In den Niederlanden sind das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) sowie das Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport) gemeinsam für die Organisation der Sozialversicherung verantwortlich. Man unterscheidet zwischen Volksversicherung, der die gesamte Bevölkerung angehört, auf der einen Seite und Arbeitnehmerversicherung, die nur für Arbeitnehmer (ausgenommen Beamte) zuständig ist, auf der anderen Seite. Die allgemeinen Versicherungssysteme umfassen folgende Bereiche:
· Altersversicherung,
· Hinterbliebenenversorgung,
· Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten
· Kindergeld.
Die Versicherungssysteme für Arbeitnehmer umfassen die Bereiche:
· Krankengeldversicherung,
· medizinische Versorgung,
· Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
· Arbeitslosenversicherung.
Seit dem 1. Januar 1998 existiert auch ein Erwerbsunfähigkeitssystem für Selbständige und für behinderte junge Menschen. Für den Bereich "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" gibt es keine spezielle Versicherung; diese Risiken sind durch andere Versicherungssysteme gedeckt. Zusätzlich zu den genannten Systemen unterhält der Staat ein Sozialhilfesystem, das von den Gemeinden verwaltet wird. Dieses System wird als "Sicherheitsnetz" bezeichnet, denn es soll jenen Menschen ein Mindesteinkommen garantieren, die nicht oder nicht mehr über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Mit Ausnahme der Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten werden die Volksversicherungssysteme von der Sozialversicherungsbank (Sociale Verzekeringsbank) ausgeführt, deren Vorstand sich aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zusammensetzt. Die Nationale Anstalt für Sozialversicherung (Landelijk Instituut Sociale verzekeringen, Lisv) ist für die Ausführung der Erwerbsunfähigkeitssysteme für Selbständige und für behinderte junge Menschen und der Versicherungssysteme für Arbeitnehmer zuständig. Diese Anstalt ist verantwortlich für das Management und muß die Ausführung an private Versicherungsträger übertragen. Der Ausschuß von Lisv setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zusammen und hat einen unabhängigen Vorsitzenden, der vom Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit ernannt wird. Die Aufsicht wird vom Ausschuß für die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger (College van Toezicht Sociale Verzekeringen, Ctsv) übernommen. Dieser Ausschuß setzt sich aus drei unabhängigen Personen zusammen, die vom Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit vorgeschlagen und durch königlichen Erlaß ernannt werden. Die Aufsicht schließt sowohl die allgemeinen Versicherungssysteme als auch die Versicherungssysteme für Arbeitnehmer ein (ausgenommen Krankenversicherung).
Die Krankenversicherung (medizinische Versorgung) erfolgt durch die zugelassenen Krankenkassen, die durch den Krankenkassenrat (Ziekenfondsraad) beaufsichtigt werden. Dieser Rat wird von einem Ausschuß geleitet, dessen Mitglieder zum Teil durch den Minister für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport bzw. durch die Organisationen ernannt werden, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Anbieter von Gesundheitsdiensten und Versicherer vertreten. Zwei Mitglieder werden von einer offiziellen, die Interessen der Versicherten vertretenden Organisation ernannt. Der Rat muß dem Minister für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport Rechenschaft ablegen.
Bei Einkommen über einer bestimmten Grenze muß eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Die allgemeine Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten erfolgt durch die Krankenkassen, durch private Versicherungen und durch die Träger, die auch für die Versicherungssysteme der Beamten zuständig sind. Die Aufsicht erfolgt ebenfalls durch den Krankenkassenrat (Ziekenfondsraad). Zu diesem Zweck gehören dem Ausschuß zusätzlich Mitglieder der Organisationen an, die an der Ausführung dieser Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten beteiligt sind.
Mit der Aufsicht über die privaten Krankenversicherungsträger wurde ein Organ betraut, das im Rahmen des Versicherungsbranchen(aufsichts)gesetzes gegründet wurde, nämlich der Versicherungsaufsichtsausschuß (College van Toezicht Sociale Verzekeringen, Ctsv).
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