Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat

Stellensuche

 

Die dänischen Arbeitsämter

Wenn Sie sich zur Arbeitssuche in Dänemark aufhalten, können Sie sich kostenlos und ohne Meldepflicht an das nächstgelegene Arbeitsamt („jobcenter“) wenden und sich dort einen Überblick über die Arbeitsmöglichkeiten vor Ort verschaffen.

Landesweit gibt es 94 dieser Ämter, also in fast jeder der 98 Gemeinden. Einige wenige Gemeinden verfügen über kein eigenes Arbeitsamt, sondern haben sich mit einer anderen Gemeinde zusammengeschlossen

Die Arbeitsämter bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei der Arbeitssuche. Sie beraten Sie und helfen Ihnen, die für die Arbeitssuche zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Mittel zu nutzen.

Die Website jobnet.dk (nur in dänischer Sprache) ist das Internetangebot der dänischen Arbeitsämter für Arbeitssuchende und Arbeitgeber in ganz Dänemark. Hier können Sie Ihren Lebenslauf hinterlegen, einen Job-Agenten einrichten und die umfangreiche Stellendatenbank nach freien Stellen durchsuchen.

Ihr nächstgelegenes Arbeitsamt finden Sie hier, weitere Informationen über die Stellensuche in Dänemark finden Sie unter www.workindenmark.dk 

Workindenmark

Workindenmark ist ein öffentliches Dienstleistungsangebot für dänische Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer, das aus 3 Servicezentren und dem Portal www.workindenmark.dk besteht und die existierenden Vermittlungsmaßnahmen der Arbeitsämter ergänzen soll.

Die Workindenmark-Zentren in Kopenhagen, Odense und Aarhus führen in Branchen und Unternehmen, in denen ein Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften herrscht, gezielte Anwerbemaßnahmen durch.

Workindenmark unterstützt Arbeitssuchende und Betriebe jeglicher Art, die sich an die Zentren wenden, um in Dänemark Arbeit zu finden oder ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

Das Portal www.workindenmark.dk bietet folgende Dienstleistungen:

  1. Eine Stellendatenbank, in der Sie zahlreiche Stellenangebote in Dänemark in englischer Sprache durchsuchen und einen Job-Agenten einrichten können, der Sie über neue passende Angebote auf dem Laufenden hält.
  2. Eine Lebenslaufdatenbank, in der Sie als ausländischer Arbeitssuchender Ihr Profil hinterlegen können, damit Sie für dänische Arbeitgeber sichtbar werden.
  3. Informationen in englischer Sprache über Arbeitsbedingungen, Steuern, Löhne und Gehälter, Krankenversicherung, Meldebescheinigung/Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, das Leben in Dänemark usw.

 

Bewerbung

 

Die Arbeitssuche in Dänemark unterscheidet sich nicht wesentlich von der in anderen Ländern. Grundsätzlich gibt es für die Stellensuche in Dänemark vier Vorgehensweisen. Sie können

  1. sich auf ein bestimmtes Stellenangebot bewerben;
  2. sich bei einem Unternehmen, für das Sie sich interessieren, spontan bewerben (Initiativbewerbung);
  3. Ihren Lebenslauf in einer Datenbank hinterlegen, entweder in einer Stellendatenbank, z. B. www.workindenmark.dk, oder bei einer privaten Stellenvermittlung;
  4. eine Stelle über Ihr eigenes Kontaktnetz suchen.

Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräch:

Ein Bewerbungsschreiben sollte höchstens eine gut lesbare DIN-A4-Seite füllen.

Dem Bewerbungsschreiben sollte stets ein Lebenslauf beiliegen, der Ihre Berufserfahrung, Ausbildung, absolvierte Schulungen, Kompetenzen und Freizeitbeschäftigungen beschreibt.

Ferner sind ggf. relevante Ausbildungsnachweise und Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber beizufügen.

Das Bewerbungsschreiben soll das Interesse des Arbeitgebers wecken. Der Bewerber sollte darin seine Beweggründe für die Bewerbung darlegen und zum Ausdruck bringen, warum seine bisherigen Erfahrungen, beruflichen Qualifikationen und sozialen Kompetenzen ihn zum besten Kandidaten für die betreffende Stelle machen.

Im Normalfall erhalten Sie vom Unternehmen eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Mit einer endgültigen Rückmeldung des Unternehmens können Sie jedoch erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist rechnen. Daraufhin werden Sie ggf. zu einem Bewerbungsgespräch geladen.

In vielen Branchen werden bei Einstellungsverfahren verschiedene Arten von Tests eingesetzt, so u. a. Persönlichkeitstests. Häufig werden Bewerber zu mehr als einem Gespräch geladen.

Unter workindenmark.dk finden Sie einen E-Learning-Kurs zur Arbeitssuche in Dänemark:Make it Work in Denmark. Der Kurs umfasst vier Module:

Sie können sich überdies jederzeit an eines der Workindenmark-Zentren wenden, um sich dort persönlich beraten zu lassen.

 

Traineeships & Apprenticeships

Definition und Eignung - Praktika

Mitgliedstaat

 

Definition von Praktika

 

Es gibt zwei Arten zeitlich begrenzter Praktikumsprogramme. Beide dienen dazu, erwerbslosen Personen praktische wie auch berufliche Erfahrungen zu vermitteln und deren Chancen auf eine reguläre Arbeit zu verbessern:

  1. Praktika in einem Unternehmen
  2. Lohnzuschussprogramme

 

 

Überblick

 

Praktika in einem Unternehmen sollen dem Praktikanten Beschäftigungsziele aufzeigen, kommen sind aber auch für Personen, die Schwierigkeiten haben, unter normalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (oder über ein Lohnzuschussprogramm, s. u.) eine Beschäftigung zu finden. Die Programme werden mit einer Laufzeit von 4 bis 13 Wochen angeboten, je nach mitgebrachter Berufserfahrung. Bestimmten Gruppen werden u. U. auch längere Programme angeboten.

 

Lohnzuschussprogramme dienen in erster Linie dazu, Arbeitslosen die nötigen beruflichen, sozialen oder sprachlichen Fähigkeiten zu vermitteln oder diese aufzufrischen. Bei bestimmten Gruppen kann das Ziel auch der Verbleib im Erwerbsleben oder der berufliche Wiedereinstieg sein. Lohnzuschussprogramme werden gemeinhin über einen Zeitraum von 3 Monaten angeboten und können auf maximal 6 Monate verlängert werden.

 

 

Berechtigung

 

Dänische Staatsbürger haben ein Anrecht auf ein Praktikum in einem Unternehmen oder die Teilnahme an einem Lohnzuschussprogramm, sofern sie der im Gesetz zur Förderung aktiver Beschäftigung festgelegten Zielgruppe angehören (z. B. wenn sie Arbeitslosenunterstützung oder Geldleistungen beziehen), vorausgesetzt, sie erfüllen diese gesetzlichen Bedingungen. Dies trifft auch auf Staatsbürger aus anderen EWR-Ländern zu.

 

Parallel dazu kann ausländischen Staatsbürgern, auch solchen eines anderen EWR-Landes, die an einem Integrationsprogramm teilnehmen, gemäß der Integrationsgesetzgebung ein Praktikum in einem Unternehmen oder die Teilnahme an einem Lohnzuschussprogramm angeboten werden.

 

Zudem kann finanziell unabhängigen Arbeitslosen, einschließlich Staatsbürgern eines anderen EWR-Landes und Greencard-Inhabern, die keinen Anspruch auf entsprechende Angebote gemäß der Integrationsgesetzgebung haben, ein Praktikum in einem Unternehmen oder die Teilnahme an einem Lohnzuschussprogramm angeboten werden, sofern sie die gesetzliche Definition der finanziellen Unabhängigkeit erfüllen und davon ausgegangen werden kann, dass sich ihre Beschäftigungschancen durch diese Maßnahme verbessern.

 

 

Informationen über den nationalen Qualitätsrahmen

 

Durchführung

 

Die Programme werden von den kommunalen Job-Centern verwaltet. Diese sorgen dafür, dass die einzelnen Programme qualitativ und inhaltlich an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Lohnzuschussprogramme müssen beim betreffenden Unternehmen zu zusätzlicher Beschäftigung führen.

Bei beiden Arten muss nachgewiesen werden, dass zwischen der Anzahl regulär Beschäftigter und der Anzahl von Programmteilnehmern ein ausgewogenes Verhältnis besteht.

 

Die Erfüllung dieser beiden Vorgaben muss dokumentiert und vom Arbeitgeber sowie von einem Vertreter des Arbeitnehmers unterschrieben werden. Außerdem wird verlangt, dass der Vertreter des Arbeitnehmers seine Mitwirkung an der Anstellung erklärt und sich dazu äußert, ob er der der Erfüllung der Ziele dieser Anstellung positiv gegenübersteht.

Die konkreten Regelungen variieren hier etwas, je nachdem, ob die Anstellung in einem öffentlichen oder einem privaten Unternehmen erfolgt.

Definition und Eignung - Lehrlingsausbildung

Mitgliedstaat

(EU/EWR)

 

Rechtlicher Bezugsrahmen

 

Die Programme der Lehrlingsausbildung sind in allen Berufsbildungsprogrammen enthalten, die sich auf das Berufsbildungsgesetz stützen.

 

 

Beschreibung der Programme

 

Bei der Berufsbildung wird ein dualer Ansatz verfolgt. Es gibt 106 verschiedene Programme, bei denen sich Theorie (in der Schule) und Praxis (in Form von Lehrlingsausbildung oder Praktika) abwechseln. Die Auszubildenden erhalten ihr Arbeitsentgelt entweder vom Staat oder verdienen es sich auf dem Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen:

eng.uvm.dk/Fact-Sheets/Upper-secondary-education/Initial-Vocational-education-and-training-programmes

www.ug.dk/uddannelser/erhvervsuddannelser

 

Teilnahmeberechtigung

 

   Die Lehrlingsausbildung ist zunächst einmal Bestandteil der dualen Berufsbildung. Bewerber aus anderen EWR-Ländern können diese Form der Lehrlingsausbildung nur dann wahrnehmen, wenn sie am dualen Programm teilnehmen.

Die Lehrlingsausbildung ist jedoch auch eine Vereinbarung zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber für die gesamte Ausbildungsdauer, auf deren Grundlage der Auszubildende seine Ausbildung absolviert.

Weitere Informationen: www.praktikpladsen.dk/

www.ug.dk/uddannelser/artikleromuddannelser/omerhvervsuddannelser/ny-mesterlaere

eng.uvm.dk/Fact-Sheets/Upper-secondary-education/Initial-Vocational-education-and-training-programmes

    

 

Vertragsart und Vergütung - Praktika

Informationen für Bewerber

 

Lebens- und Arbeitsbedingungen

      Siehe oben

Wo sind Stellenangebote zu finden? - Lehrlingsausbildung

Informationen für Bewerber

 

Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

Die Auszubildenden erhalten je nach ihrem Alter und dem konkreten Teil des Berufsbildungsprogramms, den sie gerade absolvieren, ein Arbeitsentgelt.

Weitere Informationen: eng.uvm.dk/Fact-Sheets/Upper-secondary-education/Initial-Vocational-education-and-training-programmes

 

Wo sind Stellenangebote zu finden? - Praktika

Stellen finden

      Lokale Job-Center (lokale Arbeitsvermittlungen)

 

Finanzierung und Unterstützung

      Beim lokalen Job-Center

Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden? - Lehrlingsausbildung

Stellen finden

 

Bewerber können nach Lehrstellen suchen unter: www.praktikpladsen.dk/

Darüber hinaus sind die Berufsbildungseinrichtungen dazu verpflichtet, Schüler bei der Suche nach einem Unternehmen für die Lehrlingsausbildung zu unterstützen.

 

Finanzierung und Unterstützung

 

Die Bewerber können sich an die örtlichen Berufsbildungseinrichtungen wenden. Diese sind verpflichtet, ihnen Hilfestellung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Weitere Informationen:

www.praktikpladsen.dk/,

www.ug.dk,

www.uvm.dk/Uddannelser/Erhvervsuddannelser

 

 

 

Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden? - Praktika

Informationen für Arbeitgeber

 

Ausschreibung von Praktikumsstellen

Kontaktaufnahme zum lokalen Job-Center

Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden? - Lehrlingsausbildung

Informationen für Arbeitgeber

 

Ausschreibungsmöglichkeiten

www.praktikpladsen.dk/

Finanzierung für Arbeitgeber - Praktika

Finanzierung und Unterstützung

      Beim lokalen Job-Center

Finanzierung für Arbeitgeber - Lehrlingsausbildung

Finanzierung und Unterstützung

 

Die Arbeitgeber können sich bei den örtlichen Berufsbildungseinrichtungen nach Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.

Weitere Informationen eng.uvm.dk/Fact-Sheets/Upper-secondary-education/Initial-Vocational-education-and-training-programmes

 

Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Waren- und Kapitalverkehr

 

Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.

Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der EU ist einer der in den Verträgen zur Gründung der EU verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. einen Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Schaffung einer Europäischen Handelszone ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.

Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der EU wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.

Beschränkungen des freien Warenverkehrs

Nach Maßgabe des EU-Vertrags haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Sicherheit und Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.

Zwar dürfen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erworben werden, wenn diese für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien wie beispielsweise Alkohol und Tabak einer Reihe europäischer Beschränkungen.

Freier Kapitalverkehr

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.

Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.

Vorteile

Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die EU-Bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU ohne größere Beschränkungen eine Reihe von Finanzgeschäften tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat

In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.

Ausnahmen

Sowohl innerhalb der EU als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Geldwäsche und im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vereinbarte finanzielle Sanktionen.

Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es den Bürgern und Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.

 

Wohnungssuche

 

Der Großteil der ausländischen Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Mietwohnung, insbesondere wenn der Aufenthalt in Dänemark nur von kürzerer Dauer ist. Je nach den finanziellen Möglichkeiten und der Dauer des Aufenthalts können Sie jedoch auch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim kaufen oder einen Anteil an einer Baugenossenschaft erwerben.

Insbesondere in den größeren Städten kann die Suche nach einer geeigneten Wohnung viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es ratsam, bereits frühzeitig mit der Suche zu beginnen. Beachten Sie außerdem, dass die Preise in den größeren Städten (Kopenhagen, Odense, Aarhus und Aalborg) sowie in deren Einzugsbereich deutlich höher sein können als im Rest des Landes.

Wohnungssuche:

Die bei Weitem am häufigsten genutzte Methode zur Wohnungssuche in Dänemark ist das Internet. Es bietet den Vorteil, dass Sie bereits vor Ihrer Ankunft in Dänemark nach einer passenden Wohnung suchen können.

Es gibt zahlreiche Websites und Portale, auf denen Wohnungen entweder kostenlos oder gegen Gebühr vermittelt werden. In der Regel kann auf diesen Seiten eine Wohnungssuche anhand verschiedener Kriterien vorgenommen werden, z. B. nach Mietdauer, Lage, Preis und Größe. Auf einigen Websites kann der Wohnungssuchende auch ein Profil erstellen und sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald eine neue Wohnung ins Netz gestellt wird, die seine Suchkriterien erfüllt.

Vor allem auf den kostenlosen Seiten herrscht oft ein großer Ansturm auf die angebotenen Wohnungen. Es lohnt sich daher, unverzüglich mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, wenn Sie ein interessantes Angebot gefunden haben.

Private Wohnungsvermietungsagenturen bieten oft Mietwohnungen an, die von ausländischen Angestellten über kürzere oder längere Zeit angemietet werden können. Die von den Wohnungsvermietungsagenturen angebotenen Wohnungen und Häuser gehören normalerweise Dänen, die diese für einen bestimmten Zeitraum nicht selbst nutzen, z. B. aufgrund eines Auslandsaufenthalts.

Wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten, können Sie sich an einen Immobilienmakler wenden. Immobilienmakler betreuen den Verkauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen und können Auskünfte über zum Verkauf stehende Wohnobjekte erteilen und Wohnungsbesichtigungen arrangieren.

In vielen Fällen kann Ihnen auch Ihr Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich sein. Viele größere Betriebe haben Verträge mit Relocation-Firmen geschlossen, die ausländischen Mitarbeitern helfen, sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Wohnungen zu finden.

 

Schulsuche

 

In Dänemark lebende Kinder haben Anspruch auf Unterricht in einer zehnjährigen allgemeinen Gesamtschule, der sog. Folkeskole. Der Besuch ist kostenlos, Zugangsbeschränkungen oder Aufnahmeprüfungen gibt es nicht. Das staatliche dänische Schul- und Bildungssystem wird aus Steuermitteln finanziert und ist somit für die einzelnen Schüler kostenlos.

Familien mit Kindern im Alter von 6 bis 16 Jahren erhalten automatisch Informationen über Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten zugesandt, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Sie können sich zudem jederzeit an das Schulamt der Gemeinde wenden, in die Sie ziehen möchten, und dort um Rat und Orientierungshilfe bitten. Hier erhalten Sie auch Informationen über spezielle Angebote für nicht dänischsprachige Kinder.

Daneben gibt es eine Reihe von Privatschulen, u. a. auch internationale Schulen, die sich teilweise durch Gebühren finanzieren, welche von den Eltern zu entrichten sind. Eine Übersicht über internationale Schulen finden Sie hier.

Wenn Sie Kinder über 16 Jahren haben, die die Sekundarstufe I in Ihrem Herkunftsland abgeschlossen haben, können diese in Dänemark eine allgemeine oder berufliche Ausbildung in der Sekundarstufe II absolvieren. Informationen über die Aufnahmeformalitäten und eventuelle Zulassungsanforderungen erhalten Sie direkt bei den betreffenden Einrichtungen.

Es gibt eine Vielzahl von internationalen Schulen der Sekundarstufe II, die International-Baccalaureate-Programme (IB-Programme) anbieten, welche speziell auf internationale Schüler ausgerichtet sind. Weitere Informationen über internationale Schulen der Sekundarstufe II finden Sie hier.

In Dänemark sind für gewöhnlich beide Elternteile berufstätig. Aus diesem Grund gibt es sowohl für Kleinkinder als auch für Schulkinder, die nach der Schule beaufsichtigt werden müssen, eine Vielzahl von öffentlichen Betreuungsangeboten.

Die Gemeinden bieten allen Kindern in Dänemark eine Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten oder bei Tagesmüttern an. Informationen über örtliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen sowie Links zu Schulen, Behörden und Ausbildungseinrichtungen finden Sie unter workindenmark.dk.

 

Beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat das eigene Auto mitnehmen (einschließlich Informationen zum Führerschein)

 

Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihm wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Gastland verabschiedet.

Ihr Führerschein in der EU

Derzeit gibt es keinen gemeinsamen EU-Führerschein, jedoch haben die EU-Mitgliedstaaten einen Führerschein „nach EG-Muster“ eingeführt. Dieses gemeinsame Muster stellt sicher, dass die in unterschiedlichen EU-Ländern ausgestellten Führerscheine in anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres anerkannt werden. Grundsätzlich findet hier der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung. Die Führerscheine werden nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ausgestellt, müssen jedoch auch den Bestimmungen über den Führerschein nach EG-Muster entsprechen. So müssen beispielsweise die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllt sein.

Alte Führerscheine, die vor 1996 ausgestellt wurden, müssen nicht in einen neuen Führerschein nach EG-Muster umgetauscht werden und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.

Verlegt ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, ist kein Umtausch des Führerscheins erforderlich. Aus praktischen Gründen lassen sich jedoch viele Bürger in einem solchen Fall einen Führerschein nach EU-Muster ausstellen. Darüber hinaus verlangen die Verwaltungsvorschriften einiger Mitgliedstaaten die Eintragung zusätzlicher Angaben in den Führerschein.

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann der Wohnsitzmitgliedstaat einen neuen Führerschein nach Maßgabe der einzelstaatlichen Vorschriften ausstellen. Die Bürger sollten sich in diesem Falle an die zuständigen Behörden wenden.

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen.

Kraftfahrzeugversicherungen

EU-Bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Gastlandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Europäischen Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.

Steuern

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt. jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie unter dem Link „Kraftfahrzeugsteuern“.

 

Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

 

Ausschlaggebend dafür, ob Sie zur Arbeitssuche frei nach Dänemark einreisen dürfen oder sich bereits vor der Ankunft in Dänemark eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besorgen müssen, ist Ihre Staatsangehörigkeit.

Unterschieden wird zwischen Bürgern der skandinavischen Länder, Bürgern aus EU-/EWR-Staaten und Bürgern aus Drittländern. Für Grenzgänger und nach Dänemark entsandte Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens gelten Sonderregelungen.

Als Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz haben Sie das Recht, in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen.

Bei der Ankunft in Dänemark müssen Sie jedoch einige praktische Angelegenheiten in Bezug auf Ihren Aufenthalt in Dänemark regeln, sofern Sie länger als 3 Monate im Land bleiben möchten.

Sie müssen u. a. einen EU-Aufenthaltstitel haben, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz sind. Mit einem EU-Aufenthaltstitel wird nachgewiesen, dass Sie in Dänemark Aufenthaltsrecht besitzen. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz bei den dänischen Behörden anmelden und steuerliche Auskünfte erteilen.

Den EU-Aufenthaltstitel beantragen Sie persönlich beim Amt für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte und Integration (Styrelsen for International Rekruttering og Integration, SIRI). Bevor Sie das Amt für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte und Integration aufsuchen, müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Wahlweise können Sie sich auch an den Dienst „International Citizen Service“ in Kopenhagen, Aalborg, Aarhus oder Odense wenden. Hier sind alle Behörden unter einem Dach vereint, sodass Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienangehörigen in aller Regel nur diese eine Stelle aufzusuchen brauchen, um alle Formalitäten zu erledigen und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.

Weitere Auskünfte über den EU-Aufenthaltstitel erhalten Sie unter newtodenmark.dk.

 

Checkliste für die Zeit vor und nach dem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

 

Persönliche Unterlagen:

Bei einem Umzug nach Dänemark zum Leben und Arbeiten empfiehlt es sich, folgende Unterlagen mitzubringen:

Zudem ist es ratsam, Fotokopien der genannten Dokumente mitzubringen.

Merkliste:

Arbeitslosenversicherung: Die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist in Dänemark freiwillig. Sie müssen sich daher selbst um die Aufnahme in eine Arbeitslosenkasse kümmern, wenn Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert sein und eventuelle Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung Ihres Herkunftslandes behalten möchten. Die Aufnahme muss spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Versicherungsanspruchs im Herkunftsland erfolgen. Es gibt berufsspezifische und berufsübergreifende Arbeitslosenkassen. Eine Übersicht über alle dänischen Arbeitslosenkassen finden Sie hier (in dänischer Sprache).

Berufszulassung: Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Zulassung oder eine gleichwertige Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen erworben haben. Wenn Sie nur vorübergehend und gelegentlich in Dänemark Dienstleistungen erbringen möchten, gibt es ein beschleunigtes Verfahren, bei dem man sich in der Regel nur anmelden muss. Mehr über die Berufszulassung und darüber, wie man diese beantragt, erfahren Sie beim dänischen Ministerium für Bildung und Forschung.

Pkw: Wenn Sie bei Ihrem Umzug nach Dänemark einen Pkw mitbringen möchten, der in Ihrem Herkunftsland zugelassen ist, muss dieser umgemeldet werden und ein dänisches Kfz-Kennzeichen erhalten. Außerdem müssen Sie eine Zulassungssteuer an die dänische Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) entrichten. Weitere Informationen über die Ummeldung von Pkw bei der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) finden Sie hier.

Wohnung: Oft kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich sein, in einigen Fällen jedoch nur in den ersten Wochen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es ratsam, schon vor dem Umzug nach Dänemark eine Wohnung zu suchen.

Versicherungen: Wenn Sie einen Arbeitsplatz in Dänemark und eine Gesundheitskarte haben, sind Sie automatisch krankenversichert und dänischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sofern Sie eine Reiseversicherung für den Krankheitsfall wünschen, müssen Sie eine solche vor der Abreise abschließen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, wie es sich mit der Deckung Ihrer Haft- und Unfallversicherung sowie Ihrer Hausratversicherung verhält, wenn Sie in Dänemark wohnen und arbeiten.

Aufenthaltsmeldung für EU-Bürger: Wenn Sie Bürger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz sind und sich voraussichtlich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten werden, müssen Sie sich beim Amt für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte und Integration (Styrelsen for International Rekruttering og Integration) anmelden. Mit einem EU-Aufenthaltstitel wird nachgewiesen, dass Sie in Dänemark Aufenthaltsrecht besitzen.

Umzug: Vergessen Sie nicht, Ihren Umzug den Behörden im Herkunftsland zu melden. Wenn Sie nach Dänemark ziehen, müssen Sie den Umzug beim Bürgerdienst („Borgerservice“) der Gemeinde melden, in der Sie Ihren Wohnsitz nehmen.

Bei der Anmeldung wird Ihnen eine CPR-Nummer (Personenkennnummer) zugeteilt, und Sie erhalten die Möglichkeit, einen Hausarzt zu wählen.

Beim International Citizen Service (ICS) in Kopenhagen, Aalborg, Aarhus und Odense können Sie einen EU-Aufenthaltstitel, eine CPR-Nummer sowie die Steuerkarte beantragen. Die Zuteilung einer CPR-Nummer setzt voraus, dass Ihr nächstgelegenes ICS-Zentrum mit Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Vereinbarung über die Ausstellung einer CPR-Nummer getroffen hat. Dies können Sie unter icitizen.dk überprüfen. Darüber hinaus können Sie beim ICS auch persönliche Beratung in Bezug auf die Stellensuche in Dänemark, Dänischunterricht, das dänische Steuersystem und die Ummeldung von Pkw erhalten.

Ausführlichere Informationen über die Vorbereitung auf das Leben in Dänemark finden Sie in der Willkommensmappe von Workindenmark.

 

Arbeitsbedingungen

Kurze Beschreibung der Arbeitsbedingungen in Europa

 

Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch

Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Europäer bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit europäischer Arbeitnehmer.

Mit Blick auf die Wirtschaft sind qualitativ hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.

Aus diesen Gründen stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Arbeitnehmer fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union

Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für die europäischen Bürger ist für die EU von vorrangiger Bedeutung. Daher arbeitet die Europäische Union mit den einzelstaatlichen Regierungen zusammen, um eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.

Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung

Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie der Name sagt, stellt sie Informationen, Beratung und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Diese Agentur hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt, darunter:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz und somit die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben: Die Bürger sollten die Chance erhalten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein qualitativ hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung, die Entwicklung der eigenen Fähigkeiten sowie Karrierechancen.

Die Arbeit der Stiftung soll einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa leisten.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. Unter anderem hat die Kommission mit Unterstützung der einzelstaatlichen Behörden, Sozialpartner und NRO eine Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2002 bis 2006 erarbeitet. Schwerpunkte dieser Strategie sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Notwendigkeit einer starken Präventionskultur. Eine neue Strategie für den Zeitraum 2007 bis 2012 wird derzeit erarbeitet.

Ziel der Gemeinschaftspolitik im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die mit der Erweiterung der Europäischen Union um die mittel- und osteuropäischen Länder verbunden sind. Die Einführung EU-weiter Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer in diesen Ländern beigetragen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.

 

Beschäftigungsende

 

Bei einer Entlassung muss der Arbeitgeber immer einen sachlichen und konkreten Kündigungsgrund angeben, beispielsweise eine fehlende Eignung, Probleme bei der Zusammenarbeit oder betriebliche Umstände, die eine Entlassung erforderlich machen, z. B. Auftragsmangel, Umstrukturierungs- oder Einsparungsmaßnahmen.

Ist der Arbeitgeber mit Ihrem Einsatz als Mitarbeiter unzufrieden, erteilt er Ihnen im Normalfall eine oder mehrere Warnungen, damit Sie Gelegenheit erhalten, die Gründe für die Unzufriedenheit des Arbeitgebers zu beheben.

Die sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber zu wahrende Kündigungsfrist muss aus Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen. Wird Ihr Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt, so entsprechen die Kündigungsfristen für beide Parteien in der Regel den Vorgaben des Tarifvertrags.

Wenn Sie nach dem Angestelltengesetz („funktionærloven“) beschäftigt sind, gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besondere Bestimmungen. Gemäß dem dänischen Angestelltengesetz muss ein Angestellter sein Ausscheiden aus dem Unternehmen mit einer Frist von einem Monat ankündigen. Für den Arbeitgeber gelten andere Bestimmungen, die von der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses abhängig sind.

Ihre Kündigungsfrist wird nach dem Angestelltengesetz wie folgt festgesetzt:

Beschäftigungsdauer

Kündigungsfristen

0-6 Monate 

1 Monat

6 Monate - 3 Jahre

3 Monate

3-6 Jahre

4 Monate

6-9 Jahre

5 Monate

Über 9 Jahre

6 Monate

Vereinbarte Probezeit von höchstens 3 Monaten

14 Tage

Vereinbarte zeitlich befristete Beschäftigung von höchstens 1 Monat

Keine Frist 

Ihre Kündigungsfrist als Angestellter beträgt in der Regel 1 Monat. Bei Beschäftigung während der vereinbarten Probezeit von maximal 3 Monaten oder einer befristeten Beschäftigung von höchsten 1 Monat gibt es keine Kündigungsfrist.

Eine Kündigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, um rechtmäßig zu sein. Es wird jedoch aus Nachweisgründen empfohlen, dass Sie um eine schriftliche Kündigung bitten. Wenn Sie Ihre Stelle selbst kündigen, sollten Sie dies ebenfalls schriftlich tun.

Geht der Betrieb, bei dem Sie beschäftigt sind, in Konkurs, erhalten Sie Hilfe vom Garantiefonds der Arbeitnehmer (Lønmodtagernes Garantifond, LG), der von der Zusatzrentenversicherung des Arbeitsmarktes (Arbejdsmarkedets Tillægs Pension, ATP) verwaltet wird.

Der Garantiefonds der Arbeitnehmer garantiert die Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Urlaubsgeld, Renten usw. an die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, stirbt oder seine Tätigkeit einstellt.

Näheres dazu, wie Sie in diesen Fällen vorgehen können und welche Ansprüche Ihrerseits gedeckt sind, erfahren Sie hier

Ein Arbeitnehmer darf nicht wegen seiner Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft entlassen werden, da in Dänemark Vereinigungsfreiheit herrscht. Ebenso wenig darf ein Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft verlangen.

Je nachdem, wann Sie geboren sind, können Sie mit dem Bezug der staatlichen Altersrente („folkepension“) im Alter zwischen 65 und 68. Jahren beginnen. Wenn Sie aus einem anderen EU- oder EWR-Staat kommen, gelten für den Erwerb des Anspruchs auf staatliche Altersrente besondere Bestimmungen. Weitere Informationen über diese Bestimmungen finden Sie hier.

Wenn Sie krankheitsbedingt oder aufgrund körperlicher Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, haben Sie ggf. Anspruch auf Vorruhestandsgeld. Einen Anspruch auf den Bezug von Vorruhestandsgeld haben Sie jedoch nur dann, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist und für Sie keine anderen Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (etwa durch Behandlung oder Umschulung) bestehen.

 

Arbeitnehmervertretung

 

Der dänische Arbeitsmarkt wird in hohem Maße von den Tarifpartnern und nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Diesem typisch dänischen Modell zufolge treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillige Vereinbarungen über Löhne und Gehälter sowie Arbeitsbedingungen.

Auf dem dänischen Arbeitsmarkt kommt den Gewerkschaften eine zentrale Rolle zu. Dänemark weist einen hohen Organisationsgrad auf, der von Berufsgruppe zu Berufsgruppe schwankt. Gut 65 % aller dänischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber organisieren sich nach Berufsgruppen und Branchen in landesweiten Verbänden und Organisationen. Auch ausländische Arbeitnehmer können den entsprechenden dänischen Organisationen als Mitglied beitreten.

Eine Gewerkschaft unterstützt die Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltsangelegenheiten sowie bei Fragen bezüglich der Arbeitsbedingungen, aber auch in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, berufliche Rehabilitation/Wiedereingliederung und dergleichen.

Die Verantwortung dafür, dass die Tarifverträge eingehalten werden, liegt bei den Tarifpartnern und nicht etwa staatlichen Stellen oder Behörden (etwa der Polizei). Dies gilt auch für ein ausländisches Unternehmen, das einem Tarifvertrag beigetreten ist oder das sich durch seine Mitgliedschaft in einer dänischen Arbeitgeberorganisation dazu verpflichtet. Nach Abschluss eines Tarifvertrags herrscht Friedenspflicht. Das bedeutet, dass während der Laufzeit des Tarifvertrags in der Regel weder Streiks noch Aussperrungen stattfinden dürfen.

Einige Gewerkschaften bieten auch persönliche Beratung und Karriereplanung oder auch Bonusprogramme in Form von Vergünstigungen bei bestimmten Tankstellen, Einkaufszentren, Versicherungen usw. Das Angebot unterscheidet sich jedoch von Gewerkschaft zu Gewerkschaft je nach Branche bzw. Berufsgruppe.

Die Wahl der Gewerkschaft hängt von der Ausbildung/Stelle sowie vom Unternehmen ab. Allen Gewerkschaften sind Arbeitslosenkassen angegliedert, doch muss ein Arbeitnehmer nicht zwingend sowohl Mitglied der Gewerkschaft als auch der Arbeitslosenkasse („arbejdsløshedskasse“, kurz „a-kasse“) sein, sondern kann vielmehr, wenn er dies wünscht, auch nur einer der beiden Organisationen angehören.

An vielen Arbeitsplätzen gibt es sogenannte Vertrauensleute, die die Gewerkschaft im Unternehmen vertreten und damit die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Unternehmensleitung wahrnehmen.

 

Arbeitskonflikte – Streiks

 

Das Streikrecht ist in internationalen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO verankert. Dieses Recht ist in den dänischen Rechtsvorschriften nicht festgeschrieben, wurde jedoch durch die ständige Rechtsprechung festgelegt, der zufolge nach Abschluss eines Tarifvertrags mit Friedenspflicht Streiks (und Aussperrungen) während der Laufzeit des Tarifvertrags rechtswidrig sein können.

Demnach sind Streiks rechtmäßig, wenn ein Tarifvertrag nicht erneuert werden konnte oder wenn der bestreikte Betrieb mit seinen Beschäftigten keinen Tarifvertrag geschlossen hat.

In Dänemark haben Gewerkschaften ein grundsätzliches Recht darauf, den Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden anzustreben.

Um ihrem Wunsch nach Abschluss von Tarifverträgen Nachdruck zu verleihen, können die Gewerkschaften verschiedene Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. Dies gilt auch dann, wenn ausländische Arbeitgeber Arbeiten von eigenen ausländischen Beschäftigten in Dänemark ausführen lassen. Die Vorschriften zum Arbeitskampf sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern basieren auf der jahrelangen Rechtsprechung im Arbeitsrecht. In Dänemark ist das Recht auf Arbeitskämpfe und Sympathiestreiks (zur Unterstützung eines laufenden Streiks) weit gefasst. Wichtigste Bedingung für die Rechtmäßigkeit eines solchen Streiks ist, dass die Arbeitsaufgaben, für die ein Tarifvertrag abgeschlossen werden soll, normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der fraglichen Gewerkschaft fallen. Nicht erforderlich ist, dass Mitglieder dieser Gewerkschaft in dem betroffenen Unternehmen beschäftigt sind. Streiks, Blockaden und Sympathiestreiks sind Formen des Arbeitskampfs, zu denen eine Gewerkschaft aufrufen kann.

Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes kann von einem Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden werden.

Arbeitgeberverbände haben wie Gewerkschaften das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber können Aussperrungen oder Boykotts anordnen, die Streiks oder Blockaden entsprechen.

 

Berufsbildung

 

Berufliche Bildung – Verbesserung der Arbeitsplatzchancen

Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische Tätigkeiten und Schulungen im Zusammenhang mit einer bestimmten Berufstätigkeit oder einem spezifischen Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und seine Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen der Bürger und des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.

Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der EU-Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der Berufsbildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe erstrangiger Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.

EU-Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung

In ihrem Bemühen um einen kooperativen Ansatz für die Entwicklung der Berufsbildungssysteme in Europa stützt sich die Europäische Union auf eine Vielzahl von Instrumenten und führt eine ganze Reihe von Programmen und Initiativen durch.

  1. Sokrates

In allen Bildungsbereichen tritt Sokrates für die Zusammenarbeit in Europa ein. Diese Zusammenarbeit kann in unterschiedlicher Form erfolgen:

In der Praxis werden im Rahmen von Sokrates unter anderem Stipendien an Einzelpersonen vergeben, damit sie im Ausland studieren, unterrichten, ein Praktikum absolvieren oder an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen können; es werden Bildungseinrichtungen unterstützt, damit sie pädagogische Projekte durchführen oder Erfahrungen austauschen können; und es werden Zuschüsse für Verbände und Nichtregierungsorganisationen bewilligt, damit sie Aktivitäten zu Bildungsthemen organisieren können.

  1. Leonardo da Vinci

Hauptziel des im Jahr 1994 angenommenen Programms Leonardo da Vinci ist die Durchführung der Berufsbildungspolitik der EU. Das Programm ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität in Europa und stellt Finanzmittel für öffentliche und private Organisationen bereit, die im Berufsbildungsbereich tätig sind. Darüber hinaus fördert Leonardo unter anderem Vermittlungs- und Austauschprojekte, Studienaufenthalte und transnationale Netze.

Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa

Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der die gesamte Zeitspanne von der Vorschule bis ins Rentenalter und alle Lernformen umfasst – formales, nicht formales und informelles Lernen. Es soll Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben lang Schlüsselkompetenzen zu erwerben und zu pflegen. Darüber hinaus soll es sie befähigen, frei zwischen Arbeitsstellen, Regionen und Ländern zu wählen. Lebenslanges Lernen bildet ferner ein Kernelement der oben genannten Lissabon-Strategie, da es von ausschlaggebender Bedeutung für die persönliche Entfaltung sowie die Verbesserung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit ist. Die EU hat mehrere Instrumente ins Leben gerufen, um die Erwachsenenbildung in Europa zu fördern.

Europäischer Raum des lebenslangen Lernens

Um das lebenslange Lernen in Europa zu verwirklichen, hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu verbessern, und auf dieser Grundlage Partnerschaften zwischen Behörden, Bildungsträgern und der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Grundlage dieser EU-Initiative ist das Ziel der Vermittlung von Grundqualifikationen durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Lernformen, einschließlich des formalen, nicht-formalen und informellen Lernens.

Grundtvig

Grundtvig ist eine der im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Sokrates durchgeführten Aktionen. Ihr vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der Qualität der außerberuflichen Erwachsenenbildung. Darüber hinaus soll Grundtvig den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit fördern, um die Möglichkeiten und die Zugänglichkeit des lebenslangen Lernens für die EU-Bürger zu verbessern.

EU-Einrichtungen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa

Um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch in diesem Bereich zu fördern, hat die EU spezielle Einrichtungen geschaffen, die sich mit der beruflichen Bildung befassen.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop / Centre Européen pour le Développement de la Formation Professionnelle) wurde im Jahr 1975 als spezielle EU-Agentur für die Förderung und Entwicklung der beruflichen Bildung in Europa geschaffen. Das Zentrum mit Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und stellt seine Erkenntnisse verschiedenen europäischen Partnern wie Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Bildungsträgern zur Verfügung.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde im Jahr 1995 errichtet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Entwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.

 

Anerkennung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen

 

Die Bedeutung der Transparenz und gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern

Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist es notwendig, eine europäische Regelung zu erarbeiten, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Fähigkeiten durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung kann verhindern, dass die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeschränkt wird.

Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU

Grundsätzlich sollte es jedem EU-Bürger möglich sein, seinen Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Gastland entgegen.

Um diese Unterschiede abzuschaffen, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen geschaffen. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich geregelt sind, unterschieden.

Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa

Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Zeugnissen und Diplomen in einem einzigen, benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europäische Lebenslauf und der Europass Berufsbildung.
- Entwicklung konkreter Maßnahmen sowohl im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen als auch hinsichtlich der Qualität der beruflichen Bildung.

Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU

Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzte Erweiterung der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt noch gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.

Um diese Vielfalt einzelstaatlicher Qualifikationsnormen, Bildungssysteme und Ausbildungsstrukturen zu überwinden, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.

Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Dieses System, das 1989 eingeführt wurde, dient der Erfassung von Studienplänen, indem es deren einzelnen Bestandteilen „Credits“ zuteilt. Es stellt eine wichtige Ergänzung des erfolgreichen Mobilitätsprogramms für Studierende Erasmus dar.

Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:

Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für alle Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.

 

Beschäftigungsformen

 

In Dänemark dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag eingehen. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren angestellt werden sollen, gelten unterschiedliche Regeln im Hinblick auf Arbeitszeiten, tägliche Ruhezeiten, wöchentliche freie Tage, nicht zulässige Arbeitsaufgaben usw. Wenn Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren angestellt werden sollen, muss der Arbeitgeber die Eltern oder Erziehungsberechtigten dieser Jugendlichen über die Beschäftigung informieren, was auch die Länge der Arbeitszeit, die ggf. mit der Arbeit verbundenen Unfall- und Krankheitsrisiken sowie die dagegen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheitsmaßnahmen einschließt.

Im Falle einer Beschäftigungsdauer von über einem Monat und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden muss der Arbeitgeber jedoch spätestens einen Monat nach der Einstellung des Arbeitnehmers einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen. Auch wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht die Anforderungen zum Erhalt eines Arbeitsvertrags erfüllt, ist es ratsam, den Arbeitgeber darum zu bitten, eine kurze schriftliche Unterlage auszuarbeiten, um spätere Zweifel zu vermeiden.

Die am weitesten verbreitete Anstellungsform ist die eines Lohn-/Gehaltsempfängers in Vollzeit, was in den meisten Fällen einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden und 5 Wochen Urlaub entspricht. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, bei der Sie eine kürzere Wochenarbeitszeit haben als ein Vollzeitmitarbeiter in einer vergleichbaren Stelle.

Darüber hinaus gibt es in Dänemark verschiedene Formen von zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen, so u. a. Leiharbeits- und Projektarbeitsverträge. Diese unterscheiden sich von regulären Arbeitsverhältnissen lediglich dadurch, dass der Arbeitnehmer für einen vorab festgelegten befristeten Zeitraum eingestellt wird, der im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.

Einige Erwerbstätige arbeiten als Freiberufler oder selbständige Berater, deren Arbeitskraft von Auftraggebern auf Auftragsbasis gegen Honorar in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber übernimmt in diesen Fällen keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Urlaubsvergütungen, Leistungen bei Krankheit, Elternschaft oder Ähnlichem. Freiberufler müssen häufig auch ihre Arbeitsgeräte und Büroräume selbst stellen.

Hochschulstudierende, Auszubildende und Schüler der Sekundarstufe II gehen neben Studium, Schule oder Ausbildung oft auch einer beruflichen Tätigkeit nach. Erwerbstätige Studierende, Schüler und Auszubildende haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, sie leisten lediglich weniger Arbeitsstunden (ca. 10 bis 20 Stunden pro Woche) und werden zumeist auf Stundenbasis vergütet. Im Rahmen einer Ausbildung kann auch eine Lehrstelle oder ein Praktikumsplatz in einem Betrieb angenommen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens nach Dänemark entsandt zu werden. Für von einem ausländischen Unternehmen nach Dänemark entsandte Arbeitnehmer gelten besondere Rechte und Pflichten, die durch das dänische Entsendegesetz („udstationeringsloven“) geregelt werden. Entsandte Arbeitnehmer müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie sich rechtmäßig in Dänemark aufhalten. Weitere Informationen über die Entsendung von Arbeitnehmern finden Sie hier.

In Dänemark werden die Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses entweder direkt zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehandelt und vereinbart oder aber von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden durch Tarifverträge festgelegt. Tarifverträge enthalten z. B. Bestimmungen über Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Ausbildung, Renten, Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Diese Fragen werden traditionell nicht durch Gesetze geregelt. 

In bestimmten Bereichen geben die Rechtsvorschriften jedoch gesetzliche Mindestanforderungen vor. Dies gilt beispielsweise für das Urlaubsgesetz, das Beschäftigungsnachweisgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über Tagegeld bei Krankheit und Entbindung usw.

 

Arbeitsverträge

 

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie als Arbeitnehmer in Dänemark einen Arbeitsvertrag erhalten müssen, sofern Sie mehr als 8 Stunden wöchentlich beschäftigt sind und das Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert.

Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Arbeitsbedingungen einem Tarifvertrag unterliegen oder nicht.

In einem Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von den Bedingungen für das Beschäftigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, z. B. durch Angaben zum Arbeitsbereich sowie zu Beschäftigungsform, vereinbarten Arbeitszeiten und konkreten Arbeitsstätte.

Der Arbeitsvertrag kann in bestimmten Fällen auch Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsklauseln enthalten.

Werden die Bedingungen in erster Linie durch einen Tarifvertrag geregelt, enthält der Arbeitsvertrag auch einen Verweis auf diesen Tarifvertrag.

Ausländer, die in Dänemark arbeiten, fallen grundsätzlich auch unter die für den dänischen Arbeitsmarkt geltenden Vorschriften und Vereinbarungen.

Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Kündigungsfristen:

Aus dem Arbeitsvertrag müssen die vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen und die diesbezüglichen Bestimmungen hervorgehen. In vielen Fällen entsprechen diese jedoch den Bedingungen, die entweder in einem Tarifvertrag oder im dänischen Angestelltengesetz („funktionærloven“) festgelegt sind.

Ein Arbeitgeber kann aufgrund seiner Weisungsbefugnis grundsätzlich Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen handelt. Im Falle von wesentlichen Änderungen, die beispielsweise Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Arbeitsstätte betreffen, muss der Arbeitgeber Sie im Voraus darüber in Kenntnis setzen und dabei eine Vorlauffrist einhalten, die mindestens Ihrer Kündigungsfrist entspricht. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen entweder zu akzeptieren oder aber abzulehnen und Ihre Stelle zu kündigen.

 

Besondere Beschäftigtengruppen

 

In Dänemark ist es nach dem dänischen Antidiskriminierungsgesetz verboten, Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Glaubensrichtung, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, der nationalen, sozialen oder ethnischen Zugehörigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren.

Des Weiteren hat das dänische Gleichstellungsgesetz die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau zum Ziel und untersagt jegliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Dänemark weist eine vergleichsweise hohe Frauenerwerbsquote auf, und die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz ist hier ein wichtiges Anliegen.

Personen, die z. B. aufgrund einer Behinderung am Arbeitsmarkt eine Ungleichbehandlung erfahren, können eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle (nur auf Dänisch) einreichen, sich an ihre Gewerkschaft wenden oder die ordentlichen Gerichte anrufen.

Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren gelten auf dem Arbeitsmarkt Sonderregelungen. 

Im Zusammenhang mit einer Beschäftigung müssen das Alter, die Entwicklung und der Gesundheitszustand des Jugendlichen sowie die Auswirkungen auf seine schulische oder sonstige Ausbildung berücksichtigt werden. Bei Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 14 Jahren, die noch der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die Arbeitszeit an Schultagen höchstens 2 Stunden und an anderen Tagen höchstens 7 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 35 Stunden nicht überschreiten. 15- bis 17-Jährige, die der Unterrichtspflicht unterliegen, dürfen an Schultagen zwei Stunden pro Tag und an Tagen, die keine Schultage sind, acht Stunden pro Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 40 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit für 15- bis 17-Jährige, die nicht mehr der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die üblichen Arbeitszeiten für Erwachsene in demselben Beruf nicht überschreiten und darf zudem niemals über acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen. Wenn die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, muss sie gesammelt verrichtet werden, wobei jungen Arbeitnehmern jedoch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren ist, wenn die tägliche Arbeitszeit 4,5 Stunden überschreitet. Junge Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr unter die Unterrichtspflicht fallen, dürfen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten. Ihnen muss eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 12 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. In Backstuben dürfen junge Arbeitnehmer ab 4.00 Uhr arbeiten, jedoch nicht im Verkauf. In Büros, Geschäften, Tankstellen und an ähnlichen Arbeitsplätzen dürfen junge Arbeitnehmer bis 22.00 Uhr arbeiten. In Theatern, Kinos, Zirkussen, Konzerthallen und ähnlichen Unterhaltungsstätten dürfen junge Arbeitnehmer bis 24.00 Uhr bei Vorstellungen helfen.

 

Selbständigkeit

 

Als EU-Bürger können Sie in Dänemark eine eigene Firma gründen und sind berechtigt, sich in Dänemark aufzuhalten, um diese zu betreiben.

Neue Unternehmen, die in Dänemark gegründet werden, müssen innerhalb von 2 Tagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments digital auf der Website virk.dk eingetragen werden. Bei der Eintragung besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Vornahme steuerlicher Eintragungen, u. a. einer Mehrwertsteuerregistrierung

In bestimmten Fällen ist auch eine Eintragung bei anderen Behörden erforderlich. Dies gilt z. B. für den Bereich Lebensmittel, in dem in der Regel eine Registrierung bzw. Zulassung bei der Lebensmittelbehörde vorgeschrieben ist.

Jedem Unternehmen wird eine sogenannte CVR-Nummer zugeteilt. Diese Nummer dient als Kennnummer des Unternehmens und wird zur Identifikation gegenüber Behörden und anderen Unternehmen verwendet, so z. B. bei der Rechnungsstellung usw.

In allen dänischen Regionen gibt es Anlaufstellen für Existenzgründer („erhvervshuse“), bei denen man bei der Gründung eines eigenen Unternehmens kostenfrei Hilfe erhält.

Auf der Website virksomhedsguiden.dk finden Sie auf Dänisch Antworten auf viele der Fragen, die im Zusammenhang mit einer Firmengründung in Dänemark auftreten können.

Ausländische Unternehmen, die in Dänemark Arbeiten ausführen wollen, müssen sich in das Verzeichnis der ausländischen Dienstleister („RUT-registret“) eintragen lassen. Weitere Informationen über RUT finden Sie unter virk.dk.

 

Löhne und Gehälter

 

In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Löhne/Gehälter und Arbeitsbedingungen sind entweder durch Tarifverträge geregelt oder werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer individuell ausgehandelt.

In den Tarifverträgen werden bisweilen Mindestlöhne für den jeweiligen Beschäftigungsbereich festgelegt, und die Gewerkschaften veröffentlichen jedes Jahr Lohn- und Gehaltsstatistiken, die als Ausgangspunkt für Lohn- und Gehaltsverhandlungen herangezogen werden können.

Die gebräuchlichsten Vergütungssysteme in Dänemark sind Monatslohn/gehalt, Tageslohn, Stundenlohn und Akkordlohn.

Bei Vertriebstätigkeiten können auch Provisionsgehälter vorkommen, und in einigen Bereichen gelten Sonderregelungen, denen zufolge eine um eine erfolgsorientierte Prämie oder Gewinnbeteiligung ergänzte Basisvergütung gezahlt werden kann.

Oft besteht auch die Möglichkeit, Zulagen verschiedener Arten auszuhandeln, beispielsweise Dienstalters- und Qualifikationszulagen.

Die meisten Tarifverträge beinhalten auch eine Rentenregelung.

Weitere Fragen, die normalerweise in Tarifverträgen geregelt werden, betreffen die Vergütung von Überstunden und Wochenendarbeit sowie ggf. Abend- und Nachtarbeitszuschläge.

Stundenlöhne, Tageslöhne und Akkordlöhne werden in der Regel ein- oder zweimal im Monat ausgezahlt, Monatslöhne und -gehälter rückwirkend einmal im Monat. Löhne und Gehälter werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich auf das an das öffentliche Auszahlungssystem „NemKonto“ angeschlossene Bankkonto des Beschäftigten überwiesen.

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt bzw. den Lohn nach Abzug der Einkommensteuer und der Arbeitsmarktabgabe aus. Außerdem zahlt er Urlaubsgeld und führt ggf. auch einen Teil des Lohns oder Gehalts an die Zusatzrentenversicherung des Arbeitnehmers ab.

Ihr Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet, Ihnen eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszustellen. Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist Ihr Beleg dafür, dass das Unternehmen die Steuern, die Arbeitsmarktabgabe usw. einbehalten hat. Diese Abrechnung muss z. B. Folgendes enthalten:

Die für die Lohnperiode einbehaltene Einkommensteuer des Arbeitnehmers und der bisherige Gesamtsteuerbetrag für das jeweilige Jahr

Die meisten Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge werden über die Steuern gezahlt.

Wenn Sie in Dänemark arbeiten, müssen Sie Steuern an den dänischen Staat und die jeweilige Gemeinde zahlen. Über die Steuer wird das dänische Wohlfahrtssystem finanziert, das z. B. Kindergärten, das Ausbildungswesen, Altenpflege, Arztbesuche und Krankenhäuser umfasst. Zahnärztliche, krankengymnastische, chiropraktische Behandlungen und dergleichen werden allerdings nur teilweise von der Krankenversicherung getragen.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Sozialversicherungen ist die Arbeitslosenversicherung in Dänemark freiwillig. Sie sind also nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit abgesichert und müssen daher selbst bei einer Arbeitslosenkasse („arbejdsløshedskasse“, kurz „a-kasse“) eine Versicherung abschließen, wenn Sie dies wünschen. Weitere Informationen über die Arbeitslosenversicherung finden Sie unter workindenmark.dk.

 

Arbeitszeit

 

Als Hauptregel gilt, dass die Arbeitszeit in Dänemark in einem Tarifvertrag festgelegt ist, wobei in den allermeisten Bereichen eine Regelarbeitszeit von 37 Stunden pro Woche vereinbart worden ist. Die Arbeitszeit liegt in der Regel von montags bis freitags im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr. Die Mittagspause dauert normalerweise 30 Minuten. In einigen Betrieben wird die Mittagspause als reguläre Arbeitszeit vergütet, während sie in anderen Betrieben vom Arbeitnehmer selbst zu tragen ist.

Für Beschäftigte über 18 Jahren gibt die europäische Arbeitszeitrichtlinie darüber hinaus folgende Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit vor:

In bestimmten Fällen kann in Tarifverträgen von den Vorschriften abgewichen werden. Beispielsweise gelten andere Vorschriften bezüglich der täglichen Ruhezeit etwa in der Landwirtschaft und für Schichtarbeit.

Überstunden sind an bestimmten Arbeitsplätzen normal und können entweder als zusätzliche Urlaubstage zusätzlich zu den jährlich fünf Wochen Urlaub ausgeglichen oder aber ausbezahlt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitsvertrag klare Bestimmungen zur Vergütung von Überstunden entweder in Form zusätzlicher freier Tage oder einer finanziellen Entschädigung enthält und festlegt, wie dies gestaltet wird.

Für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren darf die Arbeitszeit an Schultagen höchstens 2 Stunden und an schulfreien Tagen höchstens 7 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 35 Stunden nicht überschreiten.

15- bis 17-Jährige, die noch der Unterrichtspflicht unterliegen, dürfen an Tagen, die keine Schultage sind, acht Stunden am Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei in Wochen mit Schultagen 12 Stunden und in Wochen ohne Schultage 40 Stunden nicht überschreiten.

Die Arbeitszeit für 15- bis 17-Jährige, die nicht mehr der Unterrichtspflicht unterliegen, darf die üblichen Arbeitszeiten für Erwachsene in demselben Beruf nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf jedoch niemals acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche überschreiten.

 

Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit usw.)

 

Die gesetzlichen Feiertage in Dänemark sind die von der dänischen Volkskirche anerkannten Feiertage. Diese sind: Neujahrstag (1. Januar), Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Buß- und Bettag (4. Freitag nach Ostern), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, erster Weihnachtstag (25. Dezember) und zweiter Weihnachtstag (26. Dezember).

Laut den meisten Tarif- und Arbeitsverträgen sind diese Tage für die Beschäftigten arbeitsfrei, es sei denn, der normale Arbeitsablauf oder die Art der Arbeit lassen dies nicht zu.

Neben diesen gesetzlichen Feiertagen gibt es in Dänemark auch noch einige inoffizielle Feiertage, die für viele ebenfalls arbeitsfrei sind. Hierzu gehören u. a. der dänische Verfassungstag (5. Juni), Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Inwieweit Sie an diesen Tagen frei haben, hängt von Ihrem Arbeitsplatz und ggf. vom Tarifvertrag ab.

Urlaub

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf 5 Wochen vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub, sofern Sie das gesamte Kalenderjahr vor dem Urlaubsjahr gearbeitet haben. Der von Ihnen erworbene Urlaubsanspruch wird entweder in Form einer Lohn- oder Gehaltsfortzahlung und Urlaubszulage während des Urlaubs oder in Form von Urlaubsgeld ausbezahlt.

Haben Sie nach dieser Formel keinen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub erworben, dürfen Sie sich trotzdem bis zu 5 Wochen freinehmen, bekommen jedoch in diesem Fall nicht alle Urlaubstage vom Arbeitgeber vergütet.

Am 1. September 2020 ist eine neue Urlaubsregelung in Kraft getreten. Gemäß der neuen Urlaubsregelung können Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche über einem Zeitraum von 12 Monaten (das „Urlaubsjahr“) zugleich erwerben und in Anspruch nehmen. Das heißt beispielsweise, dass Urlaubsansprüche, die im Februar erworben wurden, bereits im März desselben Jahres in Anspruch genommen werden können. Arbeitnehmer können ihre Urlaubsansprüche jedoch noch weitere 4 Monate in Anspruch nehmen, sodass diese 16 Monate lang gelten (Urlaubsnahmefrist).

Urlaubsansprüche werden laufend vom 1. September bis zu 31. August des Folgejahres (12 Monate) erworben, wobei pro Beschäftigungsmonat 2,08 bezahlte Urlaubstage erworben werden. Jeder Arbeitnehmer erwirbt pro Jahr Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub. Sofern nicht anders mit dem Arbeitgeber vereinbart, können nur bereits erworbene Urlaubstage in Anspruch genommen werden.

Der Urlaub kann vom 1. September bis zum 31. Dezember des Folgejahres (16 Monate) genommen werden. Arbeitnehmer sind weiterhin berechtigt, im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September drei Wochen zusammenhängenden Urlaub (Haupturlaub) zu nehmen. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Urlaubsjahr.

Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub

Alle schwangeren Frauen haben Anspruch auf vier Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt eines Kindes sowie 14 Wochen nach der Geburt. Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, die binnen 14 Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden müssen. Während dieser insgesamt 20 Wochen können die Eltern Elterngeld beziehen, sofern sie die Bedingungen dafür erfüllen.

Nach den ersten 14 Wochen Mutterschaftsurlaub darf jeder Elternteil bis zu 32 Wochen Elternurlaub nehmen. Zusammen haben die Eltern Anspruch auf 32 Wochen Elterngeld. Väter können diesen Urlaub auch ohne Weiteres innerhalb der ersten 14 Wochen nach der Geburt antreten.

Jeder Elternteil darf den Elternurlaub um acht Wochen verlängern. Arbeitende Elternteile haben jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine Verlängerung des Urlaubs um bis zu 14 Wochen zu entscheiden. Es ist nicht möglich, den Elternurlaub um eine andere Wochenzahl als acht oder 14 Wochen zu verlängern.

Im Falle einer Verlängerung kann auf borger.dk (nur auf Dänisch) ein Antrag auf Auszahlung eines herabgesetzten Elterngeldes gestellt werden; insgesamt kann maximal ein Betrag ausgezahlt werden, der 32 Wochen vollem Elterngeld entspricht.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeit wieder aufzunehmen und bis zu 32 Wochen Elternurlaub zu verschieben. Der verschobene Urlaub kann bis zum Erreichen des neunten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Elternurlaub zu verlängern, können Sie ihn nicht verschieben.

Für Adoptiveltern gelten generell die gleichen Rechte wie für leibliche Eltern.

Für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Selbständige und Studenten/Ausbildungsabsolventen bestehen abweichende Regelungen.

Bei Fragen zur Elternurlaubsregelung können Sie sich an die nationale Auszahlungsbehörde „Udbetaling Danmark“ wenden.

 

Lebensbedingungen

Überblick über die Lebensbedingungen in Europa

 

Lebensqualität – ganz oben auf der Prioritätenliste der sozialpolitischen Agenda der EU

Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, zum Beispiel von hochwertigen Gesundheitsdiensten, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder einer guten Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürger. Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung zu begegnen.

Beschäftigung in Europa

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu gehören auch der Europäische Beschäftigungsdienst (European Employment Service – EURES) und das Programm PROGRESS (2007-2013). Letzteres wird alle bereits bestehenden Gemeinschaftsprogramme und Haushaltslinien in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Eingliederung, Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung von Diskriminierung ersetzen.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union

Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürger und ist daher für alle Europäer von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die EU-Bürger verlangen zunehmend nach Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Gesundheitsdienste. Sie fordern einen schnellen und einfachen Zugang zu medizinischer Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die EU-Gesundheitspolitik zielt darauf ab, diesen Bedürfnissen zu entsprechen.

Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Europäischen Union wurden in den gemeinschaftlichen Gesundheitsprogrammen und Strategien verankert.

Das laufende EU-Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit soll die Fähigkeit der EU, auf grenzübergreifende Gesundheitsgefahren zu reagieren, und den Informations- und Wissensstand über die jüngsten Entwicklungen des öffentlichen Gesundheitswesens verbessern. Für den Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz wurde eine neue Strategie erarbeitet, die der Notwendigkeit eines verbesserten Gesundheitsschutzes der Bürger und der Verbreitung von Informationen über Gesundheitsfragen verstärkt Rechnung trägt.

Allgemeine Bildung in der EU

Die allgemeine Bildung ist in Europa tief verwurzelt und sehr vielfältig. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitiken und ‑strukturen in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten unbedingt gewahrt werden und gleichzeitig die Interaktion zwischen den Bildungs-, Berufsbildungs- und Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.

Mit der Einleitung des Programms Erasmus, das häufig als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU bezeichnet wird, wandte sich im Jahr 1986 das bis dahin auf den Informationsaustausch gerichtete Interesse dem Studentenaustausch zu.

Die Erfahrung aus einem Vierteljahrhundert wurde im Programm Sokrates konsolidiert und weiterentwickelt, das alle Bildungsbereiche – für alle Altersgruppen und Qualifikationsniveaus – umspannt.

Um die Einführung europäischer Studien in Universitäten zu erleichtern, unterstützt die Kommission auch die Aktion Jean Monnet, die finanzielle Starthilfen für die Einrichtung von Jean Monnet-Lehrstühlen, ständigen Vorlesungen und europäischen Modulen in den Fachbereichen Gemeinschaftsrecht, Europäische Wirtschaft, Politische Studien über das europäische Aufbauwerk und Geschichte der europäischen Integration gewährt. Die Aktion Jean Monnet unterstützt darüber hinaus die Einrichtung europäischer Jean Monnet-Wissenschaftszentren.

Verkehr in der EU

Der Verkehr war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.

Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich produziert der Verkehrssektor 10 % des anhand des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gemessenen Vermögens der EU. Von diesem Sektor hängen über 10 Millionen Arbeitsplätze ab.

Der Schengen-Raum

Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt, und es wurde eine einheitliche Außengrenze geschaffen, an der die Kontrollen für alle Unterzeichner von Schengen nach einem gemeinsamen Regelwerk durchgeführt werden.

Bis dato haben 13 EU-Mitgliedstaaten das Schengener Übereinkommen unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland und Schweden. Dänemark hat das Übereinkommen zwar unterzeichnet, kann jedoch bei jeder neuen Entscheidung im Zuge dieses Übereinkommens entscheiden, ob es sie anwenden wird oder nicht. Die Drittstaaten Island, Norwegen und die Schweiz haben das Durchführungsübereinkommen ebenfalls unterzeichnet, wobei jedoch die Schweiz die Bestimmungen derzeit noch nicht anwendet.

Luftverkehr

Der europäische Binnenmarkt für den Luftverkehr hat zu einem Rückgang der Flugpreise, einem größeren Angebot von Fluggesellschaften und verbesserten Dienstleistungen für Passagiere geführt. Darüber hinaus hat die EU zur Gewährleistung der fairen Behandlung von Fluggästen eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen.

Fluggastrechte

Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Gepäck, Verspätungen und Annullierungen, der Verweigerung der Beförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge ab Flughäfen in EU-Ländern oder nach EU-Flughäfen ab einem Drittland, die von einer Fluggesellschaft aus einem Mitgliedstaat durchgeführt werden.

Eisenbahnverkehr

Das europäische Eisenbahnverkehrssystem ist geprägt von zahlreichen Hindernissen für die Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze. Unterschiedliche Spurweiten, verschiedene Systeme für die Stromversorgung sowie erhebliche Unterschiede in der Organisation der Eisenbahnverkehrsmanagementsysteme verursachen beträchtliche Verzögerungen an den Grenzübergängen und damit zusätzliche Kosten. Folglich hat die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs in den letzten Jahren zum Beispiel gegenüber dem Straßenverkehr nachgelassen.

Um die bestehenden Probleme zu meistern, hat die Europäische Gemeinschaft im Rahmen ihrer gemeinsamen Verkehrspolitik Rechtsvorschriften verabschiedet, um den Weg für die schrittweise Schaffung eines sowohl rechtlich als auch technisch integrierten europäischen Eisenbahnraums zu ebnen.
Umfangreiche Finanzmittel fließen in transeuropäische Projekte wie die Bahnverbindungen von Lyon zur polnisch-ukrainischen Grenze, von Berlin nach Palermo, von Paris nach Bratislava und von Warschau nach Helsinki. Auf der Strecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam und durch den Südwesten Europas von Lissabon nach Bordeaux sind neue internationale Hochgeschwindigkeitsverbindungen geplant.

 

Verkehrswesen

 

Binnenverkehr:

Das öffentliche Verkehrswesen wird vom Staat verwaltet, der für den landesweiten Eisenbahnverkehr zuständig ist (DSB), sowie von den Regionen und Gemeinden, in deren Ressort der regionale und örtliche Personennahverkehr fällt.

Im Großraum Kopenhagen bestehen ein lokales S-Bahnnetz („S-tog“) sowie eine U-Bahn („Metro“).

Das Straßennetz umfasst 71 000 km und fällt hauptsächlich in die Zuständigkeit der Gemeinden. Für die Benutzung wird keine Maut erhoben. 

Seit 1998 nimmt die Brücke über den Großen Belt („Storebæltsbroen“), die die Inseln Seeland und Fünen miteinander verbindet, in den Verkehrsströmen zwischen Ost- und Westdänemark eine vorherrschende Stellung ein. Die Fahrt über die Brücke ist mautpflichtig. Bedingt durch die geografischen Gegebenheiten und die vielen Inseln gibt es in Dänemark zahlreiche Fährverbindungen, mit denen die kleineren Inseln erreicht werden können.

Das Fahrrad ist in Dänemark ein beliebtes Verkehrsmittel. Vor allem in den größeren Städten wird viel Fahrrad gefahren. Dänemark verfügt über ein gut ausgebautes und flächendeckendes Radwegenetz.

Internationaler Verkehr:

In Dänemark gibt es vier Flughäfen mit internationalem Linienflugverkehr. Die größten davon sind der Flughafen Kastrup in der Nähe von Kopenhagen und der Flughafen Billund in Mitteljütland.

Darüber hinaus bestehen internationale Zugverbindungen zwischen Dänemark und mehreren europäischen Ländern, u. a. Schweden, Deutschland und den Niederlanden. Weitere Informationen über internationale Zugverbindungen finden Sie bei den Dänischen Staatsbahnen DSB.

 

Politik, Verwaltung, Recht

 

Verfassung:

Grundlage der dänischen Demokratie ist die Verfassung, das Grundgesetz (Grundloven). Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf eines Volksentscheids.

Das Grundgesetz enthält eine Reihe grundlegender Rechtsvorschriften für die Verwaltung des Staates und sichert den Bürgern verschiedene Rechte und Freiheiten zu. Das Grundgesetz sichert den Schutz des Privateigentums, die freie Religionsausübung, die Vereinigungsfreiheit, das Demonstrationsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung, sei es in mündlicher, schriftlicher oder anderer Form.

Meinungsfreiheit bedeutet, dass Sie in Dänemark ungehindert veröffentlichen können, was Sie meinen und denken, allerdings unter Beachtung der Gesetze und Rechtsprechung. Sie können sich jedoch strafbar machen, wenn Sie die Ehre anderer Menschen kränken oder eine andere Person zum Beispiel wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Glaubens bedrohen oder verunglimpfen.

Regierung:

Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt übt die Königin zusammen mit dem Parlament – dem Folketing – aus, während die ausübende Gewalt grundsätzlich bei der Königin und die juristische Gewalt bei den Gerichten liegt. Allerdings wurde die ausübende Gewalt der Königin auf die Regierung übertragen, die wiederum dem Folketing gegenüber verantwortlich ist. Alle Gesetze werden im Folketing diskutiert und von diesem eigenständig verabschiedet, benötigen jedoch zur Gültigkeit die königliche Unterschrift.

Grönland und die Färöer haben eine Selbstverwaltung und gehören nicht der EU an. Grönland erhielt im Jahr 1979 das Recht auf Selbstverwaltung und nach der Wahl im November 2008 das Recht auf erweiterte Selbstverwaltung, das seit dem 21. Juni 2009 gilt. Den Färöern wurde die Selbstverwaltung im Jahre 1948 zuerkannt.

Im Folketing, dem dänischen Parlament, werden die Gesetze behandelt und verabschiedet, die für Dänemark gelten. Dem Folketing gehören 179 Volksvertreter einer Vielzahl politischer Parteien an, darunter zwei Vertreter der Färöer und zwei aus Grönland. Die Mitglieder des Folketings werden für jeweils vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident kann das Folketing jedoch vor Ablauf einer vierjährigen Wahlperiode auflösen und Neuwahlen ausschreiben.

Dänemark ist in 98 Gemeinden untergliedert, die abgesehen von den Großstädten zumeist etwa 20 000 bis 90 000 Einwohner haben. Die Gemeinden halten eigenständige Wahlen ab und erheben selbst Steuern, aus denen etwa die Hälfte der öffentlichen Ausgaben bestritten wird.

Die Gemeinden tragen den Hauptteil der Maßnahmen zur sozialen Sicherung und öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger sowie eine Reihe von Leistungen im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung.

In ihren Aufgabenbereich fallen z. B. Kinderbetreuungsangebote, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Betreuungsangebote für ältere Menschen, häusliche Pflege und Beschäftigungsmaßnahmen, aber auch die Auszahlung von Sozialhilfe usw.

Der Betrieb des örtlichen Schulwesens, sowohl der allgemeinen Gesamtschulen als auch der meisten Schulen der Sekundarstufe II, liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Gemeinden. Ferner obliegen den Gemeinden zahlreiche Aufgaben u. a. in den Bereichen Umweltschutz und Verkehr.

Dänemark ist darüber hinaus in fünf übergeordnete Regionen eingeteilt, die für das Gesundheitswesen zuständig sind, u. a. für die Krankenhäuser, die Psychiatrie sowie die Krankenversicherung, einschließlich der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte. Die Regionen sind überdies für eine Reihe von bereichsübergreifenden Umweltschutz- und Verkehrsaufgaben zuständig.

Im dänischen Rechtswesen gibt es drei Instanzen: Die 24 Amtsgerichte („byretter“), die zwei Landgerichte („landsretter“) und den obersten Gerichtshof („højesteret“). Alle Anwälte sind zum Amtsgericht zugelassen; dagegen bedarf es einer besonderen Genehmigung, um vor dem Landgericht oder dem obersten Gerichtshof auftreten zu dürfen.

Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens können Sie das Besondere Klagegericht („Den Særlige Klageret“) anrufen. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem abgeschlossenen Verfahren neue Erkenntnisse aufgetaucht sind.

Der Ombudsmann des Folketings behandelt Beschwerden über öffentliche Verwaltungsorgane. Er kann auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten und allgemeine Prüfungen der Sachbearbeitung einer Behörde veranlassen.

 

Einkommen und Steuern

 

Wer in Dänemark arbeitet, muss vom ersten Tag an in Dänemark Steuern zahlen. Dies gilt auch für befristet beschäftigte Arbeitnehmer wie Saisonarbeiter und Handwerker. Je nach der persönlichen und wirtschaftlichen Zugehörigkeit des Steuerpflichtigen kann es sich um verschiedene Arten der Steuerpflicht handeln.

Ebenso wie in den anderen skandinavischen Ländern ist in Dänemark die Steuerlast hoch, was jedoch u. a. durch den hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat bedingt ist.

Die entrichteten Steuern werden u. a. für die Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, kostenloser Ausbildung, kostenloser medizinischer Versorgung, Krankenhäusern und ähnlichen Leistungen verwendet, die in anderen Ländern durch Versicherungen finanziert werden.

Die Steuern unterscheiden sich je nach der Höhe Ihres Einkommens und der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Es wurde jedoch eine Obergrenze für die Besteuerung festgelegt, über der Sie keine Steuern zahlen müssen. Diese liegt im Jahr 2020 bei 52,06 % des persönlichen Einkommens.

Darüber hinaus ist eine Arbeitsmarktabgabe in Höhe von 8 % des Arbeitseinkommens in Form von Lohn/Gehalt oder Gewinn bei selbstständiger Tätigkeit zu entrichten.

Grundsätzlich haben alle Lohn- und Gehaltsempfänger Anspruch auf einen persönlichen Grundfreibetrag, der nicht besteuert wird. Darüber hinaus werden Beschäftigungsfreibeträge und ein Arbeitsfreibetrag gewährt, der ebenfalls nicht besteuert wird, wenn man ein arbeitsmarktabgabepflichtiges Lohn- oder Gehaltseinkommen oder einen arbeitsmarktabgabepflichtigen Unternehmensgewinn bezieht. Der Beschäftigungsfreibetrag beläuft sich im Jahr 2020 auf 10,50 % und kann höchstens 39 400 DKK betragen, während sich der Arbeitsfreibetrag im Jahr 2020 auf 4,5 % der Einkünfte über 195 800 DKK beläuft und höchstens 2 600 DKK betragen kann. Die geltenden Steuertarife und -sätze finden Sie unter skat.dk.

Sozialabgaben sind in der nationalen Einkommensteuer enthalten und werden nicht getrennt erhoben.

In Dänemark wird auf Waren und die meisten Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer von 25 % erhoben.

Wenn Sie in Dänemark eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzen, müssen Sie dafür Grundsteuer („grundskyld“) und Immobilienwertsteuer („ejendomsværdiskat“) entrichten. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Sie auf den Grundwert an die Gemeinde zahlen. Der Grundwert ist der Wert des Grundstücks in unbebautem Zustand. Die jeweilige Gemeinde legt den Satz fest und erhebt die Steuer zweimal pro Jahr. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuer haben, wenden Sie sich an den Bürgerdienst der Gemeinde, in der Ihre Immobilie liegt. Die Immobilienwertsteuer ist eine Steuer, die Sie als Immobilienbesitzer auf Ihren Immobilienwert an den Staat entrichten. Der Immobilienwert ist der Wert der Immobilie mit Grundstück und Gebäuden. Die Immobilienwertsteuer beträgt 1 % des Immobilienwerts bis 3 040 000 DKK und 3 % des darüber hinausgehenden Wertes.

Für ausländische Wissenschaftler und Hochverdiener in Unternehmen gelten gesonderte Steuerregelungen. Angehörige dieser Gruppen können sich unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von maximal 84 Monaten mit 32,84 % ihres Gehalts (Gehalt, Urlaubsgeld, Honorar, Tantiemen, Provision und dergleichen, der Wert des Dienstfahrzeuges und kostenfreier Telefonate einschließlich Datenkommunikationsverbindungen sowie vom Arbeitgeber bezahlte Gesundheitsbehandlungen und dergleichen) ohne Abzüge besteuern lassen, anstatt den allgemeinen Steuersatz anzuwenden. Diese 84 Monate können auf mehrere Zeiträume verteilt werden.

Die Höhe des Lohns oder Gehalts in Dänemark hängt davon ab, von welchem Tarifvertrag der Arbeitnehmer erfasst wird oder ob er eine individuelle Vereinbarung geschlossen hat.

Im Jahr 2017 hatte der durchschnittliche dänische Bürger über 14 Jahre ein jährliches Bruttoeinkommen von 326 048 DKK. Nach Abzug von Steuern, Zinsaufwendungen und Unterhaltszahlungen stand dem Durchschnittsdänen ein verfügbares Einkommen von 235 312 DKK zur Verfügung. (Quelle: Statistisches Amt Dänemarks).

Um in Dänemark Lohn oder Gehalt ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie sich als Steuerzahler registrieren lassen und eine Steuerkarte haben. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben und die Registrierung als Steuerzahler finden Sie auf der Website von SKAT.

Beim Wegzug aus Dänemark müssen Sie die dänische Zoll- und Steuerverwaltung (SKAT) hiervon in Kenntnis setzen, damit Sie als Steuerzahler abgemeldet werden und die Zoll- und Steuerverwaltung eventuelle ausstehende Salden abrechnen kann. Die entsprechenden Formulare und Leitfäden finden Sie auf der Website von SKAT.

 

Lebenshaltungskosten

 

Mit einem Preisniveau von 39 % über dem EU-28-Durchschnitt hat Dänemark bei weitem die höchsten Verbraucherpreise in der EU. Nur in den EFTA-Ländern Island, der Schweiz und Norwegen sind die Preise noch höher. Ein Großteil der Ausgaben einer Familie entfallen auf die Wohnung. Vor allem in den größeren Städten können die Preise für Wohnraum recht hoch ausfallen.

Gleichzeitig sind jedoch auch die Löhne und Gehälter vergleichsweise hoch, und viele Leistungen im dänischen Wohlfahrtssystem sind kostenlos, so z. B. ärztliche Behandlung und Ausbildung.

Die Kosten für eine typische dänische Familie (2 Erwachsene und Kinder) verteilen sich wie folgt:

Ausgaben

Prozentualer Anteil

Lebensmittel, Genussmittel, Tabakwaren*

14,6

Kleidung und Schuhe

4,3

Wohnung, Strom und Heizung**

29,3

 

 

Verkehr und Kommunikation

15,0

Freizeit, Kultur und Unterhaltung

14,3

Sonstiger Verbrauch***

22,5

* Einschl. alkoholischer Getränke.

** Einschl. Miete, Wasserverbrauch, Strom, Heizung, Gas, Möbel, allgemeiner Wohnungsausstattung sowie Instandhaltung.

*** Einschl. Ausgaben für Unterricht, Kinderbetreuung, Gaststätten und Hotels, verschiedener Dienstleistungen, Versicherungen usw.

Quelle: Statistisches Amt Dänemarks, „Danmark i tal 2019“

 

Wohnung

 

Der Großteil der ausländischen Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Mietwohnung, insbesondere wenn der Aufenthalt in Dänemark nur von kürzerer Dauer ist. Je nach den finanziellen Möglichkeiten und der Dauer des Aufenthalts können Sie jedoch auch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim vollständig oder teilweise kaufen.

Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter in der Regel eine Kaution und bis zu 3 Monate Mietvorauszahlung. Eine Kaution entspricht oft bis zu 3 Monatsmieten und ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter zur Deckung der beim Auszug anfallenden Kosten.

Es wird dringend empfohlen, beim Abschluss eines Mietvertrags einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dient jedoch im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter als Nachweis für die vereinbarten Bedingungen. Der Mietvertrag sollte Angaben zur hinterlegten Kaution und Mietvorauszahlung, zum monatlichen Mietbetrag, zur Zahlung von Nebenkosten (Heizung, Wasser und Strom), zu den Bestimmungen zur Haustierhaltung, zur Kündigung und zu einer eventuellen zeitlichen Begrenzung des Mietverhältnisses enthalten.

Einen Mustervertrag können Sie von der Website für Verkehr, Bauwesen und Wohnen herunterladen. (nur auf Dänisch)

Mehr zum Thema Mietwohnungen finden Sie unter „Umzug in ein anderes Land – Wohnungssuche“.

Wenn Sie in Dänemark eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung kaufen möchten, wird der Kauf für gewöhnlich über einen Immobilienmakler abgewickelt. Eine Genossenschaftswohnung („andelsbolig“) ist eine besondere Wohnungsform, bei der Sie einen Anteil an einer Genossenschaft und damit das Nutzungsrecht an einer Wohnung erwerben.

Der Immobilienmakler besitzt in der Regel eingehende Kenntnisse über eine oder mehrere Wohngegenden und kann Ihnen nicht nur helfen, die passende Wohnung zu finden, sondern berät Sie auf Wunsch auch zu allen praktischen Aspekten des Wohnungskaufs.

Ebenso empfiehlt es sich, mit einem Immobilienanwalt Kontakt aufzunehmen, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung zu kaufen. Ein Immobilienanwalt vertritt Ihre Interessen als Käufer und kann Ihnen bei der Regelung aller juristischen Einzelheiten im Zusammenhang mit einem Wohnungskauf behilflich sein. Ein Verzeichnis der unabhängigen Immobilienanwälte finden Sie auf der Website des Verbands der dänischen Immobilienanwälte.

Näheres erfahren Sie unter www.workindenmark.dk, wo Sie Informationen über Aufenthalt, Wohnungssuche usw. finden.

 

Gesundheitssystem

 

Alle Personen, die in Dänemark einen festen Wohnsitz nehmen und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, haben Anspruch auf Leistungen aus der dänischen Krankenversicherung.

Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohngemeinde sind Sie automatisch krankenversichert. Sie erhalten eine gelbe Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) und können das Gesundheitssystem in vollem Umfang im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes nutzen.

Die Gesundheitskarte sollten Sie bei sich haben, wenn Sie einen Arzt, einen Facharzt, einen Zahnarzt, einen Dentalhygieniker, einen Krankengymnasten, einen Fußtherapeuten, einen Chiropraktiker, einen Psychologen, eine Apotheke, ein Krankenhaus oder die Gemeinde aufsuchen.

Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie gleichzeitig gehalten, einen Hausarzt zu wählen. Ihr Hausarzt ist Ihre erste Anlaufstelle im dänischen Gesundheitssystem, der sowohl vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen durchführt, rezeptpflichtige Medikamente verschreibt als auch sich ggf. um die Überweisung an einen Facharzt oder ein Krankenhaus kümmert.

Im Krankheitsfall sollten Sie nach Möglichkeit immer zuerst versuchen, mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu treten.

Falls Sie außerhalb der Sprechstunde Ihres Hausarztes krank werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen diensthabenden Notarzt in Ihrer Region zu wenden. Den diensthabenden Notarzt in Ihrer Region („lægevagt“) finden Sie hier (nur auf Dänisch).

Wenn Sie Zeuge eines Unfalls mit einem oder mehreren Schwerverletzten werden, oder bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit oder Ohnmachtsanfällen fordern Sie unter der Notrufnummer 1-1-2 telefonisch einen Krankenwagen an.

Eine Notfallambulanz ist eine Alternative zur Notaufnahme bei kleineren Verletzungen, die Sie selbst nicht behandeln können.

Beachten Sie bitte, dass Sie in mehreren Regionen zunächst telefonischen Kontakt aufnehmen müssen, bevor Sie sich zur Notaufnahme/Notfallambulanz begeben. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten von Notaufnahmen finden Sie auf dieser Seite.

Die Behandlung durch Ihren Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt, in der Notaufnahme und Krankenhäusern wird durch die öffentliche Krankenversicherung abgedeckt. Sie müssen hierfür keine weiteren Gebühren entrichten.

Rezeptpflichtige Medikamente bezahlen Sie selbst, doch kann die Krankenversicherung je nach Umfang Ihrer jährlichen Ausgaben für Medikamente einen Zuschuss in Höhe eines variablen Prozentsatzes des Medikamentenpreises gewähren.

Zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen werden durch die Krankenversicherung nur zum Teil abgedeckt. In diesen Fällen tragen Sie also einen Teil der Ausgaben für die Behandlung selbst, und die Krankenversicherung zahlt Ihnen einen Zuschuss, der je nach Art der betreffenden Behandlung unterschiedlich hoch ausfällt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung beispielsweise bei Sygeforsikring Danmark abzuschließen, die Ihnen zusätzliche Zuschüsse für zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen zahlt. Weitere Informationen über Sygeforsikring Danmark finden Sie hier (nur auf Dänisch).

 

Bildungssystem

 

Ausbildungen in Dänemark werden hauptsächlich kostenlos angeboten und werden aus Steuermitteln finanziert.

Ausländer müssen vergleichbare Prüfungen bestanden haben, die ihnen im Herkunftsstaat den Zugang zu einem entsprechenden Ausbildungs- oder Studiengang eröffnen, und die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

Alle dänischen Bildungsgänge von der Primarstufe und Sekundarstufe bis hin zum Promotionsstudium sind in den gemeinsamen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) eingeordnet, der den grenzüberschreitenden Vergleich von Bildungsniveaus in der EU ermöglicht. Weitere Informationen über den EQR finden Sie hier.

Kinderbetreuung vor der Einschulung

Da in Dänemark für gewöhnlich beide Elternteile berufstätig sind, gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Kinderbetreuungsangeboten mit niedrigen Gebühren. 

Die öffentlichen Kinderbetreuungsangebote werden von den Gemeinden unterhalten und umfassen u. a. Kinderkrippen, Kindergärten oder kommunale Tagesmütter. Auskünfte über örtliche Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zehnjährige Gesamtschule (EQR 1+2)

Kinder, die in Dänemark leben, haben Anspruch auf Unterricht in einer zehnjährigen allgemeinen Gesamtschule („grundskole“), die die Primarstufe und die Sekundarstufe I umfasst.

Alle in Dänemark wohnhaften Kinder unterliegen einer zehnjährigen Unterrichtspflicht, die im August des Kalenderjahres eintritt, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.

Fast 80 % aller dänischen Kinder besuchen eine allgemeine Gesamtschule („folkeskole“), deren Unterricht kostenlos ist. Die Folkeskole ist die öffentliche Gesamtschule der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die eine obligatorische Vorschulklasse und die Klassen 1 bis 9 sowie eine freiwillige 10. Klasse umfasst. Da in Dänemark keine Schulpflicht besteht, können Sie frei wählen, ob Sie Ihr Kind auf die öffentliche Folkeskole oder eine Privatschule schicken möchten oder ob es stattdessen Hausunterricht erhalten soll.

Efterskole – Internatsschule für die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 (EQR 1+2)

Die Abgangsklassen der Folkeskole, d. h. die Jahrgangsstufen 8, 9 oder 10, können auch eine Efterskole besuchen, eine Internatsschule für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren mit Schwerpunkt auf Lebenskunde, Bürgerkunde und demokratische Bildung. Die Jugendlichen können aus einem breit gefächerten Angebot an Sport-, Musik-, Kunstfächern usw. auswählen.

Bildungsgänge der Sekundarstufe II (EQR 4)

Ein Bildungsgang in der Sekundarstufe II kann unmittelbar im Anschluss an die 9. oder 10. Klasse begonnen werden und zielt darauf ab, Jugendliche auf einen tertiären Bildungsgang vorzubereiten, beispielsweise auf ein Hochschulstudium.

Es gibt vier verschiedene Bildungsgänge in der Sekundarstufe II, die alle den Zugang zum tertiären Bildungsbereich eröffnen: STX (allgemeine Hochschulreife; 3 Jahre), HF (Hochschulvorbereitungskolleg; 2 Jahre), HHX (kaufmännische Hochschulreife; 3 Jahre) und HTX (technische Hochschulreife, 3 Jahre).

Unterrichtssprache in den Bildungsgängen der Sekundarstufe II ist in der Regel Dänisch. 

Einige Schulen bieten aber auch Unterricht in englischer, deutscher und französischer Sprache an, so z. B. den International-Baccalaureate-Bildungsgang (IB-Programm).

Berufliche Ausbildungsgänge (EQR 3+4+5)

Ein beruflicher Ausbildungsgang („erhvervsuddannelse“) kann direkt im Anschluss an die 9. oder 10. Klasse begonnen werden. Es handelt sich dabei um eine berufspraktische Ausbildung, die sowohl schulische Ausbildungsblöcke an einer Berufsschule als auch betriebliche Ausbildungsabschnitte in einem Unternehmen umfasst. 

Berufliche Ausbildungsgänge werden sowohl in den traditionellen Handwerksberufen angeboten als auch in zahlreichen anderen Branchen, beispielsweise im Handel und im Dienstleistungsgewerbe, in der Landwirtschaft und im technischen Bereich.

Berufsakademieausbildungen (EQR 5)

Eine Berufsakademieausbildung ist ein berufsqualifizierender Kurzstudiengang, der im Normalfall ca. zwei Jahre dauert.

Die Ausbildung ist auf bestimmte Branchen und Berufe in den Bereichen Technik, Gesundheitswesen, Betriebswirtschaft usw. ausgerichtet und kombiniert Berufspraktika mit schulischen Unterrichtsblöcken.

Berufsbezogener Bachelor (EQR 6)

Eine berufsbezogene Bachelorausbildung („professionsbachelor“) ist ein berufsqualifizierender Studiengang mittlerer Dauer. Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und ist oft auf eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf ausgerichtet, beispielsweise Erzieher, Lehrer, Krankenschwester oder Ähnliches. Ein berufsbezogener Bachelorstudiengang dauert dreieinhalb Jahre, einschließlich eines mindestens halbjährigen Praktikums.

Universitätsstudiengänge (EQR 6+7)

Bachelor- und Masterstudiengänge sind wissenschaftsbasierte Studiengänge, die von Universitäten, Wirtschaftshochschulen und ähnlichen Einrichtungen angeboten werden. Studiengänge werden in den übergreifenden Fachbereichen Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften, technische Wissenschaften, Geisteswissenschaften, Theologie und Gesellschaftswissenschaften angeboten.

Ein Bachelorstudium (bacheloruddannelse) dauert 3 Jahre. Ein Masterstudium (kandidatuddannelse) ist ein auf dem Bachelor aufbauender Aufbaustudiengang, der für gewöhnlich in 2 Jahren absolviert wird.

 

Kulturelles und gesellschaftliches Leben

 

Dänen gehen einer breiten Palette von Freizeitbeschäftigungen nach. Hierzu gehören u. a. musikalische Betätigungen, Theatervorstellungen, Kinobesuche, Museen und Ausstellungen, Vorträge, Abendkurse, Sport und eine große Zahl von Vereinen.

Vereine organisieren sowohl gesellschaftliche als auch kulturelle Aktivitäten, und für alle erdenklichen Interessen und Hobbys gibt es Vereine, in denen Sie Gleichgesinnte finden werden.

Fußball ist der Nationalsport. Ebenfalls beliebt sind Handball, Schwimmen, Segeln und Radfahren. Einen Sportverein in Ihrer Nähe finden Sie u. a. auf der Website des Dänischen Sportbundes DGI.

Literatur spielt im dänischen Kulturleben eine sehr wichtige Rolle, und insbesondere Kriminalromane aus den nordischen Ländern erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Bibliotheken gibt es in den meisten Städten und dienen dort auch häufig als örtliche Kulturzentren. Ihre örtliche Bibliothek finden Sie hier.

Auch dänische Film- und Fernsehproduktionen haben in den letzten Jahren zunehmenden internationalen Ruhm und Anerkennung gewonnen, und viele Dänen gehen sehr gerne ins Kino.

Außerdem verfügt Dänemark über ein landesweites Radwegenetz, und das Fahrrad ist ein beliebtes Verkehrsmittel, insbesondere in den Großstädten, aber auch für längere Fahrradtouren während der Ferien. Weitere Informationen über Radfahren in Dänemark finden Sie hier.

Dänen sind in der Regel recht locker und umgänglich. Sie reden sich mit Vornamen an und duzen sich, anstatt die förmlichere Anredeform „De“ („Sie“) zu benutzen.

Dänischkenntnisse sind prinzipiell von Vorteil, obwohl Dänen in der Regel eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen und verstehen, in erster Linie Englisch.

In größeren Unternehmen sind dagegen Englisch oder andere größere Sprachen als Arbeitssprachen relativ weit verbreitet.

In dänischen Unternehmen herrschen überwiegend relativ flache Organisationsstrukturen vor. An vielen Arbeitsplätzen herrscht zwischen Kollegen und zumeist auch zwischen der Unternehmensleitung und den Beschäftigten ein informeller und direkter Umgangston. Man spricht sich mit Vornamen an, duzt sich und tauscht oft Überlegungen und sowohl positive als auch negative Kritik untereinander aus.

 

Privatleben (Geburt, Hochzeit, Todesfälle)

 

Schwangere mit festem Wohnsitz in Dänemark können kostenlos in einem Krankenhaus unter Aufsicht von Ärzten und Hebammen entbunden werden. Im Normalfall wird eine Geburt durch eine Hebamme angemeldet. Wenn bei der Geburt keine Hebamme dabei ist, müssen Eltern die Geburt beim Gemeindebezirk anmelden, in dem die Mutter lebt. Für Kinder, die zu Hause geboren werden, gelten jedoch besondere Regeln, wenn die Mutter des Kindes in Südjütland (Sønderjylland) lebt. Dort muss die Geburt bei der Gemeinde angemeldet werden, unabhängig davon, ob eine Hebamme zugegen war oder nicht.

Nach der Geburtsanmeldung bekommt das Kind eine Personenkennnummer (CPR-Nummer).

Ein neugeborenes Kind muss binnen der ersten sechs Monate nach der Geburt sowohl einen Vornamen als auch einen Nachnamen erhalten. Die Namensgebung kann auf elektronischem Wege über das Portal borger.dk (nur auf Dänisch) vorgenommen werden, sofern die Namensgebung vor der Taufe erfolgen oder das Kind nicht getauft werden soll. Wenn das Kind in der dänischen Volkskirche oder einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft getauft werden soll, kümmert sich in der Regel der Pfarrer bzw. Geistliche um die Anmeldung der Namensgebung. Eine Ausnahme bildet die Namensanmeldung von in Südjütland geborenen Kindern, da die Namensgebung dort bei der Gemeinde angemeldet werden muss, in der die Geburt des Kindes registriert wurde.

Kindstaufen sind in Dänemark freiwillig.

Das Kind erhält bei der Geburt automatisch die dänische Staatsangehörigkeit, wenn die Staatsangehörigkeit des Vaters, der Mutter oder der Ehefrau der Mutter („medmoder“) dänisch ist und das Kind am 1. Juli 2014 oder später geboren ist. Ist das Kind vor dem 1. Juli 2014 geboren, hängt die Staatsangehörigkeit von den am Geburtsdatum des Kindes geltenden Rechtsvorschriften ab. Dann kann die Staatsangehörigkeit unter anderem davon abhängen, welcher Elternteil dänischer Staatsangehöriger ist, ob die Eltern am Geburtsdatum verheiratet waren und ob das Kind in Dänemark oder im Ausland geboren wurde.

In Dänemark haben Sie die Wahl, ob Sie standesamtlich (z. B. in einem Rathaus) oder in einer Kirche oder einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft heiraten möchten.

Für die Ehe ist ein Ehefähigkeitszeugnis („erklæring om ægteskab“) erforderlich, das digital auf borger.dk (nur auf Dänisch) eingereicht werden kann. Beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein müssen. Ausländische Staatsangehörige müssen bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses andere Unterlagen vorlegen als dänische Staatsangehörige. Weitere Informationen über die Bestimmungen u. a. für EU-Staatsangehörige finden Sie hier (nur auf Dänisch).

In Dänemark können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. Homosexuelle haben dieselben Pflichten und Rechte wie andere Bürger.

 

Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Einer der meistgeschätzten Grundsätze der Europäischen Union ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern – ein Recht, das im Gründungsvertrag der EU verankert ist.
 
Dies bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, in einem beliebigen der 27 EU‑Mitgliedstaaten zu leben, zu arbeiten, eine Arbeit zu suchen und in den Ruhestand zu gehen. Die EU-Bestimmungen über die Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen.
 
Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung
Kein EU-Mitgliedstaat hat das Recht, einem EU-Bürger den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu verweigern.
 
Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften stellen auch sicher, dass EU-Bürger bei der Bewerbung um eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat gleichbehandelt werden. Grenzgänger sind ebenso zu behandeln wie nationale Angestellte.
 
Zieht jemand wegen einer Arbeitsstelle in ein anderes EU-Land, so sollte er wissen, dass seine Familienangehörigen die gleichen Rechte auf Bildung und soziale Sicherheit genießen wie die Bürger des Aufnahmelandes.
 
Stellen im öffentlichen Dienst
Grundsätzlich stehen Stellen im öffentlichen Dienst allen EU-Bürgern offen. Unter bestimmten Umständen jedoch können EU-Staaten Stellen im öffentlichen Dienst ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten zur Wahrung der allgemeinen Belange des Staates, und die für andere Staatsangehörige geltenden Einschränkungen müssen von Fall zu Fall bewertet werden.
 
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten können sich auf die meisten Stellen im öffentlichen Dienst in Bereichen wie Erziehung, öffentliche Gesundheit und öffentliche Sicherheit bewerben.
 
Übergangsregelungen
Nach den Erweiterungen der EU 2004 und 2007 konnten die Mitgliedstaaten einige „Übergangsregelungen“ erlassen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neu beigetretenen Staaten einschränkte.
 
Diese Übergangsfrist läuft jedoch nun aus. Einschränkungen für Arbeitnehmer aus Ländern, die der EU 2004 beigetreten sind, sind seit dem 1. Mai 2011 hinfällig. Einige Einschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien, die der EU 2007 beigetreten sind, gelten nur noch bis zum 31. Dezember 2013.
 
Weitere Leistungen
Darüber hinaus haben Bürger, die arbeitslos sind und eine Arbeit suchen, das Recht, für eine gewisse Zeit in einem anderen EU-Land zu leben während sie sich auf Arbeitsuche befinden. Sie können sich sogar ihre Arbeitslosenunterstützung in dem Land auszahlen lassen, das sie besuchen. Zunächst ist dies bis zu einem Zeitraum von drei Monaten möglich, wobei dieser allerdings auf maximal sechs Monate verlängert werden kann.
 
Rechte in Bezug auf soziale Sicherheit und Bildungsabschlüsse
Die EU-Staaten arbeiten auf eine gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und eine engere Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hin, was die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitsuchenden bzw. Arbeitnehmern fördern sollte.
 
Gleichwohl erscheint es angebracht, sich folgende Fragen zu stellen, bevor man sich entschließt, innerhalb der EU umzuziehen:
 
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Einschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien
Web-Seite der Europäische Kommission zu Übergangsregelungen
Ihr Europa – Arbeiten in einem anderen EU-Land