Social Agenda Issue 52-DE

Lücken schließen: Atypisch beschäftigte Arbeitnehmer und Selbstständige sind derzeit bei der formellen Abdeckung durch Sozialschutz mit Lücken konfrontiert. war eine Einschätzung vorausgegangen, ob die Richtlinie von 1991 im 21. Jahrhundert überhaupt noch zweckdienlich war. Mit der Annahme der Säule reicht der Vorschlag weit über eine reine Überarbeitung hinaus und legt neue Rechte für alle Arbeitnehmer fest. In der Tat erkennt die Säule das Recht der Arbeitnehmer an, zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses schriftlich über ihre aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten informiert zu werden. Sie legt auch das Recht auf eine sichere und anpassungsfähige Beschäftigung fest (Grundsätze 5 und 7 der Säule). Der Vorschlag dient insbesondere der Bekämpfung von Fällen unzureichenden Schutzes von Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsformen, wie Arbeitnehmer mit Null-Stunden- oder Abrufverträgen (z. B. Mitarbeiter in Fast-Food-Ketten, Arbeiter in Logistikzentren, Regalbetreuer in Supermärkten), Hausangestellte oder Arbeiter auf der Grundlage von Gutscheinen und Plattformarbeiter (z. B. Fahrer oder Kuriere auf Abruf). Der zweite Vorschlag ist eine Empfehlung der Kommission vom 13. März 2018. Auch dieser basiert ideell auf der Säule, da er ihr zwölftes Prinzip umsetzen möchte: „Unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses haben Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbstständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz.“ Ganz zu schweigen von den Grundsätzen für eine sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Arbeitslosenunterstützung, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Alterseinkommen und Renten ... Beschäftigungsverhältnis Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen würde es 200 Millionen Arbeitnehmern ermöglichen, von neuen und besseren Rechten zu profitieren. Es wird sogar darin definiert, was ein Arbeitnehmer ist: „Eine Person, die für einen bestimmten ZeitraumDienstleistungen für und unter der Leitung einer anderen Person gegen Entgelt erbringt“, eine Definition, die aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stammt. Während nach der Richtlinie von 1991 Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag für weniger als 8 Stunden pro Woche oder weniger als einen Monat haben oder Gelegenheitsarbeiter sind, von den Regelungen ausgeschlossen werden können, erlaubt der Vorschlag von 2017 nur den Ausschluss von Personen, die weniger als 8 Stunden pro Monat arbeiten. Der Vorschlag sieht auch weitere Arten von Informationen vor, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen, darunter Informationen zur Probezeit, zu Fortbildungen und Überstundenregelungen. Arbeitnehmer mit variablen Arbeitszeiten sollten detailliertere Informationen über die Arbeitszeit erhalten, und alle Arbeitnehmer sollten erfahren, an welche © Belga Image BESCHÄFTIGUNG Positive und negative Auswirkungen Mitarbeiterbeteiligungen, Interimsmanagement und Job-Sharing haben positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsmarkt. So legt es ein 2015 von Eurofound erstellter Forschungsbericht über die neuen Beschäftigungsformen dar, die seit dem Jahr 2000 entstanden sind. Für andere neue Beschäftigungsformen, wie z. B. Gelegenheitsarbeit, auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) basierende mobile Arbeit und Crowdworking, werden jedoch Sicherheitsnetze benötigt. Weitere Informationen: http://europa.eu/!ph76HH 1 2 / SOZ I A L AG E NDA / J U L I 2 0 1 8

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