Social-Agenda-Issue-54-DE

SOZ I A L AG E NDA / J U LY 2 0 1 7 / 2 1 warten. Ich hoffe, dass die Überprüfung der Verordnung zur sozialen Sicherheit, über die wir noch verhandeln [Herausgeber- Hinweis: zum Zeitpunkt der Drucklegung], zustande kommen wird. Einerseits könnte man sagen, dass es schade um die Verspätung war. Andererseits wurden die Leute dadurch auch aufgerüttelt. Wir möchten eine Arbeitskräftemobilität, und dazu brauchen wir klare, faire und durchsetzbare Regeln. Sie müssen klar sein, denn jeder sollte wissen: Kann ich woanders arbeiten oder nicht? Zurzeit gibt es 17 Millionen Menschen, die aus beruflichen Gründen in anderen Ländern der EU arbeiten: doppelt so viele wie 2010! Somit nutzen immer mehr Menschen diese Möglichkeit. Freizügigkeit ist auch das Recht, das die EU-Bürger am meisten schätzen. Die Koordinierungsregeln für die soziale Sicherheit sind im Laufe der Zeit mehrmals angepasst worden. Das war ein Fall für Einstimmigkeit, aber jetzt bedarf es nur noch einer qualifizierten Mehrheit. Das eröffnet neue Möglichkeiten. Und bei der Entsendung von Arbeitnehmern? Was das betrifft, geht das Gesetz auf die 1990er-Jahre zurück, lange vor der Erweiterung der EU von zwölf auf 28 Mitgliedstaaten! Inzwischen hat sich die Arbeitswelt verändert. Es war höchste Zeit für eine Überprüfung der Richtlinie. Dann wurde sofort klar, dass eine Überprüfung nicht ausreichen wird. Es brauchte eine grundlegende Überarbeitung. Also haben wir das getan, und ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort! Natürlich ist es ein bisschen komplexer, aber das ist der Kern. Im Jahr 2018 haben Sie einen Vorschlag für eine Europäische Arbeitsmarktbehörde (ELA) vorgelegt und 2019 eine Einigung darüber erzielt. Weil wir bemerkt haben, dass es für eine bessere Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitskräftemobilität eine Institution braucht. Es geht darum, eine gute und spontane Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, da diese im Sinne der Kontrolle der Freizügigkeit Informationen austauschen. Es braucht eine Institution, eine Agentur oder eine Behörde, um gemeinsame oder koordinierte Überprüfungen zu ermöglichen: einen Ort, an dem Verbindungsbeamte aus den verschiedenen EU- Ländern täglich zusammenarbeiten und auch in Verbindung mit ihrem Herkunftsland. Das macht es leichter, Informationen auszutauschen,zusammenzuarbeitenundauchdieBetroffenen zu informieren: die mobilen Arbeitskräfte oder potenzielle mobile Arbeitskräfte, aber auch Unternehmen. Und sollte es zwischen den nationalen Behörden Auslegungsunterschiede oder „Streitigkeiten“ geben, dann haben wir jederzeit ein Mediationsinstrument zur Hand. Wir sind davon überzeugt, dass die ELA der letzte Schliff sein wird, den es für einen gut funktionierenden europäischen Arbeitsmarkt braucht, zu dem auch gehört, dass die Betroffenen ihre soziale Sicherheit nicht verlieren, wenn sie in einem anderen Land arbeiten, dass es keinen sozialen Missbrauch gibt und dass bei möglichen Problemen zwischen den Behörden gemeinsam an einer positiven Lösung gearbeitet wird. THEMA SPEZIAL © Belga Image Weiterbildung, die zur Qualifikation führt: Wir müssen Möglichkeiten für eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung bieten, auch im Tertiärbereich und in der Erwachsenenbildung, denn es geht auch um Umschulung und Weiterbildung. SOZ I A L AG E NDA / M Ä R Z 9

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