Grenzüberschreitende-Mobilität-und-Klimawandel

SOC I A L AG E NDA / J U LY 2 0 1 7 / 1 5 das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts gefährden, wie Briefkastenfirmen und Scheinselbstständigkeit, unterstützen. Kontakt hergestellt Im Juli 2019 lancierte die ELA ihre Website mit einer funktionalen Mailbox. Außerdem begann sie mit der Personalanwerbung. Die ersten Aufgaben umfassen logistische und substanzielle Aufgaben: die Vorbereitung der Räumlichkeiten in Bratislava und die Vorbereitung der Sitzungen des ELA-Vorstands. Der Vorstand tagte erstmals im Oktober. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, der Sozialpartner auf EU-Ebene, einem vom EuropäischenParlamentbenanntenunabhängigenSachverständigen und Beobachtern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie aus EU-Agenturen, die auf den Bereich Beschäftigung spezialisiert sind. Eine Interessengruppe, der auch Sozialpartner auf EU-Ebene angehören, stellt weiteres Fachwissen zur Verfügung und erfüllt eine beratende Funktion für den Vorstand. Der Vorstand erörterte die Einrichtung der Behörde, einschließlich der Annahme des ersten ELA-Haushaltsplans. Laut den Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sollte der ELA- Vorstand im Dezember erneut zusammentreten, um über sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 zu entscheiden. Information und Kooperation Eine der Hauptaufgaben der ELA besteht darin, die Verfügbarkeit von Informationen über die Arbeitskräftemobilität und über die Rechte und Pflichten der Personen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten für die breite Öffentlichkeit zu verbessern. Eine weitere Aufgabe besteht in der wirksamen Verbesserung der Kooperationspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten, und zwar auch zwischen ihren Arbeitsaufsichtsbehörden. Im Laufe des Jahres 2020 werden die Mitgliedstaaten nationale Verbindungsbeamte (einen pro Land) an die Behörde entsenden. Sie stehen mit ihren jeweiligen nationalen Behörden zu Hause in Kontakt und werden alle als Team unter einem Dach zusammenarbeiten. Die ELA wird voraussichtlich bis 2024 ihre volle Betriebskapazität erreichen (siehe auch Seite 3). © Belga Image Eröffnung: Das Logo der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im Oktober 2019 offiziell enthüllt, nachdem das Gesetz zur Errichtung der ELA am 31. Juli in Kraft getreten war. Die ELA in der Praxis Die Behörden des Mitgliedstaats A stoßen auf einen vermutlichen Betrugsfall im Bereich der Entsendung durch ein Unternehmen im Mitgliedstaat B. Dieses Unternehmen sendetnichtnurentsandteArbeitnehmerindenMitgliedstaat A, sondern auch in den Mitgliedstaat C. Die drei Länder beschließen, eine gemeinsame Inspektion einzuleiten, und ersuchen die Behörde um Hilfe. Auf der Grundlage vereinbarter Routinen leistet die Europäische Arbeitsbehörde logistische und technische Unterstützung für die gemeinsame Inspektion, einschließlich Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, und hilft dabei, unregelmäßige Aktivitäten des Unternehmens in allen drei Ländern aufzudecken. Operative Unterstützung Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), die zur Erleichterung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitskräftemobilität erschaffen wurde, bietet den nationalen Behörden operative und technische Unterstützung beim Austausch von Informationen, bei der Entwicklung alltäglicher Kooperationsroutinen, bei der Durchführung von Inspektionen und gegebenenfalls bei der Beilegung von Streitigkeiten. Sie gewährleistet Synergien mit bestehenden Agenturen und integriert eine Reihe bestehender Ausschüsse und Netzwerke, wodurch die Kooperation zwischen den EU- Ländern vereinfacht wird. Sowie die ELA komplett aufgestellt ist, wird sie aus etwa 140 Mitarbeitern bestehen, von denen ein Teil aus den EU- Mitgliedstaaten als nationale Verbindungsbeamte entsandt werden. Sie wird über ein jährliches Budget von rund 50 Mio. EUR verfügen. Weitere Informationen: https://ela.europa.eu/ SO Z I A L AG E NDA / NOV E MB E R 9

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