezifischen Erhebungen ermittelten Daten.
Für die individuelle Suche nach einer Universität, Akademie oder einem Konservatorium hat das Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung das Portal „UniversItaly“ eingerichtet, um Studierende auf ihrem Bildungsweg zu begleiten.
Die Kinderkrippen für Kleinkinder bis zu einem Alter von 36 Monaten werden derzeit von den Gemeinden und privaten Einrichtungen verwaltet. Daher muss man sich an die Gemeindeverwaltung bzw. die private Kinderkrippe im eigenen Wohngebiet wenden. Die Adressen findet man im örtlichen Telefonbuch („PagineBianche“) bzw. im Branchentelefonbuch („PagineGialle“).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca (Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung) | |
Scuola in chiaro (Online-Service zur Schulwahl) | |
Universitaly (Portal mit Informationen zu italienischen Hochschulen) | |
Liste der italienischen Gemeinden | |
Telefonbuch | |
Branchentelefonbuch |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Alle Bürger der Europäischen Union haben das Recht, nach Italien oder in einen anderen Mitgliedstaat als den eigenen einzureisen und sich dort frei aufzuhalten. Dabei sind allerdings unterschiedliche Regelungen zu beachten, je nachdem, ob die Aufenthaltsdauer drei Monate überschreitet oder nicht.
Aufenthalte von weniger als drei Monaten Dauer
Unionsbürger haben das Recht, sich für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten in Italien aufzuhalten. Hierfür müssen sie lediglich ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem sie wieder ausreisen können.
Auch Familienangehörige von Unionsbürgern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, können sich in Italien ohne weitere Formalitäten aufhalten. Allerdings müssen sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und, falls vorgeschrieben, eines Einreisevisums sein, sofern sie nicht schon im Besitz einer gültigen „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ sind.
Sowohl EU-Bürger als auch ihre ausländischen Familienangehörigen können ihre Anwesenheit in Italien mittels einer Anwesenheitserklärung melden.
Aufenthalte von mehr als drei Monaten Dauer
Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich für länger als drei Monate in Italien aufzuhalten, wenn er
- in Italien als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig ist;
- für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des italienischen Staats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz oder eine gleichwertige Versicherung, die alle Risiken im italienischen Staatsgebiet abdeckt, verfügen;
- bei einer anerkannten privaten oder öffentlichen Einrichtung zur Absolvierung eines Studiums oder einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des italienischen Staats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im italienischen Staatsgebiet verfügen;
- ein Familienangehöriger ist, der den aufenthaltsberechtigten Unionsbürger für einen Zeitraum von über drei Monaten begleitet oder ihm nachzieht.
Anwesenheitserklärung (Dichiarazione di presenza) für Bürger der Europäischen Union
Im Hinblick auf die Dauer ihres Aufenthalts haben Unionsbürger bzw. ihre Familienangehörigen die Möglichkeit, ihre Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Eintragung in das Melderegister
Unionsbürger, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten wollen, müssen sich in das Melderegister der Gemeinde eintragen lassen, in der sie ihren Wohnsitz haben.
Saisonarbeit und Landwirtschaft
Die Einreise nach Italien zum Zwecke der Saisonarbeit muss im Rahmen der Einreisequoten erfolgen, die in den Dekreten – sogenannten „decreti flussi“ (Dekrete über die Zuwanderungsströme) – festgelegt sind, die regelmäßig vom Präsidenten des Ministerrates auf der Grundlage der Kriterien des dreijährigen Strategiepapiers zur Einwanderungspolitik erlassen werden.
Diese Verfahren werden seit mehreren Jahren elektronisch verwaltet, sodass es ausreicht, sich über den eigenen Computer zu verbinden oder die Unterstützung zahlreicher autorisierter Stellen oder Arbeitgebereinrichtungen zu nutzen, um das gesamte Verfahren durchzuführen.
Das computergestützte System besteht aus einer Website, mit der sich die Nutzer über eine Internetverbindung verbinden und anschließend die Anträge elektronisch ausfüllen und abschicken müssen.
Recht auf Daueraufenthalt
Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten hat, erwirbt das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten.
Anträge auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte können direkt bei der Polizeibehörde des Wohnorts gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post unter Verwendung des vom Antragsteller ausgefüllten Formulars übermittelt werden; auch kann mit den Gemeinden und Arbeitgebereinrichtungen Kontakt aufgenommen werden, um den Antrag vorab auszufüllen, der aber in jedem Fall per Post zu übermitteln ist.
Links:
Titel/Name | URL |
Polizia di Stato (Staatspolizei) | |
Portale Immigrazione (Einwanderungsportal) | |
Ministero dell’Interno (Innenministerium) |
Vor der Abreise nach Italien sollten Sie Folgendes überprüfen bzw. erledigt haben:
- Sie müssen ein von den Behörden Ihres Herkunftslands ausgestelltes gültiges Ausweisdokument oder einen Reisepass und die europäische Krankenversicherungskarte mit sich führen.
- Sie müssen sich mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger/Arbeitsamt in Verbindung setzen, um die Formalitäten zu erledigen, die etwaige übertragbare Ansprüche und Leistungen betreffen.
- Sie müssen sich mit den zuständigen Finanzbehörden in Verbindung gesetzt haben.
- Sie müssen die zuständige Gemeindeverwaltung oder die Polizei über Ihre Abreise informieren.
Im Hinblick auf die Dauer seines Aufenthalts hat ein Unionsbürger bei seiner Ankunft die Möglichkeit, seine Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bei einer Dienststelle der Staatspolizei (Polizia di Stato) durch eine Anwesenheitserklärung (Dichiarazione di presenza) zu melden.
Diejenigen, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, um einer (abhängigen oder selbstständigen) Erwerbstätigkeit nachzugehen, zu studieren oder sich niederzulassen, müssen die Eintragung ins Melderegister der Wohngemeinde beantragen.
Wer beabsichtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, muss beim nächstgelegenen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) eine Steuernummer beantragen und sich außerdem beim örtlichen Gesundheitsdienst melden, um einen Hausarzt zu wählen und sich beim nationalen Gesundheitsdienst anzumelden.
Um in Italien ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen, benötigt man eine Steuernummer und ein Ausweisdokument. Nach Vorlage der Dokumente wird ein Vertrag abgeschlossen und die Unterschrift hinterlegt; das Konto kann erst eröffnet werden, nachdem alle Vertragsunterlagen unterschrieben wurden.
Ein Telefon- und/oder Internetanschluss kann bei den verfügbaren Telefondienstanbietern beantragt werden.
Um eine Handy-Rufnummer zu erhalten, muss man lediglich in einem Handy- oder Telefongeschäft seinen Ausweis und seine Steuernummer vorlegen. Dies kann auch online erfolgen.
Links:
Titel/Name | URL |
Agenzia delle Entrate (Finanzamt) | |
Polizia di Stato (Staatspolizei) | |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | |
Ministero della Salute (Gesundheitsministerium) | |
Liste der italienischen Gemeinden |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben beträgt 16 Jahre; weitere Voraussetzung ist ein mindestens zehnjähriger Schulbesuch (Erfüllung der Schulpflicht). Für Minderjährige, die mindestens 15, aber noch keine 16 Jahre alt sind, gibt es die Lehrlingsausbildung zur Qualifizierung und den berufsqualifizierenden Abschluss.
Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen sind:
Unbefristete oder befristete Arbeitsverträge über nicht selbstständige Arbeit, in denen Arbeitszeit, Arbeitsort und Aufgabenbereich geregelt sein müssen. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf 12 Monate nicht überschreiten. Er darf unbeschadet der verschiedenen Bestimmungen von Tarifverträgen für eine Dauer von 24 Monaten geschlossen werden, wenn bei einem vorübergehenden oder objektiven Bedarf, der nicht Bestandteil der normalen Tätigkeit ist, andere Arbeitnehmer ersetzt werden müssen, oder wenn der Bedarf mit einem vorübergehenden, erheblich erhöhten und nicht vorhersehbaren Arbeitsaufkommen zusammenhängt. Er kann in den ersten 12 Monaten beliebig und danach nur dann verlängert werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (angesichts des Gesundheitsnotstands durch die Covid-19-Pandemie wurden die Bedingungen vorübergehend ausgeweitet), jedoch höchstens viermal in einem Zeitraum von 24 Monaten, unabhängig von der Anzahl der Verträge.
Für abhängige Beschäftigungsverhältnisse gibt es unter anderem folgende Arbeitsvertragsformen:
- den Ausbildungsvertrag (richtet sich an junge Menschen bis zum Alter von 29 Jahren und Personen jeden Alters, die Arbeitslosengeld beziehen), der sich durch eine starke Ausbildungskomponente auszeichnet;
- den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, mit dem der Arbeitnehmer bei einem Leiharbeitsunternehmen eingestellt wird und bei dem entleihenden Unternehmen arbeitet;
- den Abrufvertrag (oder Gelegenheitsarbeitsvertrag), mit dem der Arbeitgeber bei Bedarf per Abruf auf die Leistung des Arbeitnehmers zurückgreifen kann; ein solcher Vertrag darf für insgesamt höchstens 400 Arbeitstage über einen Zeitraum von drei Jahren (Ausnahmen bestehen für den Tourismus, den öffentlichen Dienst und den Unterhaltungssektor) genutzt werden;
- unabhängige Arbeitsverträge für Fachleute, Berater und gewerbliche, auch manuelle, Tätigkeiten bei vollumfänglicher Unabhängigkeit hinsichtlich der Zeiten und der Art der Erbringung der vereinbarten Leistung.
- Gelegenheitstätigkeiten, wenn es sich um eine sporadisch und in geringem Umfang geleistete Arbeit handelt: jeder Arbeitnehmer darf Gelegenheitstätigkeiten im Umfang von insgesamt 5 000 Euro (netto) pro Jahr und nicht mehr als 2 500 Euro (netto) pro Auftraggeber verrichten. Insgesamt dürfen solche Leistungen jedoch 280 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Gelegenheitstätigkeiten dürfen nur Kleinstunternehmen (Betriebe mit höchstens fünf unbefristet beschäftigten Mitarbeitern) und die staatlichen Behörden für spezielle Projekte für bestimmte Gruppen einsetzen.
Das Praktikum hat ausbildenden Charakter und stellt keinen Arbeitsvertrag dar. Unternehmen greifen häufig zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt darauf zurück. Die Dauer beträgt maximal 6 Monate (bei einigen Kategorien ist auch eine längere Dauer zulässig) und es ist mit der Verpflichtung zur Zahlung einer monatlichen Vergütung verbunden, deren Mindestbetrag von den einzelnen Regionen festgelegt wird.
Eine Beschäftigung als Hausangestellte/r liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine einzelne natürliche Person oder eine Familie ist und der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Haushalt der Familie erbringt, die darin besteht, sie bei den täglichen Verrichtungen zu unterstützen.
Die hauptsächlichen Berufsbilder, die unter diese Form des Arbeitsverhältnisses fallen, sind Hausangestellte, Pflegehelfer und Haushaltshilfen (eine Haushaltshilfe kann auch beim Arbeitgeber wohnen, wo sie dann zusätzlich zum Gehalt freie Kost und Logis erhält).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | |
ANPAL (öffentliches Portal für aktive Arbeitspolitik) |
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mittels der sich der Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung gegen ein vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt verpflichtet.
In Italien gilt das System der Direkteinstellung für alle Arten von Arbeitsverhältnissen und für alle Arbeitnehmer des Privatsektors.
Der Arbeitgeber muss vor der Einstellung (mindestens einen Tag vorher) der Arbeitsverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Arbeitsort liegt, die obligatorische telematische Mitteilung zukommen lassen. Diese Mitteilung ist auch gegenüber den Kontrollabteilungen des Arbeits- und Sozialministeriums, des INPS und des INAIL gültig. Die UNILAV-Meldung ist im Fall selbstständiger Tätigkeiten nicht vorgesehen.
Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Einstellung eine Kopie der o. g. Mitteilung über den Abschluss des Arbeitsvertrags oder eine Kopie des Individualarbeitsvertrags aushändigen, die die Angaben zu den Vergütungsbedingungen und den für das Arbeitsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthält. Der Arbeitsvertrag kann nur in einem der gesetzlich vorgesehenen Fälle unter den im Tarifvertrag oder den Vertragsparteien vereinbarten Voraussetzungen geändert werden.
Der Arbeitgeber muss objektive Gründe nennen, wenn er den Einsatzort des Arbeitnehmers um mehr als 50 km verlagern will.
Die wesentlichen und rechtsbegründenden Elemente eines Arbeitsvertrags sind Folgende:
- das Einvernehmen der Vertragsparteien über den Inhalt des Vertrags (Datum des Vertragsbeginns, Arbeitszeit, vertragliche Einstufung, ggf. Dauer der Probezeit, Kündigungsfrist, Grundvergütung, Arbeitsort, Identität der Vertragsparteien);
- der Grund: er muss rechtmäßig sein und das Austauschverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt muss definiert sein;
- der Gegenstand: die Tätigkeit, die Gegenstand der Arbeitsleistung ist, muss mit Bezug auf die maßgebliche Berufskategorie angegeben sein;
- die Form: der Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen;
- die Dauer: Angabe des Vertragsendes im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.
Bei Praktika sind die erforderlichen Unterlagen: die Vereinbarung zwischen dem Praktikumsträger und der Praktikumseinrichtung (dem Unternehmen) sowie das Praktikumsprojekt, in dem die Lerninhalte angegeben sind. Da für Praktika die Regionen zuständig sind, haben die einzelnen Regionen ihre eigenen Vorschriften zur Durchführung des nationalen Rechtsrahmens erlassen und ihre eigenen Formblätter herausgegeben.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | |
ANPAL (öffentliches Portal für aktive Arbeitspolitik) |
Personen mit Behinderungen: Die Einrichtungen für die berufliche Eingliederung werden von den Regionen über ihre Arbeitsvermittlungsstellen verwaltet und arbeiten eng mit anderen Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen der jeweiligen Region zusammen. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen können sich in die entsprechenden Listen bei den zuständigen Ämtern eintragen. Öffentliche und private Arbeitgeber sind gehalten, eine von der Betriebsgröße abhängige Mindestzahl von Arbeitnehmern mit Behinderungen zu beschäftigen.
Minderjährige (unter 18 Jahren): Das Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit ist der Zeitpunkt, zu dem die minderjährige Person ihre Pflichtschulzeit (10 Jahre) abgeschlossen hat. Dieser Zeitpunkt darf jedoch nicht vor Vollendung des 16. Lebensjahres liegen [hiervon ausgenommen sind Lehrverhältnisse der traditionellen Lehre (Lehre der ersten Stufe), die von Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren eingegangen werden können]. Minderjährige dürfen nicht mit gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten beschäftigt werden. Bevor Minderjährige eine Arbeit aufnehmen dürfen, muss in einer ärztlichen Untersuchung ihre Tauglichkeit für die betreffende Arbeitstätigkeit festgestellt werden. Abgesehen von einigen gesetzlich vorgesehenen und begrenzten Ausnahmen dürfen Minderjährige nicht in Nachtarbeit beschäftigt werden. Die Erbringung der Arbeitsleistung darf sich nicht ohne Unterbrechung über mehr als viereinhalb Stunden erstrecken. Minderjährigen ist eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens zwei möglichst aufeinanderfolgenden Tagen, einschließlich des Sonntags, zu gewähren.
Frauen – Mutterschutz: Frauen dürfen während des Mutterschutzes (zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung, also für eine Zeit von 5 Monaten) nicht beschäftigt werden (sogenannter obligatorischer Mutterschaftsurlaub). Bei Schwangerschaftskomplikationen oder wenn die Arbeitsbedingungen als gefährlich für die Mutter oder das Ungeborene anzusehen sind, kann beim Arbeitsaufsichtsdienst des Arbeits- und Sozialministeriums (Servizio ispettivo del Ministero del Lavoro) ein Antrag gestellt werden, um für einen oder mehrere Zeiträume, deren Dauer jeweils vom Arbeitsaufsichtsdienst festgesetzt wird, ein vorgezogenes Arbeitsverbot zu erwirken. Bei Arbeitnehmerinnen, die anstrengende oder schwangerschaftsgefährdende Arbeiten verrichten, die in einer entsprechenden Liste aufgeführt sind, sind die Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet, ihnen andere Aufgaben zuzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Arbeitsaufsichtsdienst des Arbeits- und Sozialministeriums das Arbeitsverbot auf die gesamte Schwangerschaft ausdehnen. Schwangere Arbeitnehmerinnen können auch erst einen Monat vor der voraussichtlichen Entbindung in den Mutterschutz gehen und die verbleibenden vier Monate nach der Entbindung in Anspruch nehmen. Jedoch ist dies nur möglich, wenn dadurch die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet wird.
Das Gesetz sieht ferner einen Zeitraum von insgesamt höchstens zehn Monaten der freiwilligen Freistellung von der Arbeit (die sogenannte Elternzeit) vor, die bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann.
Frauennachtarbeit: Ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes dürfen Frauen nicht zwischen 24 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden. Dieses Verbot sieht keine Ausnahmen vor. Außerdem sind folgende Personen nicht zur Nachtarbeit verpflichtet: Arbeitnehmerinnen mit einem Kind unter drei Jahren oder alternativ dazu die mit diesen zusammenlebenden Arbeitnehmer und Väter; Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die allein sorgeberechtigter Elternteil eines mit ihnen in einem Haushalt lebenden Kindes unter zwölf Jahren sind; Arbeitnehmerinnen, die Adoptiv- oder Pflegemütter eines minderjährigen Kindes sind, während der ersten drei Jahre der Aufnahme des minderjährigen Kindes in die Familie und in jedem Fall nicht länger als bis zum zwölften Lebensjahr desselben oder alternativ dazu und zu den gleichen Bedingungen die Adoptiv- oder Pflegeväter, die mit diesen zusammenleben; Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Sorgerecht für eine Person mit Behinderungen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | |
ANPAL (öffentliches Portal für aktive Arbeitspolitik) |
Folgende Formen selbstständiger Arbeit sind vorgesehen:
- unternehmerische Tätigkeit
- freiberufliche Tätigkeit
- freie Mitarbeit
Über die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen können Informationen hinsichtlich der sowohl für die Aufnahme neuer unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeiten als auch für die Erweiterung bestehender Tätigkeiten vorgesehenen Finanzierungen bezogen werden. Die Gelder werden von den Regionen oder von eigens dazu eingerichteten öffentlichen Agenturen verwaltet und vergeben und können unter Rückgriff auf Gemeinschaftsmittel oder nationale und regionale Mittel ausgezahlt werden.
Im Allgemeinen können zinsbegünstigte Darlehen oder verlorene (nicht zurückzuzahlende) Zuschüsse nach Vorlage eines Geschäftsplans gewährt werden.
Die wichtigsten einschlägigen Websites sind die Portale der Regionen und die nationalen Portale.
Links:
Titel/Name | URL |
Handelskammern in Italien | |
Agenzia nazionale per il finanziamento e lo sviluppo d’impresa (nationale Agentur für Unternehmensfinanzierung und -entwicklung) |
Artikel 36 der italienischen Verfassung gesteht jedem Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitsentgelt zu, das in einem angemessenen Verhältnis zu Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit steht und ausreicht, um sich und seiner Familie ein freies und würdevolles Dasein zu sichern. Es gibt keinen gesetzlich garantierten Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, doch werden bei der Festsetzung der Grundvergütung die nationalen Branchentarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Categoria – CCNL) zugrunde gelegt, die auch Arbeitnehmer einbeziehen, die nicht Mitglieder der vertragschließenden Gewerkschaften sind.
Die Summe aller Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile entspricht dem Bruttoarbeitsentgelt, von dem die Sozialbeiträge und die Steuern einbehalten werden.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind obligatorisch, da sie gesetzlich geschuldet sind und anteilig auf Grundlage des Arbeitsentgelts berechnet werden: ein Teil ist vom Unternehmen und ein Teil vom Arbeitnehmer zu tragen. Das Arbeitsentgelt setzt sich aus allen Geld- und Sachbezügen des Arbeitnehmers ohne Abzüge zusammen. Allerdings gibt es bestimmte Elemente, die nicht in das Arbeitsentgelt einfließen und nicht sozialbeitragspflichtig sind, z. B. Familienbeihilfen oder Zahlungen, die zugunsten der Familienangehörigen der Beschäftigten als Stipendien, für Kinderkrippen und Ferienlager geleistet werden. Das Unternehmen muss die Sozialbeiträge monatlich an die staatliche Sozialversicherungsanstalt (INPS) abführen und melden.
Nach Abzug der Sozialbeiträge vom Bruttoarbeitsentgelt erhält man das steuerpflichtige Arbeitsentgelt, von dem die Steuern abgezogen werden. Das Ergebnis ist dann das Nettoarbeitsentgelt.
Das Arbeitsentgelt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, von denen einige fix und andere variabel sind.
Fixe Entgeltbestandteile sind:
- Grundentgelt oder Mindestentgelt („Paga base“ oder „Minimo tabellare“) als Entgelt für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Jeder berufliche Abschluss wird in eine bestimmte Stufe eingruppiert, der ein Mindestentgelt entspricht.
- Teuerungszulage („Indennità di contingenza“), ein Mechanismus zur automatischen Anpassung der Löhne/Gehälter an die steigende Inflation.
- Sonderentlohnungselement („Elemento distinto della retribuzione“ – EDR).
- Dienstalterszulage („Scatti di anzianità“), ein Entgeltbestandteil, der an die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers in derselben Berufsgruppe geknüpft ist.
- Betriebliche Zulagen („Superminimi“), ein betrieblich oder individuell ausgehandelter Entgeltbestandteil, der an die beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers geknüpft ist.
- Zusätzliche Monatslöhne/-gehälter (13. und/oder 14. Monatslohn bzw. Monatsgehalt gemäß den Bestimmungen der Tarifverträge), deren Bezahlung normalerweise in größeren Abständen als die normale Lohn-/Gehaltszahlung erfolgt.
Variable Entgeltbestandteile sind:
- Zulagen für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit;
- gesetzliche Abgeltungszahlungen, z. B. für nicht in Anspruch genommenen Urlaub;
- vertragliche Zulagen wie Produktions-/Ergebnisprämien, Zulagen für Verpflegung, Bereitschaftsdienst, beschwerliche Arbeit, Außen- und Kassendienst.
Dem Arbeitnehmer ist bei der Zahlung des Arbeitsentgelts die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zwingend vorzulegen. In der Lohn-/Gehaltsabrechnung müssen die Angaben zur Person und die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers, der Zeitraum, auf den sich die Vergütung bezieht, die Familienzulagen und alle anderen Entgeltbestandteile sowie gesondert die verschiedenen Abzüge ausgewiesen sein. Der Arbeitgeber entrichtet das Nettoarbeitsentgelt entweder per Scheck oder durch Überweisung auf ein Bank- oder Postbankkonto oder in bar (bei Beträgen unter 3000 EUR).
Links:
Titel/Name | URL |
CNEL – Consiglio Nazionale dell’economia e del lavoro (Nationaler Rat für Wirtschaft und Arbeit) |
Die Arbeitszeit beträgt im Allgemeinen 40 Wochenstunden, wobei diese nicht unbedingt auf Basis der Arbeitswoche, sondern über einen Siebentageszeitraum berechnet werden. Bei den öffentlichen und privaten Arbeitsverhältnissen ist während der Dauer des Gesundheitsnotstands aufgrund von Covid-19, wo möglich, der mobilen Arbeit der Vorzug zu geben (Telearbeit oder Smart working: Letzteres ist eine flexiblere Art der Telearbeit).
In den Tarifverträgen besteht die Möglichkeit, eine Regelarbeitszeit von weniger als 40 Stunden zu vereinbaren. Eine tägliche Grenze der Dauer der Arbeitszeit wird nicht festgelegt und auch eine genaue Definition der Wochenarbeitszeit ist nicht vorgesehen. Tatsächlich kann jeder Zeitraum von sieben Tagen als „Arbeitswoche“ betrachtet werden, woraus folgt, dass die Arbeitgeber den Beginn der Bezugsarbeitswoche ab einem beliebigen Wochentag vorsehen können.
Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten, unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht.
Die 48-Stunden-Grenze wird über einen Siebentageszeitraum in einem Bezugszeitraum von höchstens vier Monaten berechnet. Dies gestattet die Einhaltung der 48-Stunden-Grenze anhand eines Ausgleichsmechanismus: die Grenze kann in einer Arbeitswoche überschritten werden, vorausgesetzt, im Bezugszeitraum liegen Arbeitswochen mit weniger als 48 Stunden vor.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden alle sieben Tage. Bei der Berechnung der 24 Stunden wird auch die tägliche Ruhezeit berücksichtigt (die nicht weniger als elf Stunden betragen darf). Für die wöchentliche Ruhezeit kann auch ein anderer Tag als der Sonntag festgelegt werden und in besonderen Fällen kann der Ruhetag auch wöchentlich wechseln.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen. Der Anspruch auf diese Mindesturlaubszeit kann außer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch die Urlaubsabgeltung vergolten werden.
Es kann auch eine kürzere Wochenarbeitszeit bestimmt werden (Teilzeit, weniger als 40 Stunden pro Woche). Die Dauer der Arbeitszeit und die Arbeitszeiten am Tag, in der Woche, im Monat und im Jahr müssen im Vertrag schriftlich festgelegt werden.
Es dürfen Überstunden (also über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus) geleistet werden, und zwar nach den im Tarifvertrag vorgesehenen Modalitäten und innerhalb der Grenzen der normalen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer die Erbringung von Überstunden im Umfang von höchstens 25 % der vereinbarten Wochenarbeitsstunden verlangen. Überstunden werden mit einer Zulage von 15 % des tatsächlichen Gesamtstundenlohns vergütet.
Nachtarbeit muss im Individualarbeitsvertrag vorgesehen sein und wird von den Tarifverträgen geregelt.
Unter Nachtarbeit versteht man eine Tätigkeit von mindestens sieben Stunden in Folge, die in das Zeitfenster zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens fallen.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) |
Bei durch entsprechende Unterlagen nachgewiesener schwerer Erkrankung oder Tod des Ehepartners, eines Verwandten bis zum zweiten Grad oder des Lebenspartners haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von drei Arbeitstagen pro Jahr. Im Falle schwerer Erkrankung können mit dem Arbeitgeber auch andere Modalitäten für die Erbringung der Arbeitsleistung vereinbart werden. Bei schwerwiegenden und nachgewiesenen familiären Gründen besteht die Möglichkeit, zusammenhängend oder in Abschnitten eine Freistellung von bis zu zwei Jahren in Anspruch zu nehmen. Ein Entgeltanspruch besteht nicht, und dieser Zeitraum wird bei der Berechnung des Dienstalters und der Sozialversicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Während der Dauer des Gesundheitsnotstands wurden die möglichen Formen von Sonderurlaub (und Beurlaubungen) ausgeweitet, insbesondere was einige Arbeitskräftekategorien betrifft.
Es gibt u. a. folgende Arten von Sonderurlaub:
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub (Pflichturlaub)
In den zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und in den drei Monaten nach der tatsächlichen Niederkunft ist es verboten, die Arbeitsleistung der beschäftigten Arbeitnehmerin in Anspruch zu nehmen. Bevor die Arbeitnehmerin der Arbeit fernbleibt, muss sie beim Leistungsträger – oder der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INPS) – und beim Arbeitgeber einen formlosen Antrag einreichen, dem ein ärztliches Schwangerschaftsattest mit Angabe des errechneten Entbindungstermins beizufügen ist. Während der gesamten Dauer des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs besteht Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von 80 % des letzten Arbeitsentgelts; dieses wird von der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INPS) bezahlt und beinhaltet alle sonstigen Krankengelder. Eine Arbeitnehmerin kann auch entscheiden, sich einen Monat vor und vier Monate nach der Entbindung von der Arbeit freistellen zu lassen (der Zeitraum von insgesamt fünf Monaten Mutterschutz verändert sich nicht).
- Der Vaterschaftsurlaub ist ebenfalls ein Pflichturlaub für abhängig beschäftige Väter und besteht aus fünf Tagen verpflichtender Freistellung (plus einem weiteren fakultativen Tag, den ein Vater erhalten kann, wenn die Mutter im Gegenzug auf einen Tag ihres Mutterschaftsurlaubs verzichtet) und der in Anspruch genommen werden kann, bis das Kind 5 Monate alt ist. Dieser Urlaubsanspruch gilt auch im Fall von Adoptiv- und Pflegekindern. In folgenden Fällen sieht der Vaterschaftsurlaub eine Freistellung des Vaters für die gesamte Zeit des verbleibenden Mutterschutzes vor (3 Monate nach der Geburt oder für den verbleibenden Teil des Mutterschaftsurlaubs):
- bei schwerer Erkrankung oder Tod der Mutter;
- falls das Kind von der Mutter verlassen wurde;
- bei Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater;
- bei vollständigem oder teilweisem Verzicht der Arbeitnehmerin auf den Mutterschaftsurlaub, auf den sie im Falle der Adoption oder Übertragung des Sorgerechts für einen Minderjährigen Anspruch hat.
Erziehungsurlaub (freiwilliger Urlaub)
In den ersten zwölf Lebensjahren des Kindes gibt es die Möglichkeit, eine Freistellung von bis zu zehn Monaten Dauer pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Während der Elternzeit besteht bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Arbeitsentgelts für eine für beide Eltern gemeinsame Höchstdauer von 6 Monaten. Wenn das einzelne Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle liegt (der 2,5-fache Betrag der Mindestrente der allgemeinen Pflichtversicherung), steht diese Entschädigung den Eltern auch für den darüber hinausgehenden Zeitraum bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes zu.
Es besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit, um pränatale und klinische Untersuchungen durchführen zu lassen.
Jeder Elternteil hat auch die Möglichkeit, sich stundenweise statt tageweise freistellen zu lassen. Der Arbeitnehmer kann die stundenweise Freistellung für die Hälfte der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit – berechnet mit Bezug auf den vierwöchigen oder monatlichen Lohnzeitraum unmittelbar vor dem Monat, in dem die Elternzeit beginnt – beanspruchen.
Freistellung bei Erkrankung des Kindes
In den ersten acht Lebensjahren des Kindes haben die Eltern das Recht, der Arbeit fernzubleiben, wenn ihr Kind erkrankt ist, doch besteht kein Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Arbeitende Mütter haben Anspruch auf eine tägliche Stillpause, wenn sie beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Ablauf des obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs bzw. des freiwilligen Urlaubs (sofern in Anspruch genommen) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, an ihrem früheren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.
Freistellung zu Bildungszwecken
Es sind drei Formen vorgesehen:
- Freistellung für erwerbstätige Studierende, die sich für Prüfungen beurlauben lassen können.
- Bildungsurlaub für Arbeitnehmer mit einem Dienstalter von mindestens fünf Jahren für einen Zeitraum von höchstens elf Monaten im Laufe ihres gesamten Arbeitslebens.
- Tarifvertraglich geregelte Freistellung für die berufsbegleitende Fortbildung.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali (Arbeits- und Sozialministerium) | |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) |
Nach der italienischen Rechtsordnung kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ende der Probezeit erfolgen durch:
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Unternehmens oder des Arbeitnehmers, weil der Betreffende die Frist für die Erhaltung des Arbeitsplatzes verstreichen lässt und gegebenenfalls eine Beurlaubung überzieht oder wegen einer gemäß dem Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung („Legge sull’assicurazione invalidità e vecchiaia“) anerkannten dauernden Erwerbsunfähigkeit;
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Unternehmens gegenüber Arbeitnehmern, die die Rentenvoraussetzungen erfüllen;
- Einzelentlassung aus (objektiv oder subjektiv) gerechtfertigtem Grund oder aus wichtigem Grund oder wegen betriebsbedingter Kündigung;
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund;
- Kündigung seitens des Arbeitnehmers;
- Tod;
- einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Zum Schutz des Arbeitnehmers muss die Kündigung aus wichtigem Grund oder gerechtfertigtem Grund vom Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Verfahrensformalitäten mitgeteilt werden. Der Arbeitnehmer kann die Kündigung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung anfechten. Damit die Anfechtung rechtswirksam ist, muss der Arbeitnehmer innerhalb von 180 Tagen entweder Rechtsbehelf beim Arbeitsgericht einlegen oder die Gegenseite über einen eventuellen Antrag auf Schlichtungs- oder Schiedsversuch (bei der Gewerkschaft oder den Außenstellen des Arbeits- und Sozialministeriums – Gebietsdirektion für Arbeit) in Kenntnis setzen.
Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung diskriminierend oder nichtig ist oder in mündlicher Form oder wegen der Unfähigkeit zur Ausübung der Tätigkeiten infolge von Unfall oder Krankheit erfolgte, verurteilt es den Arbeitgeber zur Wiedereinstellung sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes und zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge.
Im Falle einer Kündigung ohne wichtigen oder gerechtfertigten Grund erklärt das Gericht das Arbeitsverhältnis für aufgelöst und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 6 bis höchsten 36 Monatsgehältern. Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn das Gericht feststellt, dass offensichtlich kein Tatbestand besteht, der eine Kündigung aus wichtigem oder gerechtfertigtem Grund begründet.
Im Falle einer Kündigung ohne Angabe von Gründen oder unter Missachtung des für Disziplinarmaßnahmen vorgesehenen Verfahrens erklärt das Gericht das Arbeitsverhältnis für aufgelöst und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 2 und höchstens 12 Monatsgehältern.
Im Fall der Kündigung des Arbeitsvertrags sind alle Vertragsparteien gemäß Artikel 2118 des Zivilgesetzbuchs gehalten, die in den Tarifverträgen festgelegte Kündigungsfrist zu beachten. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist der Kündigende gegenüber der anderen Partei zu einer Entschädigung in Höhe des Betrags des Entgelts gehalten, das während des Zeitraums der Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre.
In Bezug auf das Rentensystem wurde am 1. Januar 2012 die Dienstaltersrente (die es gestattete, das Rentenalter vorzuziehen, wenn bestimmte Beitragsanforderungen erfüllt waren) durch die sogenannte „vorzeitige Rente“ ersetzt, die eine bestimmte Beitragszahlungsdauer voraussetzt (z. B. ab dem 1. Januar 2014 bei den Frauen 41 Jahre und 6 Monate und bei den Männern 42 Jahre und 6 Monate). Der Anspruch ergibt sich beim Erreichen einer Quote, die durch die Summe aus dem mindestens erforderlichen Lebensalter und mindestens 35 Beitragsjahren gegeben ist.
Bei der Altersrente ist der Anspruch hingegen an das Erreichen eines bestimmten Rentenalters gebunden, wobei eine stufenweise Erhöhung in Abhängigkeit vom Jahr des Beginns der Rentenauszahlung vorgesehen ist (z. B. Renteneintrittsjahr 2014/2015: Rentenalter der Männer 66 Jahre und 3 Monate und der Frauen 63 Jahre und 9 Monate; Renteneintrittsjahr 2016/2017: Rentenalter der Männer 66 Jahre und 3 Monate und der Frauen 65 Jahre und 3 Monate). Diese Anforderungen sollen an die Lebenserwartung angepasst werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero del Lavoro (Arbeitsministerium) | |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) |
Die wichtigsten italienischen Gewerkschaften sind: CGIL (Confederazione Generale Italiana del Lavoro), CISL (Confederazione Italiana Sindacati Liberi) und UIL (Unione Italiana del Lavoro). Neben diesen gibt es eine große Zahl sogenannter „autonomer“ Gewerkschaften.
Die gewerkschaftlichen Dachverbände sind in nationale, regionale und lokale Branchengewerkschaften gegliedert. Diese Branchengewerkschaften schließen die landesweit geltenden Rahmentarifverträge („Contratti collettivi nazionali di lavoro“) ab, die für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gelten, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Für die Arbeitnehmer besteht keine Pflicht, einer Gewerkschaft beizutreten. Wird die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gewünscht, tritt ein Arbeitnehmer der Gewerkschaft bei, die für seine Branche zuständig ist. Der Eintritt in die Gewerkschaft kann auf zwei Arten erfolgen: a) Der Arbeitgeber wird ermächtigt, monatlich vom Arbeitsentgelt einen Betrag in Höhe von ca. 1 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts einzubehalten (den der Arbeitgeber dann an die jeweils zuständige Gewerkschaft überweist); b) es wird direkt beim Eintritt ein Betrag an die Gewerkschaft überwiesen. In Italien ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft relativ verbreitet: Es ist schwierig, diesbezüglich genaue Daten zu liefern, aber man kann davon ausgehen, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad traditionell im Durchschnitt über dem anderer europäischer Länder liegt. Die Gewerkschaften bieten außerdem auch andere Arten der Unterstützung an: Rechtsbeistand bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber und Hilfe bei Sozialversicherungs- oder Steuerangelegenheiten. In den Betrieben (mit mehr als 15 Beschäftigten) wird über ein demokratisches Wahlverfahren eine Gewerkschaftsvertretung (RSU – Rappresentanza Sindacale Unitaria) bestimmt, die die Arbeitnehmerinteressen wahrnimmt. Sie kann auch mit anderen Gewerkschaftsorganisationen als den genannten gebildet werden, sofern diese mindestens 5 % der Stimmen erhalten. Die RSU hat Verhandlungsbefugnis, d. h., sie kann die Bedingungen, unter denen die Arbeit geleistet wird, und damit alle arbeitsrelevanten Aspekte mit der Unternehmensleitung aushandeln. Ferner hat sie die Aufgabe, die Arbeitnehmer zu Entscheidungen der externen Gewerkschaftsgremien anzuhören und an den Komitees und Ausschüssen, die im Unternehmen durch Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen und der Geschäftsleitung eingerichtet werden, teilzunehmen, um bestimmte Aspekte des Betriebslebens gemeinsam zu regeln.
Nützliche Hinweise: Accordo interconfederale (Vereinbarung zwischen den italienischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden) vom 31. Mai 2013 und 10. Januar 2014.
Links:
Titel/Name | URL |
|
|
Confederazione Generale Italiana del Lavoro | |
Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori | |
Unione Italiana del Lavoro |
Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass seine vertraglichen und tariflichen Rechte vonseiten des Arbeitgebers nicht respektiert werden, kann er sich an eine Gewerkschaftsorganisation oder an einen Anwalt wenden, damit diese Missstände behoben werden und um gegebenenfalls Ersatz für den erlittenen materiellen Schaden zu erhalten. Sowohl im einen als auch im anderen Fall wird zuerst der Weg der Schlichtung beschritten (eine Form der für beide Seiten zufriedenstellenden Vereinbarung); sollte sich dieser als nicht machbar erweisen, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (mit Unterstützung eines Anwalts seines Vertrauens oder eines von der Gewerkschaft gestellten Anwalts) vor dem Arbeitsgericht verklagen, das den Fall zu entscheiden hat.
In Italien ist die Kündigung eines Arbeitnehmers nur aus „wichtigem“ Grund („giusta“ causa) oder gerechtfertigtem Grund (giustificato motivo) möglich: ficht der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung an, kann er den Arbeitgeber verklagen, um eine Wiedergutmachung des erlittenen materiellen Schadens zu erhalten.
Der Streik kann als wichtigste Form des Selbstschutzes der Arbeitnehmer angesehen werden. Das Streikrecht: Das Streikrecht gemäß Artikel 40 der Verfassung wird im Rahmen der einschlägigen Gesetze ausgeübt. Träger des Streikrechts ist der einzelne Arbeitnehmer, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Er kann es ausüben, ohne dass es der Zustimmung einer Gewerkschaft bedarf. Dieses Recht stellt sich in Bezug auf die Trägerschaft als individuell, in Bezug auf die Ausübung jedoch als kollektiv dar, da die Ausrufung kollektiv sein muss. Ein Streik ist nicht nur dann rechtmäßig, wenn er zur Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen geführt wird, sondern auch, wenn er für allgemeinere Forderungen, die die Interessen der Arbeitnehmerschaft betreffen, ausgerufen wird. Jede Form von Streik ist rechtmäßig, also auch andere Formen als die komplette Arbeitsniederlegung, sofern dadurch keine anderen verfassungsmäßig geschützten Rechte beeinträchtigt werden.
Die Ausübung des Streikrechts in wichtigen öffentlichen Diensten und die Wahrung der verfassungsmäßig geschützten Rechte des Einzelnen sind durch das Gesetz Nr. 146/1990 und seine späteren Änderungen und Ergänzungen geregelt. In Italien wird das Streikrecht relativ häufig in Anspruch genommen. Die einzige Konsequenz, die ein Arbeitnehmer zu tragen hat, der sich an einem Streik beteiligt, ist eine Minderung seines Arbeitsentgelts um die Stunden, während der er die Arbeit niedergelegt hat. Die vorübergehende vollständige oder teilweise Einstellung der Betriebstätigkeit seitens des Arbeitgebers (Aussperrung) zwecks Ausübung von Druck auf die Arbeitnehmer ist zulässig, sofern sie nicht ein gewerkschaftsfeindliches Verhalten darstellt, also darauf abzielt, die Ausübung des Gewerkschafts- und Streikrechts der Arbeitnehmer zu beschränken oder zu verhindern.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber Verhaltensweisen ins Werk setzt, die darauf ausgerichtet sind, die Ausübung der Koalitionsfreiheit, der gewerkschaftlichen Betätigung sowie des Streikrechts zu verhindern oder einzuschränken, sieht das Gesetz ein verkürztes Verfahren vor, das die örtlichen Leitungen der betroffenen gesamtstaatlichen Gewerkschaftsbünde anstrengen können, um zu bewirken, dass das rechtswidrige Verhalten unterlassen wird und seine Auswirkungen rückgängig gemacht werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Schutz der Gewerkschaftsrechte | |
Accordi interconfederali (Vereinbarungen zwischen den Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden) | http://farecontrattazione.adapt.it/accordi-interconfederali/ |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Politisches System
Italien ist eine parlamentarische Republik. Der Staatspräsident (Presidente della Repubblica) wird vom Parlament in gemeinsamer Sitzung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden, während das Parlament auf fünf Jahre gewählt wird. Die Exekutivgewalt wird in Italien von der Regierung ausgeübt. Diese besteht aus dem vom Staatspräsidenten ernannten Präsidenten des Ministerrates (Presidente del Consiglio), den Ministern, Vizeministern und Unterstaatssekretären und muss das Vertrauen beider Kammern besitzen. Das Parlament, das die Gesetzgebungsgewalt ausübt, besteht aus der Abgeordnetenkammer (Camera dei Deputati) und dem Senat (Senato della Repubblica).
Verwaltungssystem
Mit dem sogenannten Delrio-Gesetz, das seit April 2014 in Kraft ist, wurden die Grenzen und Zuständigkeiten der örtlichen Verwaltungen durch Einführung der von ihren Bürgermeistern verwalteten „Metropolitanstädte“ (città metropolitane – Rechtsnachfolger von ehemaligen italienischen Provinzen, haben deren Funktionen und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen; sind also keine „Städte“ im eigentlichen Sinne) und die Umwandlung von Provinzen in „Gebietskörperschaften mit großer Ausdehnung“ (enti territoriali di area vasta) ohne eigens gewähltes und vergütetes politisches Personal neu festgelegt. Auf Gebietsebene gibt es jetzt nur noch zwei Verwaltungsebenen mit Direktwahl: die Regionen und die Gemeinden.
Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in zwei Hauptzweige: Zivilgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit. Für die Verwaltung der Zivilgerichtsbarkeit sind zuständig: - der Friedensrichter (Giudice di pace): dieser behandelt Verfahren mit geringem wirtschaftlichen Streitwert; - das Gericht (Tribunale): hier entscheidet ein Einzelrichter im Rahmen eines Gerichtsbezirks, zivilrechtlich fungiert es als Rechtsprechungsorgan erster Instanz für Verfahren mit höherem Streitwert sowie als Berufungsgericht in Hinblick auf Urteile des Friedensrichters. Strafrechtlich dagegen ist es als Rechtsorgan erster Instanz tätig (für nicht in die Zuständigkeit des Schwurgerichts (Corte d’Assise) fallende Vergehen); sowohl zivil- als auch strafrechtlich können die Urteile des Gerichts (Tribunale) als Gericht erster Instanz vor dem Berufungsgericht (Corte d’Appello) angefochten werden. In jedem Gerichtsbezirk einer Corte d'Appello gibt es ein Jugendgericht, das für Minderjährige unter 18 Jahren zuständig ist. In jeder Region gibt es mindestens ein regionales Verwaltungsgericht (Tribunale Amministrativo Regionale). Für die öffentliche Ordnung sorgen die Carabinieri, die Polizei, die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) und die Schutzpolizei.
Zusätzlich gibt es den Bürgerbeauftragten (Difensore civico), dessen Aufgabe es ist, Bürgerbeschwerden gegen Missstände in der Verwaltungstätigkeit bei den Gemeindeämtern nachzugehen und diese zu melden.
Links:
Titel/Name | URL |
Portale del diritto (Rechtsportal) | |
Website des Verfassungsgerichts (Corte costituzionale) | |
Website des Rechnungshofs (Corte dei conti) | |
Website der italienischen Regierung | |
Website des INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | |
Website des Justizministeriums (Ministero della Giustizia) | |
Website des italienischen Parlaments |
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeitsleistung zu entlohnen [Artikel 2094 und 2099 des Zivilgesetzbuchs (Codice Civile)]. In Italien muss das Arbeitsentgelt zwischen den Parteien auf Basis des vom maßgeblichen Tarifvertrag vorgesehenen vertraglich festgesetzten Mindestlohns vereinbart werden. Das Arbeitsentgelt wird gewöhnlich einschließlich der direkten Quellensteuer und der Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers angegeben und umfasst alle verschiedenen Bezüge wie Grundgehalt und Zulagen, Geld- oder Sachbezüge (Grundlohn, Ergänzungszulage, zusätzliche Monatsgehälter, Leistungsprämien und sonstige Zulagen). In der Regel wird der Betrag jedes Lohnbestandteils im Individualarbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt. Die mittleren Reallöhne in Italien gehören zu den niedrigsten Löhnen unter den wichtigsten europäischen Industriestaaten: das monatliche Durchschnittsgehalt in Italien beläuft sich auf 1 560 EUR netto (2016). Im Zeitraum 2009-2019 sind die an die Inflation angepassten Löhne und Gehälter um 2 % gestiegen.
Der Grundsatz des gleichen Lohns für die Ausübung der gleichen Tätigkeit ist in Artikel 37 der Verfassung explizit im Hinblick auf die Entlohnung von Frauen im Vergleich zu Männern und von jungen Arbeitnehmern im Vergleich zu älteren Arbeitnehmern festgelegt.
Die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen (IRPEF) ist eine direkte Steuer, die proportional zur tatsächlichen Höhe aller Einkünfte des Steuerpflichtigen ist. Es handelt sich um eine progressive Steuer mit in Abhängigkeit von der Einkommensstufe steigenden Steuersätzen. Die Steuersätze für 2017 sind unverändert geblieben und umfassen fünf Steuerklassen von 23 % bis 43 %. Momentan wird eine Reform des Steuersystems in Angriff genommen, deren Ziel es ist, seine Wirksamkeit zu verbessern.
Die Mehrwertsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) ist eine Verbrauchssteuer, die für jede Phase der Herstellung bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Nach der Erhöhung vom 1. Oktober 2013 beträgt der gewöhnliche Mehrwertsteuersatz in Italien 22 %.
Die lokalen Abgaben umfassen die Immobiliensteuer (IMU), eine vermögensbezogene Steuer, die auf Basis der Hebesätze der Gemeinden berechnet wird, die Müllgebühren (TARI) und die Gemeindesteuer auf unteilbare Dienste zu Lasten des Eigentümers oder des Mieters (mit Ausnahme des Erstwohnsitzes). Diese Steuern sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge und Motorräder ist den Regionen übertragen. Die Berechnung der Höhe erfolgt auf Grundlage von kW oder PS.
Links:
Titel/Name | URL |
INPS – Istituto Nazionale Previdenza Sociale (staatliche Sozialversicherungsanstalt) | |
Italienisches Jobportal | |
Agenzia delle Entrate (Finanzamt) | |
Automobil Club Italiano (ACI, Italienischer Automobil-Club) | |
Il Sole 24 ore (Wirtschaftstageszeitung) | |
Associazione Difesa Consumatori (Verbraucherschutzverband) |
Die Lebensmittelpreise in Italien übersteigen den europäischen Durchschnitt um 2,1 % und nehmen damit einen erheblichen Teil des Einkommens in Anspruch, der mehr als ein Sechstel des Familieneinkommens ausmacht; Für den Einkauf von Lebensmitteln, der um 6 % teurer ist, gibt eine Familie im Durchschnitt 457 EUR aus. Im Süden sind die Lebenshaltungskosten für Lebensmittel merklich niedriger.
Über 70 % des Familieneinkommens fließen in die Primärausgaben (für Lebensmittel, laufende Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Steuern usw.), das sind 10 % mehr als im EU-Durchschnitt (60 %). Dieser Unterschied ergibt sich daraus, dass italienische Familien über 25 % weniger Einkommen verfügen als der europäische Durchschnitt. Die Preise der öffentlichen Verkehrsmittel sind die niedrigsten in der EU, doch die Kraftfahrzeugkosten (Kfz-Haftpflicht, Kfz-Steuer, Kraftstoff) liegen um 42 % über dem europäischen Durchschnitt. Denn allein die Ausgaben für Kraftstoff sind um 8,9 % höher.
Einer jüngeren Studie des italienischen Verbraucherverbands Adoc (Associazione Difesa e Orientamento dei Consumatori) zufolge liegen in Italien die Ausgaben für Frühstück, Miete, öffentlichen Linienverkehr, Kinobesuche und Mobiltelefon unter dem europäischen Durchschnitt, während die Wohnnebenkosten (Strom, Wasser, Gas und Müllgebühren), Kosten für private Verkehrsmittel, Restaurantbesuche und Ausgaben für Lebensmittel darüber liegen.
Die Preise für Bekleidung in Italien entsprechen weitestgehend dem EU-Durchschnitt; bei den Preisen für Gebrauchselektronik (von Mobiltelefonen bis hin zu Tablets) gibt es innerhalb der EU keine größeren Preisunterschiede. Laut einer Untersuchung des Verbraucherverbands Unione Consumatori (2018) sind, was die steigenden Lebenshaltungskosten betrifft, die billigsten Städte Potenza und Ancona, die teuersten Bozen und Reggio Emilia.
Links:
Titel/Name | URL |
Istituto nazionale di statistica (staatliches Amt für Statistik) | |
Verbraucherverband Adoc (Associazione Difesa e Orientamento dei Consumatori) | |
Unione consumatori (Verbraucherverband) |
Die Mehrzahl der zu vermietenden oder zum Verkauf stehenden Wohnungen findet man auf den entsprechenden spezialisierten Webseiten. Eine weitere Möglichkeit sind Immobilienmakler und private Kleinanzeigen. Die Miet- und Kaufpreise sind von der Region, der Stadt und der Lage abhängig. Bei Vermietungen wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten: Mietdauer, monatlicher Mietpreis, Kündigungsfrist sowie eine Regelung betreffend gewöhnliche und außergewöhnliche Instandhaltungskosten für das Mietobjekt. Der Mietvertrag muss vom Mieter und vom Eigentümer unterschrieben und von Letzterem beim Registeramt (Ufficio del Registro) des Finanzamts innerhalb von 20 Tagen nach Vertragsabschluss registriert werden. Die Registergebühr beträgt 2 % der Jahresmiete. Die Registrierung muss jedes Jahr erneuert werden. Im Allgemeinen verlangt der Eigentümer die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, die nach Beendigung des Vertrags zurückerstattet wird. Wenn der Vertrag nicht registriert wird, können weder der Eigentümer noch der Mieter die gesetzlich vorgesehenen Steuervergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Zu Fragen in Mietangelegenheiten gibt der in allen Regionen vertretene Mieterschutzbund SUNIA (Sindacato Unitario Nazionale Inquilini e Assegnatari) Auskunft. Für den Erwerb einer Immobilie bieten Banken und Kreditinstitute Hypothekendarlehen an. Die Darlehen haben im Allgemeinen eine Laufzeit von 15 oder 20 Jahren und decken höchstens 75 % des Gesamtimmobilienpreises ab. Zur Prüfung der Verkaufsbedingungen und für den Abschluss des Kaufvertrags muss ein Notar hinzugezogen werden.
Links:
Titel/Name | URL |
Sindacato Unitario Nazionale Inquilini e Affittuari (Mieterschutzbund) | |
Agenzia delle Entrate (Finanzamt) | |
Immobilienmaklerportal |
In Italien haben italienische Staatsangehörige, ausländische Gebietsansässige und ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung Anspruch auf Gesundheitsleistungen; dieser Anspruch sieht das Recht vor, einen Hausarzt bzw. für Minderjährige unter 14 Jahren einen Kinderarzt auszuwählen.
EU-Staatsangehörige, die mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nach Italien kommen, haben Anspruch auf medizinische Notfallversorgung. Durch Vorlage derselben beim örtlichen Gesundheitsdienst (ASS – Azienda per i Servizi Sanitari) erhalten sie eine ärztliche Versorgung, die der für italienische Staatsangehörige entspricht.
Um Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine (kostenlose) Eintragung beim nationalen Gesundheitsdienst (Servizio sanitario nazionale – SSN) und die Wahl des Hausarztes bzw. Kinderarztes anhand einer beim örtlichen Gesundheitsdienst (ASS) ausliegenden Liste erforderlich.
Bei der Registrierung wird eine Versicherungskarte ausgestellt, die bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorzulegen ist.
Weitere und ggf. aktuellere Informationen erteilt der örtliche Gesundheitsdienst (ASS) (Anschriften sind auf der Website zu finden).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero della Salute (Gesundheitsministerium) | |
Elenco Aziende Sanitarie Locali (Verzeichnis der örtlichen Gesundheitsdienste) | http://www.salute.gov.it/portale/documentazione/p6_2_8_1_1.jsp?id=13 |
Die Dauer der Schulpflicht beläuft sich auf 10 Jahre. Sie gilt für 6- bis 16-Jährige und umfasst die acht Jahre des ersten Schulzyklus und die beiden ersten Jahre des zweiten Zyklus, die an einer Schule des Sekundarbereichs II (im staatlichen Schulsystem) oder im Rahmen von Berufsausbildungsgängen (istruzione e formazione professionale regionale, d. h. im Berufsbildungssystem der Regionen) absolviert werden können. Außerdem besteht für alle Jugendlichen das Recht auf bzw. die Pflicht zu Schulbesuch und Ausbildung (diritto/dovere di istruzione e formazione) für mindestens 12 Jahre, die auch mit dem Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung bis zum 18. Lebensjahr erfüllt werden kann.
Der Schulpflicht kann an staatlichen und gleichgestellten Schulen, die das öffentliche Schulsystem bilden, nachgekommen werden, kann jedoch auch an nicht gleichgestellten Schulen oder per Homeschooling erfüllt werden. In den letzteren beiden Fällen unterliegt die Erfüllung der Schulpflicht einer Reihe von Bedingungen wie zum Beispiel der Teilnahme an sogenannten Eignungsprüfungen (esami di idoneità).
Jugendliche, die die Schule nach Absolvieren der Schulpflicht verlassen, d. h. in der Regel nach Ende des zweiten Jahres des Sekundarbereichs II, erhalten eine Bescheinigung über die erworbenen Fähigkeiten.
Nach Bestehen der staatlichen Prüfung am Ende des Sekundarbereichs II haben die Absolventen die Möglichkeit, ein Studium im tertiären Bildungsbereich aufzunehmen (an Universitäten, Musik- und Kunsthochschulen und Fachhochschulen). Einige Universitätsstudiengänge unterliegen dem Numerus clausus und die Studierenden müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Im Bereich der universitären Studien wurde eine grundlegende Reform des italienischen Universitätssystems eingeleitet, die die Gliederung in zwei Studienzyklen vorsieht: den dreijährigen Bachelor-Studiengang (Laurea, L) und den Master-Studiengang, der zwei weitere Jahre der Spezialisierung vorsieht (Laurea Specialistica oder Laurea Magistrale, LS). Es gibt auch durchgehende Studiengänge, in denen nach den ersten drei Jahren kein (Zwischen-)Abschluss verliehen wird, sondern nur ein Abschluss am Ende des gesamten Studiengangs (Laurea Magistrale).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero dell‘Istruzione (Unterrichtsministerium) Ministero dell’Università e della Ricerca (Ministerium für Universität und Forschung) |
Italien ist auf der ganzen Welt für seine Schönheit berühmt, die es nicht nur seinen landschaftlichen Reizen, sondern auch einem einzigartigen historischen und künstlerischen Kulturgut verdankt, sodass es auch den Namen „Bel Paese“ trägt. Herrliche Kunststädte wie Venedig, Ravenna, Ferrara, Bologna, Florenz, Siena, Rom, Neapel, Palermo usw. sind unvergängliche Zeugen der italienischen Geschichte und eines Jahrtausende alten Kunst- und Kulturerbes.
In Italien gibt es die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten: die Ausübung eines Hobbys, Sport, Besuch von Konzerten, Theatervorstellungen, Folklore- und Sportveranstaltungen, Besichtigung von großen und kleineren Kunststädten, Plätzen, Straßen, Kirchen, herrschaftlichen Gebäuden, archäologischen Stätten und Museen, Shopping, entspannt mit Freunden in einer Bar sitzen und einen Cappuccino oder ein gutes Glas Wein trinken oder die außerordentliche Vielseitigkeit der italienischen Küche entdecken (nicht nur die der bekannten Restaurants in den gastronomischen Hauptstädten, sondern auch die der zahllosen kleinen Trattorien, die in den historischen Stadtkernen und an jeder Straße in Italien zu finden sind).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero dei beni e delle attività culturali e del turismo (Ministerium für das kulturelle Erbe, kulturelle Aktivitäten und Tourismus) | |
ENIT – Ente Nazionale Italiano per il Turismo (nationales Tourismusbüro) |
Geburt
Bei der Geburt eines Kindes wird den Eltern von der Gesundheitseinrichtung eine Geburtsbescheinigung ausgestellt. Damit müssen die Eltern die Geburt innerhalb von 10 Tagen anmelden. Die Anmeldung muss beim Rathaus (Municipio) der Geburtsgemeinde oder der Wohngemeinde der Eltern vorgenommen werden.
Eheschließung
Die Eheschließung muss beim Standesamt der Gemeinde angemeldet werden, in der einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Anschließend erstellt der Standesbeamte zusammen mit den zukünftigen Eheleuten und im Beisein von zwei Zeugen das förmliche „Aufgebot“, das dann acht Tage lang in den Rathäusern der Wohngemeinden der zukünftigen Eheleute aushängen muss. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bescheinigung über die Bestellung des Aufgebots ausgestellt. Falls die Betreffenden nicht innerhalb von sechs Monaten heiraten, verfällt das Aufgebot und muss neu bestellt werden. Die Eheschließung kann vom Bürgermeister oder einem seiner Bevollmächtigten oder von einem Geistlichen katholischen Glaubens vollzogen werden, der aufgrund des zwischen dem italienischen Staat und der katholischen Kirche bestehenden Konkordats bei der Vermählung der beiden Personen die Funktion des Staates ausübt.
Sterbefall
Bei einem Sterbefall in einer Gesundheitseinrichtung oder einer Privatwohnung stellt ein Arzt des örtlichen Gesundheitsdienstes den Totenschein aus, anhand dessen ein Familienangehöriger oder Erbe beim Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen lässt und die Beisetzungsbewilligung erhält. Tritt der Sterbefall Tod hingegen infolge eines Verkehrsunfalls oder unter „gewaltsamen“ Umständen ein, sind neben der Bescheinigung des Arztes noch eine richterliche Todesfeststellungsurkunde und die Bestattungsfreigabe der Staatsanwaltschaft einzuholen, auf deren Grundlage dann der Sterbefall beurkundet wird.
Nützliche Hinweise:
- Maßgeblich ist das Dekret des Staatspräsidenten Nr. 396 (Decreto del Presidente della Repubblica – DPR) vom 3.11.2000 zur Änderung und Vereinfachung der Familienstandsregelung gemäß Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes Nr. 127 vom 15. Mai 1997; sowie das
- gesetzesvertretende Dekret (Decreto Legislativo) Nr. 5 vom 19. Januar 2017
zur Anpassung der Bestimmungen der standesamtlichen Regelungen in Bezug auf Eintragungen, Übertragungen und Vermerke sowie Änderungen und Ergänzungen der Rechtsvorschriften für eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Artikel 1 Absatz 28 Buchstaben a und c des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016 (17G00011) (Gazzetta Ufficiale [Amtsblatt der Republik Italien] Serie Generale Nr. 22 vom 27.1.2017).
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero della Giustizia (Justizministerium) |
Die Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Daher sollte man sich jeweils auf der offiziellen Website der örtlichen Verkehrsbetriebe informieren. Das Autobahnnetz ist mautpflichtig, wobei die Mautgebühren je nach Strecke unterschiedlich sind. Informationen über Zug- und Flugverbindungen und andere Verkehrsnetze finden sich auf den unten aufgeführten Internet-Seiten. Insbesondere kann man dort nach Auswahl des gewünschten Ortes die entsprechenden Fahr- und Flugpläne sowie Strecken, Preise, Serviceangebot usw. einsehen.
Die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel müssen sich vor Fahrtantritt einen entsprechenden Fahrausweis besorgen, den man online und auch an Kiosks oder in Tabakwarenläden kaufen kann.
Links:
Titel/Name | URL |
Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti | |
Ferrovie dello Stato | |
treni Italo | |
Compagnie aeree |