Gesetz von 1992 über Sozialbeiträge und Sozialleistungen (Social Security Contributions and Benefits Act) und entsprechende Verordnungen.
Rentengesetz (Pension Act) von 1995.
Beitragsfinanziertes Sozialversicherungssystem mit einmaliger Pauschalleistung und wöchentlichen Renten ausschließlich für Witwen.
Pauschale Grundrente (Basic flat-rate Pension):
Alle beitragspflichtigen männlichen Arbeitnehmer und Selbständige.
Staatlche entgeltbezogene Rente (SERPS):
Arbeitnehmer mit Einkommen zwischen der unteren und oberen Versicherungsgrenze.
Keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer mit einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von weniger als GBP 64 (EUR 90) oder für Selbständige mit Jahreseinkünften unter GBP 3.590 (EUR 5.049)
Witwen
Kinder mit Anspruch auf Kindergeld.
Pauschales einmaliges Witwengeld (Widow's Payment):
Entrichtung der entsprechenden Beiträge in einem beliebigen Steuerjahr.
Witwenrente (Widow's Pension) und laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance):
Im allgemeinen Beitragszahlung in wenigstens 25% der Jahre im arbeitsfähigen Alter (von 16 Jahren bis zum Steuerjahr vor dem Tode oder bis zum Alter von 65 Jahren).
Staatlche entgeltbezogene Rente (SERPS):
Entrichtung von Beiträgen für Einkommen zwischen der unteren und oberen Versicherungsgrenze in wenigstens einem Steuerjahr.
Witwengeld (Widow's Payment):
Alter entweder unter 60 Jahren oder, falls höher, Ehemann zum Zeitpunkt des Todes ohne Anspruch auf Altersrente.
Laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance):
Witwen mit einem Kind, für das Kindergeld (Child Benefit) gezahlt wird, und Witwen, die von ihrem verstorbenen Mann ein Kind erwarten.
Witwenrente (Widow's pension):
Alter von mindestens 45 Jahren zum Zeitpunkt des Todes des Ehemannes oder zum Ende des Bezugs der Beihilfe für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance).
Anspruch auf Kindergeld.
Keine.
Witwengeld (Widow's Payment):
Pauschale Leistung von GBP 1.000 (EUR 1.406) beim Tod des Ehepartners.
Laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance):
Wöchentliche Rente an Witwen mit einem Kind unter 16 Jahren (19 Jahre bei Vollzeitausbildung). Betrag: GBP 64,70 (EUR 91) pro Woche.
Witwenrente (Widow's pension):
Wöchentliche Rente am Witwen im Alter von 45 oder mehr Jahren ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Der volle Leistungssatz von GBP 64,70 (EUR 91) wird an Witwen ab 55 Jahren gezahlt. Im Alter von 45 bis 54 Jahren wird die Rente pro Jahr unter 55 um 7% gekürzt.
Staatlche entgeltbezogene Rente (SERPS):
Wöchentliche Rente, deren Leistung vom versicherten Arbeitseinkommen des verstorbenen Ehemannes abhängt. Die Rente wird zusammen mit der laufenden Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance) oder der Witwenrente (Widow's pension) gezahlt.
Wegfall der Rente.
Im Falle eheähnlichen Zusammenlebens: Leistungsanspruch ruht für die Dauer des Zusammenlebens.
Vollwaisen
Halbwaisen:
Die laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance) erhöht sich um GBP 11,30 (EUR 16) pro Woche für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Falls für das Kind der höhere Satz des Kindergeldes (Child benefit) gewährt wird, wird dieser Betrag auf GBP 9,90 (EUR 14) gekürzt.
Vollwaisen:
Sorgebeihilfe (Guardian's Allowance) von GBP 11,30 (EUR 16) pro Woche je Kind für Personen, die eine Waise in die Familie aufnehmen. Voraussetzung ist, daß der Empfänger das Recht auf Kindergeld (Child Benefit) für dieses Kind hat und daß ein Elternteil des Kindes seinen ständigen Wohnsitz im Land hatte. In seltenen Ausnahmefällen kann diese Leistung auch gezahlt werden, wenn nur ein Elternteil gestorben ist. Die Leistung wird auf GBP 9,90 (EUR 14) pro Woche gekürzt, wenn für das Kind der höhere Satz des Kindergeldes (Child Benefit) gewährt wird.
Keine.
Kein Höchstbetrag.
Bestattungsgeld (Funeral Payment) aus dem Sozialfonds wird gewährt, sofern der Empfänger eine den Anspruch begründende Leistung wie Hilfe zum Lebensunterhalt (Income Support), Hilfe für Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen (Family Credit), Arbeitslosenhilfe (income-based Jobseeker's Allowance), Wohngeld (Housing Benefit), Gemeindesteuerzuschuß (Council Tax Benefit) oder Einkommenszuschuß für erwerbstätige Behinderte (Disability Working Allowances) bezieht und begründeterweise die Verantwortung für die Bestattung übernimmt, ihm hierfür jedoch nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Es kann ein Betrag gewährt werden, der bestimmte Ausgaben einschließlich der angemessenen Kosten für ein Begräbnis oder eine Feuerbestattung deckt, sowie zusätzlich bis zu GBP 600 (EUR 844) für sonstige Bestattungskosten.
Das Minimum von 25% des vollen Satzes der Basisrente wird gezahlt, wenn für wenigstens 25% des Arbeitslebens des verstorbenen Ehemannes (d.h. von 16 Jahren bis zum Steuerjahr vor dem Tode oder bis Alter von 65) Beiträge entrichtet oder angerechnet wurden:
Witwenrente (Widow's Pension) (im Alter von 55 oder mehr Jahren) und laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance): Minimum GBP 16,20 (EUR 23) pro Woche;
Witwenrente (Widow's Pension) für Witwen, die am Todestag des Ehemannes 45 bis 54 Jahre alt sind: obiger Mindestbetrag reduziert um 7% für jedes Jahr unter dem Alter von 55.
Staatlche entgeltbezogene Rente (State Earnings Related Pension, SERPS): 100% des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehemannes (gekürzter Betrag bei Witwen unter 55 Jahren ohne Kinder).
Der Maximalbetrag ist zahlbar, wenn für mindestens 90% des Arbeitslebens des verstorbenen Ehemannes (d.h. von 16 Jahren bis zum Steuerjahr vor dem Tode oder bis Alter von 65) Beiträge entrichtet oder angerechnet wurden:
Witwenrente (Widow's Pension) (im Alter von 55 oder mehr Jahren) und laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance): GBP 64,70 (EUR 91) pro Woche;
Witwenrente (Widow's Pension) für Witwen, die am Todestag des Ehemannes 45 bis 54 Jahre alt sind: obiger Maximalbetrag reduziert um 7% für jedes Jahr unter dem Alter von 55.
Staatlche entgeltbezogene Rente (State Earnings Related Pension, SERPS): 100% des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehemannes (gekürzter Betrag bei Witwen unter 55 Jahren ohne Kinder).
Die laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance) und die Witwenrente (Widow's Pension) sind steuerpflichtig, die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder nicht.
Laufende Leistung für verwitwete Mütter (Widowed Mother's Allowance) und Witwenrente (Widow's pension):
In der Regel progressive Besteuerung des Brutto-Einkommens nach Abzug von persönlichen und anderen Freibeträgen:
Steuerfreibetrag pro Person und Jahr:
Unter 65 Jahre:
GBP 4.195 (EUR 5.899).
Zwischen 65 und 74 Jahren:
GBP 5.440 (EUR 7.650).
75 Jahre und älter:
GBP 5.600 (EUR 7.875).
Zuschlag für Alleinerziehende:
unter 65 Jahren:
GBP 1.900 (EUR 2.672).
Zwischen 65 und 74 Jahren:
GBP 3.305 (EUR 4.648).
75 Jahre und älter:
GBP 3.345 (EUR 4.704).
Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder:
Nicht anwendbar.
Keine.