Social-Agenda-Issue-54-DE

SEIT DER LETZTEN AUSGABE Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen: in Richtung neue Regeln 7 FEBRUAR 2019 Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission erzielt, transparentere und vorhersehbarere Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere für Arbeitnehmer mit nicht standardmäßigen Beschäftigungsformen. Die im Jahr 1991 angenommenen EU-Vorschriften sehen vor, dass die Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen informiert werden. In den letzten Jahren betraf jedoch jeder vierte Beschäftigungsvertrag atypische Beschäftigungsformen. Heute können Arbeitnehmer mit Verträgen über weniger als acht Wochenstunden (32 im Monat) oder für eine geringere Dauer als einen Monat oder Gelegenheitsarbeiter von den Vorschriften ausgeschlossen werden und sind daher nicht abgesichert. Die neue Richtlinie sorgt dafür, dass nur Personen ausgeschlossen werden können, die weniger als zwölf Stunden im Monat arbeiten. Dank dieser Maßnahme werden zwei bis drei Millionen zusätzliche Arbeitnehmer, z. B. Arbeitnehmer mit Null-Stunden- Verträgen und Hausangestellte, durch die aktualisierten Vorschriften abgedeckt und geschützt sein. Schutz vor Krebs am Arbeitsplatz: Ziel fast erreicht 29 JANUAR 2019 Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben eine vorläufige Einigung über den dritten Vorschlag der Kommission erzielt, die Liste der bestätigten krebserregenden Chemikalien am Arbeitsplatz zu erweitern. Das wird die Arbeitsbedingungen für über eine Million EU-Arbeitnehmer verbessern und über 22 000 Fälle von arbeitsbedingten Erkrankungen verhindern. So wird zum Beispiel ein besserer Schutz der Arbeitnehmer in der Nickel- Cadmium-Batterie-Herstellung, der Zink- und Kupferverhüttung, den Labors, im Elektronik-Bereich sowie in den Branchen Bestattung und Einbalsamierung, Bau, Gesundheit sowie Kunststoff und Recycling gewährleistet. Die Vereinbarung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates zur Genehmigung vorgelegt. Sie wird dann dem Plenum des Europäischen Parlaments zur abschließenden Abstimmung vorgelegt. Atypische Beschäftigung: Durch die aktualisierten Regeln zu den Arbeitsbedingungen würden weitere 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmer abgedeckt und geschützt sein. © Belga Image © Belga Image Besser geschützt: dritte Erweiterung der Liste der bestätigten krebserregenden Chemikalien, vor denen geschützt werden muss. 4 / SOZ I A L AG E NDA / M Ä R Z 2 0 1 9

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