Social Agenda Issue 52-DE

(siehe Seite 6); und eine Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Betreuer (siehe Sozial Agenda Nr. 48). Geschlechterdifferenz TheoretischsollteesfürMännerundFrauenbeigleicherBerufslaufbahn in den meisten EU-Ländern auch gleiche Renteneinkommen geben. In der Praxis sind die Renten der Frauen jedoch immer noch um 37 % niedriger als die der Männer. Dies ist auf niedrigere Gehälter, ein kürzeres Erwerbsleben und mehr Teilzeitarbeit zurückzuführen und auch mit Betreuungsaufgaben verbunden. Somit ist das geschlechterspezifische Gefälle bei den Renten beträchtlicher als bei den Löhnen. Im Rentenbericht von 2018 werden die EU-Länder aufgefordert, das geschlechterspezifische Rentengefälle durch Einführung einer Politik der Chancengleichheit für Frauen und Männer imerwerbsfähigen Alter zu überwinden. DaskönntezumBeispieldurcheineUnterstützungbeiderVereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bei der gleichmäßigen Verteilung von Betreuungsaufgaben und der allgemeinen Erwerbsbeteiligung erwirkt werden. Die Rentenpolitik sollte Erwerbsunterbrechungen, die aus sozialenGründenundinsbesondereaufgrundvonBetreuungsaufgaben erfolgen, angemessen schützen. Atypische Beschäftigung Obwohl bereits über 40 % der Arbeitsplätze in der EU eine atypische Form (Selbstständigkeit, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit, Leiharbeit usw.) aufweisen, orientieren sich die Rentensysteme der EU-Mitgliedstaaten immer noch an der traditionellen Form der Beschäftigung: unbefristet und Vollzeit. Das gilt auch insgesamt für die Sozialschutzsysteme der Mitgliedstaaten. © Belga Image Geschlechtsspezifisches Rentengefälle: Die Renten der Frauen sind immer noch um 37 % niedriger als die der Männer, und das geschlechterspezifische Gefälle bei den Renten ist beträchtlicher als bei den Löhnen. Einkommensumverteilung durch die Renten Diemonetäre Armutsquote war 2016 bei älterenMenschen in der EU niedriger (14,6%) als bei Menschen imerwerbsfähigen Alter (17 %), obwohl ältere Menschen um etwa 7 % weniger verdienten als Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dies liegt daran, dass die Renten abgesehen von der Erhaltung des Lebensstandards nach der Pensionierung auch das Einkommen umverteilen: • durch Zuschussregelungen, die Geringverdienern einen proportional höheren Anspruch gewähren; • durch Steuern, die bei höheren Renten proportional höher sind; • und durch Mindesteinkommensregelungen, die denjenigen, die keine oder unzureichende Rentenansprüche haben, einen Mindestlebensstandard sichern. Dennoch sind etwa 17,3 Millionen bzw. 18,2 % der älteren Menschen (65 Jahre und älter) in der EU weiterhin von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (20 % der älteren Frauen und 15 % der älteren Männer sind mit einem solchen Risiko konfrontiert), und dieser Wert ist seit 2013 nahezu unverändert geblieben. Mehr als die Hälfte davon ist 75 Jahre oder älter, da die Bedürfnisse mit dem Alter steigen, während der Rentenwert mit der Zeit abnimmt. SOZ I A L AG E NDA / J U L I 2 0 1 8 / 9

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA1NjEw