Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Algemene nabestaandenwet, Anw)
Allgemeinen Versicherungssystem für Witwen, Witwer und Waisen.
Universelles Sicherungssystem, finanziert durch Beiträge von Erwerbseinkommen.
Alle Einwohner unter 65 Jahren, unabhängig von Einkommen oder Nationalität. Ferner sind alle Personen unter 65 Jahren, die in den Niederlanden als Arbeitnehmer arbeiten und folglich Lohnsteuer zahlen, ebenfalls versichert.
Keine.
Hinterbliebene Partner unter bestimmten Bedingungen (siehe unten).
Vollwaisen.
Personen, die ein Kind unter 18 versorgen, das einen Elternteil verloren hat.
Mitgliedschaft bei der Versicherung zum Zeitpunkt des Todes.
Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, wenn der überlebende Partner:
ein nicht in einem anderen Haushalt lebendes lediges Kind unter 18 Jahren hat oder
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 45% aufweist oder
vor dem 1. Januar 1950 geboren wurde.
Bei Vollendung des 65. Lebensjahres tritt die Altersrente (Algemene Ouderdomswet, AOW) an die Stelle der Hinterbliebenenrente.
Vollwaisen: bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (18 bei Invalidität, 21 bei Studium).
Personen, die ein Kind unter 18 Jahren versorgen, das einen Elternteil verloren hat, haben Anspruch auf die ANW-Leistung für abhängige Kinder.
Alleinstehende/r Hinterbliebene/r: NLG 1.830,02 (EUR 830) monatlich.
Hinterbliebene/r mit unterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren: NLG 2.236,82 (EUR 1.015) monatlich.
Ferner "Urlaubszuschuß" in Höhe von NLG 118,76 (EUR 54) monatlich für Witwen/ Witwer ohne Kinder und NLG 152,68 (EUR 69) für Witwen/Witwer mit Kindern.
Anw-Hinterbliebenenleistungen sind einkommensabhängig. Erwerbseinkünfte (und Ersatzleistungen) werden angerechnet. Unberücksichtigt bleiben dabei ein Teil in Höhe von 50% des gesetzlichen Mindestlohns einschließlich der Erstattung von AWBZ/Anw-Beiträgen und ein Drittel des verbleibenden Rests. Bei einem Brutto-Arbeitseinkommen einschließlich der erstatteten AWBZ/Anw-Beiträge von NLG 1.198,89 (EUR 544) wird die Anw-Hinterbliebenenrente ungekürzt gezahlt. Beträgt das Einkommen andererseits NLG 3.943,92 (EUR 1.790) oder mehr, so entfällt die Anw-Leistung. Für zwischen diesen Grenzen liegende Einkommen wird eine entsprechende proportionale Leistung gezahlt.
Bei Wiederheirat oder Zusammenleben mit einem Partner entfällt die Anw-Leistung.
Wird das Zusammenleben innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet, so kann ein Wiederaufleben der Anw-Leistung beantragt werden.
Vollwaisen
Halbwaisen:
Personen, die ein Kind unter 18 Jahren versorgen, das einen Elternteil verloren hat, haben Anspruch auf die ANW-Leistung für abhängige Kinder von monatlich NLG 406,80 (EUR 185).
Vollwaisen:
Leistung abhängig vom Alter des Kindes:
Kind unter 10 Jahren: NLG 585,61 (EUR 266) pro Monat.
Kind von 10 bis 16 Jahren: NLG 878,41 (EUR 399) pro Monat.
Kind von 16 bis 21 Jahren (nach Übergangsbestimmungen bis 27): NLG 1.171,21 (EUR 531) pro Monat.
Zusätzlich zur Rente wird ein "Urlaubszuschuß" gezahlt.
Keine.
Kein Höchstbetrag.
Keine.
Keine Mindestrente.
Der maximale Betrag der Leistung entspricht 70% des gesetzlichen Mindestlohns.
Im allgemeinen sind Leistungen wie andere Einkommensarten, z.B. Löhne, voll steuerpflichtig.
Progressive Einkommensteuer. In der Regel Besteuerung erst bei Überschreitung eines bestimmten Mindesteinkommens.
Von der Rente werden Beitrage zur Hinterbliebenenversicherung (Algemene Nabestaandenwet, Anw), zur Versicherung gegen außergewöhnliche Krankheitskosten (Algemene wet bijzondere ziektekosten, AWBZ), zur Altersrentenversicherung (Algemene Ouderdomswet, AOW) und in einigen Fällen zur Krankenversicherung abgezogen.