Lebens- und Arbeitsbedingungen
Dänemark
Lebensbedingungen
Gesundheitssystem
Alle Personen, die in Dänemark einen festen Wohnsitz nehmen und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, haben Anspruch auf Leistungen aus der dänischen Krankenversicherung.
Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohngemeinde sind Sie automatisch krankenversichert. Sie erhalten eine gelbe Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) und können das Gesundheitssystem in vollem Umfang im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes nutzen.
Die Gesundheitskarte sollten Sie bei sich haben, wenn Sie einen Arzt, einen Facharzt, einen Zahnarzt, einen Dentalhygieniker, einen Krankengymnasten, einen Fußtherapeuten, einen Chiropraktiker, einen Psychologen, eine Apotheke, ein Krankenhaus oder die Gemeinde aufsuchen.
Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie gleichzeitig gehalten, einen Hausarzt zu wählen. Ihr Hausarzt ist Ihre erste Anlaufstelle im dänischen Gesundheitssystem, der sowohl vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen durchführt, rezeptpflichtige Medikamente verschreibt als auch sich ggf. um die Überweisung an einen Facharzt oder ein Krankenhaus kümmert.
Im Krankheitsfall sollten Sie nach Möglichkeit immer zuerst versuchen, mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu treten.
Falls Sie außerhalb der Sprechstunde Ihres Hausarztes krank werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen diensthabenden Notarzt in Ihrer Region zu wenden. Den diensthabenden Notarzt in Ihrer Region („lægevagt“) finden Sie hier (nur auf Dänisch).
Wenn Sie Zeuge eines Unfalls mit einem oder mehreren Schwerverletzten werden, oder bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit oder Ohnmachtsanfällen fordern Sie unter der Notrufnummer 1-1-2 telefonisch einen Krankenwagen an.
Eine Notfallambulanz ist eine Alternative zur Notaufnahme bei kleineren Verletzungen, die Sie selbst nicht behandeln können.
Beachten Sie bitte, dass Sie in mehreren Regionen zunächst telefonischen Kontakt aufnehmen müssen, bevor Sie sich zur Notaufnahme/Notfallambulanz begeben. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten von Notaufnahmen finden Sie auf dieser Seite.
Die Behandlung durch Ihren Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt, in der Notaufnahme und Krankenhäusern wird durch die öffentliche Krankenversicherung abgedeckt. Sie müssen hierfür keine weiteren Gebühren entrichten.
Rezeptpflichtige Medikamente bezahlen Sie selbst, doch kann die Krankenversicherung je nach Umfang Ihrer jährlichen Ausgaben für Medikamente einen Zuschuss in Höhe eines variablen Prozentsatzes des Medikamentenpreises gewähren.
Zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen werden durch die Krankenversicherung nur zum Teil abgedeckt. In diesen Fällen tragen Sie also einen Teil der Ausgaben für die Behandlung selbst, und die Krankenversicherung zahlt Ihnen einen Zuschuss, der je nach Art der betreffenden Behandlung unterschiedlich hoch ausfällt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung beispielsweise bei Sygeforsikring Danmark abzuschließen, die Ihnen zusätzliche Zuschüsse für zahnärztliche, krankengymnastische und chiropraktische Behandlungen zahlt. Weitere Informationen über Sygeforsikring Danmark finden Sie hier (nur auf Dänisch).
Text zuletzt geändert am: 05/2020