Social Agenda Issue 52-DE
SOC I A L AG E NDA / J U LY 2 0 1 7 / 1 3 Sicherheitsnetz: Für andere neue Beschäftigungsformen, wie z. B. auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) basierende mobile Arbeit und Crowdworking, werden Sicherheitsnetze benötigt. Sozialversicherung die Beiträge gezahlt werden. Das schriftliche Dokument kann in elektronischer Form ausgestellt werden, und die Mitgliedstaaten müssen den Arbeitgebern Vorlagen und zugängliche Informationen bereitstellen. Zu den weiteren Neuerungen in diesem Vorschlag zählt das Recht, für andere Arbeitgeber zu arbeiten, das durch ein Verbot von Ausschließlichkeitsklauseln und Einschränkungen für Unvereinbarkeitsklauseln durchgesetzt würde. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer mit variablen Arbeitszeitplänen, die vom Arbeitgeber festgelegt werden (unvorhersehbare Arbeit), im Voraus wissen, wann von ihnen die Arbeit gefordert werden kann. Und alle Arbeitnehmer sollten ein Recht auf kostenlose obligatorische Fortbildung und auf eine Beschränkung der Dauer der Probezeit haben. Mit diesem Vorschlag werden im Grunde genommen einheitliche und universelleMindeststandardsfürallePersonengeschaffen,die ineinem Beschäftigungsverhältnis zu einer anderen Person stehen, auch wenn sie fälschlich als selbstständige Vertragsnehmer beschäftigt werden. Schließen der Lücken Der zweite Vorschlag zum Zugang zu Sozialschutz geht sogar noch weiter, da er auch Menschen betrifft, die wirklich selbstständig sind. Grundsätzlich soll damit der Zugang zu sozialem Schutz für alle Arbeitnehmer und Personen, die unter vergleichbaren Bedingungen selbstständig sind, unterstützt werden, um die Lücken zu schließen, die derzeit für atypische Arbeitnehmer und Selbstständige im Bereich der formellen Abdeckung durch Sozialschutz bestehen. Sie würden durch eine Kombination öffentlicher, beruflicher oder privater Systeme abgedeckt, soweit folgende Bereiche betroffen sind: Arbeitslosigkeit, Krankheit und Gesundheitsversorgung, Mutterschaft, Invalidität, Alter und Gesundheit und Sicherheit (Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen). In diesen Bereichen wird ein obligatorischer Versicherungsschutz empfohlen (im Fall von Arbeitslosenunterstützung können selbstständig Erwerbstätige freiwillig beitreten). Auch werden die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen zwischen Systemen und Beschäftigungsverhältnissen sowie die Transparenz von Informationen über die Ansprüche und Pflichten im Bereich der Sozialversicherung gefördert. Auswirkung der Lücken in der Praxis Maria hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag und Zugang zu Krankengeld, das den Einkommensverlust im Falle einer längeren Krankheit ausgleicht. Ihre Nachbarin Jana ist selbstständig und hat keinen Krankenversicherungsschutz, weil es in ihrem Land kein öffentliches/berufliches oder privates Sozialversicherungssystem für Selbstständige gibt. Beide werden krank und können mehrere Wochen lang nicht arbeiten, ihre Einkommenssituation entwickelt sich jedoch ganz unterschiedlich: Während Maria geschützt ist und ein Ersatzeinkommen erhält, bekommt Jana nichts, was sie und ihre Familie bis zu ihrer Genesung unterstützen würde. Daniel, ein 23-jähriger Student, arbeitete als selbstständiger Fahrradfahrer für ein Lebensmittelunternehmen. Während einer seiner Lieferungen wurde er von einem Auto angefahren und trug eine dauerhafte Verletzung davon. Weil Daniel nicht gegen Arbeitsunfälle versichert war, musste er für die medizinische Behandlung und Rehabilitation auf seine Ersparnisse zurückgreifen. Er konnte seine Ersparnisse somit nicht mehr für die Bezahlung der Miete und die Fortsetzung seines Studiums verwenden. © Belga Image Weitere Informationen: Arbeitsbedingungen: http://europa.eu/!dB38ph Sozialschutz: http://europa.eu/!xX99Hw Z / I 8
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