Kapitel X: Arbeitslosigkeit

Dänemark X

Geltende Rechtsgrundlage

Sicherungssysteme

Anwendungsbereich

Vollarbeitslosigkeit

Leistungen

Leistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

Teilarbeitslosigkeit

Besteuerung und Sozialabgaben

 

 

 

TopGeltende Rechtsgrundlage

Gesetz vom 24. März 1970 in der geänderten Fassung.

TopSicherungssysteme

Freiwillige Arbeitslosenversicherung.

TopAnwendungsbereich

Folgende Personen zwischen 18 und 65 Jahren können Mitglied einer Arbeitslosenkasse werden:

Arbeitnehmer.

Personen, die eine mindestens 18-monatige Berufsausbildung abgeschlossen haben und spätestens 2 Wochen nach Beendigung ihrer Ausbildung einer Kasse beitreten.

Wehrpflichtige.

Selbständige und mithelfende Ehepartner.

Personen, die ein öffentliches Amt beim Staat (z.B. Parlamentsmitglieder) oder in Gemeinden bekleiden.

TopVollarbeitslosigkeit

1. Grundbedingungen

Der Arbeitslose muß:

unfreiwillig arbeitslos sein,

aktiv eine Arbeitsstelle suchen,

beim Arbeitsamt gemeldet sein,

arbeitsfähig sein,

dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

2. Anwartschaftszeit

Der Arbeitslose muß:

in den vorausgegangenen 3 Jahren mindestens 52 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein;

ein Jahr bei der Kasse versichert sein.

3. Höchstalter

66 Jahre.

4. Einkommen

Keine Einkommensbedingung.

5. Karenz

Keine Karenzfrist.

TopLeistungen

1. Tage, für die eine Leistung in Frage kommt

5 Tage pro Woche.

2. Dauer der Leistung

Begrenzt auf zwei Perioden, und zwar eine erste von 1 Jahr und eine zweite von 3,5 Jahren, während der der Arbeitslose an verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit teilnehmen muß.

Arbeitslose unter 25 Jahren, erhalten die Leistung in einer ersten Periode für höchstens 6 Monate. Während einer zweiten Periode von 31/2 Jahren ist der junge Arbeitslose zur Teilnahme an Beschäftigungsmaßnahmen verpflichtet.

Für Arbeitslose ab 50 Jahren kann die zweite Periode bis zum Alter von 60 Jahren verlängert werden, wenn dann die Voraussetzungen für eine Frührente erfüllt sind. Ab 60 Jahren wird die Dauer der Leistung begrenzt. Für Versicherte mit Anspruch auf eine Sozialrente ist die Dauer auf 12 Monate innerhalb von 18 Monaten begrenzt.

3. Bezugslohn

Im Regelfall das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 12 Wochen oder 3 Monate unter Abzug der Beiträge an die Arbeitsmarktfonds.

4. Lohngrenze

Siehe folgenden Eintrag.

5. Satz

90% des Bezugslohns, höchstens jedoch DKK 2.760 (EUR 370) wöchentlich. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitslose unabhängig vom Bezugslohn Anspruch auf 82% dieses Höchstsatzes.

Für junge Arbeitslose, die unmittelbar nach Beendigung einer 18-monatigen Berufsausbildung oder nach dem Militärdienst arbeitslos werden, beträgt der wöchentliche Höchstsatz DKK 2.265 (EUR 304).

6. Familienzuschläge

Keine Zulagen.

TopLeistungen an ältere Arbeitslose und Frührentner

1. Maßnahmen

Frührentensystem.

2. Voraussetzungen

Zwischen 60 und 67 Jahren alt sein;

während der letzten 25 Jahre mindestens 20 Jahre einer Arbeitslosenversicherung angehört haben;

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder diese Leistungen beziehen;

in Dänemark wohnhaft sein;

nicht im Ruhestand leben;

Berufstätigkeit begrenzt auf 200 Stunden jährlich.

3. Leistungssätze

Während der ersten 21/2 Jahre (einschl. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld): Gleicher Satz wie Arbeitslosengeld; gleicher Höchstbetrag von DKK 2.760 (EUR 370) wöchentlich.

Nach 30 Monaten nicht mehr als 82% des Höchstbetrags, d.h. DKK 2.265 (EUR 304).

TopTeilarbeitslosigkeit

1. Definition

Weniger als Vollzeit, Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens 7,4 Stunden.

2. Voraussetzungen

Siehe "Vollarbeitslosigkeit".

3. Beträge

Proportional zur Verkürzung der Arbeitszeit reduzierter Satz der normalen Leistungen.

4. Kumulation

Renten: Kumulierung zulässig, doch Dauer der Leistungen begrenzt.

Vorruhestandsrente: Kumulierung nicht zulässig.

Geldleistungen bei Krankheit: Kumulierung nicht zulässig.

Einkommen aus anderer entgeltlicher Tätigkeit: Kumulierung im Regelfall unzulässig (Ausnahmen in Sonderfällen).

TopBesteuerung und Sozialabgaben

1. Besteuerung von Geldleistungen

Leistungen sind voll steuerpflichtig.

2. Einkommensgrenze für Besteuerung oder Steuerermäßigung

Siehe Tabelle III "Krankheit - Geldleistungen".

3. Sozialabgaben von Geldleistungen

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